Kommentar
Fluchthelferin verurteilt – mildernde Umstände anerkannt
Als im Sommer 2016 im Park vor dem Bahnhof Como mehrere hundert Flüchtlinge – Minderjährige, Familien mit Kindern und junge Männer vor allem aus Afrika – unter prekären Umständen campierten, hat das viele Menschen erschüttert. Die 47-jährige Tessinerin Lisa Bosia, eine Sozialarbeiterin, die sich seit Jahren für Asylsuchende einsetzt, half damals innerhalb von zwei Wochen insgesamt 24 jungen Menschen in die Schweiz ein- und danach nach Deutschland weiterzureisen, wo diese Verwandte aufsuchen wollten.
Grenzwächter hielten die Fluchthelferin an, nachdem sie in ihrem Auto bei Stabio die Grenze überquert hatte, um sich zu vergewissern, dass die Luft rein war und der nachfolgende Wagen mit vier jungen Eritreern gefahrlos in die Schweiz einreisen konnte. Vor dem Strafgericht in Bellinzona wurde Bosia, damals noch Grossrätin der SP, im Herbst 2017 schuldig gesprochen, 24 Flüchtenden rechtswidrig die Einreise in die Schweiz, den Aufenthalt und danach die Ausreise erleichtert zu haben. Die Strafe: 80 Tagessätze zu je 110 Franken, bedingt erlassen, eine Busse von 1’000 Franken und Justizgebühren von 500 Franken. Dieses Urteil wurde angefochten, im vergangenen September fanden nun die Verhandlungen vor dem Appellationsgericht unter dem Vorsitz der Richterin Giovanna Roggero-Will statt. Das Urteil wurde am 30. Oktober den Parteien zugestellt.
Kurzes Beherbergen von Ausländern ohne Ausweise nicht strafbar
Das Appellationsgericht hat die Strafe der Vorinstanz wesentlich herabgesetzt. Es hat festgehalten, dass das Beherbergen von Migranten ohne Ausweise in der Schweiz während wenigen Tagen nicht strafbar ist. Die Zustände beim Bahnhof Como waren prekär, es fehlten jegliche Einrichtungen eines Empfangszentrums. Doch zahlreiche Helfer und Helferinnen, wie z.B. Lisa Bosia, sorgten nach einiger Zeit für Essen und Trinken, auch für eine minimale medizinische Versorgung. Deshalb, so folgerte das Gericht, habe zum Zeitpunkt der Hilfe zur Flucht der 24 jungen Menschen für diese keine Notlage mehr bestanden. Aus diesem Grund sprach das Gericht die Fluchthelferin erneut schuldig.
Das Appellationsgericht hat jedoch festgestellt, dass Bosia aus achtenswerten Beweggründen den Flüchtenden geholfen hat und angesichts der schwierigen Lage der jungen Menschen in schwerer Bedrängnis war. Auch habe die Frau unter den Anwürfen und Verunglimpfungen, vor allem in den sozialen Medien, stark gelitten. Deshalb haben die Richter jetzt die in erster Instanz bedingt erlassene Strafe von 80 auf neu 20 Tagessätze herabgesetzt, die Busse von 1000 Franken gestrichen und einen kleinen Teil der Gerichtsgebühren dem Staat angelastet; den Grossteil hat aber die Verurteilte aber zu begleichen.
Kein Sieg für die Menschenrechte
Die juristische Beobachtungsstelle (Osservatorio giuridico), welche den Fall der Flüchtlingshelferin begleitete, hat ihre Pressemitteilung zum neuen Urteil mit dem Titel «Ein Sieg für die Menschenrechte» versehen. Das ist übertrieben, denn immer noch ist die Hilfe zur Einreise in die Schweiz von Flüchtenden in verzweifelter Situation strafbar.
Der Hauptzweck der Einsprache war, dass uneigennützige Fluchthelfer nicht bestraft werden, wenn sie verzweifelten Menschen in prekärem Zustand helfen, in unser Land einzureisen. Zwar werden die mildernden Umstände, wie bereits aufgezählt, in diesem Urteil anerkannt. Zudem ist es gemäss Urteil zulässig, einen Flüchtling ohne Ausweispapiere für kurze Zeit zu beherbergen. Aber müsste in diesem Fall – konsequenterweise – nicht auch die Fluchthilfe erlaubt sein, wenn aus achtenswerten Beweggründen gehandelt wurde?
Eine andere Fluchthelferin, die 73jährige Anni Lanz, wurde im vergangenen August vom Walliser Kantonsgericht ebenfalls verurteilt; sie hat das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Auch Bosia wird ans Bundesgericht gelangen. Ob dieses sich für Straffreiheit zugunsten von Fluchthelfern aussprechen wird, ist allerdings fraglich.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine.