Sperberauge
Auf dem Weg zur Veto-Demokratie
Dass die EU ein Demokratie-Defizit habe, ist heute schon fast ein Gemeinplatz. Auch in der Schweiz denken viele, der EU beizutreten wäre eine Katastrophe, weil wir dann gar nichts mehr zu sagen hätten.
Falsch! Nicht dass die Demokratie so, wie sie in der EU funktioniert oder eben nicht funktioniert, ideal wäre. Aber in einem Punkt ist das Mitspracherecht der Mitgliedsländer sogar deutlich höher als etwa das Mitspracherecht der Schweizer Kantone zu Entscheidungen in Bundes-Bern: Es braucht die Einstimmigkeit!
Am 28. Oktober möchte die EU das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada unterzeichnen. 26 Regierungen der 28 EU-Mitgliedsländer haben ihr Okay bereits zugesichert. Aber zwei Staaten sind (noch) nicht dabei: Bulgarien, weil es als Bedingung will, dass ihre Staatsbürger für Kanada kein Visum mehr benötigen, und auch Belgien. Die belgische Regierung ist zwar auch für eine Zustimmung, aber das Regionalparlament Wallonien sagt bisher Nein, und Belgien als EU-Mitgliedsland darf nur Ja sagen, wenn alle drei Regionalparlamente Ja sagen.
Man stelle sich vor, wir in der Schweiz, im Musterland für demokratische Rechte, hätten so ein Veto-Recht der Kantone. Wir hätten noch heute kein Frauenstimmrecht! Denn mindestens Appenzell Innerrhoden hätte immer und immer wieder das Veto eingelegt.
Appenzell Innerrhoden hat 16’000 Einwohner und etwa 10’000 Stimmberechtigte. Davon gehen jeweils etwa 4000 an die Urnen. Sprich: 2100 Appenzeller können ein Nein bewirken. Hätten wir aber eine so starke Demokratie wie die EU sie hat, könnten diese 2100 Appenzeller alle Zustimmungen zu Referenden und Initiativen verhindern.
Wallonien hat 3,6 Millionen Einwohner. Das sind 0,7 Prozent der Einwohner der EU. Wenn es 3 Millionen Stimmberechtigte sind und davon die Hälfte an die Urne geht, können 800’000 Wallonen oder weniger als 0,2 Prozent der EU-Einwohner ein Nein der ganzen EU bewirken.
Und da sage noch einer, das Mitspracherecht der Europäer in der EU sei nicht ausreichend!
PS:
Aber Achtung: Im vorliegenden Fall haben – inhaltlich – die Wallonen natürlich recht. CETA und TTIP dürfen nicht zustande kommen. Das Beispiel zeigt einfach, dass eben auch ein kleiner Staat – oder im vorliegenden Fall sogar ein Teil eines Staates – nicht einfach nichts mehr zu sagen hat. Er hat Gewicht, im positiven wie im negativen Fall.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Die Aussage, die EU-Entscheidungsverfahrens benötigten generell Einstimmigkeit, ist falsch. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU-Vertrag) legt die Verfahrensregeln fest. Danach beschliesst der Rat der Europäischen Union:
– in reinen Verfahrensfragen in der Regel nach einfachem Mehr;
– im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das für die meisten Politikfelder gilt, mit qualifiziertem Mehr (seit dem Vertrag von Lissabon müssen dabei 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten, zustimmen);
– einzig in Fragen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik sowie in speziell bezeichneten heiklen politischen Fragen bestimmt er einstimmig.
Die im Artikel behauptete Einstimmigkeit ist demnach nur noch in einem kleinen Teil aller Entschiede erforderlich.
@markus Schneider: Sie haben natürlich recht: Die Einstimmigkeit ist nicht immer erforderlich. Ich habe deshalb ja auch geschrieben, dass die Demokratie in der EU alles andere ist als ideal. Und eine Veto-Demokratie ist eh keine vernünftige Lösung, wie ja auch im UNO-Sicherheitsrat das Veto keine Lösung ist. Auch dort müssten endlich demokratische Spielregeln Einzug halten. – Mit meinem Verweis auf den aktuellen Fall wollte ich nur aufzeigen, dass in der EU eben oft etwas anders ist, meistens viel komplexer, als sich der "Mann von der Strasse" das denkt.
Aber danke für Ihre Präzisierung! Christian Müller
Wie Christian Müller als Historiker sehr gut weiss, war auch die eidgenössische Tagsatzung im Prinzip eine Einstimmigkeitsdemokratie, aber wie bei der EU zu differenzieren. Bei der wichtigsten Entscheidung, der Auflösung des Sonderbundes, kam es auf die berühmte 12. Kantonsstimme an, was von Genf/St. Gallen abhing. Der Vergleich mit der EU ist aber trotzdem hinkend. Schom im 18. Jahrhundert gab es ein durchgehendes Schweizer Identitätsbewusstsein, selbst in Genf und Neuenburg incl. Rousseau, der sich 12mal «Suisse» nannte und antidemokratisch und antipopulistisch gemeinte Aristokratenkritik (Berns Haller) an Tell zurückwies. Die Mitbestimmung in der EU ist bei höheren Ansprüchen an Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität nicht ausreichend. Es braucht eine beachtliche Unterwerfungsbereitschaft, um vom EU-Beitritt wirklich überzeugt zu sein, teilweise wohl aus mutmasslicher Verzweiflung, dass gewisse Veränderungen in der Schweiz nun halt mal nur durch Befehl der EU erzwungen werden können. Christian Müller sieht aber das mit der Veto-Demokratie weitgehend richtig. Das war auch in der alten Schweiz so. Dass die Dinge immer komplexer sind als es der Mann von der Strasse sieht, ist klar. Sie sind auch komplexer, als es Herr Schulz sieht, den man mit einem durchschnittlich noch relativ gut informierten Schweizer Parlamentarier vergleichen kann, sagen wir mal Christian Levrat und Gregor Rutz, aber sicher nicht mit einem Architekten eines neuen Europa zu verwechseln.