Der Bund zahlte 22 Millionen für Corona-Aufklärung in Medien
Die mediale Aufklärungskampagne kostete die Steuerzahlenden über die letzten drei Jahre fast 22 Millionen Franken. Und dies «ohne Mehrwertsteuer, Honorare und technische Kosten», wie das Bundesamt für Gesundheit präzisiert.
Die genauen Zahlen, wie viel Geld der Bund für die verschiedenen Medien für diese «Bevölkerungsinformation» verwendete, hat «Inside Paradeplatz» dank dem Öffentlichkeitsgesetz vom Eidgenössischen Departement des Innern erhalten und am 28. Januar veröffentlicht.
Die detaillierte Aufstellung ist HIER einsehbar.
Allein für Inserate im gedruckten Blick zahlte das BAG 379’900 CHF, für solche im gedruckten Sonntags-Blick 132’465 CHF. Für die Online-Ausgabe des Blick wandte der Bund während der drei Coronajahre zusätzlich 378’343 CHF auf. Zusammen mit anderen Ringier-Produkten kassierte der Ringier-Konzern über drei Millionen Franken.
Viele Gelder gingen über Vermarkter-Organisationen, welche die Kampagnen-Werbung in den verschiedenen Medien platzierten.
Das BAG platzierte Werbung auch in der Gruppe CH Media: Nordwestschweiz (444’050 Franken), Luzerner Zeitung (384’100 Franken), St. Galler Tagblatt (373’580 Franken) und Schweiz am Wochenende (303’709 Franken).
Für Inserate in der NZZ wandte der Bund 315‘819 CH auf.
Bereits im Mai 2020 hatte der K-Tipp über eine Corona-Subvention berichtet: «Die Regional und Lokalzeitungen müssen der Post vorderhand kein Porto mehr zahlen. Das soll der Bund übernehmen. Kosten: Rund 25 Millionen Franken. Die meisten Regionalzeitungen gehören den grossen Verlagen TX Group, NZZ und CH Media.»
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Kommentar
upg. Während einer Pandemie ist eine Aufklärungs-Kampagne des Bundes zweckmässig. Es bräuchte jedoch Transparenz und eine strikte Kontrolle, die dafür sorgt, dass Medien, die im redaktionellen Teil besonders regierungsfreundlich schreiben, nicht etwa mit Werbeeinnahmen bevorzugt werden. In Österreich wurde im Oktober 2021 eine «Inseratenkorruption» bekannt. Abteilungen der Regierung machten die Vergabe von Inseraten teilweise von einer positiven Berichterstattung abhängig.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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