Kommentar
kontertext: Zwangsheirat von Radio und TV als Service Public
Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs war das Radiohören aus dem Schweizer Alltag nicht mehr wegzudenken. Bereits 1949 konnten eine Million Anschlüsse – sogenannte Konzessionäre – registriert werden. In diesem Jahr kam es auch zu den ersten Versuchen im UKW-Bereich, was vor allem für die Erweiterung der Frequenzen von grosser Bedeutung war. Schliesslich stiessen zur SRG (Schweizerische Rundspruch Gesellschaft) nochmals neue regionale Genossenschaften – zuletzt, im Jahr 1954, etwa die Innerschweiz und die rätoromanische Genossenschaft. Gerade Letztere setzte sich für ein eigenständiges Programm in rätoromanischer Sprache ein. Nur zwei Jahre später wurde das zweite Programm versuchsweise eingeführt, und nach wiederum zwei Jahren definitiv installiert. Zu den fest installierten Empfangsgeräten kamen etwas später auch die Transistorenradios, die mobil genutzt werden konnten.
Vor allem im kulturellen Bereich, beim Sport und bei der Unterhaltung war einiges in Bewegung. So wurde bald wieder ein eigenes grosses Radioorchester verwirklicht, das sich überall grosser Beliebtheit erfreute und schliesslich gab es das zweite Programm, das sich als Kulturvermittlerin verstand und sich zu einer wichtigen Klammer zwischen Kulturschaffenden und dem Publikum entwickelte. Das alles war den Impulsen der Radiogenossenschaften und ihren Vertretern in der SRG zu verdanken. Erst 1954 verzichtete der Bund auch auf die Mehrheit im Zentralvorstand, die er sich in den Kriegsjahren erzwungen hatte, was zu einer vorübergehenden Stärkung des Mitspracherechts der Genossenschaften führte.
TV – neuer Partner: Verbündeter oder Konkurrent?
Doch bald trat ein nächster grosser Player auf die Bühne: Das Fernsehen. Zwar hatte es «das Fernsehen» – also eine gleichzeitige Übermittlung von Bild und Ton – schon lange vor dem zweiten Weltkrieg gegeben. In den USA wurde es zügig vorangetrieben. Sogar in der Schweiz fanden allererste Versuche anlässlich der Schweizer Landesausstellung von 1939 statt. Doch erst in den Fünfzigerjahren rückte eine realisierbare Möglichkeit für unser Land in greifbare Nähe. Nach einigen Fernsehversuchen von Privaten und der PTT übertrug der Bundesrat der Generaldirektion der SRG eine provisorische Konzession für den Betrieb eines Fernsehdienstes im Sinne des Service Public. Er überging dabei die Radiogenossenschaften, die nicht in die neue Organisationsstruktur eingebunden waren. Ein Jahr zuvor hatte der Bund seine Vorstellung zur Finanzierung des Schweizer Fernsehens in einer Botschaft an das Parlament veröffentlicht. Zum Einstieg sollte ein Produktionszentrum in Zürich für 4 Mio. Franken entstehen. Davon sollte der Bund 2,4 Mio. Franken bezahlen, die SRG 900 000 Franken, Dritte sollten den Rest aufbringen. Es gab Protest bei den Radiogenossenschaften, die zu Recht befürchteten, dass die erwarteten hohen Ausgaben für den Betrieb eines Fernsehens das Radio schwächen könnten und dass die Sondergebühren fürs Fernsehen von jährlich 40 Franken bei damals 920 Konzessionären nicht ausreichten. «Kein Radiofranken für das Fernsehen», hiess es damals von Seiten der Radiogenossenschaften.
Trotzdem stimmte das Parlament einem dringlichen Bundesbeschluss zu, der das Referendum ausschloss. Damit entstand eine Partnerschaft zwischen PTT und SRG: Die PTT war für Bau und Betrieb der Sendeanlagen und der Übertragungsleitungen zuständig; die SRG stellte den Programmbetrieb sicher. Von den Konzessionseinnahmen sollten 70 Prozent an die SRG gehen und 30 an die PTT. Gegen Fernsehwerbung zur Finanzierung der Programme hatten sich die Zeitungsverleger mit aller Kraft gewehrt, sie befürchteten Konkurrenz bei den Werbeeinnahmen. Pikanterweise schlossen die Zeitungsverleger nicht mit der SRG direkt, sondern mit deren angemeldeten Nutzern eines Fernsehgerätes (Konzessionären) einen Vertrag und waren bereit der SRG für den Verzicht auf Werbeeinnahmen 2 Millionen Franken pro Jahr als Schadenersatz zu bezahlen. Doch die potenziellen Werbekunden drängten in den vielversprechenden Markt. Und so schmiedete die Werbewirtschaft ihrerseits mit den Zeitungsverlegern einen neuen Vertrag, der Fernsehwerbung in einem bestimmten reduzierten Umfang erlauben sollte. Dieser wurde 1964 schliesslich von allen Seiten akzeptiert. Der Verzicht auf Radiowerbung blieb bestehen. Dieser seltsame Kompromiss zeigt eindrücklich, dass es vorwiegend um finanzielle Interessen ging und nicht etwa um grundsätzliche Fragen der Unabhängigkeit. Damit wurde nicht nur das Mitbestimmungsrecht der Genossenschaften geschwächt, sondern der Einfluss der Werbeindustrie gestärkt.
Zum grossen Unternehmen angewachsen
Die Regelung der Radio- und später der Fernsehrechte war allerdings nicht nur eine innerschweizerische Angelegenheit. «Die Zuteilung von Übertragungsfrequenzen wird international geregelt», erläuterte mir auf Anfrage Ernst Gertsch, ein ehemaliger langjähriger technischer Mitarbeiter der SRG. «1952 fand in Stockholm auf Initiative der UIR (Union International de Radiocommunication, eine UNO-Organisation) eine Konferenz statt, welche die Verteilung der Meterwellen (UKW und VHF) unter den europäischen Radio- und Fernsehveranstaltern regelte. Die schweizerische Delegation sicherte sich die Positionen für 15 TV-Stationen im VHF-Band und 39 frequenzmodulierte (FM) für UKW-Sender» Das erlaubte auch die Ausstrahlung eines zweiten Radioprogramms über UKW. Seither fanden derartige Konferenzen alle vier Jahre statt und erlaubten immer dichtere Nutzungsmöglichkeiten.
«Diese Zuteilungen, welche international immer im Konsensverfahren ausgehandelt werden, gelten nicht nur für Radio und Fernsehen, auch die Mobilkommunikation (Handy) oder Satellitenausstrahlungen gehören weltweit dazu» erläuterte Ernst Gertsch weiter. «Dank den internationalen Regelungen und den verfeinerten Planungsinstrumenten wurde es möglich mit der Sendernetzplanung weitere UKW-Kanäle (und Sender) in der Schweiz für den Ausbau der SRG-Radioprogramme, je drei Senderketten in den drei Sprachregionen und eine zusätzliche für die rätoromanische Schweiz und private Anbieter zu erstellen. «
Mit dem eigentlichen Start des Schweizer Fernsehens wurden auch verschiedene strukturelle Änderungen vorgenommen, so wurde mit der Konzessionserneuerung von 1965 das Unternehmen SRG in drei sprachregionale Gesellschaften aufgeteilt mit je eigenständigen Führungsstrukturen. Die Mitsprache der Genossenschaften wurden einzig auf den lokalen Bereich beschränkt. Es gab erstmals einen Radiodirektor. Organisatorisch fand eine Hierarchisierung statt.
Gleichzeitig verloren die regionalen Genossenschaften an Einfluss.
Neue Konflikte tauchen auf
Die sendetechnische Entwicklung bildete den Hintergrund zu den nächsten Ausbauschritten und den entsprechenden Auseinandersetzungen in der Schweiz, die von den unterschiedlichsten Interessen geprägt war. Der medienpolitische Anspruch an die SRG als Service Public war hoch: Möglichst alle Bevölkerungsschichten sollten angesprochen werden, die Informationen mussten glaubwürdig sein, kulturelle und regionale Interessen sollten berücksichtigt werden, Meinungsvielfalt war unumgänglich. Gleichzeitig forderten wirtschaftsliberale Kreise immer lauter sogenannte Marktfreiheit – auch Private sollten elektronische Medien betreiben (und selbstverständlich die Infrastruktur nutzen) dürfen. Zudem lief in den Achtzigerjahren eine intensive Kampagne des sogenannten Hofer-Clubs, der behauptete die Programmgestalter der SRG seien mehrheitlich linkslastig und das Unternehmen sei ineffizient und würde die Gebührengelder verschwenden.
Dank der erweiterten Verfügbarkeit der Frequenzen war es erstmals möglich, im Radiobereich einigen Anbietern von privaten Lokalradios Plätze zuzuweisen und auch die SRG selbst erweiterte nochmals ihr Angebot. u.a. mit dem dritten Programm. Später folgten noch separate Musikprogramme. Der Konkurrenzkampf war in Gang gesetzt.
Und dabei ging es ebenfalls zuallererst ums Geld beziehungsweise um die Radio- und Fernsehgebühren, die im Hintergrund immer eine Rolle spielten. In diesem Zusammenhang lohnt es sich nochmals einen Blick auf das spezielle schweizerische Konstrukt der SRG zu werfen. Seit Beginn des Schweizer Fernsehens und dessen endgültiger Integration in die SRG, lag die finanziellen Verantwortlichkeit bei den beiden Hauptakteuren SRG und PTT . Das nun eigenständige Unternehmen sorgte für den Programmanteil und die PTT als Staatsbetrieb steuerte einen Teil der Infrastruktur (Sende- und Übertragungseinrichtungen) bei. Die Gebühren wurden von den Leistungserbringern PTT und SRG mit Genehmigung des Bundes festgesetzt und zwischen den Leistungserbringern aufgeteilt; die aufwändige Erhebung der Gebühren wurde von der PTT übernommen. Die Genossenschaften hatten ihrerseits weitgehend an Mitbestimmung eingebüsst. Als Nebenakteur hielten sie noch einen kleinen Anteil an Infrastruktur (vor allem in Programmstrukturen und Studios). Als zweiter Nebenakteur trat der neue Verbund der Werbewirtschaft mit den Zeitungsverlegern auf, der vor allem über die Fernsehwerbung Einfluss geltend machte. Der Informationsvorrang der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA), der ehemals vom Zeitungsverleger-Verband durchgesetzt worden war, blieb sehr lang bestehen. Es ist ein ironisches Detail, dass der Zeitungsverleger-Verband seine eigene, hochgelobte Institution erst kürzlich wie eine heisse Kartoffel fallen liess.
Das Diktat der Globalisierung
Doch schon 1988 kündigte sich eine erste wichtige Veränderung an, die auch mit der fortschreitenden Neoliberalisierung im globalen Telekommunikations-Markt zusammenhing. Die Studioausrüstungen konnte von der SRG für 100 Mio. Franken der PTT abgekauft werden. Der zweite weit einschneidendere Schritt kam im Jahre 1997, als unter dem Druck der Globalisierung der Schweizer Postmarkt dereguliert und das staatliche Monopol aufgebrochen wurde. Die PTT wurde in «Die Schweizerische Post» und in die «Swisscom» aufgeteilt. Die neuen Regelungen erlaubten neuen privaten Anbietern den Aufbau von Infrastruktur und Dienstleistungen. So kam es, dass die Swisscom die Verbindlichkeiten der PTT übernahm und somit auch die Erhebung der Gebühren, die die «Swisscom» ihrerseits an die «Billag» delegierte.
Die Billag war eine Tochterfirma der Swisscom und hatte vor allem zur Aufgabe, den medialen Service Public abzusichern und die notwendige Oberaufsicht des Bundes über den elektronischen Bereich zu erhalten. Für die Überwachung der regulatorischen Belange des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wie auch des Telekommunikationsgesetzes und den internationalen Beziehungen wurde das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) beauftragt. In diesem Zusammenhang wird oft vergessen, dass der Rundfunk wegen seiner Verbreitungsmöglichkeiten vor keinen Grenzen Halt macht, aber im nationalen Rahmen technisch verbreitet werden muss – das gilt im Übrigen auch für den digitalen Bereich. Mit dem neuen RTVG und FMG wurde die SRG neben dem Aufbau und Betrieb der Studios auch für die Programmverbreitung, also Sendeanlagen inkl. Satellit, verantwortlich. Nicht zu vergessen die letzte Strukturreform von 2011, mit der Radio und Fernsehen unter dem Begriff Konvergenz zu SRF zusammengeführt und damit das Radio inhaltlich und finanziell wiederum benachteiligt wurde.
Aber bei der medialen Kommunikation geht es eben nicht allein ums Geld. Es geht in einer Demokratie darum, wer Zugang zu den Medien hat und wer sich in der Öffentlichkeit äussern kann. Und es geht um Information und Inhalte. Die vertrauenswürdigen Inhalte, wie sie der Service Public bieten kann, sind nicht gratis zu haben. Das hat zuletzt bei der Abstimmung um «No Billag» auch eine grosse Mehrheit der Bevölkerung so gesehen. Das ist eine Verpflichtung; es ist vor allem eine Verpflichtung der SRG, ihre Kernaufgabe im Rundfunk wahrzunehmen und das Verhältnis zu den digitalen sozialen Medien zu klären. Darüber muss man man in einem möglichst breit angelegten Prozess entscheiden. Nutzerumfragen dienen dazu nicht und auch keine symbolische Publikumsbeteiligung via Telefon oder Internet. Die Debatte muss unter den Programmschaffenden und unter den engagierten NutzerInnen – zum Beispiel in neu belebten regionalen Genossenschaften – stattfinden.
Quellen:
Geschichte des Radios in der Schweiz
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Die Journalistin und Autorin Linda Stibler war über 40 Jahre in verschiedenen Medien tätig, unter anderem in der damaligen National-Zeitung, in der Basler AZ und bei Radio DRS (heute SRF).
Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe Autorinnen und Autoren über Medien und Politik. Sie greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Zur Gruppe gehören u.a. Bernhard Bonjour, Rudolf Bussmann (Redaktion, Koordination), Georg Geiger, Silvia Henke, Mathias Knauer, Guy Krneta, Alfred Schlienger, Felix Schneider, Linda Stibler, Martina Süess, Ariane Tanner, Rudolf Walther, Christoph Wegmann, Matthias Zehnder.
Nein, tut mir Leid.
Sobald staatliche Radio und Fernsehen ein bisschen Geld haben, fangen sie an auszubauen. Es mussten her Musikwelle, Virus, SwissPop, …, 6 vollwertige Fernsehkanäle, es musste her – oder sollte her – ein Internet-Auftrifft vom Feinsten. Nein, es reicht nicht, bei 3Sat mitzumachen und Kultur und Wissenschaft auf dem Kanal zu pflegen, es müssen noch – gähn – unsägliche Klatsch-&-Trasch-Sendungen und – entschuldigung, ich bin am einschlafen – und Diskus s i onsrun d e n…
Abschalten. Gute Nacht.
Sehr interessanter Rückblick.
Offenbar war schon damals der hochgelobte politische Kompromiss öfters ein Murks…