Bildschirmfoto 2021-01-27 um 12.49.53

Zuger Polizei: «Richtigstellung» auf Twitter und anderen Social Media © Zuger Polizei

Zuger Polizei stellt Online-Zeitung öffentlich an den Pranger

Lena Berger /  Neuer Umgang mit Medien: Die Polizei reagierte auf Kritik von «zentralplus» mit einer «Richtigstellung» auf Twitter.

Red. Die Online-Zeitung warf der Polizei wegen Verbreitung eines Songs, der zum Hit wurde, einen liederlichen Umgang mit Urheberrechten vor. Diese wollte einen offensichtlichen Fehler nicht zugeben und griff «zentralplus» auf Social Media an. Im Folgenden der Standpunkt der verunglimpften Online-Zeitung.

Wer kritisch berichtet, wird vom Verantwortlichen der Zuger Polizei an den Social Media-Pranger gestellt

Nach einem kritischen Bericht über den Umgang der Zuger Polizeiverantwortlichen mit Urheberrechten, hat diese am letzten Wochenende zu einem Gegenschlag ausgeholt. Sie behauptet in einer „Richtigstellung“ auf Social Media, zentralplus habe nicht sauber recherchiert. Wir legen offen, wie der Artikel entstanden ist, welche Fragen nicht beantwortet wurden und wie ein unabhängiger Medienanwalt den Fall einschätzt. 

Millionen von Menschen haben das Tanz-Video gesehen. Der Film, den die Zuger Polizei für die «Jerusalema-Challenge» produziert hat, ist ein echter Hit. Eine sympathische Aktion, die weltweit ein Schmunzeln ausgelöst haben dürfte (zentralplus berichtete). Trotz den düsteren Corona-Zeiten wird getanzt – das ist die Botschaft der Internet-Bewegung, die um die ganze Welt geht.

Aber wie läuft das eigentlich mit den Urheberrechten, wenn ein Song plötzlich zum weltweiten Hype wird? Diese Frage dürfte wohl einige Laien beschäftigen, die sich für solche Trends interessieren. Unser Autor Beat Holdener ist ihr nachgegangen – und hat am Dienstag eine entsprechende Anfrage an die Suisa und die Medienstelle der Zuger Polizei geschickt. 

Letztere antwortete erst tags darauf gegen Mittag. Man stehe mit dem zuständigen Verlag in Kontakt und es sei alles in die Wege geleitet. Die abschliessenden Formalitäten sowie die Abrechnung seien noch ausstehend, hiess es in der 3-sätzigen Stellungnahme:

Screenshot aus dem Mail von Polizeisprecher Frank Kleiner an zentralplus-Journalist Beat Holdener. Kleiner bestätigt damit: Am Mittwoch, 20. Januar, hatte die Zuger Polizei die Rechte für das Video, welches bereits am 13. Januar publiziert worden war, noch nicht.

Das Video war schon eine Woche online

Dies sorgte auf der Redaktion von zentralplus für einiges Erstaunen. Immerhin war das Video zu jenem Zeitpunkt bereits seit einer Woche im Netz – und eine Bewilligung durch den Verlag ist eine Voraussetzung für die Verwendung des Liedes. Eine Verwendung ohne Zustimmung kann vom Urheber grundsätzlich eingeklagt werden. Hat die Zuger Polizei dies in Kauf genommen? 

Journalist Beat Holdener wollte es daraufhin genauer wissen. Umgehend – sprich noch am Mittwoch – fragte er bei der Medienstelle nach mehr Details. Unter anderem wollte er wissen, wann genau die Anfrage bei den Urhebern gemacht wurde. Zudem fragte er, wie die Zuger Polizei die Missachtung von Rechten als Institution legitimiert, die eigentlich für deren Einhaltung und Durchsetzung verantwortlich ist? 

Die unbequemen Fragen blieben offen

Die Fragen blieben bis heute unbeantwortet. Stattdessen schickte die Zuger Polizei am Freitag eine Stellungnahme, wonach die erforderlichen Zustimmungen inzwischen eingeholt worden seien, mit der Suisa aber noch kein Kontakt aufgenommen worden sei. 

Fakt ist und bleibt: Zum Zeitpunkt der Publikation hatte die Polizei diese Bewilligung nicht. Und genau das schrieb unser Autor in seinem Artikel (zentralplus berichtete).

Bereits vor der Publikation versuchte der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger die Veröffentlichung des Artikels telefonisch zu verhindern. Was aber danach folgte, ist zumindest sehr irritierend, wenn nicht sogar erschreckend. 

Fake-News-Vorwürfe an zentralplus

Am Samstag publizierte die Zuger Polizei auf sämtlichen Social-Media-Kanälen sowie per Medienmitteilung eine «Richtigstellung». Obwohl die Medienstelle vorgängig am Artikel keine Fehler geltend gemacht hatte, wurde nun suggeriert, die Berichterstattung sei falsch. 

Man distanziere sich in «aller Form» von der Berichterstattung, heisst es darin. zentralplus habe die Zuger Polizei zu Unrecht beschuldigt, Urheberrechte verletzt zu haben. Dass die Lizenzen nun eingeholt worden seien, habe nicht «vollständig Eingang in die Berichterstattung» gefunden.

Beides stimmt nicht. zentralplus hat nie geschrieben, es läge eine Urheberrechtsverletzung vor – und zudem wurden sämtliche Stellungnahmen der Zuger Polizei in dem Artikel von Beat Holdener verwendet.

Zuger Polizei lässt diffamierende Kommentare stehen

Das Schreiben der Zuger Polizei tat dennoch seine Wirkung. Fast 180 Kommentare gab es dazu auf Facebook. Der Artikel wurde als armselig und peinlich bezeichnet – und zentralplus als «Gerüchteschleuder».

Im zentralplus-Artikel steht, die Zuger Polizei nehme es mit den Urheberrechten nicht allzu genau. Denn: Die Zuger Polizei hat das Video veröffentlicht, ohne im Besitz der dafür nötigen Lizenz zu sein. 

zentralplus hat den Medienanwalt Martin Steiger als unabhängige Instanz befragt, ein schweizweit bekannter und oft zitierter Experte für Recht im digitalen Raum. Er bestätigt die Einschätzung von zentralplus bezüglich Urheberrecht. 

Reihenfolge ist klar: Erst Rechte einholen, dann verwenden

«Wenn ein Stück verwendet wird, braucht es eine Lizenz. Und es ist die Idee, dass man diese vorher einholt.» Die Reihenfolge sei klar: «Erst Rechte einholen, dann verwenden. Sonst riskiert man eine Urheberrechtsverletzung. Für die Polizei gilt diesbezüglich das Gleiche wie für alle anderen auch.»

Es sei schwierig, zu guten Konditionen an die Rechte für Musik zu kommen. Dabei handle es sich um ein «typisches Alltagsproblem». «Bei bekannten Stücken ist es oft nicht möglich oder sehr teuer. Holt man die Rechte jedoch nicht ein, kann es sein, dass man abgemahnt wird – oder teils gesperrt von YouTube.»

Wenn ein Stück ohne vorgängiges Einverständnis verwendet wird, wird in der Praxis oft ein sogenannter «Verletzterzuschlag» vereinbart. Sprich: Es wird zusätzlich ein Betrag bezahlt, um die Urheberrechtsverletzung zu «heilen». Steiger sagt dazu: «Das kann durchaus so laufen, aber man kann sich nicht darauf verlassen, dass der Rechteinhaber einverstanden ist.» Richtig ist: «Wenn man sich im Nachhinein einig wird, dann liegt keine Urheberrechtsverletzung mehr vor.» 

Befremdlicher Umgang mit kritischer Berichterstattung

Etwas anderes hat zentralplus nie behauptet. Die Zuger Polizei und die Sicherheitsdirektion haben auf die geäusserte Kritik aber nicht nur einfach sehr empfindlich reagiert. Einem seriösen Medium vorzuwerfen, es verbreite Fake News, wenn es berechtigte Kritik anbringt, trifft den unabhängigen Journalismus ins Herz. Eine Methode, die bisher vor allem aus totalitären Staaten oder dem Trump’schen Amerika bekannt war, scheint nun also in der Zentralschweiz angekommen zu sein.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Die Autorin ist Redaktorin von «zentralplus». Der Artikel erschien dort am 26. Januar.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120928um11_07_44

Meinungsfreiheit

Wo hört sie auf? Wie weit soll sie gehen? Privatsphäre? Religiöse Gefühle? Markenschutz? Geheimhaltung?

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

10 Meinungen

  • am 28.01.2021 um 11:36 Uhr
    Permalink

    Oje, haben wir keine grösseren Probleme? Wenn wir Leser aus jedem Mist, der in der Zeitung steht und wir als Verunglimpfung empfinden (auch auf Zentralplus!) , so einen Aufstand machen könnten, würden wir darin ersaufen…

    • am 28.01.2021 um 20:57 Uhr
      Permalink

      Wenn die Polizei gegen das Gesetz verstösst, aber jene grundlos diffamiert, welche die rechtlichen Hintergründe liefern, ist das effektiv eine Kopie des Verhaltens von Trump.
      Heutzutage scheint ein grosses Ego zu genügen, um den Aufklärer zu verunglimpfen.
      Ist das wirklich unsere Schweiz, auf solch unterirdischem polizeilichen Niveau? Ich hoffe, das ist nur eine peinliche Ausnahme!

    • am 30.01.2021 um 00:18 Uhr
      Permalink

      Ach ja Herr Kaderli, sie können sich beruhigen – es gibt mehr Denunzierer bei uns als sie sich erhoffen… Ist ja scheinbar der neue Volkssport.

  • am 28.01.2021 um 11:53 Uhr
    Permalink

    Sehr sehr beschämend für die Zuger Behörden, so zu reagieren, anstelle hinzustehen und zu sagen «ja, hier haben wir in der Tat etwas vergessen.»

    Mir hat das Filmchen gefallen. Schön & professionell gemacht.

    Aber: es sind Steuergelder, die hier verpufft worden sind. Einerseits die vielen Stunden, bis die Personen so weit waren und den Tanz hinkriegten – ohne zu unterstellen, die Polizisten könnten nicht tanzen .-) Dann das notwendige Equipment für die Filmaufnahmen, etc.

    Aktuell hat man ja offenbar genug Geld überall ….

  • am 28.01.2021 um 12:27 Uhr
    Permalink

    Den Menschen wird verboten zu tanzen und die Zuger Polizei tanzt öffentlich. Das ist nur nur ein Affront sondern auch äusserst peinlich. Haben die tatsächlich nichts anderes zu tun.

  • am 28.01.2021 um 15:26 Uhr
    Permalink

    Erstens: ich bin hundertpro auf Ihrer Seite !

    ABER Zweitens: Warum schreiben Sie nur und immer wieder «DIE Polizei» ?!

    Denn DIE Polizei kann wirklich nichts dafür, wenn sich ein oder mehrere
    ?höher-rangige? einzelne Polizisten daneben benehmen ! Warum denn nur arbeiten Sie konstant mit einer Kollektiv-Verantwortung DER Polizei ?!

    Weshalb ich Ihnen empfehle, DIE PERSON ausfindig zu machen,
    welcher Sie bis jetzt -wohl unbewusst- erlaubten, sicherfolg-reichst hinter einer grossen Anzahl redlicher Kollegen abzuducken.

    Ein gutes Gelingen wünsche ich Ihnen dabei-
    und grüsse Sie freundlich !

    Wolfgang Gerlach, Ingenieur

  • am 28.01.2021 um 16:27 Uhr
    Permalink

    Welch ein Sturm im Wasserglas. Die Gruppe in der ich aktiv bin hat es eher sportlich genommen als sie von der Züricher Polizei auf einen Fehler in ihrer Online-Berichterstattung aufmerksam gemacht wurde. Zudem kann man dieser Urheberangelegenheit auch kritisch gegenüber stehen.

  • am 28.01.2021 um 18:52 Uhr
    Permalink

    Es kreißen die Berge, geboren wird eine lächerliche Maus. Oder so ähnlich.

  • am 30.01.2021 um 18:48 Uhr
    Permalink

    Es ist eben keine Bagatelle, wenn verleumdet wird. Irren ist menschlich, da sind wir uns wohl alle einig. Was darauf folgen sollte ist ehrbares Verhalten. Wer einen Fehler begangen hat, soll sich dafür in aller Form entschuldigen. Doch die betreffenden Mitglieder der Zuger Polizei sind da leider in guter, bzw. schlechter Gesellschaft. Wer heute beim Betrügen, Lügen oder Aehnlichem erwischt wird streitet oftmals ab, hat vergessen und schiesst zurück.

  • am 4.02.2021 um 08:29 Uhr
    Permalink

    Heutzutage gibt es immer weniger Personen & Organisationen die Fehler zugeben können. Kurzfristig mag man besser dastehen, langfristig verwehrt man sich die Möglichkeit aus Fehlern zu lernen.
    Mich wundert dieses Verhalten nicht. Ein Blick in die Millionen inszenierten Social Media Profile sagen viel aus.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...