Bundesrat gesteht Rechtsbruch im Alpenschutz
Die Zahl der Lastwagen, welche die Schweizer Alpen auf der Strasse durchqueren, muss wie folgt gesenkt werden: Im Jahr 2011 auf eine Million, ab 2018 auf jährlich 650 000 Fahrten. Das verlangt das Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz. Dieses Gesetz wiederum stützt sich auf den Alpenschutz-Artikel, den das Schweizer Volk mit der Annahme der Alpeninitiative schon 1994 in der Bundesverfassung verankert hat.
Doppelt so viele Laster als erlaubt
Sowohl das gesetzliche Zwischenziel 2011 wie auch das Endziel im Jahr 2018 werden deutlich verfehlt; dies trotz leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA), höherer Nutzfracht im Strassentransport (40-Tonnenlimite) und Bahnsubventionen. Das konstatiert der Bundesrat im am Freitag veröffentlichten «Verlagerungsbericht 2011» mit ungewohnter Deutlichkeit. Konkret:
o Im ablaufenden Jahr 2011 donnern voraussichtlich 1,25 Millionen Laster durch die Schweizer Alpen, also 25 Prozent mehr als die gesetzlich erlaubte Zahl.
o Mit der Eröffnung des Neat-Basistunnels im Jahr 2016 und der Weiterührung der bisherigen Verkehrspolitik lasse sich die – tendenziell steigende – Zahl der Lastwagenfahrten lediglich auf dem heutigen Niveau stabilisieren, erwartet der Bundesrat. Damit werden im Jahr 2018 doppelt so viele Laster die Schweizer Alpen auf der Strasse durchqueren (1,2 bis 1,3 Millionen), als das Gesetz erlaubt (0,65 Millionen).
Zusätzliche Massnahmen geplant
Aufgrund dieser Analyse plant der Bundesrat weitere Massnahmen. Dazu gehört die schon früher angekündigte Erhöhung der Eckhöhe auf der Gotthard-Achse auf durchgehend vier Meter. Damit lassen sich zusätzlich die grossvolumigen Auflieger von Sattelschleppern auf die Schiene verlagern. Weiter will die Regierung die LSVA auf das Maximum erhöhen, die das Landverkehrsabkommen mit der EU erlaubt, und den Ausbau von Terminals für den Güterumlad auf die Schiene fördern.
Damit liesse sich zwar die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen verbessern, schreibt der Bundesrat, schränkt aber ein: «Auch mit zusätzlichen Massnahmen, die im Rahmen der heute geltenden Verfassungsbestimmungen und internationalen Abkommen auszugestalten sind, kann das Verlagerungsziel von 650‘000 alpenquerenden Fahrten bis 2018 nicht erreicht werden.»
Konflikt mit EU-Abkommen
Um die Zahl der Lastenfahrten marktkonform auf das gesetzlich erlaubte Niveau zu senken, braucht es entweder eine massive Erhöhung der Strassentransport-Abgaben oder eine Kontingentierung der Fahrtenzahl mittels Alpentransitbörse. Doch diese zielführenden Mittel stünden im Konflikt mit der Bundesverfassung und dem Landverkehrsabkommen mit der EU, vertritt die Lan desregierung. So verbiete das EU-Abkommen in Artikel und 8 und 32 die Einführung mengenmässiger Beschränkungen des Strassen-Güterverkehrs. Darum, und weil die Nachbarstaaten die Idee nicht akzeptierten, sei eine Alpentransitbörse auf absehbare Zeit «nicht realisierbar».
Die Schweizer Verkehrsverlagerungs-Politik steht damit im Konflikt zwischen nationalem Verfassungs- und Gesetzesauftrag auf der einen Seite und dem Verkehrsvertrag mit der EU auf der andern. Um diesen Konflikt zu lösen, schlägt der Bundesrat vor, «eine breite Diskussion zur Verlagerungspolitik zu starten, um die Akzeptanz weitergehender Massnahmen zu evaluieren».
Ziel schwächen oder Mittel stärken
Diese Diskussion hat gestern bereits begonnen: In seiner Medienmitteilung fordert der Nutzfahrzeugverband Astag «ein Ende der staatlichen Restriktionen gegen den Strassentransport» und stattdessen ein «realistisches Verlagerungsziel», also mehr zulässige Lastwagenfahrten, als das Gesetz heute erlaubt. Für die Alpeninitiative hingegen ist das gesetzliche Ziel von maximal 650 000 Lastwagenfahrten «nicht verhandelbar». Um dieses Ziel zu erreichen, fordern die Alpenschützer den Bundesrat auf, «endlich ernsthaft mit dem Ausland über die Alpentransitbörse zu verhandeln». Falls die EU-Staaten dieses Mittel weiterhin ablehnen, «soll die Schweiz die Alpentransitbörse selbstständig einführen».
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine