Leuthard verwässert Schweizer Klimapolitik
Um den Klimawandel zu begrenzen, soll die Schweiz ihre Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Soweit waren sich Bundesrat und Parlament bei der Revision des CO2-Gesetzes einig.
Der Bundesrat beantragte ursprünglich, «höchstens die Hälfte» dieser 20prozentigen Reduktion «durch im Ausland durchgeführte Massnahmen» anrechnen zu lassen; damit müssten die Klimagase im Inland nur um zehn Prozent reduziert werden. Die Regierung folgte damit den Forderungen des Wirtschafts-Dachverbandes Economiesuisse» sowie den Rechtsparteien SVP und FDP.
Parlament setzt Inlandziel
Die Mehrheiten von National- und Ständerat hingegen strichen diese Ausland-Kompensation und beschlossen im Artikel 3 des CO2-Gesetzes klipp und klar: «Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern.» Nur wenn der Bundesrat im Einklang mit der EU das Reduktionsziel über die Schwelle von 20 Prozent hinaus verschärft, dürfen ausländische Emissionszertifikate teilweise angerechnet werden. Mit diesem Beschluss folgte das Parlament halbwegs den Umweltorganisationen; diese verlangen in ihrer Klimaschutz-Initiative von vornherein eine 30prozentige Reduktion im Inland.
Artikel 3 gilt als Schicksalsartikel im – noch hängigen – CO2-Gesetz und wurde intensiv diskutiert. Wäre das Parlament hier dem Bundesrat gefolgt, hätten die Umweltverbände das Gesetz abgelehnt und auf ihre – strengere – Volksinitiative gepocht. Auf der andern Seite forderten Economiesuisse, der Gewerbeverband und der der Touring Club der Schweiz (TCS) das Parlament auf, «die reine Inlandfokussierung» zu revidieren. Falls diese und zwei weitere Forderungen nicht erfüllt werden, so drohten sie, «sind unsere Organisationen – unter Vorbehalt der Zustimmung ihrer Gremien – willens, ein Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen» (Infosperber berichtete darüber).
Economiesuisse krebst zurück
Eine Forderung hat das Parlament bereits erfüllt: Es verzichtet auf die CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Damit fällt ein populärer Angriffspunkt weg, den vor allem der TCS gegen das CO2-Gesetz vorbrachte. Das angedrohte Referendum wurde damit geschwächt und Economiesuisse sass mit abgesägten Hosen in der Tinte (siehe Infosperber-Kommentar: «Lieber den Dreckspatz in der Hand»).
Jetzt erwägt auch Economiesuisse den Verzicht aufs kaum gewinnbare Referendum. Das sagte Economiesuisse-Direktor Pascal Gentinetta in einem Interview in der «NZZ am Sonntag». Er begründet diesen Rückzug damit, dass europäische Emissionszertifikate – entgegen der Formulierung im Artikel 3 des CO2-Gesetzes – angerechnet werden könnten.
Wie Europa zum Inland wird
Diese Interpretation bestätigt und verdeutlicht Andrea Burkhardt, Leiterin Klimapolitik im Bundesamt für Umwelt (BAFU): «Im Einklang mit Umweltministerin Doris Leuthard sind wir der Meinung, dass europäische Emissionszertifikate ans inländische Reduktionsziel von 20 Prozent angerechnet werden können.»
Burkhardt stützt sich mit dieser weiträumigen Interpretation auf die sogenannten «Materialien». Dabei handelt es sich um Aussagen, die Leuthard im Parlament und an – nicht öffentlichen – Sitzungen der vorberarenden Parlaments-kommissionen gemacht haben soll.
Mit europäischen Zertifikaten liessen sich im Extremfall bis zu zehn Prozent aller inländischen CO2-Emissionen wegrechnen, falls die Schweiz – wie angestrebt – ans europäische Emissionshandels-System angeschlossen wird. Damit müsste die Schweiz – wie vom Bundesrat beantragt und vom Parlament abgelehnt – nur noch zehn Prozent ihrer klimawirksamen Gase auf inländischem Boden reduzieren. Diese Interpretation widerspreche dem Willen des Gesetzgebers, kritisiert Patrick Hofstetter, zuständig für Klimapolitik beim WWF Schweiz.
Parlament kann noch korrigieren
Das CO2-Gesetz hängt zurzeit im Parlament, weil in der Dezembersession noch letzte Differenzen zu bereinigen sind. National- und Ständerat haben damit Gelegenheit, dieses Interpretations-Schlupfloch zu stopfen und so zu verhindern, dass der Bundesrar die nationale Klimapolitik per Verordnung verwässern und den Willen des Parlamentes aushebeln kann.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine