Doris Leuthard will das AKW Beznau retten
Red. Rudolf Rechsteiner war Nationalrat (1995-2010) und ist Vize-Präsident der TRAS (Trinationaler Atomschutzverband mit Sitz in Basel), der seit 2005 gegen das elsässische Atomkraftwerk Fessenheim und seit 2015 gegen Beznau juristisch vorgeht. Als Bewohner der Gefahren-Zone 3 ist Rudolf Rechsteiner Mitkläger im Verfahren gegen Beznau.
«Die Kernkraftwerke laufen so lange wie sie sicher sind». Mit dieser Formel war Doris Leuthard in der Volksabstimmung vom November 2016 erfolgreich. Der «geordnete Atomausstieg bis 2029» wurde mit 54,2% Nein-Stimmen abgelehnt. Trotzdem könnte nun ein Gericht das AKW Beznau schon bald zur Abschaltung zwingen, denn das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) pfuscht bei den Grenzwerten von Erdbeben-Risiken. Zumindest war dies die Ansicht von Experten und Klägern, die gerichtlich gegen das Ensi vorgingen und dafür über 200’000 Franken aufwarfen. Doch nun soll alles anders kommen. Um die Gerichtsverfahren ins Leere laufen zu lassen, will Leuthards Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die zulässige Maximaldosis bei Störfällen um einen Faktor 100 auf horrende 100 Millisievert erhöhen.
Ein Witz kursiert: «Wie funktioniert die Atompolitik in der Schweiz? Erstens: Die AKWs laufen, solange sie sicher sind. Zweitens: sind sie nicht mehr sicher, erhöhen wir die Grenzwerte. Drittens: siehe erstens.»
Leider ist das kein Witz, sondern bitterer Ernst. Das Uvek hat vor wenigen Tagen die Vernehmlassung zur Erhöhung der Maximaldosis für die Ausserbetriebnahme eröffnet. Im Schnellzugstempo soll der Bundesrat die maroden Reaktoren von Beznau schönrechnen, damit man sie bei einem positiven Entscheid der Gerichte nicht abschalten muss. Die radiologischen Abschalt-Vorschriften für Störfälle sollen gleich ganz abgeschafft werden, damit die Beamten der Aufsichtsbehörde Ensi schalten und walten können, wie sie wollen, und nicht wie es das Gesetz vorschreibt. Es bahnt sich ein schrecklicher Präzedenzfall an, der in Atomfragen die gesamte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Gerichten in Frage stellt.
Wie in Japan vor Fukushima
Dass die Verordnungen über die Gefährdungsannahmen, über die Ausserbetriebnahme von Atomkraftwerken und die Kernenergieverordnung überhaupt geändert werden sollen, ist ein inniger Wunsch des Ensi. Dessen Vorgehen erinnert an die Manöver der japanischen Aufsichtsbehörde Nisa im Vorfeld des Unfalls von Fukushima. Die Erdbebengefahr an der Ostküste Japans war nämlich ab ca. 2001 bestens bekannt, doch die Nisa unternahm nichts, um die Gefährdung zu stoppen, sondern beschränkte sich auf die in der Atombranche übliche Methodik, schöne Papiere zu verfassen und Änderungen frühestens für die nächste Generation von Atomkraftwerken zu diskutieren.
Dass die Anforderungen an die Erdbeben-Sicherheit gerade jetzt geschwächt werden sollen, nachdem man die Erdbebengefährdung der Schweizer AKWs während 20 Jahren im Schneckentempo analysiert hat, ist alles andere als ein Zufall.
Das Ensi müsste «unabhängig» arbeiten – tut es aber nicht
Gemäss Gesetz müsste die Aufsichtsbehörde Ensi «unabhängig» sein und die geltenden Gesetze beachten. Das Ensi funktioniert aber ganz anders. Es schützt die Betreiber statt die Bevölkerung.
Schon Jahre vor dem Unfall von Fukushima, als der Schreibende in der Umweltkommission des Nationalrats Einsitz hatte, warnte ein Experte der Nagra davor, dass die relativ häufigeren mittelstarken Erdbeben in der Nähe von alten Reaktoren die Sicherheit der Bevölkerung weit stärker gefährden als die selteneren grossen Erdbeben. Schon beim Abschluss der Erdbebenstudie «Pegasos» (2004) war allen Experten klar: die Sicherheit ist in den Schweizer Atomkraftwerken kaum gewährleistet. Doch als erstes rückte das Ensi die Pegasos-Studie jahrelang nicht heraus, Nachfragen im Parlament liefen immer wieder ins Leere. Und als dann die Ergebnisse publiziert wurden, bezeichnete man sie als «vorläufig» und die Organisation «Swissnuclear» der AKW-Betreiber, die die Studien finanzierte, lancierte gleich ein langjähriges «Pegasos Refinement Project», wobei jede Gefahr für die Bevölkerung bestritten wurde.
Die definitive Erdbebenprüfung wurde auf diese Weise unter freundlicher Mithilfe des Ensi um weitere 12 Jahre verzögert, was mehr als einmal zu verbitterten Kommentaren im Parlament Anlass gab. Statt die Sache in die Hand zu nehmen, überliess das Ensi den Betreibern die Untersuchung der Mängel.
«Stresstests»: Unterlassungen und Parteilichkeit
Nach den Kernschmelzen in Fukushima stieg in Sachen Atomsicherheit die Nervosität. Zwar verkündete Ensi-Chef Hans Wanner ebenso unentwegt wie unverfroren «Die Schweizer Kernanlagen sind sicher», doch schwere Unterlassungen des Ensi wurden in den europäischen Stresstests nachgewiesen und sind aktenkundig. Im Fall von Mühleberg schrieb das Expertenteam Ensreg unmissverständlich: «One of the sites (KKM) has no alternate cooling source»; eine «mehrfache Ausführung von Schutzsystemen» wie laut Kernenergiegesetz (Art. 5) zwingend vorgeschrieben war gar nicht vorhanden.
Statt das Werk auf Empfehlung der Ensreg bis 2015 nachzurüsten und die in einem weiteren internationalen Prüfbericht (OSART-Bericht) aufgedeckten Verfehlungen zu korrigieren, nahm das Ensi die Verfügung vom Dezember 2012 zur Nachrüstung der Kühlwasserzufuhr wieder zurück und winkte den Weiterbetrieb bis Dezember 2019 auf Wunsch des Betreibers BKW einfach durch.
Angriffe auf Beschwerde-Gegner
Diese gesetzwidrige Praxis wurde vom Berner Ingenieur Markus Kühni angefochten, selber Anwohner von Mühleberg. Das Ensi verzögerte diese Beschwerde um Jahre, indem sie Kühnis Beschwerdeberechtigung bis vor Bundesgericht anfocht, als ob es Aufgabe einer unabhängigen Aufsicht wäre, im Dienste der Betreiber Gerichtsentscheide zu verhindern.
Inhaltlich berief sich das Ensi auf «mobile Pumpen» – gemeint sind Pumpen und Schläuche wie sie die Feuerwehr benützt! – die das «mehrfache Schutzsystem» des Kühlsystems bildeten. Das geltende Kernenergiegesetz, so Ensi-Vizedirektor Georg Schwarz, gelte «nur für Neuanlagen», obschon das Ensi im selben Brief zugibt: «Das internationale Regelwerk der IAEA fordert, dass Auslegungsstörfälle grundsätzlich mit den fest eingebauten Sicherheitssystemen zu beherrschen sind.»
Die Argumentation ist eine äusserst beliebte Masche des Ensi. Es behauptet, dass die geltenden Sicherheits-Bestimmungen in ganz wichtigen Fragen «nur für Neuanlagen» gälten – also Anlagen, die es in der Schweiz gar nie mehr geben wird. Das Parlament hätte somit, als es das Kernenergiegesetz verabschiedete, an den bestehenden Hoch-Risiko-Anlagen systematisch vorbeilegiferiert. Genau um dies zu klären, denn die Frage hat grundlegende Bedeutung, reichte Kühni zusammen mit dem Zürcher Anwalt Martin Pestalozzi Klage ein. Das Verfahren steht seit langem beim Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid an.
Beznau: 78 Millisievert statt 1 Millisivert
Der dritte hier zitierte Fall konkreter Parteilichkeit des Ensi (es gibt ungezählte weitere) lässt sich am Beispiel des AKW Beznau aufzeigen. Gemäss heute geltender Verordnung ist ein Kernkraftwerk «unverzüglich vorläufig ausser Betrieb zu nehmen», wenn «die Dosisgrenzwerte nach Artikel 94 Absätze 3-5 und 96 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung nicht eingehalten werden».
Der Dosisgrenzwert bei den «häufigeren» Erdbeben – solche, die einmal alle 100 bis alle 10’000 Jahre zu erwarten sind – liegt bei 1 Millisievert. Das AKW Beznau kann diesen Wert nicht einhalten, wie aus den öffentlich zugänglichen Untersuchungen des Ensi hervorgeht. In der Erdbeben-Analyse vom 7. Juli 2012 (Seite 36) rechnet die Aufsichtsbehörde mit einer Dosis zwischen 28,9 und 78 Millisievert, also ein Vielfaches der erlaubten 1 Millisievert.
Beide Reaktoren in Beznau hätte das Ensi vorschriftsgemäss am 8.Juli 2012 abschalten lassen müssen, denn genau dies schreibt die Ausserbetriebnahme-Verordnung vor (Art. 3).
Nicht nur die Höhe der Maximaldosis widerspricht dem Gesetz, sondern auch die Art und Weise, wie das Ensi diese misst: als Expositionszeit legt das Ensi nur jene Strahlen zugrunde, die im ersten Jahr nach einem Unfall im Gelände auftreten. Dass Isotope auch eingeatmet oder über Nahrung im Körper gespeichert werden und so konzentriert eine viel stärkere Wirkung entfalten, wird vom Ensi ignoriert. Und dass bei einem Unfall viele radioaktive Isotope (Caesium, Strontium) Halbwertszeiten von ca. 30 Jahren aufweisen ebenfalls.
Selbst bei einer maximalen Exposition von «nur» 1 Millisievert – seit 1980 empfohlen von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) – werden sich über Jahre hinweg weit höhere Dosen in den Menschen akkumulieren, ohne dass die Bevölkerung umgesiedelt würde und Anspruch auf Schadenersatz bekäme.
100 Millisievert = Lizenz zum schleichenden Töten
Vollkommen verheerend aber sind die Folgen, wenn die Maximaldosis auf 100 Millisievert erhöht wird. Sie würde gemäss André Herrmann, ehemaliger Kantonschemiker von Basel-Stadt und Präsident der Eidgenössischen Strahlenschutzkommission, zu vorzeitigen Todesfällen von 5‰ der Bevölkerung innerhalb 50 Jahren führen. Es wären Tausende Personen in 20 bis 30 km Umgebung der AKWs, die Gesundheitsschäden erleiden bzw. vorzeitig sterben würden und alle exponierten Personen müssten lebenslang fürchten, dass sie selber oder ihre Lieben zu den Unglücklichen gehören.
Ein solcher Unfall würde die Lebenserwartung in der Schweiz ganz massiv herabsetzen – es sei denn, man evakuiert wie in Japan ganze Landstriche, entvölkert alle Immobilien und Fabriken und nähme den damit einhergehenden Kapitalverlust in Kauf. Das Beispiel Japan zeigt, dass die dortige Regierung genau dies nicht wollte, um Entschädigungsansprüche zu vermeiden. Und in der Schweiz käme bei einem vergleichbaren Unfall dazu, dass wegen der hohen Bevölkerungsdichte im Mittelland rund eine Million Menschen dauerhaft ihre Häuser verlassen müsste.
2015: Klage gegen Beznau
Die Rechtsverletzung des Ensi wurde 2015 von Markus Kühni entdeckt. Gemeinsam mit den Umweltorganisationen Trinationaler Atomschutzverband (TRAS), Greenpeace und Schweizerische Energiestiftung (SES) reichten 15 Einzelklägerinnen und -kläger, unterstützt vom Juristen Martin Pestalozzi und dem Fachexperten Markus Kühni Beschwerde ein.
Der Schriftenwechsel mit Ensi und Axpo füllt inzwischen mehrere Bundesordner und liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid (Zusammenfassung hier). Wie schon bei den Feuerwehrschläuchen als Sicherheitssystem für Mühleberg tat das Ensi viel, um auch diesen Gerichtsentscheid um Jahre zu verzögern. Das ist alles andere als korrekt, geht es doch bei den alten Kernkraftwerken um das mit Abstand grösste Einzelrisiko, das in der Schweiz vorhanden ist, wie das Bundesamt für Zivilschutz in seinen Gefährdungsanalysen («Katanos») seit 1995 aufzeigt.
Das Ensi will mehr
Das Ensi fürchtet Gerichtsentscheide wie der Teufel das Weihwasser. Im Fall von Mühleberg hat es den Prozess gegen Pestalozzi/Kühni vor Bundesgericht verloren – die Anfechtung der Klageberechtigung stand ausser Frage und diente offensichtlich nur der Trölerei und dem Zeitgewinn.
Doch was das Ensi nun plant, übersteigt alles Bisherige. Wenn für die 100- bis 10’000-jährlich auftretenden Erdbeben erst die Überschreitung von 100 Millisievert zur Ausserbetriebnahme führt, befindet sich Beznau wieder im legalen Bereich. Aber nicht nur die Maximaldosis will das Ensi erhöhen, was die Betreiber bei Nachrüstungen finanziell massiv entlastet, – in der Verordnung sollen überhaupt alle radiologischen Abschaltkriterien abgeschafft werden, die nicht gerade die Kernkühlung betreffen. Damit führen Mängel bei der Erdbebensicherheit, bei möglichen Überschwemmungen usw. niemals mehr zu einer Abschaltung und die Fristen, Nachfristen und Nach-Nachfristen fallen dann ganz ins Ermessen des Ensi, das schon bei der Untersuchung des Erdbebenrisikos unter Beweis gestellt hat wie man konkrete Massnahmen um Jahrzehnte verschleppt.
Nach geltendem Recht müssen AKWs «unverzüglich» ausser Betrieb gehen, wenn ihre Auslegung nicht genügt. In Zukunft sollen mangelhafte Schutzbarrieren, ungenügende Zuleitungen für Kühlwasser usw. unbefristet erlaubt bleiben. Das Versprechen von den angeblich «sicheren Kernkraftwerken», das Doris Leuthard und Hans Wanner so leicht über die Lippen geht, wird zur reinen Verhöhnung aller potenziell Betroffenen. Es gäbe für solche Mängel ja faktisch keine Dosisgrenzwerte und keine verbindlichen Fristen mehr.
Mit der neuen Verordnung hätten die Betreiber freie Hand, ihre innigen Beziehungen mit dem Ensi erneut spielen zu lassen. Denn gerade wenn sich das Ensi von internationalen Experten unbeobachtet fühlt, verfällt es oft in den Modus des vorauseilenden Gehorsam und überlässt auch die Sicherheit ganz den Betreibern.
Verletzung von Strahlenschutz und Vorsorgeprinzip
Der ehemalige Präsident der eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz, Dr. André Herrmann, beurteilt die drohende Verordnungsänderung äusserst kritisch. Sie «missachtet die Grundsätze des Strahlenschutzes (Rechtfertigung, Dosisbegrenzung, Optimierung) und des Vorsorgeprinzips». In einem Land wie der Schweiz «darf es nicht sein», dass «der Bevölkerung ein so hohes Risiko zugemutet werden soll».
Eine vorläufige Ausserbetriebnahme erst bei Überschreitung von 100 mSv für Auslegungsstörfälle bedeute ein «unzumutbar hohes Risiko für die Bevölkerung» und sei «deshalb nicht zu rechtfertigen». Denn «Bei einem nicht einmal seltenen Störfall wären die Konsequenzen für die hunderttausenden betroffenen Personen in der Nähe der KKW dramatisch». Es brauche «vorsorgliche Erlasse um solche Menschenleiden so weit wie auch immer möglich zu vermeiden».
Auch falsche finanzielle Kalkulationen befördern den Weiterbetrieb
Die Axpo verdient mit Beznau und den anderen Atomkraftwerken schon lange kein Geld mehr und gibt das auch offen zu. Aber die effektiven Kosten werden von den Betreibern in ihren Erfolgsrechnungen gar nicht abgebildet. Die CEOs praktizieren die organisierte Selbstüberlistung, indem sie gegenüber Verwaltungsrat und Medien immer nur die variablen Kosten (Brennstoffe und Personal) in den Vordergrund stellen, während die Kosten für Nachrüstung und Reparaturen als «Investitionen» rubrizieren, was zu einer Überbewertung der Anlagen führt. Ebenso wenig einkalkuliert werden die Ausfallkosten bei Betriebsunterbrüchen, die sich bei den alten Atomanlagen häufen. Die milliardenschweren Schulden gegenüber dem Entsorgungsfonds (Stenfo) werden sowieso ausserhalb der Firmenbilanzen gehandelt und mittels überhöhter Ertragserwartungen aus dem vorhandenen Vermögen schöngerechnet, obschon in Wirklichkeit auch dort mehr als10 Milliarden Franken fehlen dürften.
Eine in den Rechnungslegungsnormen IRFS vorgeschriebene Spartenrechnung, so kritisiert der Basler Finanzexperte Kaspar Müller, publiziert die Axpo nicht. Der Axpo-CEO und Atom-Hardliner Andrew Walo behauptet, bei einer Stilllegung von Beznau «würden 1,5 Milliarden Franken zusätzliche Kosten anfallen». Doch auch das ist Vorspiegelung falscher Tatsachen. Denn der Weiterbetrieb bringt bei den aktuellen Strompreisen keine Deckungsbeiträge, sondern nur zusätzliche Kosten, umso mehr, wenn man sich vor Augen hält, dass Block I in Beznau seit über 1000 Tagen ausser Betrieb steht.
Und wer will schon Atomstrom für 6 – 9 Rp/kWh, wenn neuer Windstrom aus Deutschland für 3.82 €C./kWh zu haben ist (durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert, Ausschreibungen November 2017)? Der Schuldenberg der Axpo sinkt keineswegs, wenn Beznau weiterläuft, die Milliardenschulden werden bloss an die nächste Generation weitergereicht und steigen mit jedem zusätzlichen Tag weiter an. Würde der Axpo-Verwaltungsrat der Stromschwemme und dem aktuellen Preisumfeld für Bandenergie von 3 – 4 €C./kWh Rechnung tragen, müsste er Sanierungsmassnahmen in Millionenhöhe gemäss Art. 725 OR einleiten, was aber möglicherweise die Axpo als Konzern nicht überleben würde. Also betreibt man die Anlage weiter, um das Gesicht zu wahren, im Zweifel auch auf Kosten von sehr vielen Menschenleben, ausserhalb jeglicher Legalität zwar, aber neuerdings mit dem Segen der für die Grenzwerte verantwortlichen Bundesrätin.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Rudolf Rechsteiner war Nationalrat (1995-2010) und ist Vize-Präsident der TRAS (Trinationaler Atomschutzverband mit Sitz in Basel), der seit 2005 gegen das elsässische Atomkraftwerk Fessenheim und seit 2015 gegen Beznau juristisch vorgeht. Als Bewohner der Gefahren-Zone 3 ist Rudolf Rechsteiner Mitkläger im Verfahren gegen Beznau.
Die Frau hat doch seinerzeit einen Eid geschworen. Was tut sie denn da?
MfG
Werner T. Meyer
Zu dem Bericht AKW fällt mir eigentlich nur eines ein. Doris Leuthart ist bei den Geld-und Machtgierigen angekommen. Erst die Erhöhung des Glysophats und jetzt das. Eigentlich nicht sonderlich erstaunlich wenn man bedenkt, dass sie ja in die Privatwirtschaft will.
Dort wird sie bestimmt mit offenen Armen aufgenommen.
Vielleicht könnten sie einmal eine Umfrage machen, bei wie vielen Lesern langsam aber sicher das Ventil explodiert ob all den immer dreisteren Machenschaften der Loobyisten.
Doris Leuthart ist nicht bei den Geld- und Machtgierigen angekommen. Sie kommt von da. Immer, wenn sie etwas in die Hände nimmt, dann wird es für uns Bürger teuer. Aber sie hat genügend Charme, dass sie immer wieder Glaubwürdigkeit und Unterstützung für ihre Abstimmungen findet.
Persönlich stimme ich schon lange gegen jedes Projekt, für das sie federführend ist. Ich vertraue ihr schon lange nicht mehr.
Wann ist die Zeit in der Schweiz wohl reif für eine alternative Partei? Das Programm hat Infosperber schon (fast vollständig) geschrieben: siehe: Überforderte Demokratie Was zu tun wäre (Teil 2).