Bildschirmfoto20191011um11_21_46

Traurig aber wahr: Polizeischutz am Eingang einer Synagoge © Egli

Bund beschliesst Finanzhilfen für gefährdete Minderheiten

Tobias Tscherrig /  Der Bund spricht Gelder, um besonders gefährdete Minderheiten besser vor Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zu schützen.

«Der Schutz besonders gefährdeter Minderheiten hat – gerade auch vor dem Hintergrund von Halle – Priorität (…)», twittert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 10. Oktober. Man wolle Verantwortung übernehmen, sagt Marc Schinzel, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz (BJ). «Terrorismus und gewalttätiger Extremismus sind von nationaler und internationaler Bedeutung.» Besonders davon betroffen: Minderheiten. Auch in der Schweiz.

Um besonders gefährdete Minderheiten besser zu schützen, nimmt der Bund nun Geld in die Hand: Ab dem 1. November beteiligt er sich pro Jahr mit bis zu 500’000 Franken an den Sicherheitskosten für Minderheiten, die gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Damit will er auch ein Zeichen an Kantone und Gemeinden senden und sie dazu bringen, bei entsprechenden Projekten mitzuziehen. Ausserdem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Polizei und gefährdeten Minderheiten intensiviert werden.

Bundesgelder für langfristige Massnahmen
Bis anhin wurden die Sicherheitskosten von Kantonen, Gemeinden, Städten und zum grossen Teil auch von den betroffenen Minderheiten selber getragen. «An der Polizeihoheit der Kantone wird nicht gerüttelt», sagt Schinzel. «Es geht nicht um akute Gefährdungslagen, hier bleiben Kantone und NDB zuständig.» Vielmehr werde der Bund längerfristige Massnahmen unterstützen: Zäune, Überwachungskameras, Alarmanlagen, Ausbildungen in den Bereichen der Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr sowie Sensibilisierung und Information der Bevölkerung. Die Finanzhilfen des Bundes dürfen allerdings nur insgesamt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der jeweiligen Massnahmen betragen.

Für politische Aktivitäten, Lobbyarbeiten, missionierende Tätigkeiten und Ausbildungen an Waffen werden keine Gelder gesprochen. Übt der Gesuchsteller verbotene Tätigkeiten aus, verherrlicht oder verharmlost er Gewalt, gibt es ebenfalls keine finanzielle Unterstützung. Auch die Übernahme an Kosten von Sicherheitspersonal ist nicht möglich.

«Das Geld wird nicht ausreichen»
Einige Kantone und auch Städte wie zum Beispiel Basel-Stadt oder Zürich hätten in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Sicherheit von jüdischen Gemeinschaften bereits erhebliche Leistungen erbracht, sagt Schinzel. Im Übrigen sei es schwierig, die Gesamtkosten, welche die Sicherheit von gefährdeten Minderheiten pro Jahr koste, zu beziffern. «Wir wissen, dass in der Schweiz vor allem jüdische Gemeinschaften viel Geld für ihre Sicherheit ausgeben.»

Man sei sich bewusst, dass der Betrag von 500’000 Franken pro Jahr für die Sicherheit der gefährdeten Minderheiten nicht ausreichen werde, sagt Schinzel. «Es geht uns um einen Katalysator-Effekt.» Der Bund sendet seine Bereitschaft aus, Kantone und Gemeinden steigen in die Projekte ein, so der Tenor. Das BJ geht davon aus, dass die ersten Finanzierungshilfen ab dem nächsten Jahr fliessen. «Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Gesuche eingereicht werden», sagt Schinzel. «Die Verordnung stösst auf grosses Interesse».

Gemeinschaften müssen Gesuche stellen
Ab dem 1. November können gefährdete Minderheiten, die sich durch eine gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder sexuelle Orientierung auszeichnen, beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) Gesuche einreichen und eine Kostenbeteiligung des Bundes bezüglich der eigenen Sicherheitsmassnahmen anfordern.

Sobald ein entsprechendes Gesuch eingegangen ist, analysiert der NDB die Gefährdungslage. Das Fedpol prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Denn der Bund spricht die Gelder nicht einfach automatisch nach jeder Eingabe. Vielmehr wurden Kriterien erlassen, die verhindern sollen, dass am Schluss nicht Organisationen unterstützt werden, die die eigentlichen Ziele unterlaufen – zum Beispiel extremistische oder terroristische Gruppierungen.

Die Kriterien zur Gewährung der Finanzhilfen sind in der «Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» (VSMS) geregelt.

SVP sprach sich gegen Verordnung aus
Die Vernehmlassung der Verordnung verlief relativ unspektakulär. Insgesamt nahmen 22 Kantone, 4 politische Parteien sowie 20 Organisationen Stellung. Davon sprachen sich gerade einmal fünf Teilnehmende gegen den Vorentwurf aus, darunter die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg sowie die SVP.

Die SVP argumentierte unter anderem, dass die Kantone für die Sicherheit der ansässigen Minderheiten zuständig seien, sie könnten deren Schutzbedarf besser beurteilen als der Bund. Ausserdem stellte sie grundsätzlich in Frage, ob die Verordnung die Sicherheitslage von Minderheiten verbessern könne. Statt Wohlfühlaktionismus sei das staatliche Gewaltmonopol zu stärken, hiess es. Die Sicherheit der Minderheiten verbessere sich, wenn sich die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung verbessere. Es sei ein fataler Falscheindruck, dass gewaltextremistische Bedrohungen nur ein Problem der davon explizit angefeindeten Minderheiten seien. So brauche es den Nachrichtendienst und die Polizei statt Mauern, Eingangssicherungen und Kameras. Für die SVP wäre es daher am wirksamsten gewesen, wenn Bund und Kantone für genügend Polizisten, Grenzwächter und Milizsoldaten sorgen würden.

Kriterium: «Bindung zur Schweiz und ihren Werten»
Neben den bereits angesprochenen Kriterien gilt auch die mangelnde «Bindung zur Schweiz und ihren Werten» als Hindernis, um Finanzhilfen zu erhalten. Ein Punkt, der bei der Vernehmlassung zu Kritik führte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Fédération Romande des Associations LGBT, die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), das Transgender Network Switzerland (TGNS), Pink Cross und Interaction, die Schweizer Vereinigung für intergeschlechtliche Menschen, lehnten diese Formulierung ab.

Es sei falsch, einen nicht definierten und gar nicht vorhandenen nationalen Wertebegriff abermals, wie in der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, auf die Stufe der Rechtsordnung zu heben. Anliegen der betroffenen Minderheiten seien nicht immer und überall Teil des Wertesystems der Mehrheitsgesellschaft.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.