Bergsturz von Bondo: Fokussierung auf die Felswand reicht nicht
Der Bergsturz im Bergell mit anschliessendem Murgang forderte am 23. August 2017 acht Tote. Die Wanderer kamen ums Leben, weil sie sich in falscher Sicherheit wiegten. Denn die Hälfte des Bondasca-Tals war nicht im Gefahrenbereich eingezeichnet.
Im Dezember 2017 nannte Infosperber den Grund dafür, nämlich die Fehleinschätzung der Experten. Diese hatten nach einem Bergsturz nicht mit einem sofortigen Murgang gerechnet. Die künstliche Trennung von Bergsturz und Murgang führte dazu, dass die Folgen des Bergsturzes unterschätzt wurden.
Die Nicht-Beachtung des Sturzraumes war fatal
Diese Sicht wird durch eine kürzlich veröffentlichte Studie der ETH Zürich sowie der Universitäten Fribourg und Aachen gestützt. Sie kommt zu folgendem Schluss:
«Die Studie verdeutlicht, wie wichtig die Untersuchung der Bedingungen entlang der Auslaufstrecke einer Felslawine für die Vorhersage oder Beurteilung gefährlicher alpiner Massenbewegungen ist. Die Fokussierung nur auf die Bedingungen in der Auslösezone bei der Abschätzung von Zeitpunkt, Volumen und Auslaufstrecken von Bergstürzen und nachfolgenden Murgängen reicht nicht, um die potentielle Gefahrenkette hangabwärts vollständig zu erfassen, wie das Ereignis am Pizzo Cengalo 2017 gezeigt hat.»
Tatsächlich konzentrierten sich die Experten, die den Piz Cengalo vor dem Bergsturz untersucht haben, auf die Felswand des Piz Cengalo und liessen den Sturzraum und dessen konkrete Beschaffenheit in Bezug auf den Bergsturz ausser Betracht.
Diese Nichtbeachtung war fatal, denn laut der Studie spielten im Sturzraum zwei bereits vor dem Felssturz existierende Faktoren «eine entscheidende Rolle in der Gefährdungskaskade 2017, die vom Felswandbruch über die Ausbreitung von Steinlawinen bis hin zu den nachfolgenden Murgängen reichte», nämlich:
«1. Die Landschaft war mit ausreichenden Sedimenten aus der Felslawine 2011 bedeckt und 2. die bereits vorhandenen Sedimente waren im Juli und August 2017 mit sommerlichem Schmelzwasser vom Bondasca-Gletscher und durch starken Regen während Gewittern gesättigt.»
Weil die Experten diese beiden Faktoren nicht in Betracht zogen – also durch die künstliche Trennung von Felssturz und Murgang – rechneten sie nicht mit einem Murgang unmittelbar nach dem Bergsturz. Das ist umso erstaunlicher als die Experten sich der Murganggefahr, die von diesen Ablagerungen ausging, durchaus bewusst waren. Denn sonst hätten sie nicht nach dem Ereignis 2011 den Bau eines Rückhaltebeckens in Bondo veranlasst.
Modellrechnungen simulieren den Murgang als Folge des Bergsturzes
Was die Experten vor dem Bergsturz aus unerfindlichen Gründen nicht vornahmen, nämlich die naheliegende Kopplung von Bergsturz und Murgang, hat nun eine weitere Studie nachgeholt, deren Modellrechnungen im neusten Heft des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes vorgestellt wurden. Diese Modellrechnungen zeigen «generell eine sehr gute Übereinstimmung mit den Beobachtungen», also mit dem Verlauf des Bergsturzes und des anschliessenden Murgangs. Mit dem Modell lässt sich also der Murgang als Folge des Bergsturzes simulieren.
Fazit: Hätten die Experten vor dem Bergsturz von 2017 den Sturzraum mit den wassergesättigten Sedimenten in ihre Modelle einbezogen, hätten sie mit dem Murgang als Folge des Bergsturzes rechnen können und folglich das ganze Tal für alle Personen sperren müssen.
Riskiert die Bündner Justiz den Schiffbruch vor Bundesgericht?
Diese neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nun in die juristische Beurteilung des Bergsturzes einfliessen. Bekanntlich hat die Bündner Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung im Fall des Bergsturzes im Val Bondasca eingestellt, weil das Unglück, das am 23. August 2017 acht Menschenleben forderte, «nicht vorhersehbar» gewesen sei. Ein Fehlschluss, wie Infosperber bereits früher begründet hat (Bergsturz von Bondo: Irrwege der Staatsanwaltschaft).
Die Angehörigen der Opfer haben die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beim Kantonsgericht angefochten, wie das Regionaljournal Graubünden von SRF am 22. Juni 2019 berichtete. Falls sich das Bündner Kantonsgericht hinter den Entscheid der Staatsanwaltschaft stellt, wird die Bündner Justiz spätestens am Bundesgericht Schiffbruch erleiden. Einmal mehr.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine