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Der Bundesrat will die Treibhausgase von 2013 bis 2020 nur um 15,8 Prozent gegenüber 1990 senken © Evang.

Kluft von nationaler und globaler Klimapolitik

Hanspeter Guggenbühl /  Der Bundesrat will die Schweizer Treibhausgase im Rahmen der UNO weniger reduzieren, als es das CO2-Gesetz erlaubt.

Die erste Etappe der UNO-Klimavereinbarung (Kyoto-Protokoll) wird Ende 2012 abgeschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet die Schweiz, ihre Treibhausgase im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Die Schweiz wird – wie schon früher berichtet – dieses Ziel deutlich verfehlen; darum muss sie jetzt mehr Ablasshandel mit ausländischen Emissionszertifikate betreiben, als das Abkommen von Kyoto zulässt.

Differenz zwischen der Schweiz und der EU

Im aktuellen Fall geht es um die Fortsetzung des Kyoto-Protokolls, über die zurzeit verhandelt wird. Dazu hat die UNO alle Vertragsstaaten aufgefordert, ihre Angebote zur Reduktion der Treibhausgase für die Periode 2013 bis 2020 einzureichen. Die EU und die Schweiz haben das jetzt getan, allerdings mit unterschiedlichen Werten:

o Die EU bietet an, ihre Treibhausgase im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau des Basisjahres zu senken. Als Basis gilt bei den meisten EU-Staaten das Jahr 1990.

o Der Bundesrat hingegen will die Treibhausgase im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2020 lediglich um 15,8 Prozent unter den Stand von 1990 senken. Er orientiert sich damit am nationalen CO2-Gesetz. Dieses sieht als Minimal-Ziel erst im Endjahr 2020 eine Reduktion der Treibhausgase um 20 Prozent vor.

Die EU mache damit «ein Fünftel mehr Klimaschutz als die Schweiz», konstatiert Patrick Hofstetter, Klimaspezialist des WWF, und er folgert: «Damit bricht der Bundesrat sein Versprechen, die klimawirksamen Gase in der Schweiz gleich stark zu senken wie die EU.» Franz Perrez, Leiter Internationales im Bundesamt für Umwelt (Bafu), relativiert: Die Differenz zwischen den Angeboten der EU und der Schweiz sei hauptsächlich auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück zu führen.

Differenz auch zum nationalen CO2-Gesetz

Neben dem Minimal- gibt es im Schweizer CO2-Gesetz auch ein Maximalziel: Demnach kann der Bundesrat «das Reduktionsziel in Einklang mit internationalen Vereinbarungen auf 40 Prozent erhöhen.» Dieses Maximalziel, so räumt auch Bafu-Mann Perrez ein, schöpft der Bundesrat mit seinem Maximalangebot an die UNO (minus 22 Prozent Mittelwert von 2013 bis 2020) nicht aus. Das Angebot zur Reduktion der Treibhausgase, zu dem sich der Bundesrat im neuen Kyoto-Abkommen verpflichten will, bleibt damit viel kleiner, als das nationale Gesetz maximal erlaubt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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