«Die Sendung ‹SRF Börse› ist gesetzeskonform»
«Das Konzept der Sendung haben wir nicht zu beurteilen. Es ist Teil der Programm-Autonomie», erklärte Maja Sieber, die zur Infosperber-Beschwerde als Referentin amtete. Die acht weiteren Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI folgten der beruflichen PR-Beraterin und lehnten am 17. Juni 2016 sämtliche Beschwerdepunkte praktisch einstimmig ab. «Ob eine Sendung kritisch sein soll oder nicht, ist Teil der Informationsfreiheit», sagte Sieber.
«Nachweis nicht erbracht»
Die Popularbeschwerde mit 191 Unterschriften habe nicht nachweisen können, dass einzelne der zehn beanstandeten Sendungen gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit, das Gebot der Vielfalt der Ansichten oder gegen das Trennen von Fakten und Meinungen verstossen haben.
Die Zuschauenden würden in Börsensendungen keine Fakten, sondern Einschätzungen erwarten, meinte UBI-Mitglied Claudia Schoch während der mündlichen Verhandlung.
Die vermissten Ansichten
Das Gebot der Vielfalt der Ansichten gelte nicht für einzelne Sendungen, sondern für das gesamte TV-Programm. Allerdings könne die UBI nur über Zeiträume von drei Monaten urteilen. Während der drei Monate im Umfeld der beanstandeten zehn Sendungen von «SRF Börse» habe es «keinen Anlass gegeben», über die von den Beschwerdeführenden vermissten Ansichten zu informieren, führte Maja Sieber aus.
Zur Beanstandung, die Börsensendung lasse einseitig Experten von Unternehmen und Banken zu Wort kommen, meinte sie, man könne vom Fernsehen «nicht andere Experten fordern». Es verstehe sich von selbst, dass bei Quartalsabschlüssen von Unternehmen, bei denen es um Umsätze und Gewinne geht, Vertreter der Unternehmen zu Wort kommen.
Die politisch-weltanschauliche Vielfalt müsse in der Gesamtheit aller TV-Sendungen zum Ausdruck kommen. Das sei im Zeitraum von drei Monaten der Fall gewesen, sagte sie.
Beanstandungen der Beschwerde
Die tägliche Sendung «SRF Börse» vor der Tagesschau erlaube es den Zuschauenden nicht, sich eine eigene Meinung über das Börsengeschehen zu bilden, hatten die Beschwerdeführenden beanstandet. Andere Sendungen würden die Einseitigkeit höchstens punktuell, aber nicht genügend wahrnehmbar, kompensieren.
- «SRF Börse» lässt nur CEOs, Verwaltungsratspräsidenten oder «Chefökonomen» von Banken zu Wort kommen, die selber an der Börse handeln und in der Börsensendung ihre eigenen Interessen vertreten.
- Die Sichtweisen der Anleger, der Pensionskassen-Versicherten, der Kleinsparer und Obligationenbesitzenden kommen praktisch nicht zum Ausdruck.
Im Sendekonzept von «SRF Börse» heisst es: «‹SRF Börse› berichtet über die Entwicklungen, welche die Schweizer Börse täglich bewegen. Sie beobachtet und analysiert Trends und Perspektiven. ‹SRF Börse› holt dazu die Meinung von Konzernchefs und anderen wichtigen Entscheidungsträgern der Wirtschaft ein.»
Dazu meinte die UBI in ihren Erwägungen, dieses Konzept der Sendung «SRF Börse» sei «Teil der Programmautonomie». Die Kritik der Beschwerdeführenden sei teilweise nachvollziehbar, jedoch nicht Thema der UBI.
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Infosperber wird zu einem späteren Zeitpunkt auf die Beschwerde und den UBI-Entscheid zurückkommen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Im Namen der Redaktionsleitung Infosperber und fast 200 TV-Zuschauenden hatte Urs P. Gasche bei der UBI eine Popularbeschwerde wegen Konzessionsverletzung eingereicht.
Vielen Dank für die, wenn auch aussichtslose, Beschwerde. Ich finde dass praktisch sämtliche Medien der Schweiz sehr einseitig wirtschaftsfreundlich berichten. Zwar kommen auch alternative und gesamtheitliche Betrachtungsweisen vor, aber viel viel weniger, die Ausgewogenheit ist nicht gegeben.
Vielen Dank für die, wenn auch aussichtslose, Beschwerde. Ich finde dass praktisch sämtliche Medien der Schweiz sehr einseitig wirtschaftsfreundlich berichten. Zwar kommen auch alternative und gesamtheitliche Betrachtungsweisen vor, aber viel viel weniger, die Ausgewogenheit ist nicht gegeben.