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Informationssendung auf SF 1 gesponsert von A-Z © srf

Wiederholungstäterin «Gesundheit Sprechstunde»

Otto Hostettler /  Die TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» auf SF 1 hat wieder einmal Schleichwerbung betrieben – ohne spürbare Konsequenzen.

«Eine Wiederholungstäterin» ist die Sendung «Gesund­heit Sprechstunde» von Presse-TV – so drückt sich das Bundesverwaltungsgericht im neus­ten Ur­teil aus. Unter anderem habe man unerlaubterweise Firmenlogos in Szene gesetzt, einen angeblichen Gesundheitsschuh «sloganhaft» angepriesen und Sponsoren «unzulässig» ins Zentrum gerückt.

Damit hat die Sendung 2005, 2007, 2008, 2009 und 2010 gegen die Werbe- und Sponsoringbestimmungen des Radio- und TV-Gesetzes ver­stossen, teils mehrmals pro Jahr, und laut neustem Urteil von September 2009 bis März 2010 in fünf Sendungen «wiederholt und in schwerer Weise». Die Sendung habe «zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten».

Trotz der Schwere der Verstösse muss «Gesundheit Sprech­stunde» dem Staat nur Fr. 7536.10 für unrechtmäs­sig erzielte Einnahmen zahlen – und 2000 Franken Verfahrens­kosten. Bei Presse-TV kann man mit dem Urteil leben. Ringier-Kadermann Hans Jürg Deutsch spricht von «gering­fügigen finanziellen Strafen», er werde das Urteil «voraussichtlich» nicht anfechten.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) stösst mit seinen Mitteln bald an Grenzen. Die Sendung aus dem Programm kippen kann es nämlich nicht. Das liege im Ermessen von Schweizer Radio und Fernsehen. Dort will man nichts davon wissen: «Für diese Sendung trägt Presse-TV publizistisch und rechtlich die Verantwortung.» Man sehe deshalb «keine Veranlassung für Massnahmen».

Die Dauerverstösse könnten trotzdem happigere Folgen haben. Das Bakom kann im Wiederholungsfall bis zu zehn Prozent der Jahreseinnahmen von Presse-TV einziehen. Bisher wurde diese Massnahme noch nie verhängt. Nun aber droht das Bakom: «Wir halten uns weitere Op­tio­nen offen.» Noch vor Ende Jahr will das Bakom in einem weiteren Fall vermuteter Schleichwerbung in der Sendung entscheiden.

Und es geht weiter: Dem Beobachter liegen Informationen vor, wonach Presse-­TV mit einer Zahnärztin einen Sponsoringvertrag abgeschlossen hat und ihr im Oktober einen Auftritt ermöglichte. Den Zuschauern wurde das nicht deklariert. Die 10’000 Franken dafür bezahlte ein Implantatehändler, der dann als Sponsor genannt ­wurde. Ringier-Mann Deutsch spricht von einem Irrtum im internen Ablauf.

Dieser Artikel erschien zuerst im Beobachter.


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