«Mach dir nichts draus, es steht ja dann auf der Dose!»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Tiere sind, gesetzlich geregegelt in der CH, sogenannte Mitwesen. Wesen also, die mit menschlichen Wesen leben. Dafür das einfachste Argument:
– Wir Menschen schlachten ja auch Tiere. Weshalb also nicht eine Gans mit Futter Zwang vollstopfen?
– Wir Menschen essen ja ihr Fleisch. Weshalb also nicht die vollgestopfte Leber verzehren?
Weil das Schlachten Normen hat, wie ein Tier geschlachtet wird.
Weil, was wir Menschen in eine lebende Gans an Futter stopfen mit auch noch Gewalt und einem Trichter, wir Menschen nie und nimmer tun würden als Mutter mit einem Kind oder ein Mensch mit einem Menschen, weil der Trichter Mund & Rachen massiv verletzt. Nach Tag 3 ist alles in der lebendigen Gans wund. Die Leber derart angeschwollen, dass die Gans nur noch Schmerzen hat.
Das Argument des BR: Die Deutschschweiz solle (Diktat) Rücksicht nehmen auf die Gastro Vorlieben der Suisse Romande.
Wenn Sie das alles wissen, muss das Vernunftwesen Mensch doch zugestehen: «Stopfleber? Das geht nie & nimmer.
Ich finde es korrekt, dass klar deklariert wird, was sich in einer Lebensmittelpackung befindet. Nur sollten alle Hersteller dazu gezwungen werden.
So fände ich es mal wieder gut, wenn die Konsumenten von Schweizer Kalbfleisch auf die Haltung der Tiere aufmerksam gemacht werden. Für mich sind diese zuweilen grenzständig, tierverachtend und nicht mehr zeitgerecht.