Beschimpfungen Dr. Brauer Rechtsanwälte

Anonyme Beschimpfungen und Verleumdungen © Dr. Brauer Rechtsanwälte

Infosperber lanciert eine Volksinitiative gegen Diffamierungen*

Urs P. Gasche /  Es muss endlich Schluss sein mit den rechtswidrigen Verunglimpfungen und anonymen Beschimpfungen.

Die Politik und auch die Justiz schauen zu, wie der öffentliche Diskurs zunehmend verludert. Das Parlament knickt ein vor den mächtigen Social Media. Die grossen Medien machen mit, weil sie mit anonymen Beschimpfungen mehr Klicks und Aufmerksamkeit bekommen und damit Geld verdienen.

In der Schweiz hat das Volk kein Recht, Gesetze vorzuschlagen und zur Abstimmung zu bringen. Deshalb lanciert Infosperber mit einigen zahlungskräftigen Unterstützern eine Volksinitiative «Schluss mit anonymen Beschimpfungen». Artikel 16 der Schweizerischen Bundesverfassung, der die «Meinungs- und Informationsfreiheit» garantiert, soll wie folgt ergänzt werden:

Art. 16,4: «Der Bund muss das öffentliche Äussern und das Verbreiten von rechtswidrigen Ehrverletzungen auch in Social Media bestrafen. Medien dürfen Meinungen und Kommentare nur anonym verbreiten, wenn es dafür ein zu schützendes Interesse der Verfasserin oder des Verfassers gibt.»

Der Hintergrund:

Bereits heute verbieten das Zivil- und das Strafrecht das öffentliche Äussern und Verbreiten von Ehrverletzungen. Der rechtliche Rahmen ist klar und eindeutig: Alle, die sich öffentlich äussern, sei es in einem Informationsmedium als Journalistin oder als Leserbrief- und Meinungsschreibende oder als Referent oder Referentin an einem öffentlichen Anlass: Alle sind an die Vorgaben des Zivil- und Strafgesetzbuches gehalten. 

Erlaubt sind öffentliche Ehrverletzungen, wenn die Vorwürfe wahr sind und die behaupteten ehrverletzenden Tatsachen bewiesen werden können –, aber auch nur dann, wenn für das Verbreiten der Vorwürfe ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. 


Zivilgesetzbuch Art. 28

1. Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.
2. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.

Strafgesetzbuch Artikel 173 bis 178

Das öffentliche Verbreiten von üblen Nachreden, rufschädigenden Anschuldigungen, Verleumdungen und Beschimpfungen ist verboten. Ehrverletzungen werden nur dann nicht bestraft, wenn sie bewiesenermassen wahr sind oder der Verbreiter sie «in guten Treuen für wahr hielt» – und wenn sie im öffentlichen Interesse oder wenigstens «aus begründeter Veranlassung» verbreitet wurden.


Kapitulation vor den Social Media

Weil auch das Verbreiten von rechtswidrigen Ehrverletzungen verboten ist, könnten Betroffene auch Twitter, Facebook und wie sie alle heissen anzeigen. Doch weil das Parlament diese Social Media nicht zwingt, einen Rechtssitz in der Schweiz zu haben, können Betroffen ihre Rechte nur in den seltensten Fällen wahrnehmen. Strafanzeigen bleiben in den Schubladen liegen.

Auch grosse Medien schauen der Verluderung des öffentlichen Diskurses tatenlos zu. Sie leisten dem sogar noch Vorschub, weil sie ohne ausreichenden Grund anonyme Kommentare verbreiten. Meistens sorgen sie auch nicht dafür, dass sie die tatsächlich Schreibenden identifizieren können. 

Als es nur Printmedien gab, hatten Redaktionsmitglieder noch genau hingeschaut, damit auf den Meinungsseiten nur identifizierbare Leserinnen und Leser zu Wort kamen. Der öffentliche Raum wurde vor anonymen Diffamierungen und falschen Identitäten geschützt.

Bei Infosperber müssen alle Kommentierenden mit Name und Adresse registriert sein. Stellen wir einen falschen Eintrag fest, wird das Konto gelöscht. 

Statt über die Verluderung der öffentlichen Diskussion zu jammern und weiter zuzuschauen, wie Parlament und Justiz untätig bleiben, übernimmt Infosperber die Federführung einer Volksinitiative. Sobald die Finanzierung gesichert ist, wird Infosperber den Text bei der Bundeskanzlei zur Prüfung einreichen.

_____________________
*Dieser Beitrag war ein Aprilscherz! Infosperber findet zwar tatsächlich, dass die rechtswidrigen öffentlichen Verunglimpfungen und anonymen Beschimpfungen ein grösseres Problem sind. Und dass die Politik und auch die Justiz zuschauen, wie der öffentliche Diskurs zunehmend verludert. Infosperber informiert immer wieder über die Regeln, die bei öffentlichen Äusserungen zu beachten sind: Hier zu den Regeln.


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30 Meinungen

  • am 1.04.2025 um 11:15 Uhr
    Permalink

    Endlich! Dies ist das Mindeste.

  • am 1.04.2025 um 11:29 Uhr
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    So ein Blödsinn. Wie viele Initiativen soll es noch geben. Was wir brauchen sind Arbeiter und nicht Anwälte und Richter. Die Personen die verunglimpfen oder beschimpfen werden schon Heute rechtlich verfolgt. Was wir brauchen ist ein Schutz vor Überbevölkerung das würde uns was bringen. Aber wenn jede Kritik angezeigt werden kann blähen wir nur den schon Aufgebläten Staat noch mehr auf. Solche Initiativen müssen aufhören.

    • am 3.04.2025 um 09:52 Uhr
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      Danke Herr Büschi, ich teile Ihre Meinung. Wir brauchen Arbeiter und nicht Juristen, trifft ein grosses Problem der heutigen Zeit ziemlich präzis. Eine Ergänzung: Wir kommen mit dem immer grösseren Fokus darauf, wer die «Wahrheit» sagt und wer nicht, immer mehr ins die Dystopie von Orwell «1984». Zensur und Propaganda bringt es fertig, dass offensichtliche Unwahrheiten plötzlich als wahr erachtet werden:

      Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke (George Orwell ‹1984›), Schulden sind Sondervermögen (Deutschland 2025)

  • am 1.04.2025 um 13:15 Uhr
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    Was mir fehlt im ergänzten ART der Bundesverfassung ist eine Ergänzung zum Schutz von uns Diffamierten, wenn wir uns wehren. Wieso?
    – Oft sind Diffamierende so wohlhabend, sodass Sie uns zur Strafe umgekehrt auch einklagen. Der Schutz dagegen müsste darin bestehen, dass die Diffamierten bei ungerechtfertigten Gegen-Klagen bestraft werden.
    – So erlebt mit dem damaligen FDP-Präsidenten. Er wehrte sich gegen eine Darstellung seines Verhaltens in einem Auto-Unfall, welche ich aus einer Tages-Zeitung übernommen hatte. Seine Gegen-Klage verlief im Sand. Aber ich musste antraben, er nicht.

  • am 1.04.2025 um 13:28 Uhr
    Permalink

    Ausgezeichnete Idee! Wie sieht es mit Falschnachrichten aus? Eigentlich wären diese und Diffamierungen bereits durch das Mediengesetz abgedeckt, wenn man die sog. sozialen Medien darunter auffassen würde?
    Schönen Gruss,

    • am 2.04.2025 um 02:46 Uhr
      Permalink

      Stellt sich nur die Frage, was Falschnachrichten sind. Hier gibt es dann sofort wieder riesiges Potential für Missbrauch. Wir wissen: Während der Pandemie wurde jeder Diskurs erstickt, mit absurdesten Begründungen.
      Ähnlich sieht es heute mit der Kriegstreiberei aus.

      Ich werde nie vergessen, wie Wissenschaftsredaktionen sagen: Wir müssen endlich aufhören, dass zu hinterfragen was die Wissenschaft weiss.
      Es gibt kaum einen grösseren Widerspruch in sich selbst: Genau das macht im Grunde Wissenschaft. Sich selbst konstant hinterfragen, Theorien prüfen und versuchen zu widerlegen. Eine gute Theorie hält das aus. Eine schlechte nicht. Wenn wir Dinge nicht mehr in Frage stellen dürfen (und da wird es heikel bezüglich „Falschnachrichten“) haben wir verloren. Sie können einen notorischen Lügner nicht vom Lügen abhalten. Aber Sie können es bekannt machen.

  • am 1.04.2025 um 14:50 Uhr
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    Nein, Herr Gasche – eine solche Initiative wie sie planen würde ich nie unterschreiben. Mir selbst wurden schon Kommentare zurückgewiesen (u.a. Infosperber) wo ich fand „hier ist die Redaktion wieder mal päpstlicher als der Papst“. Mir ist viel lieber dass die Menschen kein Blatt vor den Mund nehmen müssen, auch wenns manchmal etwas zu deftig daherkommt. Überdies bin ich der Meinung dass die Mehrheit der Menschen bösartige Anwürfe schlicht nicht ernst nimmt – wie übrigens ich auch. Man kann sich auch fragen ob es mit dem Rassismusartikel weniger Rassismus gibt, ich glaube eher nicht.

  • am 1.04.2025 um 16:22 Uhr
    Permalink

    Gut so! Die Gerichte werden sich aber mit der Frage herumzuschlagen haben, ob es bereits ehrverletzend ist, einen «blöden Siech» wahrheistgemäss «blöder Siech!» zu nennen. Evt. man weicht besser auf «Löw» aus, da kann man einem nicht so leicht was nachweisen.
    Bei der Beschäftigung mit ganz heiklen Fällen (z.B. mit deutschen Regierungsmitgliedern) empfiehlt sich nach Annahme der Initiative aber sowieso das Vorgehen von Karl Dällenbach: K.D.: «Darf ich einem Polizisten sagen, er sei ein Kamel?» – Polizist: «Nein, Kari, dann müsste ich Dich in Haft nehmen wegen Beamtenbeleidigung.» – «Aber darf ich zu einem Kamel sagen ‹Du Polizist› ? – «Ja, warum nicht?» – «Also, dann gute Nacht, Polizist!»

  • am 1.04.2025 um 17:41 Uhr
    Permalink

    Man kann alles übertreiben. Summum ius, summa iniuria. Diese Initiative ist überflüssig.

  • am 1.04.2025 um 18:18 Uhr
    Permalink

    Dem ist nicht viel beizufügen. Persönlich mochte ich anonymes «motzen» noch nie weil eine ganz wichtige Hemmschwelle fehlt. Wenn ich nicht mit meinem Namen hinter einem Kommentar stehen kann, dann sollte ich ihn nicht machen.

    Hingegen bin ich der Meinung das für Kommentare die unter echtem Namen gemacht werden durchaus ein Diskurs stattfinden sollte. Vor allem wenn die Redaktion entscheidet, diesen nicht zu veröffentlichen (was ja durchaus seine Berechtigung haben kann) wäre es angemessen dem Schreiber eines Kommentars mindestens zu erklären, was er falsch gemacht hat. Ansonsten hat er keine Möglichkeit die Art des kommentierens zu verbessern, was allen dienen würde.

    • Favorit Daumen X
      am 1.04.2025 um 18:34 Uhr
      Permalink

      Das Anliegen ist berechtigt. Aber es übersteigt unser Kapazitäten, darüber zu korrespondieren. Von Zeit zu Zeit veröffentichen wir die Regeln, die zu befolgen sind.

      • am 2.04.2025 um 02:53 Uhr
        Permalink

        Hallo Herr Gasche
        Mir geht es nicht darum, in einen detaillierten Austausch darüber zu verfallen. Es muss auch nicht jede Änderung erklärt werden.
        Wird aber ein Kommentar einfach grundsätzlich nicht veröffentlicht, wäre es schön den Grund dafür zu erfahren.
        Von mir wurden schon viele Artikel nicht veröffentlicht bei denen ich keine Ahnung hatte weshalb, weil ich denke sehr darauf zu achten, grundsätzlich niemanden zu beleidigen oder herabzusetzen und schon gar nicht unnötig. In solchen Fällen wäre es extrem hilfreich zu verstehen, worin genau die Beleidigung oder Herabsetzung bestand. Nur so kann ich meine Schreibweise verbessern. Ansonsten entsteht rasch das Gefühl von Willkür.
        Wer prüft und gibt Kommentare bei Infosperber frei? Der Autor? Die Redaktion als Team? Oder irgend jemand anderes?

  • am 1.04.2025 um 19:36 Uhr
    Permalink

    Ich bin mit der Absicht/Zielsetzung sehr einverstanden. Wie wollen Sie das aber umsetzen und abgrenzen. NR Tamara Funiciello hat vor einiger Zeit öffentlich behauptet, alle Männer seien gewalttätig. Wäre eine solche pauschale Aussage strafbar ? Jedenfalls macht mir der vorgeschlagene Initiavtext keinen guten Eindruck. Sehr schwammig !

  • am 1.04.2025 um 20:09 Uhr
    Permalink

    Ist das ein April-Scherz? Anonyme Diffamierungen können schon heute problemlos verfolgt werden. Über Internationales Privatrecht können auch US-Konzerne bequem in der Schweiz beim Bezirksgericht verklagt werden. Erwin Kessler hat das mehrfach erfolgreich getan. Die Klage richtet sich aber grundsätzlich nicht gegen die Plattformen, sondern gegen die Autoren der Diffamierung. Anonymität bietet dabei nur wenig Schutz, die Absender sind eher besser identifizierbar als früher bei Leserbriefen. Gerade heute ist Anonymität für politische Meinungsäusserung jedoch wichtig denn je. In Deutschland und UK finden beinahe wöchentlich politisch motivierte Hausdurchsuchungen und Bankkündigungen statt. Bei uns werden Infosperber-Kommentierende fast sicher vom NDB registriert. Infosperber sollte dieser fatalen Entwicklung keinen Vorschub leisten.

  • am 1.04.2025 um 23:51 Uhr
    Permalink

    Das dürfte noch schlimmer werden, wenn man heute schon sieht, was mit der KI angestellt werden kann. Ob man es wahrhaben will oder nicht.

  • am 2.04.2025 um 07:32 Uhr
    Permalink

    Viele meiner Kommentare wurden hier gar nicht veröffentlicht, obwohl sie weder verleumdend oder ehrverletzend waren. Ich habe nie gegen Personen geschrieben. Wo also Infosperber selbst die Grenze zieht, ist mir nicht klar. Um es mit Orwell zu sagen: Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Allem, was diese Freiheit einschränkt, ist entgegen zu treten.

    • Favorit Daumen X
      am 2.04.2025 um 08:33 Uhr
      Permalink

      Auch juristische Personen sind laut ZGB und StGB Personen, die nicht verunglimpft oder mit unnötig herabsetzenden Ausdrücken in ihrer Ehre verletzt werden dürfen – ausser die Darstellung kann vor Gericht bewiesen werden und sie muss zudem von öffentlichem Interesse sein.
      Von 30 Ihrer bisherigen Kommetare haben wir 4 gelöscht, und zwar wegen folgender unnötig herabsetzender Sätze:
      1) «Der Zeichner will Krieg statt Dialog». Dass jemand Krieg wünscht, ist ein schwerwiegender Vorwurf,den Sie (bzw.als Verbreiter des Vorwurfs auch Infosperber), vor Gericht beweisen müssten.
      2) «Wer so redet, sieht sich als Herrenmensch».
      3) «XY scheint sich meistens nur auf die Einfältigsten auszurichten.» Das Wort «scheinen» macht den Vorwurf rechtlich nicht milder, ebensowenig wie etwa Fragezeichen wie «ist es ein Betrug?». Pauschale Vorwürfe sind meistens problematisch.
      4) «Widerlich, dieser Krause»
      Wenn Sie die Rechtslage ändern wollen, müssen Sie sich an die Politikerinnen und Politiker wenden.

      • am 2.04.2025 um 14:19 Uhr
        Permalink

        Genau, solche Aussagen werden zensuriert. Ja – es sind Kraftausdrücke, würde sie aber deswegen nicht vom Dialog ausschliessen. Und ob sie juristisch anfechtbar sind ist noch eine andere Frage. Was wollen wir denn? Einen Dialog wo jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden muss? Stromlinienförmig, gewunden, intellektuell und vor allem langweilig.

      • am 3.04.2025 um 04:11 Uhr
        Permalink

        Zumal von USA und EU (EUSA, vergleiche auch Verhalten von USrael) eine nie dagewesene Zensur auf uns zukommt, fordere ich das Gegenteil: «Volksinitiative für mehr Meinungsfreiheit».
        Projekt von der Leyen: «Schutz vor Manipulation und Desinformation im Netz».
        FAZ.de 2.4.2025 «Künftig soll die Polizeibehörde Ermittlungen auch zu Sabotage und Desinformation unterstützen können.»
        Dito Schweiz:
        Swissinfo.ch titelt: «Ex-US-General rät der Schweiz zur Kriegsvorbereitung», «Geistige Landesverteidigung 2.0?» und unterstellt Andersdenkenden: «Die Schweiz in den Fängen der russischen Propagandamaschine».
        SVP Kanton Zürich 1.2.2024 — «Das grösste Problem der EU ist die Meinungsfreiheit. Die EU möchte für uns entscheiden, was Desinformation und was freie Rede ist.»
        Laut Donald Tusk (hoher Politiker EU und Polen) und Mitch McConnell (USA-Senator) leben wir in «Vorkriegszeit» (3WK).
        Ich finde, wir benötigen Meinungsfreiheit dringender denn je.

      • Favorit Daumen X
        am 3.04.2025 um 14:44 Uhr
        Permalink

        Einfach anständig und sachlich auch gegenüber Andersdenkenden sein.

      • am 3.04.2025 um 18:55 Uhr
        Permalink

        Joachim Braun, NEUER oberster Somedia-Chef:
        12.12.24: Unsere Nachrichtenseite hat einen Troll, Wolfgang R. heisst er, ist stets auf Krawall gebürstet. Es lohnt sich nicht, mit Herrn R. zu diskutieren, weil dessen Kommentare weder sinnhaftig noch konstruktiv sind.
        14.3.25: Ihre Kommentare haben NIEMALS einen konstruktiven Ansatz, sondern verbreiten STETS nur Gift und Galle, Lügen und Hass.
        Leser:
        Knobel Mirjam 15.2.2017:
        Wolfgang Reuss ist eine echte Bereicherung für diese Homepage hier. Ich lese seine Kommentare stets mit Vergnügen. Und wenn es all die Haters besser wissen dann bitte sehr, lasst es sehen.
        Reto Nützi 15.2.2017:
        Ich finde die Leserbriefe von Herrn Reuss erfrischend. Es ist Heute wichtiger denn je, auch mal über den Tellerrand hinaus zu schauen. Genau dies tut der Herr Reuss.
        Oscar Rederer, Litzirüti 21.10.2016 …kommt sehr wahrscheinlich der Neid auf, dass man es nicht schafft, so präzis und analytisch zu formulieren, wie es W.R. bei jeder Gelegenheit fertig bringt.

      • am 3.04.2025 um 22:58 Uhr
        Permalink

        Danke für die Antwort. Bisher war ich der Ansicht, dass Kommentare genau dazu da sind, Meinungen auszudrücken oder in Frage zu stellen und die Autoren zu informieren, wie ihr Artikel verstanden wird. Und ja, man hat gerade bezüglich der Ukraine schnell verstanden, dass die Medien in der Schweiz fast unisono auf einen Krieg hin arbeiten – ich beziehe mich jetzt nicht spezifisch auf einen Artikel, sondern auf einen Gesamteindruck, der sich aus Einseitigkeit und parteiischer Selektivität zusammensetzt.

    • am 2.04.2025 um 10:16 Uhr
      Permalink

      Bei gewissen Autoren auf Infosperber hat man tatsächlich den Eindruck, dass sie Kommentare, die ihnen nicht gefallen, unterdrücken. Auch wenn nicht ansatzweise eine Beleidigung oder sonst etwas regelwidirges drin ist. Etwas mehr Transparenz wäre da schon gut!

      • Favorit Daumen X
        am 2.04.2025 um 11:12 Uhr
        Permalink

        Von Ihren bisher insgesamt 877 (!) Kommentaren haben wir 31 oder 3,5 Prozent nicht veröffentlicht.

  • am 2.04.2025 um 20:41 Uhr
    Permalink

    Dieser April-Scherz ging wohl etwas nach hinten los 🙂 Ich war offenbar der einzige Leser oder Kommentierende, der den Scherz durchschaute oder jedenfalls vermutete. Der hochgeschätzte Herr Gasche sollte sich vielleicht fragen, warum die Leute ihm diese Geschichte abnahmen, und ob das ein gutes Zeichen ist. Gerade in linken Kreisen sollte die Fichen-Affäre noch nicht vergessen sein.

    • am 4.04.2025 um 06:22 Uhr
      Permalink

      Ganz einfach: Weil es sehr viele Bestrebungen in diese Richtung gibt. Und weil bereits so umgesetzt. Bewiesen während der Pandemie und nun soll vieles davon rechtlich verankert und duchgesetzt werden. Verkauft wird es uns als „Datenschutz“ und „Schutz der Persönlichkeit“.

      Und wie gesagt: Dem Grundsatz ist nicht viel beizufügen: Anonyme Meinungsäusserungen führen tatsächlich zu dem was der Artikel beschreibt. Ist es am Ende gar kein Aprilscherz? 😉

  • am 2.04.2025 um 22:08 Uhr
    Permalink

    Via USA und EU dürfte demnächst eine stärkere Unterdrückung der Meinungsfreiheit kommen, als wir uns dies vorstellen können, möchten, dürfen.
    Deshalb würde ich eine gegenteilige Initiative lancieren.
    Beim Infosperber gibts schon genug, für meine Begriffe zu viele, Einschränkungen der Artikulation etwa meiner Wenigkeit.

    • Favorit Daumen X
      am 3.04.2025 um 14:43 Uhr
      Permalink

      Sie haben uns schon 400 (!) Kommentare zugestellt. 142 davon haben wir nicht veröffentlicht. Sie hielten sich nicht an unsere Vorgabe, dass Leserinnen und Leser keine Links setzen dürfen (es wurde von Kommentierenden zuviel auf zweifelhafte oder kommerzielle Seiten verlinkt. Wir können das im Einzelfall nicht kontrollieren), oder dass Sie sich gegenüber Personen, Firmen oder Institutionen unnötig herabsetzend geäussert haben. Solches dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht verbreiten. Wenden Sie sich an Politikerinnen und Politiker, wenn Sie das ändern wollen,

  • am 3.04.2025 um 16:50 Uhr
    Permalink

    Mein Vorschlag:
    Volksinitiative gegen Aprilsch(m)erz in der Vierten Gewalt.
    Die Weltlage ist zu ernst.
    PS: Es wurden auch Kommentare von mir nicht veröffentlicht, ohne die von Infosperber behaupteten Mängel (mutmasslicher Grund: sie waren inhaltlich zu offenbarend brisant).
    PPS: In meinem begründeten Frust gründete ich
    als Alternative zu Infosperber die Plattform: Infospecht.

  • am 3.04.2025 um 22:57 Uhr
    Permalink

    Aufschlussreich würde ich (m)eine Sammlung von Sätzen von (Berufs-) Journalisten in Schweizer Qualitätsmedien (und deren Leser-Kommentarspalten) finden, die nach meiner Auffassung tatsächlich gegen gesetzliche Normen verstossen.
    Es könnte zur Erkenntnis führen, dass grosse Verlage mehr dürfen als kleine Leser. Aber sind nicht «alle vor dem Gesetz gleich»?

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