SRG ohne Gebühren – dafür mit gesponserter PR
Ein externer, als «Fachjournalist für Medien» vorgestellter Autor namens Christoph J. Walther erklärt in der NZZ vom 18. März auf fast einer ganzen Seite, «wie der öffentliche Sender von der Abschaffung der Rundfunkgebühren profitieren könnte». Die SRG würde endlich von den heutigen Fesseln befreit und könnte «ungehindert neue Wachstumsfelder erschliessen» – falls das Volk der «No Billag»-Initiative zustimmen und damit die Fernseh- und Radiogebühren abschaffen würde.
NZZ-Titel vom 18. März 2017
Nach Walthers Vorstellungen kann die SRG die TV- und Radiobeiträge künftig statt mit Gebühren mit Geld aus «Werbung, Sponsoring und Gönnern» finanzieren. Weil dies in der kleinen Schweiz vielleicht nicht reiche, will Walther dem Bund die Kompetenz einräumen, «einzelne Medienproduktionen zu unterstützen» (sein «Gegenvorschlag» zur Billag-Initiative).
Allerdings soll der Bund nicht etwa Beiträge oder Sendungen unterstützen, für welche die Werbung, Sponsoren oder Gönner, sprich Millionäre, kein Interesse zeigen. Im Gegenteil: Der Bund dürfe nur «bis zu maximal einem Viertel der Kosten» übernehmen. Es sollen nur Sendungen zum Zug der Bundeshilfe kommen,
«wenn Sponsoren und Werbetreibende die vorgeschlagenen Inhalte als wertig wahrgenommen haben und einen massgeblichen Teil der Finanzierung sicherstellen».
Damit ist garantiert, dass die Fernseh- und Radioprogramme der SRG keine aufwändigen Beiträge produzieren können, welche den Sponsoren und Werbetreibenden oder Gönnern nicht in den Kram passen.
«Nur Fundamentalisten beharren auf der Trennung von Redaktionellen Inhalten und PR»
Wer ist der Autor Christoph J. Walther? Die NZZ stellt ihn vor als «Fachjournalist für Medien». Er habe die «No Billag»-Vorlage durch einen Gegenvorschlag ergänzt.
Die Zeitschrift «Journalist» stellte ihn einmal vor als «Unternehmer, Berater und Fachjournalist im Medienbereich». Walther schrieb in den letzten Jahren vor allem für die WerbeWoche.
Mögliche Interessenkonflikte aus seiner Beratertätigkeit legte die NZZ nicht offen. Aus früheren Äusserungen geht hervor, dass Walther sich für Werbeformen einsetzt, welche den Lesenden erschweren oder verunmöglichen zu erkennen, was Werbung und was unabhängige Information ist. In der «Werbewoche» hatte er schon vor Jahren Journalisten und Redaktoren, die an der Trennung von redaktionellen Inhalten und PR/Werbung festhalten möchten, lächerlich gemacht:
«Werden Fundamentalisten, die auf der strikten Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Anzeigen beharren, die Oberhand gewinnen und solcherlei als des Teufels verbannen?»
Selbst der Verband Schweizer Medien hält im «Code of Conduct» fest: «Für den Medienkonsumenten muss immer klar erkennbar sein, welche Inhalte redaktionell verantwortet und welche kommerziell beeinflusst, also von Dritten bezahlt sind.»
SDA überflüssig
Von der Rolle der Schweizerischen Depeschenagentur SDA hält Walther nichts. Am 28. Februar 2012 machte er im «Medienspiegel» folgenden Eintrag:
«Im Internet-Zeitalter sind nationale Nachrichtenagenturen längst überflüssig geworden … Und auch der regelmässig wieder auftauchende Ruf nach einer staatlichen Förderung von Nachrichtenagenturen in der Schweiz ist völlig verfehlt, zumal es keinen nachweisbareren Service Public gibt, der nicht auch sonst erbracht werden könnte.»
«Der staatliche Datenschützer verhält sich befremdlich»
Der langjährige Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür gab den Mediennutzern Tipps, wie sie Google nutzen können, ohne persönliche Daten preiszugeben. Nachdem Infosperber unter dem Titel «Bei Google keine Daten hinterlassen: So geht’s» am 12.11.2014 darüber berichtete, empörte sich Christoph J. Walther und verbreitete auf Infosperber folgenden Meinungseintrag:
«Google und andere ähnliche Dienste systematisch anonymisiert zu benutzen, ist schändliches Trittbrettfahren. Etwa gleich wie in ein Restaurant zu gehen und dort das selber mitgebrachte Menü zu verspeisen, was auch niemandem in den Sinn kommt. Dass Google den eigenen (ja nicht unerheblichen) Aufwand mit Werbung finanziert und diese auch personalisiert ist ja hinlänglich bekannt und wem das nicht passt, sollte so konsequent sein, halt anderswo nach Informationen zu suchen. Andernfalls ist der Straftatbestand ‹Erschleichen einer Leistung› nach Art. 150 StGB wohl klar erfüllt – auch wenn die Leistung nicht mit Geld, sondern mit Nutzerdaten entgolten wird. Dass Konsumentenschützer und erst recht der staatliche Datenschützer zu solchem Tun aufrufen, ist befremdlich.»
Wer möchte TV- und Radioprogramme der SRG nach dem Gusto von Christoph J. Walther?
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Ich bin kein Mediafachmann, doch
mir scheint es, dass die Gebühren auch die Kosten der Freiheit darstellen.Denn
wenn eine Firma, Bank oder irgendwer etwas mitteilen will, dann macht sie das aus eigenen Interessen.
In den Universitäten finanziert die Pharmaindustrie Forschungen, die ihr nützen, und zahlen Professoren.Das mit der Bedingung, dass sie bestimmen können, was geforscht wird und wer forscht,und dass die die Berichte selber urteilen können.
Wo ist die Freiheit der Forschung ?
Man erinnere sich an den Spruch in der Eneis betreffend das troianische Pferd «Timeo Danaos et dona ferentes.."
Für Christoph Walther sind nationale Nachrichtenagenturen «längst überflüssig» geworden. Walther stand lange Jahre in Diensten der #SDA…