Frauenmrder

Links die ermordete Sozialtherapeutin, rechts der mutmassliche Mörder Fabrice A. © citation

Zeitung deckt den Mörder ab statt das Opfer

Red. /  «Le Matin» schützt den Täter, «24Heures» das Opfer. Beide welschen Zeitungen gibt der Tamedia-Verlag heraus.

Der vermutliche Mörder ist gefasst. Sowohl Mörder wie Opfer haben ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeit.
Das Bild des vermutlichen Mörders durften die Zeitungen und das Fernsehen in den letzten Tagen zeigen, weil dieser auf der Flucht war und gefasst werden musste. Es bestand Gefahr weiterer Gewaltakte. In diesem Fall geht das öffentliche Interesse dem Schutz der Persönlichkeitsrechte vor.
Anders beim Opfer. Ihre Persönlichkeitsrechte müssen die Medien auch nach ihrem Tod schützen, ausser ihre nächsten Angehörigen geben Bilder von ihr frei.
Bei diesem Mordfall allerdings wurde zunächst auch die vermisste Ermordete gesucht und die Kantonspolizei Genf veröffentlichte aus diesem Grund das Foto von Adeline.

Doch nach dem Fund der Ermordeten besteht kein öffentliches Interesse mehr, mit ihrem Bild die Debatte über den Strafvollzug weiterhin zu illustrieren. Die Persönlichkeitsrechte des Opfers sind laut Gerichtspraxis (Fall Barschel) zwar spätestens mit der Bestattung erloschen, doch die Angehörigen können eine Verletzung ihrer emotionalen Bindung ans Opfer geltend machen. Auch vorhandene Bilder des Mordopfers im Internet, etwa auf Facebook, dürfen von Medien nicht weiter verbreitet werden.*

*Dieser letzte Absatz wurde am 17.9.2013 präzisiert.

Wer die Rechtslage präzisieren möchte, kann es hier gerne tun und als Meinung veröffentlichen.

Siehe auch «Familiendrama: Blick und 20Minuten gehen zu weit» vom 19.10.2012


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Zeitungen_1

Kritik von Zeitungsartikeln

Printmedien üben sich kaum mehr in gegenseitiger Blattkritik. Infosperber holt dies ab und zu nach.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • am 16.09.2013 um 11:44 Uhr
    Permalink

    Und weil es auch ganz geheim ist, wer diesen Fehler von Le Matin hier aufgedeckt hat, versteckt sich der infosperber-Journalist hinter dem Kürzel R.L.

  • am 16.09.2013 um 12:14 Uhr
    Permalink

    Das welsche Fernsehen zeigte in der Tagesschau beide Gesichter ungeschützt, in der Tagesschau des deutschschweizer Fernsehens war nur das Gesicht des Opfers geschützt. Unterschiedliche Handhabung überall!

  • am 18.09.2013 um 14:54 Uhr
    Permalink

    R.L.! Wie wäre es mit René Lüchinger.Passt nicht schlecht.Sonst kommt mir niemand in Sinn.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...