210219 Terrassen Skigebiete

SRF berichtet über offene Terrassen in Ostschweizer Skigebieten © srf

Terrassen: Kantonaler Ungehorsam am falschen Objekt kritisiert

Urs P. Gasche /  Einige Kantone erlauben es, Take-Away-Menus auf Terrassen an Tischen zu geniessen. Dies geniesst breite Sympathie.

210219 Terrassen Kantone
Kantone der Ost- und Zentralschweiz mit offenen Terrassen in Skigebiete

Der Kanton Graubünden und die Zentralschweizer Kantone missachten eine Verordnung des Bundesrates und erlauben es den Wintersportlern, ihre Take-Away-Menus auf Terrassen an Vierertischen zu geniessen. Die Ansteckungsgefahr ist dabei sicher nicht grösser, als wenn Wintersportler ihre gekauften Getränke, Suppen und Mahlzeiten vor der Take-Away-Ausgabe in Gruppen stehend einnehmen, wie dies beispielsweise in den Kantonen Wallis, Bern, Glarus oder St. Gallen der Fall ist. Deshalb geniesst der Ungehorsam der Ostschweizer und Zentralschweizer Kantone breite Sympathie.

Andreas Glaser
Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser: «Der Bund müsste Armeeangehörige schicken»

In der SRF-Tagesschau vom 19. Februar machte Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser der Universität Zürich klar, dass der Bundesrat keine Möglichkeit hat, seine Verordnung durchzusetzen. Er müsste schon Militärangehörige in die ungehorsamen Kantone schicken, um die Terrassen räumen zu lassen oder die Kantone unter eidgenössische Zwangsverwaltung setzen. Beide Massnahmen wären wegen ein paar Terrassen völlig unverhältnismässig.

«Ein Spiel mit dem Feuer»

210219 Nathalie Christen
Nathalie Christen: «Ein Spiel mit dem Feuer»

«Die Kantone leben vor, dass man Vorgaben [des Bundes] missachten kann», kommentierte SRF-Bundeshausredaktorin Nathalie Christen. Das sei «ein Spiel mit dem Feuer» und «untergräbt das Vertrauen in die Institutionen». Die Bürgerinnen und Bürger würden sich dann ebenfalls frei fühlen, Corona-Vorschriften nicht zu befolgen.

Gesetze und Verordnungen werden häufig nur vollzogen, wenn es den betroffenen Lobbys genehm ist

Die Episode mit den Tischen auf offenen Terrassen in Skigebieten, welche gegen eine Verordnung des Bundes verstossen, bringt nur wieder einmal ans Licht, dass es in der Schweiz Tradition hat, dass Kantone Gesetze und Verordnungen des Bundes oft nicht einhalten und nicht vollziehen. In den seltensten Fällen müssen ungehorsame Kantone mit Sanktionen rechnen. Armeesoldaten hat der Bund schon sehr lange nicht mehr eingesetzt, um ein Bundesgesetz in einem Kanton durchzusetzen.

Eveline Widmer-Schlumpf als Bundesrätin: «Gesetze werden nicht umgesetzt»

Als neu gewählte Bundesrätin erklärte Widmer-Schlumpf vor dreizehn Jahren, es brauche weder neue Gesetze gegen Jugendgewalt, gegen den Missbrauch der Sozialwerke oder gegen den «Sterbetourismus». Denn es gebe Rechtsnormen zur Genüge, «nur setzt man sie nicht um». Sie wusste, wovon sie sprach: Als Bündner Regierungsrätin hatte sie unzählige Bundesgesetze mit all ihren Verordnungen zu vollziehen.

Als der Kanton Wallis sich früher jahrelang weigerte, in dortigen Industriebetrieben eidgenössische Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchzusetzen, erklärte der damalige Chef des Eidgenössischen Arbeitsinspektorats im Radio DRS resigniert: «Wir können doch keine Armee ins Wallis schicken.»

Akribisch werden Gesetze dort umgesetzt, wo eine starke Lobby an der Umsetzung interessiert ist. So wurden Autobesitzer lange gebüsst, wenn sie die zweijährige Abgaskontrolle verpassten, obwohl diese dank den Katalysatoren längst überflüssig war. Und das Strassenverkehrsamt beanstandet bei der Fahrzeugkontrolle sogar kleine Rostflecken, obwohl diese keine Unfälle verursachen – zur Freude des Garagengewerbes.

Laissez-faire im Sozial- und Umweltbereich

Ganz anders in der Sozialpolitik oder im Umweltschutz: Dort vergilben viele Rechtsnormen in den Schubladen. Es gibt keine starke Lobby, um sie durchzusetzen. Beispielsweise beim vorgeschriebenen Lärmschutz: Viele Kantone geben ihr Geld lieber zum Ausbau ihrer Strassen aus als für den vorgeschriebenen Lärmschutz. Der frühere Direktor des Bundesamts für Umwelt Philippe Roch verteidigte sich mit dem gleichen Argument: «Wir können die Kantone nur mahnen, aber nicht die Armee schicken.»

Selbst als kantonale Vollzugsbehörden zuschauten, wenn eidgenössische Grenzwerte des tödlichen Feinststaubs oder des Reizgases Ozon tagelang überschritten wurden, warf ihnen niemand vor, sie würden mit dem Feuer spielen.

Anschauungsunterricht Raumplanungsgesetz

Das Vertrauen in Institutionen wird ungleich mehr untergraben, wenn Kantone das Raumplanungs- oder Gewässerschutzgesetz seit vielen Jahren ignorieren, als wenn sie einige Skiterrassen öffnen.

Über die Raumplanung schrieb Hanspeter Guggenbühl am 1. März 2012:

«Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird.» So lautet seit 1979 der erste Satz im Raumplanungsgesetz. Doch wer über Land geht, durch ausufernde Einfamilienhausquartiere, leblose Zweitwohnungsghettos und einstöckige Aldi-Areale schreitet, erkennt mit Grausen: Die Schweiz hat in den letzten drei Jahrzehnten den Boden weiter verschwendet, naturnahe Landschaften zersiedelt und viel Kulturland in Betonwüsten verwandelt. Den Regierungen in Kantonen und Gemeinden war die Gewinnung von neuen Firmen, Häuslebauern und Steuerzahlern meist wichtiger als die geordnete Besiedelung ihres endlichen Bodens. Einzonungen brachten privaten Profit. Für raumplanerisch notwendige Rückzonungen hingegen fehlten Wille und Geld.

Anschauungsunterricht Gewässerschutzgesetz

Über das Gewässerschutzgesetz schrieb Kurt Marti am 5. April 2012:

Das revidierte Gewässerschutzgesetz wurde 1992 mit einer Ja-Mehrheit von 66 Prozent vom Volk angenommen und ist seit dem 1. November 1992 in Kraft. Das Gewässerschutzgesetz schreibt einerseits angemessene Restwassermengen bei neuen Wasserkraftwerkkonzessionen vor und verlangt andererseits Restwasser-Sanierungen für bereits bestehende Wasserkraftwerke. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Die Oberaufsicht liegt beim Bund.
Laut Gesetz hätten die Kantone bis 1994 die Inventare der Wasserkraftwerke erstellen und bis 1997 die Sanierungsberichte beim Bund abliefern sollen. Bis 2007 sollten die Sanierungen abgeschlossen sein.  Die Frist für die Inventare hielten nur vier Kantone (GR, UR, SH, SO) und die Frist für die Sanierungsberichte fünf Kantone (GR, FR, AR, AG, SO) ein. Die meisten Kantone zeigten wenig Willen zum Vollzug des Gesetzes, unterstützt von der Stromwirtschaft, welche kräftig auf die Bremse drückte.
Laut BAFU-Bericht sind 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes und neun Monate vor Ablauf einer verlängerten Frist von insgesamt 817 sanierungspflichtigen Gewässern 511 noch immer nicht restwassersaniert. Das sind 63 Prozent oder rund zwei Drittel. 

Mit dem Vollzug des Gewässerschutzgesetzes und des Raumplanungsgesetzes hapert es bis heute gewaltig. Fazit: Der kantonale Ungehorsam bei den Ski-Terrassen wird am falschen Objekt kritisiert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Lobbyist_Hand

Macht und Einfluss von Lobbys

Für Anliegen zu lobbyieren ist legitim. Doch allzu mächtige Lobbys korrumpieren Politik und Gesellschaft.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • am 21.02.2021 um 13:26 Uhr
    Permalink

    Man kann es aber auch so sehen: Das aktuelle Beispiel ist offensichtlich die Spitze des Eisberges. Jetzt wird der ganze Eisberg sichtbar. Wir hätten jetzt die Chance, dieses Grundsatzproblem einmal anzupacken. Denn das würde durchaus sehr viel Sinn machen.

  • am 21.02.2021 um 14:46 Uhr
    Permalink

    Um es kurz zu fassen: Der Vollzug von Bundesrecht durch die Kantone (oft auch: der Vollzug von übergeordnetem Recht durch die Gemeinden) liegt an manch wichtigerem Ort im Argen, als es diese Terrassen-Geschichte ist. Danke, Infosperber, für die ausgezeichnete Einordnung!

  • am 21.02.2021 um 22:28 Uhr
    Permalink

    Zu sagen bleibt unbedingt noch, dass der Ungehorsam zu keiner höheren Covid 19 Präsenz geführt hat.
    Im Gegenteil:
    Der Kt. Graubünden gehört zu den Kantonen mit dem tiefsten Reproduktionswert (in den letzten Wochen Re = .76 bis .78) und mit Rekordtiefen Positivitätsraten (Durchschnitt letzte 14 Tage: PCR = 1.4%, Antigen 3.5% / Wallis 5.7% resp. 4.8% / Durchschnitt CH: 5% resp. 4.4%)
    https://www.covid19.admin.ch/de/epidemiologic/test?detTime=14d

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...