SRF-Ombudsstelle hat wenig Vertrauen in mündige Bürger
Den emotionalen Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) bekam auch die Ombudsstelle von SRF zu spüren. Sie erhielt mehrere Beschwerden gegen das «Echo der Zeit», die «Tagesschau», einen «Dok»-Film sowie die Satire-Sendung «Deville» Die beiden Ombudsleute, Esther Girsberger und Kurt Schöbi, haben ihre Stellungnahmen bereits publiziert. Grossenteils lehnen sie die einzelnen Kritikpunkte der Beschwerdeführer ab. Im Fall des «Echos der Zeit» und des «Dok»-Films kommen sie dennoch zum Schluss, dass die beiden Beiträge das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt hätten.
Eine Abstimmungsempfehlung?
Im «Echo»-Report vom 16. November ging es um eine Tochterfirma von LafargeHolcim, die in Indien eine Zementfabrik betreibt und dort gemäss den Kritikern die Schadstoffgrenzen nicht einhält. Zu Wort kommt unter anderen ein indischer Aktivist, der den Glauben daran verloren hat, in seinem Land auf dem Rechtsweg zu einem Erfolg zu kommen; auch darum, weil dort die entsprechenden Gesetze vage formuliert seien.
Schliesslich sagt er mit Blick auf die Kovi: «Wenn wir in der Schweiz Klage einreichen könnten, dann werden wir dies mit Sicherheit tun.» Der Beitrag schliesst mit diesen Worten: «Dadurch müsste LafargeHolcom direkt für die Vorwürfe geradestehen, und es würde Schweizer Recht gelten, nicht das indische. Deshalb schaut der Aktivist gespannt auf das Wahlergebnis vom 29. November.» Diese Schlussbemerkung könne oder müsse man gar, so die Ombudsleute, als Abstimmungsempfehlung auffassen. Darum sei das gesetzliche Gebot zur Sachgerechtigkeit verletzt worden.
In den Mindestanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes an Programminhalte heisst es: «Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.» Was heisst: Ein Beitrag muss nicht allumfassend neutral sein. Er hat die wichtigsten Sachverhalte darzulegen, so dass die Hörer- oder Zuschauerschaft – allenfalls auch gegen die jeweilige Tendenz eines Berichts – selbständig zu eigenen Einsichten gelangen kann.
Der «Echo»-Beitrag gab sowohl Klagenden wie auch Beklagten das Wort. Tendenziell mag dabei die Seite der Kritiker besser weggekommen sein. Aus den Schlusssätzen des Beitrags eine Abstimmungsempfehlung herauszulesen, ist allerdings ziemlich spekulativ. Sie formulieren einfach die Konsequenz einer Annahme der Initiative.
Die Rolle der Banken
Der «Dok»-Film vom 15. Oktober machte die Kredite zum Thema, welche Schweizer Grossbanken an Unternehmen im Bereich Kohle- und Ölgewinnung vergaben. Dargelegt wird das insbesondere am Beispiel von Deutschland, wo Dorfbewohner ihre Siedlung wegen des Kohleabbaus von RWE verlassen müssen, und am Beispiel von Texas, wo Fracking-Firmen ziemlich ausgiebig Schadstoffe ausstossen, weil für sie nur die Öl-, aber nicht die Gasgewinnung rentiert.
Die Dokumentation beleuchtet den Widerspruch zwischen den Bekenntnissen der Grossbanken zu den Pariser Klimazielen und den konkreten Krediten an Firmen im fossilen Sektor, welche sie vergeben. Verschiedene Protagonisten kommen zu Wort, unter anderem der Nachhaltigkeitsverantwortliche der CS in einem Interview.
Die Ombudsleute erkennen in ihrer Stellungnahme – entgegen dem Beschwerdeführer- keine Beschimpfung von Banken. Vielmehr verweisen sie auf die analytischen Gespräche mit Fachleuten. Das Dilemma der Banken, gleichzeitig den Profitzielen und den ökologischen Forderungen Rechnung zu tragen, werde deutlich gemacht.
Die Ombudsleute fragen allerdings, warum der Film die Zwangsumsiedlungen so ausführlich behandelt, denn darauf hätten die Banken nur einen geringen Einfluss – ein berechtigter Einwand. Im Film werde aber nicht behauptet, dass die Banken dafür direkt verantwortlich seien. Die Ombudsleute verweisen indessen auf den Sendetitel: «Der Schweizer Finanzplatz und die Klimakrise». Dieser könne den Eindruck entstehen lassen, «die Banken seien bei allen Beispielen massgeblich beteiligt» und würden dafür an den Pranger gestellt. Darum sei das Gebot zur Sachgerechtigkeit verletzt worden.
Grosser Interpretationsspielraum
Man mag dem Film eine bankenkritische Tendenz unterstellen. Aber die Vielzahl der vermittelten Informationen erlaubt es dem Publikum dennoch, zu einem anderen Ergebnis zu gelangen. In diesem Sinn ist es reichlich spekulativ, mit Verweis auf einen zugespitzten Titel eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots abzuleiten.
Gewiss, die hier zur Diskussion stehende Gesetzesbestimmung erlaubt einen grossen Interpretationsspielraum. Es ist richtig, wenn die Ombudsleute genau hinschauen und da oder dort die Schwächen einer Sendung benennen. Aber eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots sollten sie nur feststellen, wenn dies einigermassen zwingend ist. Sonst tragen sie zur Sterilisierung des Programmschaffens bei.
Satire mit schlechtem Beigeschmack
Noch ein Wort zur Satiresendung «Deville», die mit ihrem Konzern-Bashing einen medialen Wirbel auslöste und zu einigen Beschwerden führte. Auch dazu publizierte die Ombudsstelle inzwischen eine Stellungnahme. Sie ordnet diese Satire den Regeln von Informationsprogrammen unter, weil in der betreffenden Ausgabe «nicht wirklich alles als Satire dahergekommen» sei. Ob falsche Informationen vermittelt wurden, sagen die Ombudsleute allerdings nicht. Vielmehr schreiben sie, es sei auf «höchst treffende Art und Weise die Geschichte der Konzernverantwortungsinitiative» erklärt worden.
Eine Desinformation ist entsprechend nicht erfolgt. Allerdings wurde das Thema einseitig bewertet, weshalb die Ombudsleute eine Verletzung der Sachgerechtigkeit erkennen. Dies geschah jedoch im Rahmen eines deklarierten Satireprogramms. Auch da darf man erwarten, dass das Publikum in der Lage ist, den Unterschied zu einer Informationssendung zu erkennen. Die Ausstrahlung so kurz vor der Abstimmung war gewiss fragwürdig. Dennoch könnte man solche Satire toleranter einschätzen – vorausgesetzt, die Satiriker würden nicht laufend vorhersehbare Witze und Kommentare produzieren. Das erst verleiht der Sache einen schlechten Beigeschmack.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Im Begleitheftchen zu Abstimmungen sind auch «Empfehlungen» drin. Das finde ich weitaus problematischer. Ob nun Bundes-Kantons- oder sonstwelche Räte etwas «Empfehlen», es ist Einflussnahme.
Um Lafarge Holcim als Beispiel zu nehmen: Bis vor kurzem eine Französische Firma, musste sich wegen undurchsichtiger Geschäfte in Lybien verantworten, stösst einen Teil des Namens ab, und lässt sich in der Schweiz nieder.
Die «Meinungsmache» geschieht via Medien, welche zum grössten Teil in Privaten/NGO-Händen (meist ausländischen Verlags- und Interessengruppen) liegen.
Heute bezahlt man als Bürger nicht nur wesentlich mehr fürs Fernsehen als früher, man wird auch noch massiv mit Werbung zugemüllt. Am besten Schreibt man Serien gleich so. dass etwa alle 10 minuten ein «cliffhanger» entsteht, sodass die Werbung von denen gesehen wird, die wissen wollen, wie es weitergeht. Die Mittel der Industrie sind diesbezüglich perfide. Und es liegt in Privaten händen, wie sie eingesetzt werden.
Da wir gar kein eigentlich «Werbefreies» Datenübertragungsnetzwerk haben, fällt es halt nicht mehr auf.
Das Problem dabei ist, dass die Befürworter der KVI eben recht haben damit, dass sie sagen in vielen Ländern funktionieren Rechtssysteme nicht. Eben deshalb müsste das Recht von den schlecht entwickelten Ländern in die Schweiz verlegt werden. Und eben das scheint den Ombudsleuten nicht zu passen. Und den betroffenen Rohstofffirmen auch nicht. Dafür passt es z.B. der Regierung des Kantons Zug. So können die Reichen im Kanton noch besser ihre Einkünfte scheffeln und SUVs kaufen zum Einkaufen in der Migros, wo Kassiererinnen arbeiten, die sich in Zug kaum mehr eine Wohnung leisten können.
Vorbei ist vorbei – weshalb noch darüber schreiben? Sie werden es das nächste Mal in 10 Jahren deswegen nicht besser machen.
Bei «Deville» war es offensichtlich, dass nur so viele Beschwerden eingegangen sind, weil 20Minuten dazu implizit aufgerufen hatte. Mit anderen Worten: Tamedia, die selber gegen die KVI lobbyiert hatte (u.a. mit Fake News von Dominik Feusi), gibt den Schwarzen Peter weiter, damit Jungfreisinnige und SVPler sich mit ihren Beschwerden profilieren können. Und die Ombudsstelle übt sich in vorauseilendem Gehorsam, indem sie der Sache mit einem Artikel in der Aargauer Zeitung zusätzliches Gewicht verleiht.
Als ich mit fünf anderen Leuten Beschwerde gegen eine «Arena» einreichte, weil sich Roger Köppel darin bei Abwesenheit der Vertreter der Klimajugend für sich selber Werbung machen konnte (contra Sachgerechtigkeit), hat die Presse kein Aufhebens davon gemacht. Das beweist, dass Kritik von rechts unterwürfig akzeptiert wird, während die von «links» überhaupt nicht ernst genommen wird.
Was wird denn heute alles als «NGO» tituliert? Doch nur Vereine, die International Handeln. Laut meinen Vorstellungen müssten auch Firmen, (besonders International agierende) in diese Kategorie fallen, denn Organisiert sind diese auf jeden Fall. Und mit eigenen Wahlen, die nicht vom «Bürger» entschieden werden, (VR-Wahlen etc.)Ist nicht mal gewährleistet, dass sie sich hier in unserem Land an Demokratische «Richtlinien» halten. Als Verein gilt jede Organisation mit Präsident, Schatzmeister und Statuten. Also jede Private Firma. Ob die nun einen CEO und eine Finanz/Rechnungsabteilungbesitzen oder nicht. Sobald sie eine «Firmenpolitik» durchziehen, sind sie de facto eine NGO. Das erlaubt dann natürlich auch die bestens politisch vernetzte Lobbyarbeit, welche dem «Volkswillen» immer wieder (politisch legitimiert) in den Rücken fällt.