Armeniens Präsident im Zwielicht
Der armenische Präsident Armen Sarkissjan trat am späten Sonntag, den 23. Januar, überraschend von seinem Amt zurück. «Der Präsident verfügt nicht über die notwendigen Mittel, um in diesen für das Land und die Nation schwierigen Zeiten die radikalen Prozesse der Innen- und Aussenpolitik zu beeinflussen», hiess es in einer vom Präsidialamt veröffentlichten Erklärung. «Zu einer Zeit, in der sich die Welt in einer ständigen Turbulenzzone befindet», könne er nicht mal «Einfluss auf Fragen von Krieg oder Frieden nehmen». Dann fasste Sarkissjan zusammen: «Die Wurzeln einiger unserer wichtigen Probleme sind in der derzeitigen Verfassung, der Mutter aller Gesetze, verborgen».
Eine Verfassung für Tyrannen
Die heutige Verfassung bildet in der Tat eine der brennenden Wundstellen des armenischen Staats. Sie geht auf das Jahr 2015 zurück und ist ein ideales Regelwerk für autoritäre Herrscher oder Möchtegern-Tyrannen: Alle Macht im Staat wird demnach in den Händen einer einzigen Person konzentriert, im Falle Armeniens in der Person des Premiers. Der Premier ist Vorsitzender der Exekutive und de facto auch der Legislative. Eine Trennung zwischen der Regierung und der dritten Gewalt, der Judikative, ist kaum existent. Der Premier ist zudem Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Chef der Geheimdienste. Im Gegensatz zu den ausgebauten Kompetenzen des Premiers ist das Amt der Präsidentschaft auf rein symbolische Funktionen reduziert. Der Präsident kann Gesetze der Regierung gutheissen oder einmal als verfassungswidrig zurück zum Verfassungsgericht schicken. Ein Veto gegen Gesetze, die er als unzweckmässig oder gar gefährlich für den Staat erachtet, darf er aber nicht einlegen.
Eine Änderung dieser Verfassung hatte sich die Bewegung von 2018 auf die Fahne geschrieben. Hunderttausende Armenier zogen im Frühling 2018 auf die Strassen und forderten umfassende Reformen. Sie wünschten eine wirksame Bekämpfung der Korruption und eine Verfassung, die auch in Armenien die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat garantieren würde. Die Bewegung nannte sich «samtene Revolution» – samten, weil die Proteste und der Regierungswechsel, der bald darauf folgte, völlig friedlich verliefen.
Der neue Premier, Nikol Paschinjan, der das Gesicht der Revolution verkörperte, erklärte die Verfassungsänderung zur Chefsache. Erstaunlicherweise hat dieses Ziel auch die zwei in Temperament und Erfahrung offenbar so unterschiedlichen höchsten Amtsträger im Staat geeinigt: Der explosive Nikol Paschinjan war fähig, mit dem Versprechen eines «neuen Armenien» die Strasse zu begeistern. Der Präsident, ein ehemaliger Diplomat, fiel aufgrund seiner distanzierten, ruhigen Art sowie seiner guten Beziehungen zum Ausland auf. Seit seinem Amtsantritt habe er sich gewünscht, «ein staatliches System zu schaffen, das auf gegenseitiger Kontrolle beruht», steht in seinem Rücktrittsschreiben. Eine Verfassungsreform hat bislang allerdings nicht stattgefunden.
Angst vor neuen «Konzessionen»
Sah sich der Präsident also aufgrund seiner verfassungsmässigen Ohnmachtsposition zum Rücktritt gezwungen? Es ist kein Geheimnis, dass das Waffenstillstandsabkommen, das im November 2020 den Krieg auf Bergkarabach beendete, die ohnehin schlechte Beziehung der zwei obersten Staatsmänner vergiftet hat. Der vom Kreml ausgehandelte Waffenstillstand widerspiegelte zwar nichts anderes als die vernichtende Niederlage der armenischen Armee im Krieg. Dass Nikol Paschinjan im Alleingang dieses Dokument unterzeichnete, wurde aber von einer Mehrheit der armenischen Bevölkerung als totale, demütigende Kapitulation ihres Landes und als ein «Verrat Nikol Paschinjans» empfunden. Damals forderte der Präsident den Premier vergeblich zum Rücktritt auf. Die Regierung warf dem Präsidenten hingegen vor, ein Kind des «alten, korrupten Armenien» zu sein.
Armen Sarkissjan war zu diesem Amt noch vor der Revolution ernannt worden.
In den ersten Momenten nach seinem Rücktrittsschreiben am vergangenen Sonntag fragte sich eine Mehrheit der Medien, ob der Premier im Namen einer von ihm vielbeschworenen «Normalisierung mit der Türkei und Aserbeidschan» einmal mehr bereit wäre, neue schwerwiegende Konzessionen zu machen, unter die der Präsident keinesfalls seinen Namen setzen wollte. Doch dann kam alles anders.
Einbürgerung in Steueroasen
Einen Tag nach dem präsidialen Rücktrittsschreiben veröffentlichte das armenische Magazin «Hetq» einen Bericht, wonach der Präsident im Besitz eines Reisepasses von St. Kitts und Nevis sei. Die ehemalige britische Kolonie in der Karibik biete Ausländern Programme zur Einbürgerung durch Investitionen an; laut «Hetq» müssen mehrere hunderttausend Dollar in Immobilien oder nachhaltige Bereiche» investiert werden. Der Inhaber eines Reisepasses von St. Kitts und Nevis kann dann in der Regel visumsfrei in alle 26 europäischen Länder des Schengenraums einreisen. Die kleine Inselgruppe stehe seit langem im Ruf, eine der weltweit grössten Steueroasen zu sein, kommentierte das «Hetq». Seine Journalisten haben sich dem internationalen Netz der Investigative Presse angeschlossen, die der Korruption der politischen Führung nachgehen.
Die Enthüllungen schockierten Armeniens Öffentlichkeit nachhaltig. Nicht hehre Ziele hatten Armen Sarkissian also zum Rücktritt bewegt, sondern sein purer Überlebensinstinkt? Nach armenischem Recht ist es Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft strikt untersagt, das Präsidentenamt zu übernehmen. «Armen Sarkissian hat vier Jahre lang im Amt des Präsidenten bewusst gegen die Verfassung verstossen, die er zu verteidigen vorgab», empörte sich Eric Hacopjan, der Chefkommentator des armenischen Internetportals «Civilnet». Was dies für Folgen haben könnte, bleibt unklar: Der Präsident hat bislang Dutzende von Gesetzen unterzeichnet, die nach der Verfassung nun illegitim seien, erklärte er.
Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, dass der Ex-Präsident wegen Fälschung offizieller Dokumente strafrechtlich verfolgt werde. Der genaue Aufenthaltsort Armen Sarkissjans zum jetzigen Zeitpunkt ist unbekannt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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