Kommentar
FDP und SVP üben sich in Geldverschwendung
Bereits in der ersten Parlamentssession mit einer SVP/FDP-Mehrheit im Nationalrat (mit Lega und Mouvement Genevois) hat der Rechtsblock bewiesen, dass er von «weniger Staat» und «Sparen» nichts wissen will, wenn es um die Bauern, die Armee oder die Krankenkassenprämien geht.
- Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden von den Sparmassnahmen ausgenommen, obwohl ihre Einkommen wegen der ausbleibenden Teuerung stärker steigen als budgetiert.
- Das Rüstungsprogramm der Armee hat der Nationalrat «nach dem Nein zum Gripen-Kampfjet» um 874 Millionen Steuerfranken erhöht. Die StimmbürgerInnen hatten das Gripen-Geld eigentlich einsparen wollen. Die Milliarden fürs Militär hat die Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg weitgehend ohne Nutzen in den Sand gesetzt.
- Der Rechtsblock nahm den Kantonen das Recht weg, die Zahl der Arztpraxen zu beschränken, obwohl es bei uns im Verhältnis zur Bevölkerung ein Viertel mehr berufstätige Ärzte und Ärztinnen gibt als im Durchschnitt der Industrieländer. Weil alle Kassen die Rechnungen aller Ärzte mit fixen Tarifen zahlen müssen (Vertragszwang) und weil die Praxisärzte ihr Einkommen mit mehr «Untersuchungen» und «Behandlungen» fast beliebig erhöhen können, werden die Krankenkassenprämien steigen.
Als kleiner Lichtblick kann man anfügen, dass der Nationalrat von den SeniorInnen-Autofahrern erst ab Alter 75 statt wie bisher 70 ein Arztzeugnis zur Fahrtüchtigkeit verlangen will.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Was macht ein Staubsaugervertreter? Richtig. Er verkauft Staubsauger. Und was machen unsere Volksvertreter????????
Werter Urs P. Gasche: Bevor man wortreich kommentiert, sollte man sich korrekt sachkundig machen. AutofahrerInnen müssen (im Normalfall) nicht ab Alter 65 die Fahrtüchtigkeit mit Arztzeugnis nachweisen, sondern ab Alter 70 (nachzulesen z.B. bei Strassenverkehrsamt ZH).
MfG Peter Röthlin (Autofahrer, Alter 72)
Diesen Fehler hatte ich bereits korrigiert, als Sie Ihren Eintrag machten. Trotzdem danke ich Ihnen für den Hinweis. Übrigens: Über Siebzigjährige, die kein Auto besitzen, sondern nur selten mit fremden oder gemieteten Autos fahren, somit weniger Praxis und potenziell gefährlicher, müssen meiner Kenntnis nach keine Fahrtüchtigkeit nachweisen.
Die Legislatur hat so angefangen, wie ich es befürchtet hatte: Wasser predigen und Wein trinken. In dieser Kompetenz haben alle Politiker Note 6. Bin gespannt, wie die rechten Volksverführerparteien mit der Bildungsbotschaft umgehen werden. Wahrscheinlich wird die Bildung zu Tode gespart. Wetten? Das hat Methode, denn ein weniger gebildetes Volk lässt sich besser manipulieren. Und ein ungebildetes Volk lässt sich für dumm verkaufen.
Lieber Herr Gasche
Ihre Ansicht zur Beschränkung der Arztpraxen kann ich nicht teilen. Jede/r, also auch ein Arzt/eine Ärztin, soll in einem freien Land den Beruf frei wählen und ausüben können. Nur um einzusparen (was nicht einmal bewiesen ist) sollte man keine verfassungsmässigen Rechte beschneiden. Wenn Einsparungen durch weniger Arztpraxen gerechtfertigt wären, dann könnte man auch bei Richtern einsparen (=weniger Prozesse), bei Tankstellen (=weniger Bezinverbrauch), bei Bars (=weniger Alkoholkonsum) usw.. Nebenbei wäre auch bei den Arztpraxen in so mancher Gegend eine Konkurrenz von Vorteil. Wenn ich nur einen einzigen Arzt zur «Auswahl» habe, kann der therapieren und verschreiben, was immer er will, gibt es im Dorf aber zwei oder drei Ärzte, kann ich den wählen, dem ich vertraue, dass er nichts Überflüssiges tut. Bei Fachärzten muss man z. T. mehrere Wochen auf einen Termin warten. So soll nicht gespart werden, da wüsste ich schnell noch viel mehr Sparpotential an richtiger Stelle.
Lieber Herr Gstrein. Selbstverständlich sollte man in einem freien Land seinen Beruf selber wählen können. Aber in einem freien Land sollte auch niemand verpflichtet sein (auch die Kassen nicht), die Rechnungen jedes FMH-Freiberuflichen zu zahlen – und das erst noch zu garantierten Tarifen. Das sind keine verfassungsmässig garantierten Rechte. Die Möglichkeit, die Zahl von Ärzten zu regulieren, sollte man eigentlich erst abschaffen, wenn zwischen Ärzten und Kassen Vertragsfreiheit herrschen würde, oder wenn wenigstens die Tarife (Taxpunktwerte) sofort nach unten oder oben angepasst werden könnten, sobald es in einer Region zu viele oder zu wenig Ärzte gibt. Von beidem aber wollen die Inhaber von Arztpraxen nichts wissen.
Die Rechnung eines Arztes muss eine Krankenkasse nur dann übernehmen, wenn sie die Leistung einer medizinisch und ökonomisch sinnvollen Massnahme wiedergibt. Vermutlich wird hier schon viel geschummelt und unnötig behandelt. Dann muss man aber das bekämpfen, soweit möglich, und nicht prinzipiell die Eröffnung von Praxen einschränken. Das System ist ja insgesamt ineffizient und reformbedürftig. Die Privatisierung der Krankenversicherung hat doch nur Nachteile gebracht. Sinnvoll wäre eine einheitliche öffentlich-rechtliche Krankenkasse, die mit Ärzten Verträge abschliesst. Wer mit der Kasse nicht einig wird, kann sich als so genannter «Wahlarzt» niederlassen und die Kasse übernimmt von dessen Leistungen z. B. 80 %. So kann jeder seinen Beruf ausüben, die Patientin kann sich entweder kostenfrei bei einem Kassenarzt behandeln lassen oder mit Selbstbehalt bei einem ohne Kassenvertrag praktizierenden. In Österreich funktioniert dies seit langem. Aber dort gibt es auch keine privaten Kassen, die Gewinne erwirtschaften wollen/müssen.