Beschimpfungen Dr. Brauer Rechtsanwälte

Anonyme Beschimpfungen und Verleumdungen © Dr. Brauer Rechtsanwälte

Infosperber lanciert eine Volksinitiative gegen Diffamierungen*

Urs P. Gasche /  Es muss endlich Schluss sein mit den rechtswidrigen Verunglimpfungen und anonymen Beschimpfungen.

Die Politik und auch die Justiz schauen zu, wie der öffentliche Diskurs zunehmend verludert. Das Parlament knickt ein vor den mächtigen Social Media. Die grossen Medien machen mit, weil sie mit anonymen Beschimpfungen mehr Klicks und Aufmerksamkeit bekommen und damit Geld verdienen.

In der Schweiz hat das Volk kein Recht, Gesetze vorzuschlagen und zur Abstimmung zu bringen. Deshalb lanciert Infosperber mit einigen zahlungskräftigen Unterstützern eine Volksinitiative «Schluss mit anonymen Beschimpfungen». Artikel 16 der Schweizerischen Bundesverfassung, der die «Meinungs- und Informationsfreiheit» garantiert, soll wie folgt ergänzt werden:

Art. 16,4: «Der Bund muss das öffentliche Äussern und das Verbreiten von rechtswidrigen Ehrverletzungen auch in Social Media bestrafen. Medien dürfen Meinungen und Kommentare nur anonym verbreiten, wenn es dafür ein zu schützendes Interesse der Verfasserin oder des Verfassers gibt.»

Der Hintergrund:

Bereits heute verbieten das Zivil- und das Strafrecht das öffentliche Äussern und Verbreiten von Ehrverletzungen. Der rechtliche Rahmen ist klar und eindeutig: Alle, die sich öffentlich äussern, sei es in einem Informationsmedium als Journalistin oder als Leserbrief- und Meinungsschreibende oder als Referent oder Referentin an einem öffentlichen Anlass: Alle sind an die Vorgaben des Zivil- und Strafgesetzbuches gehalten. 

Erlaubt sind öffentliche Ehrverletzungen, wenn die Vorwürfe wahr sind und die behaupteten ehrverletzenden Tatsachen bewiesen werden können –, aber auch nur dann, wenn für das Verbreiten der Vorwürfe ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. 


Zivilgesetzbuch Art. 28

1. Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.
2. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.

Strafgesetzbuch Artikel 173 bis 178

Das öffentliche Verbreiten von üblen Nachreden, rufschädigenden Anschuldigungen, Verleumdungen und Beschimpfungen ist verboten. Ehrverletzungen werden nur dann nicht bestraft, wenn sie bewiesenermassen wahr sind oder der Verbreiter sie «in guten Treuen für wahr hielt» – und wenn sie im öffentlichen Interesse oder wenigstens «aus begründeter Veranlassung» verbreitet wurden.


Kapitulation vor den Social Media

Weil auch das Verbreiten von rechtswidrigen Ehrverletzungen verboten ist, könnten Betroffene auch Twitter, Facebook und wie sie alle heissen anzeigen. Doch weil das Parlament diese Social Media nicht zwingt, einen Rechtssitz in der Schweiz zu haben, können Betroffen ihre Rechte nur in den seltensten Fällen wahrnehmen. Strafanzeigen bleiben in den Schubladen liegen.

Auch grosse Medien schauen der Verluderung des öffentlichen Diskurses tatenlos zu. Sie leisten dem sogar noch Vorschub, weil sie ohne ausreichenden Grund anonyme Kommentare verbreiten. Meistens sorgen sie auch nicht dafür, dass sie die tatsächlich Schreibenden identifizieren können. 

Als es nur Printmedien gab, hatten Redaktionsmitglieder noch genau hingeschaut, damit auf den Meinungsseiten nur identifizierbare Leserinnen und Leser zu Wort kamen. Der öffentliche Raum wurde vor anonymen Diffamierungen und falschen Identitäten geschützt.

Bei Infosperber müssen alle Kommentierenden mit Name und Adresse registriert sein. Stellen wir einen falschen Eintrag fest, wird das Konto gelöscht. 

Statt über die Verluderung der öffentlichen Diskussion zu jammern und weiter zuzuschauen, wie Parlament und Justiz untätig bleiben, übernimmt Infosperber die Federführung einer Volksinitiative. Sobald die Finanzierung gesichert ist, wird Infosperber den Text bei der Bundeskanzlei zur Prüfung einreichen.

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*Dieser Beitrag war ein Aprilscherz! Infosperber findet zwar tatsächlich, dass die rechtswidrigen öffentlichen Verunglimpfungen und anonymen Beschimpfungen ein grösseres Problem sind. Und dass die Politik und auch die Justiz zuschauen, wie der öffentliche Diskurs zunehmend verludert. Infosperber informiert immer wieder über die Regeln, die bei öffentlichen Äusserungen zu beachten sind: Hier zu den Regeln.


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Zum Infosperber-Dossier:

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18 Meinungen

  • am 1.04.2025 um 11:29 Uhr
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    So ein Blödsinn. Wie viele Initiativen soll es noch geben. Was wir brauchen sind Arbeiter und nicht Anwälte und Richter. Die Personen die verunglimpfen oder beschimpfen werden schon Heute rechtlich verfolgt. Was wir brauchen ist ein Schutz vor Überbevölkerung das würde uns was bringen. Aber wenn jede Kritik angezeigt werden kann blähen wir nur den schon Aufgebläten Staat noch mehr auf. Solche Initiativen müssen aufhören.

  • am 1.04.2025 um 13:15 Uhr
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    Was mir fehlt im ergänzten ART der Bundesverfassung ist eine Ergänzung zum Schutz von uns Diffamierten, wenn wir uns wehren. Wieso?
    – Oft sind Diffamierende so wohlhabend, sodass Sie uns zur Strafe umgekehrt auch einklagen. Der Schutz dagegen müsste darin bestehen, dass die Diffamierten bei ungerechtfertigten Gegen-Klagen bestraft werden.
    – So erlebt mit dem damaligen FDP-Präsidenten. Er wehrte sich gegen eine Darstellung seines Verhaltens in einem Auto-Unfall, welche ich aus einer Tages-Zeitung übernommen hatte. Seine Gegen-Klage verlief im Sand. Aber ich musste antraben, er nicht.

  • am 1.04.2025 um 13:28 Uhr
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    Ausgezeichnete Idee! Wie sieht es mit Falschnachrichten aus? Eigentlich wären diese und Diffamierungen bereits durch das Mediengesetz abgedeckt, wenn man die sog. sozialen Medien darunter auffassen würde?
    Schönen Gruss,

    • am 2.04.2025 um 02:46 Uhr
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      Stellt sich nur die Frage, was Falschnachrichten sind. Hier gibt es dann sofort wieder riesiges Potential für Missbrauch. Wir wissen: Während der Pandemie wurde jeder Diskurs erstickt, mit absurdesten Begründungen.
      Ähnlich sieht es heute mit der Kriegstreiberei aus.

      Ich werde nie vergessen, wie Wissenschaftsredaktionen sagen: Wir müssen endlich aufhören, dass zu hinterfragen was die Wissenschaft weiss.
      Es gibt kaum einen grösseren Widerspruch in sich selbst: Genau das macht im Grunde Wissenschaft. Sich selbst konstant hinterfragen, Theorien prüfen und versuchen zu widerlegen. Eine gute Theorie hält das aus. Eine schlechte nicht. Wenn wir Dinge nicht mehr in Frage stellen dürfen (und da wird es heikel bezüglich „Falschnachrichten“) haben wir verloren. Sie können einen notorischen Lügner nicht vom Lügen abhalten. Aber Sie können es bekannt machen.

  • am 1.04.2025 um 14:50 Uhr
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    Nein, Herr Gasche – eine solche Initiative wie sie planen würde ich nie unterschreiben. Mir selbst wurden schon Kommentare zurückgewiesen (u.a. Infosperber) wo ich fand „hier ist die Redaktion wieder mal päpstlicher als der Papst“. Mir ist viel lieber dass die Menschen kein Blatt vor den Mund nehmen müssen, auch wenns manchmal etwas zu deftig daherkommt. Überdies bin ich der Meinung dass die Mehrheit der Menschen bösartige Anwürfe schlicht nicht ernst nimmt – wie übrigens ich auch. Man kann sich auch fragen ob es mit dem Rassismusartikel weniger Rassismus gibt, ich glaube eher nicht.

  • am 1.04.2025 um 16:22 Uhr
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    Gut so! Die Gerichte werden sich aber mit der Frage herumzuschlagen haben, ob es bereits ehrverletzend ist, einen «blöden Siech» wahrheistgemäss «blöder Siech!» zu nennen. Evt. man weicht besser auf «Löw» aus, da kann man einem nicht so leicht was nachweisen.
    Bei der Beschäftigung mit ganz heiklen Fällen (z.B. mit deutschen Regierungsmitgliedern) empfiehlt sich nach Annahme der Initiative aber sowieso das Vorgehen von Karl Dällenbach: K.D.: «Darf ich einem Polizisten sagen, er sei ein Kamel?» – Polizist: «Nein, Kari, dann müsste ich Dich in Haft nehmen wegen Beamtenbeleidigung.» – «Aber darf ich zu einem Kamel sagen ‹Du Polizist› ? – «Ja, warum nicht?» – «Also, dann gute Nacht, Polizist!»

  • am 1.04.2025 um 17:41 Uhr
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    Man kann alles übertreiben. Summum ius, summa iniuria. Diese Initiative ist überflüssig.

  • am 1.04.2025 um 18:18 Uhr
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    Dem ist nicht viel beizufügen. Persönlich mochte ich anonymes «motzen» noch nie weil eine ganz wichtige Hemmschwelle fehlt. Wenn ich nicht mit meinem Namen hinter einem Kommentar stehen kann, dann sollte ich ihn nicht machen.

    Hingegen bin ich der Meinung das für Kommentare die unter echtem Namen gemacht werden durchaus ein Diskurs stattfinden sollte. Vor allem wenn die Redaktion entscheidet, diesen nicht zu veröffentlichen (was ja durchaus seine Berechtigung haben kann) wäre es angemessen dem Schreiber eines Kommentars mindestens zu erklären, was er falsch gemacht hat. Ansonsten hat er keine Möglichkeit die Art des kommentierens zu verbessern, was allen dienen würde.

    • Favorit Daumen X
      am 1.04.2025 um 18:34 Uhr
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      Das Anliegen ist berechtigt. Aber es übersteigt unser Kapazitäten, darüber zu korrespondieren. Von Zeit zu Zeit veröffentichen wir die Regeln, die zu befolgen sind.

      • am 2.04.2025 um 02:53 Uhr
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        Hallo Herr Gasche
        Mir geht es nicht darum, in einen detaillierten Austausch darüber zu verfallen. Es muss auch nicht jede Änderung erklärt werden.
        Wird aber ein Kommentar einfach grundsätzlich nicht veröffentlicht, wäre es schön den Grund dafür zu erfahren.
        Von mir wurden schon viele Artikel nicht veröffentlicht bei denen ich keine Ahnung hatte weshalb, weil ich denke sehr darauf zu achten, grundsätzlich niemanden zu beleidigen oder herabzusetzen und schon gar nicht unnötig. In solchen Fällen wäre es extrem hilfreich zu verstehen, worin genau die Beleidigung oder Herabsetzung bestand. Nur so kann ich meine Schreibweise verbessern. Ansonsten entsteht rasch das Gefühl von Willkür.
        Wer prüft und gibt Kommentare bei Infosperber frei? Der Autor? Die Redaktion als Team? Oder irgend jemand anderes?

  • am 1.04.2025 um 19:36 Uhr
    Permalink

    Ich bin mit der Absicht/Zielsetzung sehr einverstanden. Wie wollen Sie das aber umsetzen und abgrenzen. NR Tamara Funiciello hat vor einiger Zeit öffentlich behauptet, alle Männer seien gewalttätig. Wäre eine solche pauschale Aussage strafbar ? Jedenfalls macht mir der vorgeschlagene Initiavtext keinen guten Eindruck. Sehr schwammig !

  • am 1.04.2025 um 20:09 Uhr
    Permalink

    Ist das ein April-Scherz? Anonyme Diffamierungen können schon heute problemlos verfolgt werden. Über Internationales Privatrecht können auch US-Konzerne bequem in der Schweiz beim Bezirksgericht verklagt werden. Erwin Kessler hat das mehrfach erfolgreich getan. Die Klage richtet sich aber grundsätzlich nicht gegen die Plattformen, sondern gegen die Autoren der Diffamierung. Anonymität bietet dabei nur wenig Schutz, die Absender sind eher besser identifizierbar als früher bei Leserbriefen. Gerade heute ist Anonymität für politische Meinungsäusserung jedoch wichtig denn je. In Deutschland und UK finden beinahe wöchentlich politisch motivierte Hausdurchsuchungen und Bankkündigungen statt. Bei uns werden Infosperber-Kommentierende fast sicher vom NDB registriert. Infosperber sollte dieser fatalen Entwicklung keinen Vorschub leisten.

  • am 1.04.2025 um 23:51 Uhr
    Permalink

    Das dürfte noch schlimmer werden, wenn man heute schon sieht, was mit der KI angestellt werden kann. Ob man es wahrhaben will oder nicht.

  • am 2.04.2025 um 07:32 Uhr
    Permalink

    Viele meiner Kommentare wurden hier gar nicht veröffentlicht, obwohl sie weder verleumdend oder ehrverletzend waren. Ich habe nie gegen Personen geschrieben. Wo also Infosperber selbst die Grenze zieht, ist mir nicht klar. Um es mit Orwell zu sagen: Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Allem, was diese Freiheit einschränkt, ist entgegen zu treten.

    • Favorit Daumen X
      am 2.04.2025 um 08:33 Uhr
      Permalink

      Auch juristische Personen sind laut ZGB und StGB Personen, die nicht verunglimpft oder mit unnötig herabsetzenden Ausdrücken in ihrer Ehre verletzt werden dürfen – ausser die Darstellung kann vor Gericht bewiesen werden und sie muss zudem von öffentlichem Interesse sein.
      Von 30 Ihrer bisherigen Kommetare haben wir 4 gelöscht, und zwar wegen folgender unnötig herabsetzender Sätze:
      1) «Der Zeichner will Krieg statt Dialog». Dass jemand Krieg wünscht, ist ein schwerwiegender Vorwurf,den Sie (bzw.als Verbreiter des Vorwurfs auch Infosperber), vor Gericht beweisen müssten.
      2) «Wer so redet, sieht sich als Herrenmensch».
      3) «XY scheint sich meistens nur auf die Einfältigsten auszurichten.» Das Wort «scheinen» macht den Vorwurf rechtlich nicht milder, ebensowenig wie etwa Fragezeichen wie «ist es ein Betrug?». Pauschale Vorwürfe sind meistens problematisch.
      4) «Widerlich, dieser Krause»
      Wenn Sie die Rechtslage ändern wollen, müssen Sie sich an die Politikerinnen und Politiker wenden.

    • am 2.04.2025 um 10:16 Uhr
      Permalink

      Bei gewissen Autoren auf Infosperber hat man tatsächlich den Eindruck, dass sie Kommentare, die ihnen nicht gefallen, unterdrücken. Auch wenn nicht ansatzweise eine Beleidigung oder sonst etwas regelwidirges drin ist. Etwas mehr Transparenz wäre da schon gut!

      • Favorit Daumen X
        am 2.04.2025 um 11:12 Uhr
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        Von Ihren bisher insgesamt 877 (!) Kommentaren haben wir 31 oder 3,5 Prozent nicht veröffentlicht.

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