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Frauenrechts-Aktivistin Nasrin Sotoudeh hat Irans Regierung ins Gefängnis gesteckt © Cur

Empörung gegen Iran in der Uno-Frauenkommission

Barbara Marti /  Seit Anfang März sitzt der Iran in der Frauenrechtskommission der Uno, obwohl er Frauen- und Menschenrechte mit Füssen tritt.

Das ist dem Uno-Menschenrechtsrat sauer aufgestossen. Deshalb hat er jetzt beschlossen, einen Sonderberichterstatter zur Überwachung der Menschenrechte im Iran einzusetzen. Einen Sitz im Uno-Menschenrechtsrat hatten die Uno-Mitgliedländer letztes Jahr dem Iran verweigert. Als «Kompensation» wählte der Wirtschafts- und Sozialrat der Uno (Ecosoc), dem unter anderem die USA, Deutschland, Italien und Liechtenstein angehören, den Iran ausgerechnet in die Uno-Kommission für Frauenrechte. Diese Kommission soll sich weltweit für die Verbesserung der Rechte von Frauen einsetzen.
Die Wahl des Irans in diese Kommission sei ein «Skandal» und «ein Schlag ins Gesicht der iranischen Frauenrechtsbewegung», kritisiert die «Internationale Gesellschaft für Menschenrechte» zum wiederholten Mal. Es sei nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet der Iran zu einem Wächter der Frauenrechte gemacht worden sei.

Frauenrechte mit Füssen getreten

Frauen und Männer, die sich im Iran für eine rechtliche Gleichstellung der Frau einsetzen, werden ohne Anklage inhaftiert. Sie werden erst nach Zahlung unverhältnismässig hoher Kautionen aus dem Gefängnis entlassen oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wie zuletzt die Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtsaktivistin Nasrin Sotoudeh.
Das islamische Recht (Scharia) im Iran diskriminiert Frauen in fast allen Rechtsbereichen, schreibt die «Internationale Gesellschaft für Menschenrechte». Eine Reihe von Gesetzen würden gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge erheblichverstossen. Dazu gehöre beispielsweise der Ausschluss der Frauen vom Richteramt. Ehemänner dürften ihre Frauen auch mit Gewalt zum Sex zwingen. Häusliche Gewalt sei legal, wenn der Ehemann «Ungehorsam fürchte». Frauen dürften trotz häuslicher Gewalt nicht die Scheidung einreichen. Männer hingegen dürften jederzeit ihre Ehefrauen grundlos verstossen. Das Sorgerecht für Kinder gehe an den Mann. Vor Gericht gelte die Aussage einer Frau nur halb soviel wie die eines Mannes. Oft werde die Aussage einer Frau gar nicht zugelassen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Herausgeberin und Redaktorin der Zeitschrift «FrauenSicht»

Zum Infosperber-Dossier:

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Gleiche Rechte für Frauen und Männer

Gleichstellung und Gleichberechtigung: Angleichung der Geschlechter – nicht nur in Politik und Wirtschaft.

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