Sonnenbergtunnel.SRF

Einer der Schutzräume im Luzerner Sonnenbergtunnel. Gebaut wurde die unterirdische Anlage für 20’000 Menschen. Foto aus dem heutigen Museums-Teil. © SRF

Bombenalarm war Klacks im Vergleich zum Zivilschutz-Ernstfall

Urs P. Gasche /  Die chaotische Evakuation des Bundeshauses erinnert an die Schlamperei beim Schutz der ganzen Bevölkerung.

Eine Drehtüre sorgte für einen Engpass auf dem Fluchtweg. Ein Notausgang war geschlossen. In Büros wurden nicht alle alarmiert. Das waren Pannen, als das Regierungsgebäude in Bern am 14. Februar wegen eines Bombenalarms geräumt werden musste. 

Ein Ernstfall wurde offensichtlich nie richtig geübt.

Ungleich folgenschwerer aber: Bereits seit 1959 schreibt die Bundesverfassung vor, der Zivilschutz müsse «einem möglichst grossen Teil der Zivilbevölkerung das unversehrte Überleben ermöglichen». Doch seither sind die ergriffenen Schutzmassnahmen für die ganze Bevölkerung noch kein einziges Mal unvorbereitet für den Ernstfall geprobt worden. Falls ein Erdbeben oder ein atomarer, biologischer oder chemischer Unfall eine weite Region des Landes erfassen, ist ein grosses Chaos programmiert. 

Für den Zivilschutz und für die Schutzräume wurden seit 1959 Abermilliarden an Steuergeldern investiert. Das «Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz» schreibt vor, dass «für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen ist». Im Falle von Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten muss der Zivilschutz «die Bevölkerung schützen und retten und die schutzsuchenden Personen betreuen». Erwähnt wird im Gesetz insbesondere der «Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefährdungen (ABC-Schutz)».

Mit Stolz erzählen Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, dass die Zivilbevölkerung nirgendwo so gut geschützt sei wie in der Schweiz. 

Was tun, wenn die Sirenen einen Alarm auslösen

Doch trotz der riesigen Investitionen wird der Ernstfall nie geübt. Das Einzige, was regelmässig – als Test angekündigt – kontrolliert wird, ist das Funktionieren der Alarmsirenen. Einen unangekündigten Alarm, der einen Ernstfall simulieren soll, gab es noch nie. Nur mit einem solchen Alarm könnte man testen, ob nach dem Auslösen die komplizierte Organisation und die Information der Bevölkerung klappen würden und wie lange es ginge, bis alle wüssten, welchen Schutzraum sie von zu Hause aus oder vom Arbeitsplatz aus aufsuchen müssten. Schwachstellen könnten ausgemerzt werden, falls die Verantwortlichkeiten nicht klar sind, die Schutzräume schwer zugänglich wären oder mit zu wenig Luft, Wasser, Toiletten oder Nahrung versorgt werden könnten.

Beispiel Grossschutzraum Urania in Zürich. Im Ernstfall stehen 10’000 Personen vor dem Eingang: Altstadtbewohner, Hotelgäste, Beschäftigte vom umliegenden Gewerbe und Angestellte der städtischen Verwaltung. Für Passanten ist der Schutzraum nicht gedacht. Wie funktioniert wohl nur schon die Eingangskontrolle?

Realisierter Plan Sonnenbergtunnel
Nach diesem Plan wurde die Schutzanlage für 20’000 Menschen im Sonnenbergtunnel gebaut.

Beispiel Grossschutzraum im Luzerner Sonnenbergtunnel. Er war laut Wikipedia «eine der grössten Zivilschutzanlagen der Welt» und für 20’000 Personen gebaut. Nach der ersten und einzigen angekündigten Grossübung mit Namen «Ameise» im Jahr 1987, als beide Tunnelröhren für Autos gesperrt wurden, kam man zum Schluss, dass die Kapazität auf 17’000 Personen reduziert werden muss. Die Mitwirkenden der Übung litten unter Bunkerkoller und konnten in der vorgegebenen Zeit nicht einmal die nötige Zahl Betten aufstellen. Nach diesem Fiasko hat man auf jede weitere «Hauptprobe» verzichtet, insbesondere auf eine unangekündigte. Im Jahr 2006 schliesslich wurde die Anlage geschlossen. Der Zivilschutz betreibt dort seither noch 2000 Betten.

«Genügend Vorlaufzeit»

Auf Bundesebene zuständig war für den Zivilschutz das Bundesamt für Zivilschutz BZS, das im Jahr 2004 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK abgelöst wurde. Man geht in Bern davon aus, dass es für den Bezug der Schutzräume stets eine genügende Vorlaufzeit gibt: «Eine Armee steht nicht einfach plötzlich an der Grenze», hiess es. Das frühere Zivilschutzgesetz sah noch eine Bezugsbereitschaft innerhalb von 24 Stunden vor. Diese Vorgabe hat das Parlament mit dem revidierten Gesetz, das seit 2021 in Kraft ist, fallengelassen.

Was verdrängt wird: Bei einer AKW-Katastrophe oder einem biologischen Grossunfall fällt eine Vorlaufzeit weg. 

Probleme eines längeren Aufenthalts

Das zuständige Bundesamt meinte schon vor Jahren: «Das Leben im Schutzraum kann in der Grössenordnung zwei bis drei Wochen gehen. Es ist nicht vorgesehen, dass man ein oder gar mehrere Monate im Schutzraum sein wird. Mit dieser Vorstellung leben wir nicht.»

Die Behörden gingen und gehen davon aus, dass bei einem längeren Aufenthalt kurze Unterbrüche möglich sind: Rotation auf Anordnung des Schutzraumchefs. Die Rotation soll es erlauben, den Nahrungsmittelvorrat zu ergänzen.

Ein Verlassen der Schutzräume wäre nötig, weil es Probleme gäbe mit Wasser und Getränken oder festen Nahrungsmitteln (die Überlebensnahrung für drei Tage, die sauberes Wasser benötigt, wird nicht ersetzt). Schwierig würde zudem die Fütterung des Viehs, wenn eine Verstrahlung oder Verseuchung zu stark wäre. Und die Toiletten: Wie lange geht es, bis es «seichelet»?

Dazu kommen erhebliche psychische und soziale Probleme, wenn Menschen isoliert auf engstem Raum leben.

Kurz: Für einen längeren Aufenthalt sind die Schutzräume nicht vorbereitet.

Risiko eines AKW-Unfalls

Die Verstrahlung nach einer AKW-Katastrophe kann schlimmer sein als die Folgen einer grossen Atombombe. Denn eine Megatonnen-Atombombe entwickelt einen Pilz mit einem gewaltigen Auftrieb, der die Radioaktivität schnell in stratosphärische Höhen von 15 bis 20 Kilometern treibt. Die radioaktiven Strahlen verbreiten sich dann verdünnt über einem Teil des Erdballs.

Dagegen entwickelt ein GAU in Gösgen, Leibstadt oder Beznau keinen grossen Hitzeauftrieb. Die radioaktive Wolke bleibt in ein paar hundert Metern Höhe hängen und die Radioaktivität geht in der Nähe nieder.

Mehrere Tage Vorlaufzeit, um sich zu schützen, gibt es nicht.

Für den Fall eines AKW-Unfalls informierte das Zivilschutzamt des Kantons Zürich in den Achtzigerjahren wie folgt: «Solllte der unwahrscheinliche Fall eines Schutzraumbezugs im Zusammenhang mit einem KKW-Unfall je eintreten, steht ausser Zweifel, dass die zuständigen Behörden jene Massnahmen in Sachen Lüftung empfehlen, die die kleinstmögliche Strahlenbelastung im Schutzraum ergeben, beispielsweise die Lüftungsaggregate während dieses verhältnismässig kurzen Aufenthalts nicht zu betreiben.»

Der Vizedirektor des Bundesamts für Zivilschutz BZS bestätigte: «Die Belüftungsanlage würde dabei am besten gar nicht in Betrieb gesetzt. Denn gegen die radioaktiven Edelgase schützen die heute in den Schutzräumen eingebauten Filter tatsächlich nicht.» 

Doch das Ausschalten der Lüftungen schafft ein neues Problem: In einem vollbesetzten Schutzraum ohne Lüftung wird der CO2-Gehalt der Luft nach drei Stunden zu gross. Die Atemluft reicht ohne Lüftung nur vier bis fünf Stunden. Deshalb empfahl das Bundesamt für Zivilschutz: «Bei einer leicht geöffneten Panzertüre hat man zusätzlich den ganzen Luftraum des darüberliegenden Hauses zur Verfügung, so dass die Atemluft wohl für einige Tage ausreichen würde. Ein Schutzraumbezug mit offener Panzertüre erscheint als vernünftigste Massnahme.» Als die Schutzraum-Konzeption in den Sechzigerjahren festgelegt wurde, habe eben noch niemand an eine potentielle Bedrohung durch ein Kernkraftwerk gedacht. 

Ohne Lüftung könnte es konkret so aussehen: Stickige, feuchte und über 30 Grad warme Luft, welche die Wände zum Tropfen bringt. Es stinkt nach verbrauchter Luft, nach Schweiss, nach Krankheit, nach WC. An einer brennenden Kerze wird geprüft, ob der gefährliche Kohlendioxidgehalt von vier Volumenprozent errreicht ist. Das ist der Fall, wenn die Kerze verlöscht. Dann muss mit Schwerarbeit der Ventilator angekurbelt werden.

Ein grosser Chemie-Unfall wie in Seveso (1976), Bhopal (1984) oder Schweizerhalle (1986)

Angesichts solcher Gross-Unfälle meinte der Leiter der Zivilschutzbehörde Karlsruhe: «Für chemische Unfälle müssten Schutzräume in oberen Etagen der Häuser eingerichtet werden, weil die meisten giftigen Gase schwerer sind als Luft und daher in die Tiefen der unterirdischen Schutzräume und der Keller sinken.» Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land erklärten nach dem Unfall in Schweizerhalle: «Die unterirdischen Schutzräume sind in dieser Situation wenig hilfreich, wenn nicht sogar fatal.»

Der damalige BZS-Direktor bestätigte: «Bei schweren chemischen Stoffen müsste man gerade nicht in den Schutzraum. Da heisst es nur noch: Schützen an Ort – im Gebäude, in dem man sich gerade befindet. Luftglocken bilden, Lüftungen und Klimaanlagen abstellen.»

Künftige Kriegshandlungen in Europa verharmlost

Der Zivilschutz wolle «einen Krieg in den Griff bekommen», formulierte es ein Zivilschutz-Instruktor. Man nehme der Bevölkerung die Angst vor etwas, wovon sie mit Recht zurückschrecke. Allerdings gehe es beim Zivilschutz nur um das kurzfristige Überleben.

Als Antwort auf eine parlamentarische Interpellation erklärte der Zürcher Stadtrat bereits 1990, er teile die Auffassung, «dass der Zivilschutz in seiner heutigen Form und Ausgestaltung, aber auch bezüglich Ausrüstung und Ausbildung zu wenig auf reale heutige und zukünftige Bedrohungen der Bevölkerung ausgerichtet ist». 

Walter Huwyler, damals oberster Verantwortlicher des Zürcher Grossschutzraums Urania, hielt «Übungen am Ort im Massstab 1:1 für unbedingt erforderlich».

Auch Guido A. Bagutti, damals Informationschef des Basler Zivilschutzverbandes, sprach sich für Tests der Praxistauglichkeit aus: «Die KKW-nahen Gemeinden sollen jährliche Katastrophen- und Räumungsübungen unter Einbezug der Bevölkerung durchführen. Nach dem Vorbild der regelmässigen Hochhausräumungsübungen in der Basler Chemie.»

Doch solche «Hauptproben» muten die Verantwortlichen den meisten Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz nicht zu. Das Fiasko scheint vorprogrammiert.

Vereinzelte Fehlalarme deckten auf, dass weder die Verantwortlichen noch die betroffene Bevölkerung einigermassen angemessen reagieren. Als einmal in Schwamendingen ZH um die Mittagszeit irrtümlicherweise ein Strahlenalarm losging, waren im Radio keine Informationen erhältlich. Im Amt für Zivilschutz kam der Alarm nicht an. Die Bevölkerung reagierte nicht.

Früher hätte man noch im Telefonbuch nachschauen können, welche Alarmtöne was bedeuten. Heute müsste man das Internet konsultieren.

Doch die regelmässigen Tests der Alarmanlagen führen ohnehin verhängnisvollerweise dazu, dass jeder Alarm vorerst als Test und nicht als Ernstfall wahrgenommen wird.

Solange der Kriegs- und Katastrophenschutz nicht realistisch geübt wird, kann der Eindruck entstehen, er sei vor allem eine Alibi-Übung mit dem Zweck, der Bevölkerung die Angst vor Krieg und Katastrophen etwas zu nehmen.

«Kennen Sie den Unterschied zwischen Tierschutz und Zivilschutz?…Der Tierschutz ist für alle Tiere da, der Zivilschutz für die Katze.»

Unbekannt


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2 Meinungen

  • am 18.02.2023 um 16:45 Uhr
    Permalink

    Die herkömmlichen Schutzräume, also jene, die in den meisten Immobilien zu finden sind, bringen wohl im Ernstfall sowieso nicht viel. Sie schützen bei Bombardierungen oder Artilleriebeschuss, aber bei ABC Angriffen oder Unfällen, oder gar Erdbeben? Da sind sie wohl eher nicht ausgerüstet dafür, schon gar nicht für längere Aufenthalte.
    Die Schweizer Charakteristik, dass geplant und gebaut wird, man dann aber feststellt, dass es so, wie gebaut und geplant nicht funktioniert, und einfach zur Tagesordnung übergeht, und weiter behauptet, man sei gut vorbereitet. Die Schweiz hatte dabei Glück: Der Tatbeweis, dass all die (angeblichen) Vorbereitungen und Planungen tatsächlich was taugen, musste nie im Ernstfall erbracht werden.

  • am 24.02.2023 um 13:06 Uhr
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    Das mit einer beabsichtigten 10 Millionen Schweiz (2021 bereits 8.703 Millionen) für jeden Einwohner Schutzräume, Ausrüstungen sowie Nahrung & Medikamente zur Verfügung stehen sollen kann man eh vergessen. Man will durch verdichtetes Bauen noch mehr Leute reinpferchen. Bei der Erdbebenkatastrophe in der Türkei / Syrien konnte man jetzt ja gut sehen, was passiert. Je verdichteter gebaut wird, desto mehr Opfer. Auch in der CH gab es schon schwere Erdbeben und Chemieunfälle.

    http://www.seismo.ethz.ch/de/knowledge/earthquake-country-switzerland/historical-earthquakes/the-ten-strongest/

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