Die BKW-Bastelstunde geht weiter
All die Unkenrufer, die nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts meinten, das AKW Mühleberg müsse demnächst vom Netz, müssen sich wieder einmal eines Besseren belehren lassen: Das AKW Mühleberg läuft weiter, denn seine Besitzerin, die BKW hat einen Plan B. Einen Plan Doppel-B, um genau zu sein. (Red. An der BKW hält der Kanton Bern die Aktienmehrheit.)
BKW geht vor das Bundesgericht
Das erste B steht für Bundesgericht: Die BKW will den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das die Betriebsbewilligung für den 40-jährigen Meiler vorerst nur um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2013 verlängert hat, vor Bundesgericht anfechten – um der Rechtssicherheit willen, wie BKW-Chef Kurt Rohrbach an einer Medienkonferenz bekanntgab.
Tiefer Griff in die Bastelkiste
Das zweite B steht für Bastelstunde. Um die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Sicherheit zu erfüllen, greift die BKW tief, sehr tief in die Bastelkiste. Zum Vorschein kommen unter anderem:
• Vier neue und zwei zusätzliche, ebenfalls neue Zuganker, welche den rissigen Kernmantel im AKW zusammenhalten sollen (obschon dieser laut BKW sowieso keine Gefahr darstellt).
• Eine Kühlwasserleitung quer durch den Molassefels, um die vom Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Fukushima geforderte «diversitäre Wärmesenke» für die Notstandssysteme sicherzustellen.
Noch im August 2011 war von einer solchen Leitung keine Rede. Stattdessen pries die BKW-Führung damals vor den Medien einen so genannten Kompaktkühlturm als die alleinseeligmachende Lösung – eine Lösung, die auf eine Luft- statt Wasserkühlung setzte. Das sei «Diversität im wahrsten Sinne des Wortes», erklärte damals Mühleberg-Direktor Patrick Miazza (der seinen Job mittlerweile los ist).
Weshalb die diversitäre Kühlung zur bestehenden Wasserkühlung nun plötzlich wieder eine Wasserkühlung sein soll, erklärten die BKW-Verantwortlichen an einer Medienkonferenz in Bern nicht.
• Pfähle beim Wohlensee-Staudamm. Offenbar ist sich mittlerweile nicht einmal mehr die BKW-Führung ganz sicher, ob er ein starkes Erdbeben überstehen würde. Nun sollen 20 Meter hohe Betonpfähle verhindern, dass der Damm sich bei einem Erdbeben flussabwärts verschiebt.
Bundesgericht und Bastelstunde – eigentlich eine originelle Kombination. Hauptsache, für die Bevölkerung besteht wieder einmal zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Journalist und Betreiber des Blogs Angelis Ansichten, wo er diesen Beitrag zuerst publizierte.