Luftverschmutzung: Frankreich wegen Untätigkeit verurteilt
Kaum ernannt, stehen die Regierung Castex und ihre neue Umweltministerin, Barbara Pompili, in Frankreich unter Druck. Grund ist der Kampf gegen die Luftverschmutzung, bei der der französische Staat seit Jahren nachlässig bleibt. So hatte das oberste Verwaltungsgericht die französische Regierung bereits 2017 aufgefordert, in 13 Agglomerationen des französischen Territoriums innerhalb kürzester Zeit Pläne umzusetzen, um die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) unter die Grenzwerte (40 µg/m³ im Jahresdurchschnitt) der europäischen Richtlinie von 2008 zu senken.
Drei Jahre nach dieser Entscheidung stellte das höchste Verwaltungsgericht nun fest, dass «die Regierung immer noch nicht die geforderten Massnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffe in acht Agglomerationen in Frankreich ergriffen hat.» Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in den Ballungsräumen Paris, Grenoble, Lyon, Marseille-Aix, Reims, Strassburg und Toulouse überschritten, die Grenzwerte für Feinstaub in Paris und Fort-de-France.
Zwangsgeld in Rekordhöhe
Am 10. Juli forderte das oberste Verwaltungsgericht die Exekutive in einem historischen Entscheid schliesslich auf, unverzüglich alle erforderlichen Massnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung in Frankreich zu ergreifen. Es verhängte ausserdem ein Zwangsgeld in der Rekordhöhe von zehn Millionen Euro, dessen Zahlung nach jeder sechsmonatigen Verzögerung fällig wird.
Das Zwangsgeld entspricht damit über 54’000 Euro an jedem Tag, an dem die französische Exekutive untätig bleibt. Wie das Verwaltungsgericht gegenüber französischen Medien sagte, handle es sich damit um «den höchsten Betrag, der jemals verhängt wurde, um den Staat zur Vollstreckung einer Entscheidung des Verwaltungsrichters zu zwingen.»
Die Höhe des Zwangsgelds sei durch die «Schwere der Folgen im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit» und «die Dringlichkeit der Angelegenheit» gerechtfertigt, schreiben die Richter in ihrem Urteil. Je nach Berechnungsmethode wird geschätzt, dass die Luftverschmutzung in Frankreich jährlich für 48’000 bis 67’000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich ist.
«Massnahmen der Regierung sind ungeeignet»
Für das Arve-Tal im Departement Haute-Savoie, das insbesondere durch den Mont-Blanc-Tunnel starkem Verkehr ausgesetzt ist, ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass der 2019 ausgearbeitete Plan ausreichend «präzise, detaillierte und glaubwürdige Massnahmen» enthält, um die Einhaltung der Regulierungswerte bis 2022 zu gewährleisten. Dies, obwohl Nicolas Hulot, ehemaliger Minister für den ökologischen und solidarischen Übergang, 2017 vor verärgerten Talbewohnerinnen und -bewohnern erklärte, dass es keine «Wunderlösung» gegen die Luftverschmutzung gebe.
Allerdings gilt die Situation in Haute-Savoie als Ausnahme. In allen anderen Agglomerationen, in denen die Grenzwerte noch überschritten werden, sieht das Verwaltungsgericht dringenden Handlungsbedarf. Die bisherigen Massnahmen der Regierung seien nicht geeignet, um die europäischen Normen «in kürzester Zeit» umzusetzen.
Die Richter stellen ausserdem fest, dass die Fahrpläne, die der Europäischen Kommission im April 2018 von der französischen Regierung übermittelt wurden, «weder eine Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität noch Einzelheiten zu den Fristen für die Erreichung dieser Ziele» enthalten. Diese Unzulänglichkeiten führten auch dazu, dass Frankreich im Oktober 2019 – nach beinahe zehn Jahren Mahnschreiben und Verwarnungen – vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verurteilt wurde. Der EuGH hat bisher aber noch keine Geldstrafe verhängt.
Das französische Verwaltungsgericht sagt dagegen, dass das von ihm verhängte Zwangsgeld von zehn Millionen Euro pro Halbjahr noch weiter nach oben korrigiert werden kann, sollte der Beschluss von 2017 nicht vollständig umgesetzt werden.
Umweltzonen als Patentrezept
Es waren «Les Amis de la Terre», die im Jahr 2018 zusammen mit 77 anderen Antragsstellern, darunter auch «Greenpeace», «France Nature Environnement» und «Notre affaire à tous», eine zweite Berufung eingelegt hatten, um die französische Regierung zum Vollzug der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu zwingen. Gegenüber der Zeitung «Le Monde» sagt Louis Cofflard, Anwalt von «Les Amis de la Terre»: «Diese beispielhafte Strafe bestraft die zehnjährige Untätigkeit der aufeinander folgenden Regierungen. Sie markiert einen historischen Wendepunkt im Kampf gegen die Luftverschmutzung.»
Die neue Umweltministerin von Frankreich, Barbara Pompili, hat auf die Verurteilung durch das Verwaltungsgericht reagiert. In neun Departementen sei die Luftverschmutzung zu hoch, sagte sie. «Wir werden diesen Auswüchsen ein Ende setzen, indem wir innerhalb von sechs Monaten die Einrichtung von Umweltzonen verbindlich vorschreiben.» In diesen Umweltzonen soll das Fahren mit den umweltschädlichsten Fahrzeugen verboten werden.
Die Schaffung von Umweltzonen ist in Frankreich aber keine neue Idee. Kurz vor der Übergabe ihres Ressorts hatte die ehemalige Umweltministerin Élisabeth Borne die Schaffung von mehreren Dutzend Umweltzonen angekündigt. Ihre Nachfolgerin Pompili wird die Umsetzung beschleunigen müssen: Bis heute wurden entsprechende Zonen erst in Paris und in geringem Ausmass in Grenoble eingerichtet – wobei das Verbot von Dieselfahrzeugen in den Umweltzonen in Paris erst ab dem Jahr 2021 gilt, das Verbot von Benzinfahrzeugen soll erst 2030 folgen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Die manipulative Verwendung von Bildern in den heutigen Medien ist ein absolutes Unding. CO2 steht im Verdacht, das Klima massgeblich zu beeinflussen. Es ist aber kein Luftverschmutzer. Im Text selbst wird es dann natürlich auch nicht erwähnt, weil CO2 auf die Luftverschmutzung eben keinen Einfluss hat im Gegensatz zu Feinstaub und NOX. Der unachtsame Leser bekommt aber durch das Bild in Verbindung mit dem Titel bereits eine falsche Vorstellung.