Sperberauge

Historischer Rückblick auf Schweizer AKWs und Müll

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Red. /  «AKWs nur, wenn Atommüll-Lagerung garantiert ist», wurde grossspurig versprochen. Bald gaukelte man vor, eine solche sei «gewährt».

Red. Der Biologe und AKW-Kritiker Heiner Keller vom aargauischen Zeihen hat die Geschichte der Schweizer AKW-Politik eng verfolgt und sie zusammengefasst. Sie beginnt mit der Begeisterung für die militärische und zivile Nutzung der Kernenergie, beschreibt dann die Ernüchterung und die Verwedelung des Problems der hochradioaktiven Abfälle. Bis zum vollständigen Abklingen der Radioaktivität dauert es fast eine Million Jahre. Seinen ganzen historischen Rückblick können Sie als PDF öffnen.

Der Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 (SR 732,01) legt in Artikel 3 fest, dass die Rahmenbewilligung für Kernreaktoren nur erteilt wird, wenn die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle gewährleistet ist. In verschiedenen Verfügungen knüpften das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (1978; Beznau, Mühleberg, Gösgen) und der Bundesrat (1979; Leibstadt) den Betrieb der Kernkraftwerke an die Bedingung, dass bis 31.Dezember 1985 ein Projekt vorliege, welches für die sichere Entsorgung und Endlagerung der aus den Kernkraftwerken stammenden radioaktiven Abfälle Gewähr biete.
Ende der Siebzigerjahre hatte der damalige Energie-Bundesrat Willi Ritschard versprochen, weitere AKWs würden nur bewilligt, wenn das Lagerproblem des Atommülls gelöst sei. Doch von einer «dauernden, sicheren Entsorgung (sic!) und Endlagerung» sind wir noch fast gleich weit entfernt wie vor vierzig Jahren.
Begonnen hat die Schweizer Atompolitik nach dem Zweiten Weltkrieg mit einer Begeisterung sowohl für die militärische als auch für die zivile Nutzung.
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Den ganzen historischen Rückblick können Sie HIER lesen.
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Zum Infosperber-Dossier:

Atomfass

Atommüll Jahrtausende «entsorgen»

Weltweit werden sichere Lagerstätten gesucht. Künftige Generationen sollen damit nichts zu tun haben.

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Eine Meinung zu

  • am 19.01.2018 um 00:46 Uhr
    Permalink

    Wusste ich nicht, danke für’s Auffrischen; ist ja noch viel schlimmer als beim Zürcher Fluglärm Index ZFI!
    Exkurs:
    Der ZFI wurde 2007 von der Regierung eingeführt, um eine drohende Plafonierung der Flugbewegungen abzuwenden. Die Regierung soll gemäss diesem Gesetz verhindern, dass mehr als 47’000 Anwohner stark vom Fluglärm gestört werden. Seit Einführung wird er dauernd überschritten, 2016 liegt er bei 62’000 stark gestörten Anwohnern. Deshalb wollen Lobby und Regierung ihn wieder abschaffen. «So geht das» sagt Maloney.

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