Sperberauge
Honorar-Affären: Der Fall Wanner
Am Dienstag gab der Basler Regierungsrat Carlo Conti (CVP) seinen Rücktritt bekannt, weil er Entschädigungen für Referate und Mandate in der Höhe von 111 000 Franken nicht korrekt abgerechnet hatte, die er laut einer persönlichen Erklärung nachträglich zurückbezahlte.
Bereits im April 2012 hatte Infosperber die Abzockerei durch Regierungsräte angeprangert: Christian Wanner, der damalige Solothurner FDP-Regierungsrat und Präsident der Finanzdirektoren-Konferenz, sass und sitzt auch im Verwaltungsrat des Alpiq-Konzerns. Trotz miserablem Geschäftsjahr und einem Verlust von 1,3 Milliarden Franken stieg Wanners Vergütung von 225 000 Franken im Jahr 2010 auf 304 000 Franken im Jahr 2011, also um 35 Prozent.
Weil das Amt des Regierungsrats im Kanton Solothurn ein Vollamt ist und damals mit brutto 265 610 Franken honoriert wurde, wollte Infosperber von Wanner wissen, ob er die Alpiq-Vergütungen selber einsteckt oder in die Staatskasse abliefert. Darauf erklärte der Solothurner Staatsschreiber Andreas Eng, Regierungsrat Wanner müsse sein VR-Honorar «vollumfänglich in die Staatskasse abliefern». Damit dementierte er die Vermutung von Infosperber, Wanner habe einen Teil der Vergütungen möglicherweise selbst einkassiert. Ein Jahr später – im April 2013 – wiederholte Infosperber die Aussage des Solothurner Staatsschreibers, ohne dass sie dementiert wurde.
Die «Weltwoche» fand schliesslich heraus, dass Wanner 107 050 Franken seiner gesamten Jahresvergütung als Sitzungsgelder, Spesen und Vorsorgegelder für sich behalten hatte. Diese Praxis stützte er auf das Staatspersonalgesetz.
In der Folge schuf der Solothurner Kantonsrat eine «Lex Wanner» und begrenzte die Sitzungsgelder auf 700 Franken pro Tag. Wanner seinerseits erklärte öffentlich, in Zukunft «gratis» für den Alpiq-Verwaltungsrat zu arbeiten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Da sind Steuern und andere Gelder «die man dem Fiskus abgeben sollte". Genau besehen gehören diese Gelder zu keinem Zeitpunkt jenem, dem sie treuhänderisch temporär anvertraut sind. Sie sind zu jeder Sekunde das Eigentum des Staates, also von uns allen. Wer sie nicht abgibt, ist ein Dieb und soll ins Gefängnis. Firstlose Kündigung ist selbstverständlich. Allerdings bereicherten sich unsere Banken einige Jahrzehnte lang an Geldern die andern Staaten gehörten.
Irgendwann werden sich Staaten von Deutschland bis in den Himalaya mal die Verjährungsfirsten für Diebstahl ansehen und sich die Augen reiben. Kein Staatsvertrag kann so etwas wegbedingen, denn es geht um das Eigentum aller betroffenen Bürger.
Das kann noch sehr lustig werden. Wo es um Raubkunst geht, zB um viel ägyptisches im Louvre ist man schon am Nachdenken.