Sperberauge
«Die Nationalbank gehört der Familie Rothschild»
M. W. aus Herisau AR veröffentlichte auf Infosperber unter seinem vollen Namen einen Meinungseintrag: Er wundere sich nicht darüber, dass die Schweizerische Nationalbank in Aktien von Rüstungs- und Atomwaffen-Herstellern investiere. Schliesslich gehöre die SNB der Familie Rothschild. M.W. gab sogar eine Quelle an, nämlich die Webseite «Die Weltsicht», für die ein «Martin Fischer in 98741 Polynesie française» zeichnet. Auf dessen Webseite ist nachzulesen, die Familie Rothschild besitze unterdessen fast alle Notenbanken der Welt.
Baron Jacob Rothschild, Investmentbanker und Mitglied der Familie Rothschild.
Als zweite Quelle mit den exakt gleichen «Informationen» gab er die Seite «Der Wächter» an, die von einer «Anonymous Ltd.» in Berlin herausgegeben wird.
Den Meinungseintrag von M.W. hat Infosperber sofort gelöscht und ihm geschrieben, er solle mitteilen, wie viele Aktien der SNB die Familie Rothschild besitze und auf welche Quelle er sich dabei stütze. Ohne diese Angaben würde Infosperber sein Konto für Meinungseinträge löschen.
Ungehalten mailte M.W. zurück:
«Die Quelle steht in meiner Meinungsäusserung!!».
Wir machten M.W. darauf aufmerksam, der grösste private Einzelaktionär sei ein Professor Theo Siegert. Dieser besitze etwas über 6,5 Prozent der SNB-Aktien, dürfe jedoch an der SNB-Generalversammlung nur mit 100 von seinen fast 7000 Aktien an Abstimmungen teilnehmen. Es gibt 100’000 Nationalbank-Aktien.
Darauf kam eine erste Mail-Antwort:
«Sie können mich mal………..»
Gut zwei Stunden später kam eine zweite Antwort (Original-Orthografie):
«Ach ja, ich habe ganz vergessen zu erwähnen, dass genau SIE, die diese Seite betreiben, alle nur ALLE rechersierenden aus dem Netz beziehen. Sie hatten mal einen guten Ruf, doch sie wurden abgsetzt wegen unseriosität.; und nun betreiben sie eine ‹seriöse› Seite. Da lachen nicht nur die Hühner, da lachen wir alle !!»
Das Nationalbank-Gesetz Artikel 26 schränkt den Einfluss privater Aktionäre drastisch ein. Grossaktionäre sind Kantone und Gemeinden. Diese können mit allen ihren Aktien abstimmen.
Kritik erlaubt
Das alles heisst nun nicht, dass die Struktur oder die Politik der SNB nicht hinterfragt werden dürfen. Auch Infosperber hat zur Nationalbank und ihrer rechtlichen Konstruktion schon etliche sehr kritische Artikel publiziert, siehe etwa «Die vierte Gewalt ist nicht mehr die Presse» oder «Der verzweifelte Kampf des Alleingängers SNB».
Es geht hier ausschliesslich darum, dass auch Leserinnen und Leser, die ihre Meinungen öffentlich verbreiten, bestimmte Regeln einhalten müssen. Und wenn auf Quellen verwiesen wird, müssen eben auch diese Quellen glaubwürdig sein.
Kein Einzelfall
M.W.s veröffentlichte Meinung und seine Reaktion auf eine Löschung seiner Meinung ist kein Einzelfall. Viele Bürgerinnen und Bürger sind sich noch nicht bewusst, dass am Biertisch (fast) alles erlaubt ist, nicht aber im öffentlichen Diskurs. Das Recht auf Gegendarstellung, den Straftatbestand der Verleumdung und Beschimpfung oder das Verbot des unlauteren Wettbewerbs betrachten sie vorschnell und fälschlicherweise als Zensur sowie als Machtmissbrauch der «Lückenpresse».
In grossen Medien wie «20Minuten», «Watson», «Tagesanzeiger» und andern gehen Einsendungen wie die oben beschriebene gar nicht erst online. Diese Medien haben extra Personal angestellt, das mindestens 25 Prozent aller erhaltenen Meinungen gar nicht online stellt, sondern gleich dem Papierkorb übergibt.
Infosperber tut dies nicht, verlangt aber von allen Meinungseinträgern eine Registrierung mit richtigen Namen, Adresse und Telefonnummer.
Seine Leserschaft hat Infosperber über den geltenden gesetzlichen Rahmen für öffentliche Äusserungen informiert:
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine