«Goldener Bremsklotz» für SVP-Nationalrat Addor
Zweifelhafte Ehre für den Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor: Er erhält den «Goldenen Bremsklotz 2018». Damit wählt ihn das Schweizer Recherchenetzwerk investigativ.ch zum grössten Informationsverhinderer des Jahres. «Der Walliser Nationalrat und Rechtsanwalt will mittels parlamentarischer Initiative Strafbefehle und Einstellungsverfügungen zur Geheimsache erklären. Damit würde der grösste Teil der Strafjustiz der öffentlichen Kontrolle entzogen», schreibt investigativ.ch.
Rückschritt zur Kabinettsjustiz
Addor, der 2017 vom Bezirksgericht Sitten wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm verurteilt wurde, benutzte den damaligen Prozess auch als Bühne und platzierte vor Gericht seine politischen Botschaften. Nun begründet er die Forderung nach weniger Justizöffentlichkeit mit dem Schutz der Privatsphäre. Es sei nicht richtig, die Betroffenen den Medien auszuliefern. «Addor verkennt, dass bereits heute eine Interessenabwägung gemacht wird. Und dass der Schutz der Privatsphäre bereits heute gewichtet wird», hält investigativ.ch dagegen.
Würden Strafbefehle und Einstellungsverfügungen tatsächlich vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen, wäre die ohnehin fragile Justizöffentlichkeit mit einem Schlag fast vollständig vernichtet. Über 90 Prozent der Strafsachen in der Schweiz würden plötzlich Geheimsache. Jurist und Journalist Dominique Strebel beschreibt im Artikel «Wer kontrolliert die Fliessbandarbeiter der Gerechtigkeit?» wo die heutige Rechtsprechung mehrheitlich stattfindet: Über 90 Prozent der Fälle werden als Strafbefehl am Computer erledigt – von Staatsanwälten. Fernab jeder Öffentlichkeit.
«Bei weniger als zwei Prozent der Strafentscheide hat ein Gericht das letzte Wort», so Strebel. «Strafrechtsprofessoren kritisieren das seit Jahren als rechtsstaatlich bedenklich. Ändern tut sich daran nichts. Weil das System zu effizient ist.»
Gegen den letzten Rest von Öffentlichkeit
Der langjährige Bundesgerichtskorrespondent Markus Felber sagt im Infosperber-Interview «Die Justiz liebt das Geheimnis»: «Bei Strafbefehlen bestimmt die Staatsanwaltschaft ein Strafmass, der Betroffene kann akzeptieren oder das Gericht verlangen. Natürlich akzeptiert er das Strafmass in den meisten Fällen. Niemand will ein öffentliches Verfahren, beim Strafbefehl ist die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen.»
Immerhin haben Journalisten das Recht, Einsicht in Strafbefehle zu nehmen – auch wenn dafür je nach Kanton unterschiedlich grosser Aufwand betrieben werden muss. Diesen letzten Rest von Öffentlichkeit will Addor verhindern. «Je mehr richterliche Funktionen die Staatsanwaltschaft übernimmt, desto mehr müssten sich die Staatsanwälte auch der Öffentlichkeit stellen», so Felber. «Wenn der Staatsanwalt richterliche Aufgaben übernimmt, findet die Justiz bei ihm statt. Also muss bei ihm auch Öffentlichkeit stattfinden.»
SVP-Nationalrat Addor will aber nicht nur Strafbefehle von der Öffentlichkeit ausnehmen. Er will auch Einstellungsverfügungen zur Geheimsache erklären lassen. Dabei konnten Journalisten bereits viele Missstände aufdecken, weil sie Einblick in ebendiese Unterlagen erhielten: Die Schmiergeldzahlungen an die FIFA sind das wohl prominenteste Beispiel. Die Zuger Staatsanwaltschaft stellte das damalige Verfahren ein – gegen die Bezahlung von 5.5 Millionen Franken Wiedergutmachung. Hätten sich nicht zwei Journalisten Einsicht in die Einstellungsverfügung erstritten, wären die Missstände bei der FIFA nie publik geworden.
Transparenz unter Beschuss
Addor konnte mit seinen Forderungen nach einer neuen Kabinettsjustiz zumindest einen kleinen Teilerfolg verbuchen. So hat die Rechtskommission des Nationalrats einen Teil davon übernommen. Sie wollte zwar «nur noch» Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. Aber auch das wäre ein Rückbau der öffentlichen Justizkontrolle gewesen. «Für eine umfassende Justizkontrolle ist zentral, dass Bürgerinnen und Bürger erfahren können, gegen wen und warum Verfahren eingestellt werden», schreibt investigativ.ch. «Ist ein Verfahren zum Beispiel verjährt, hat vielleicht die Staatsanwaltschaft schlecht gearbeitet; wird ein Verfahren wegen Wiedergutmachung eingestellt, hat sich eine reiche Person vielleicht zu Unrecht freikaufen können.»
Zwar hat der Nationalrat den Vorschlag der Kommission Anfang März 2018 abgelehnt. Trotzdem sei für Jean-Luc Addor «die Debatte noch nicht vom Tisch», schreibt investigativ.ch. Damit scheint klar, dass der nächste Angriff auf die Justizöffentlichkeit kommen wird. «Das Recherche-Netzwerk wird eine solche Schwächung der öffentlichen Justizkontrolle nicht zulassen. Wir werden weiter für Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip gerade auch bei Justizdokumenten kämpfen», so investigativ.ch
Die Justiz droht, in ein dunkles Loch zu fallen
Obwohl das Bundesgericht die Öffentlichkeit der Justiz als wichtig erachtet und ihr eine «zentrale rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung» zuspricht, ist die Justizöffentlichkeit in der Schweiz alles andere als ein Selbstläufer. Das hat mehrere Gründe. Einer davon ist die Verschiebung der richterlichen Macht hin zu den Staatsanwaltschaften.
Ausserdem liebäugelt die Justiz noch immer mit der Geheimniskrämerei. So erklärt etwa Felber, der typische Richter sei nicht unbedingt ein Mensch, der die Öffentlichkeit sucht. «Er ist gerne in seinem Saal, in dem höchstens eine kontrollierte Anzahl Leute anwesend ist. Diese Haltung wird dann meistens mit Persönlichkeitsschutz und anderen Ausflüchten begründet. Damit können Richter viele Türen schliessen.»
Zumindest funktioniere die Justizöffentlichkeit auf Bundesebene, sagt Felber. Kantonal existieren aber grosse Unterschiede. Bei manchen Kantonen hat man gar Mühe, überhaupt an Urteile zu gelangen. «Mit abstrusen Begründungen versuchen einige kantonale Justizbehörden den Informationsfluss zu unterbinden, das Bundesgericht musste in der Vergangenheit korrigierend eingreifen», so Felber im Infosperber-Interview.
Auch die Auflagen und Hürden für den Gesuchsteller sind kantonal unterschiedlich geregelt, was eine Kontrolle der Justiz zusätzlich erschwert.
Die Medien sind mitschuldig
Ein weiterer Grund für die mangelnde Justizöffentlichkeit liegt im Verhältnis von Justiz und Medien. In der heutigen Medienlandschaft hat die Justiz nicht mehr den Stellenwert, der ihr als dritte Staatsgewalt zustehen würde. Infolge von Sparmassnahmen und Fusionen von Verlagen, ist die Berichterstattung über regionale Gerichtsfälle beinahe verschwunden. Berichtet wird hauptsächlich über die grossen Fälle. Die Alltagskriminalität – und damit der Grossteil der Schweizer Rechtsprechung – findet in den Medien kaum noch statt.
In manchen Kantonen ist die Gerichtsberichterstattung bereits komplett inexistent. Mit ihr ging die Wächterfunktion, die der Journalismus im Hinblick auf die Justiz eigentlich wahrnehmen sollte, verloren. «Ohne Kontrolle werden Fehlentwicklungen nicht festgestellt. Ein gesetzwidriger Zustand wird zur Praxis, dann wird das entsprechende Gesetz angepasst. Nur weil es niemand moniert hatte», beschreibt Felber eine mögliche Gefahr.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Nein – ich will den Herrn Addor nicht verteidigen. Wie wichtig funktionierender Journalismus ist, sieht man bei allen Staaten auf der schiefen Bahn, wo ich z. Zt. u. a. Ungarn, die Türkei oder die USA verorte. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch die von Strafprozessen bzw. – Verfahren Betroffenen eine Möglichkeit haben, von sich aus an die Öffentlichkeit zu gelangen, wenn es ihnen die Mühe wert scheint. Eigentliche Justizskandale sollten daher auch ohne systematische Kontrolle durch die Verlage – die kaum zu leisten ist – in der Regel aufgedeckt werden können. Und es geht m. E. darum, die wichtigen Fragen aufs Tapet zu bringen. Ich will nicht von jedem Uneinsichtigen in der Zeitung lesen müssen.