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Titel in der «NZZ am Sonntag» vom 2. April 2017 © nzz

NZZaS schweigt über die Gründe der Ärzteschwemme

Urs P. Gasche /  Immerhin bezeichnet die Zeitung den Ärztemangel in der Schweiz als eine «Mär». Infosperber hatte schon lange darauf hingewiesen.

In der Schweiz haben wir viel zu viele Ärztinnen und Ärzte – zum Schaden von überbehandelten Patientinnen und Patienten. Und wir haben einen zu grossen Anteil ausländischer Ärzte.
«Strategie gegen Ärztemangel»
Die erste Aussage steht im Gegensatz zum Mantra der Ärzteschaft, vieler Politiker und von Gesundheitsminister Alain Berset. Um Bundesgelder locker zu machen, hatten die Lobbys auch die Medien instrumentalisiert. Am 16. August 2012 meldete die TV-Sendung «10vor10» einen «Ärztemangel wegen Numerus Clausus». In der TV-Sendung kamen ausschliesslich Lobbyisten zu Wort, die Bundesgelder forderten. Neben Christoph Eymann als Vertreter der Universitäten auch der Vizedekan der Uni Basel sowie der Präsident der Hausärzte: «Der Ärztemangel ist ein weltweites Problem.» Zuvor hatte der Bundesrat im Jahr 2011 eine «Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarzt-Medizin» veröffentlicht.
Infosperber berichtete bereits im August 2012: «Keine Angst vor einem Ärztemangel, Herr Bundesrat! Alle plappern es nach: Bald haben wir zu wenig Ärzte. Doch für die Patienten wäre es besser, wir hätten keine Ärzteschwemme

Doch jetzt der Reihe nach. In der «NZZ am Sonntag» weist Redaktorin Birgit Voigt aufgrund der neusten Statistiken nach, dass die Ärztedichte in der Schweiz in den letzten Jahren weiter zugenommen hat.*
Bald die doppelte Ärztedichte als noch im Jahr 1980

1 Arzt oder 1 Ärztin (Vollzeit) pro stets weniger Einwohnerinnen und Einwohner:
1980   1 Arzt/1 Ärztin (je Vollzeit) pro 406  Einwohner
1990 337
2008 263
2011 258
2016 238

Die absolute Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte hat gemäss FMH-Statistik noch viel stärker zugenommen – seit 1980 fast um das Zweieinhalbfache auf 36’000 oder 31’800 auf Vollzeit umgerechnet –, weil die Schweiz heute viel mehr Einwohner zählt.
Eine ähnlich hohe Dichte an Ärztinnen und Ärzten wie in der Schweiz gibt es unter den Industriestaaten der OECD laut «NZZ am Sonntag» nur noch in Deutschland, Österreich und Italien.

  • Die Schweizerinnen und Schweizer sind also entweder eine kränkere Bevölkerung, deren Gesundheit besonders viele medizinische Diagnosen, Eingriffe und Medikamente erfordert – ohne dass vergleichbare soziale Schichten länger leben als in andern OECD-Ländern.
  • Oder aber die Schweizerinnen und Schweizer werden zu häufig diagnostiziert, behandelt, operiert und medikalisiert – ohne medizinischen Nutzen, aber in einem Teil der Fälle mit einem gesundheitlichen Schaden.

Pius Zängele, Direktor des Krankenkassenverbandes Curafutura, ortet in der «NZZ am Sonntag» letzteres: «Wir haben in der Schweiz das Phänomen der Überversorgung.» Zängele nennt gleich ein Beispiel: «Bei den Radiologen sehen wir, dass mehr durchleuchtet wird, als medizinisch angezeigt ist.» Als Grund gibt er an, dass mit Durchleuchtungen und Auswertungen «Einkommen generiert» werden könne.

Über die Ursachen der Ärzteschwemme schweigt sich die «NZZ am Sonntag» aus
Der Hinweis des Curafutura-Direktors ist der einzige Satz im seitenlangen Artikel der «NZZ am Sonntag», der für die extreme Ärztedichte und für die Überbehandlungen der Schweizerinnen und Schweizer einen Grund angibt.

Ist die Schweiz ein Land auf dem Lazarett, deren Bevölkerung immer kränker wird und deshalb immer mehr Doktoren braucht? Nein. Deshalb wird als Grund für den steigenden Ärztebedarf gerne die Alterung der Bevölkerung vorgeschoben, obwohl das Bundesamt für Statistik nachgewiesen hat, dass die Alterung insgesamt fast keinen Mehraufwand verursacht (vgl. «An steigenden Kosten sind nicht die Alten schuld»).
Oder sind es Patientinnen und Patienten, die heute im Gegensatz zu früher wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen? Nein. Diese gibt es zwar, aber kaum mehr als früher.
Massnahmen bleiben tabu
Die wahren Gründe für das schier unbegrenzte Wachstum der Ärztezahl werden verschwiegen. Sinnvolle Massnahmen gegen die Ärzteschwemme bleiben tabu:

  1. Das Gesundheitswesen ist ein «Angebotsmarkt». Die Anbieter, also die Ärzte in Praxen und Spitälern, bestimmen weitgehend, wie viel Medizin «konsumiert» wird. Das liegt in der Natur der Sache. Falls es irgendwo zu viele Ärzte gibt, können sie einfach mehr diagnostische Tests vornehmen, intensiver behandeln (ohne Mehrnutzen), die Patienten häufiger aufbieten und sogar – nicht einmal selten – unnötig und vorschnell operieren. Infosperber hat am 31. Oktober 2016 darüber berichtet: «Mit unzweckmässigen, weil unnötigen Operationen erhöhen Spitäler und Chirurgen ihre Einkommen. Chefärzte erhalten sogar Boni dafür.»
  2. Im Gegensatz zu fast allen Ländern Europas beziehen Praxisärzte in der Schweiz nicht einen Lohn oder eine Pauschale mit wenigen Zulagen, sondern sie können jede «Einzelleistung» in Rechnung stellen. Gleichzeitig reklamieren sie, wie aufwändig und kompliziert dieses «Tarmed»-System sei. Im Gegensatz zu den Ärzten in den meisten andern europäischen Staaten können Ärzte in der Schweiz ihr Einkommen erhöhen, wenn sie mehr behandeln als nötig. Die Folge davon: Je schlechter sie behandeln und je kränker ihre Patienten bleiben, desto mehr können sie verdienen. Diese falschen finanziellen Anreize sind längst bekannt, aber tabu.
  3. Die Praxisärzte profitieren von einem Vertragszwang: Alle Kassen sind verpflichtet, sämtliche Ärzte gleich zu zahlen. Könnten Ärzte nicht vom Vertragszwang profitieren, der allen ein hohes Einkommen ermöglicht, würden wohl nicht so viele Studierende das Medizinstudium wählen. Vielleicht bräuchte es an Universitäten keinen Numerus Clausus mehr. Keine andere Berufsausbildung garantiert einen sicheren und lukrativen Arbeitsplatz. Doch das Abschaffen dieses Ärzteprivilegs ist tabu.
  4. In ländlichen Regionen fehlen Allgemeinpraxen, während es in Städten zu viele Spezialisten gibt. Wer an die Marktwirtschaft glaubt, löst das Problem so, dass die Tarife für Spezialisten gesenkt und die Tarife für Allgemeinpraktiker auf dem Land erhöht werden. Doch das ist tabu.
  5. Alle Länder Europas ausser die Schweiz, Deutschland uns Österreich kennen ein Hausarztmodell. Es leistet bessere Qualität, kommt mit weniger der viel teureren Spezialisten aus. Und es macht den Job von Allgemeinärzten attraktiver. Die schlecht aufgegleiste «Managed Care»-Initiative war ein Versuch, Gruppenpraxen wenigstens etwas zu bevorzugen.
  6. Weil es in der Schweiz zu viele Spitäler gibt und einzelne von der Schliessung bedroht sind, versuchen sie ihre Auslastung zu verbessern, aufzurüsten und die Fallzahlen zu erhöhen – selbst mit vielen unnötigen Eingriffen.

«Ärztemangel» ad libitum

Aus all diesen Gründen wird es nach der Lesart von Ärztegesellschaften, medizinischen Fakultäten, Gesundheitsdirektoren und vielen Politikern, die mit der Gesundheitsindustrie verbandelt sind, nie zu viele Ärztinnen und Ärzte geben. Sie vermeiden es tunlichst zu sagen, wie viele Ärzte pro Einwohner denn für eine optimale medizinische Versorgung erwünscht wären. 1980 reichte ein berufstätiger Arzt für 406 Einwohner, heute gibt es einen Arzt pro 238 Einwohner.
Das Fatale: Auch wenn es bald einen Arzt pro 200 oder sogar nur 150 Einwohner gäbe, könnten immer noch alle Ärzte das gleiche Einkommen erreichen wie die Ärzte heute. Denn Ärzte können die Menge der Leistungen fast beliebig ausweiten. In der Tat verdienen Ärzte gleicher Fachrichtung überall in der Schweiz fast gleich viel, ob sie nun in einer Gegend mit hoher oder tiefer Ärztedichte praktizieren. Universitäten und Kantone können selbst bei noch höherer Ärztedichte einen «Ärztemangel» geltend machen, um vom Bund zusätzliches Steuergeld zu erhalten.

Schlecht für Patientinnen und Patienten

Die falschen finanziellen Anreize und die genannten Tabus haben schwerwiegende Folgen. Am einschneidendsten betrifft es die Gesundheit. Denn Ärzte in grosser Konkurrenz miteinander können ihre Einkommen nur halten, wenn sie unnötig viel diagnostizieren, behandeln und operieren.
Professor André Busato vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern sprach von «medizinisch nicht begründbaren Leistungen». Sie lassen sich innerhalb der Schweiz mit Recherchen aufgrund von Zahlen des Bundesamts für Statistik belegen. Hier nur ein Beispiel:

  • Bevor im Tessin im Jahr 1998 ein kardiologisches Zentrum eröffnet wurde, brauchten die Tessiner deutlich weniger Herzbehandlungen als der Durchschnitt der Schweizer Bevölkerung. Heute landen herzschwache Tessinerinnen und Tessiner doppelt so häufig auf dem Behandlungstisch als die Deutschschweizer. Ein Nutzen ist nicht nachgewiesen. Die Risiken tragen die Patientinnen und Patienten.

Zu den gesundheitlichen Risiken von Überbehandlungen ohne Nutzen kommen die finanziellen Folgen. So lange die Schweiz nicht an den erwähnten Tabus rührt und an den falschen finanziellen Anreizen nicht rüttelt, bleibt die Gesundheitsindustrie ein Fass ohne Boden. Wer an diesem inzwischen 30-Milliarden-Markt (nur obligatorische Grundversicherung) mit verdient, verteidigt seine Pfründen. Einigkeit unter den Beteiligten gibt es nur dort, wo noch mehr Gelder zu holen sind. Zum Beispiel Bundesgelder zum Finanzieren von ein paar Hundert zusätzlichen Ärzten jährlich. Oder dort, wo Patientinnen und Patienten – mit der schwächsten Lobby – zur Kasse gebeten werden können. Zum Beispiel mit höheren Mindest-Franchisen.
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*Originalartikel der «NZZ am Sonntag» vorläufig nur gegen Bezahlung erhältlich.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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33 Meinungen

  • am 3.04.2017 um 11:39 Uhr
    Permalink

    Man kann diesem Thema nicht über die Gesamtzahl der Ärzte gerecht werden. Entscheidend ist, welche Fachrichtung die Ärzte haben und wo sie ihre Tätigkeit ausüben. Ich denke, tendenziell gibt es zu viele Fachärzte in den Städten und zu wenig Hausärzte auf dem Land. Hier kann sich eine Gemeinde glücklich fühlen, wenn sie einen Nachfolger für die vielen Hausärzte findet, die jetzt in Pension gehen.

  • am 3.04.2017 um 12:24 Uhr
    Permalink

    Ein weiteres Problem beim Bürger ist der Zwang zur Staatskrankenversicherung. Eigentlich würde ein Versicherungsnachweis völlig genügen. Bei einem privaten ausländischen Anbieter könnte man rein privatrechtlich vereinbaren, dass planbare Spitalaufenthalte oder Operationen auch im Ausland stattfinden dürfen. Das würde ebenfalls Druck auf das massiv aufgeblasene System auslösen. Diese sogenannte Solidarität (innerhalb welcher Gruppe denn? wohl nicht nur jene der Patienten!) ist ein Freibrief zur Ausbeutung. Dabei gäbe es heute internationale Krankenkassen und viele Länder mit hervorragender Gesundheitsversorgung. Die Spitalinfekte in der Schweiz sind in der Anzahl leider auch nicht gerade niedrig. Wandert heute ein Rentner aus, hat er lebenslang in ein System eingezahlt, das mit der Abmeldung auf einen Schlag wertlos geworden ist.

  • am 3.04.2017 um 12:48 Uhr
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    Danke für diesen Beitrag, Herr Gasche! Dass Ärzte ohne gleichzeitigem Beleg/Kontrolle und Förderung von Indikation & Outcome die Menge der Leistungen beliebig auszuweiten vermögen, stellt einen der wichtigsten Faktoren dar.
    Objektiv betrachtet muss man aber auch die zusätzlich ressourcenverschwendenden administrativen Aufwendungen der Ärzte bei den Leistungsabrechnungen vs den Kassen sowie bei der Optimierung (Case Mix) der Swiss-DRG’s aufführen. Diese ‘verbraten’ stationär 2/3, ambulant 1/3 der Arbeitszeit. Dies erhöht den Bedarf an der Ärzteanzahl ebenfalls.
    Ferner ist der moderne Arzt nicht mehr bereit dazu, die Arbeitspensen der alten Generation zu übernehmen. Sie arbeiten vermehrt im Teilzeitpensum. Dies erhöht zusätzlich den Ärztebedarf.
    Kommt dazu, dass in den von ihnen befürworteten Gruppenpraxen oder Ärztehäusern die beliebige Mengenausweitung besonders leicht abzuwickeln ist. Man kann zur Förderung der Wirtschaftlichkeit dieser Praxen/Häuser die Patienten gleich mengenausweitend an den Kollegen nebenan überweisen, was der Kosteneffizienz ebenfalls schadet.
    Alles in allem vermag nur eine «obligatorische Zweckmässigkeitsforschung inkl. Expertenaudits», welche den administrat. Leistungsrechtfertigungsaufwand gegenüber den Kassen ersetzt, die betriebene oftmals leider patientenbelastende, resp. -schädigende Überarztung zu reduzieren. In Folge dessen wird sich die Ärzteanzahl gemäss tatsächlichem Bedarf gesundschrumpfen, weil man dann nicht mehr einfach überarzten kann.

  • am 3.04.2017 um 13:56 Uhr
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    Wie schon angedeutet, muss man die Summe aller Arztpensen mit dem Anteil der für medizinische Zwecke genutzten Arbeitszeit multiplizieren. Dann sollte sich seit 1980 nichts geändert haben.

    Ein Militärarzt oder ein kubanischer Landarzt verbringt 90% seiner Arbeitszeit am Patienten. Das dürfte 1980 auch hier der Fall gewesen sein. Der Schweizer Kollege ab 1996 sieht sich nicht einmal zu 50% am Patienten. Er ist in der Hauptsache administrativer Zuarbeiter der Kassenabrechnung, liefert lediglich im Nebenberuf die medizinische Begründung dieser Abrechnung. Mit so wenig Aufwand als eben nötig.

    Ausserdem haben die Kataloge Tarmed und SwissDRG die medizinischen Indikationskriterien ausser Kraft gesetzt. Der Patient bekommt nicht mehr die beste, sondern die erlösstärkste Therapie. Die ist meist apparativ zentriert und standardisiert, so dass die finanzielle Ausbeute pro Min. echter ärztlicher Arbeitszeit maximal wird.

    Der Arztberuf wird so immer medizinferner, so dass reine Mengenvergleiche keine Aussage haben.

  • am 3.04.2017 um 14:02 Uhr
    Permalink

    @Ueli Custer. Die Zahl der Ärzte ist auf Vollstellen umgerechnet, wie im Artikel angegeben.

  • am 3.04.2017 um 14:06 Uhr
    Permalink

    @Urs P.Gasche: Das hat mit meinem Kommentar aber nicht das geringste zu tun.

  • am 3.04.2017 um 14:10 Uhr
    Permalink

    @Ueli Custer / Andreas Keusch. Da haben Sie recht, Ueli Custer. Mein Eintrag betrifft Andreas Keusch.

  • am 3.04.2017 um 14:19 Uhr
    Permalink

    In der aktuellen SAEZ liest man:

    ‹Im Jahr 2016 beträgt die Anzahl berufstätiger Ärztinnen und Ärzte 36 175 (31 851 Vollzeit­äquivalente).›

  • am 3.04.2017 um 15:39 Uhr
    Permalink

    Fakt: Die Arbeitszeiten der Ärzte sind in den letzten 20 Jahren gesunken, die Ärztedichte hat zugenommen und die Löhne der Ärzte sind gestiegen.
    Frage: Wo auf der Welt und in welchen Berufen steigen bei sinkender Leistung/Wirkungsgrad und der Angebotsvergrösserung (=mehr Ärzte / Einwohnende) gleichzeitig die Löhne und die Kosten?
    Das ist nur bei den Ärzten so!
    Und alle Schweizer machen voll mit.
    Irgendwie krank, das Gesundheitssystem, oder?

  • am 3.04.2017 um 15:56 Uhr
    Permalink

    @Peter Müller

    Völlig falsch. Der Wirkungsgrad der ärztlichen Tätigkeit hat sich seit dem Ende WK II durch die technischen Diagnose- und Therapieverstärker mehr als vertausendfacht. Bis 1945 konnte man als Arzt nur ein bemühtes Gesicht machen und Gott die Entscheidung überlassen. Heute gibt es fast nichts, wovor Patienten und Ärzte noch Angst haben müssen, vom Altern und dem notwendigen Tod mal abgesehen.

    Die Saläre in der (globalisierten) Wirtschaft sind bei ähnlicher Mengenausweitung sehr viel stärker gestiegen. Vor allem in der destruktiven Finanzbranche. Da bekommt man je mehr Geld, je mehr gesellschaftlichen Schaden man anrichtet. Soweit ist die Medizin zum Glück noch nicht, wenngleich der Schaden, gesundheitlich und ökonomisch, durch mengenausweitende Medizin auch jährlich wächst.

  • am 3.04.2017 um 16:33 Uhr
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    @Ralf Schrader

    Mag sein, dass die eigene Sicht und Selbstwahrnehmung des Arztes die Entwicklung rund um den Arzt in solch goldenem Licht dargestellt wird.

    Ich erlebe in Privatpraxen und Spitälern enorm viel Leerlauf und unnötiges Behandlungen und werde den Eindruck nicht los, dass gerade der technologische, medikamentöse und methodologische Fortschritt an den Ärzte in den letzten 60 Jahren vorbeigegangen ist und die meisten hilflos zurückgelassen hat. Man weiss viel, hat modernste teure Technik, kann aber in multimorbiden Situationen immer noch nicht viel Gscheits anfangen. Und im Medizinstudium lernt man immer noch bloss eine Krankheit zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei sind die meisten Patienten multimorbid.

    z.B. ein Mehr an hilflosen Hausärzten die sich immer noch häufig gegen Technik sträuben – sie unterstehen dem ePatientendossiergesetz nicht! – ist nicht wünschenswert. Mögen diese Hausärzte des letzten Jahrhunderts aussterben und nicht nachwachsen.

  • am 3.04.2017 um 19:04 Uhr
    Permalink

    @Peter Müller

    Sie müssen zwischen Medizin und Gesundheitswesen unterscheiden. Ärzte sind Mediziner, nicht Gestalter des Gesundheitswesen. Unnötige Behandlungen, Überversorgung gibt es nur, wenn das gewollt und möglich ist. In den meisten Staaten der Welt, oben erwähnt, ist es weder möglich, noch gewünscht. In der Schweiz ist das ehemalige Gesundheitswesen aber einer gewerblichen Krankheitsbewirtschaftung gewichen. Das hat aber keine medizinischen Gründe und interessiert deshalb die meisten Ärzte nicht. Den Ärzten wird nur vermittelt, wenn Du den Meniskus fräst, ohne dass es medizinisch sinnvoll ist, bekommst Du viel Geld. Wenn Du ehrlich bist und dem Patient sagst, dass dies sinnlos ist, bekommst Du nichts für den richtigen Rat. Das ist die Konsequenz von Leistungskatalogen, nicht von Medizin.

    Mit Multimorbidität hingegen können (fast) alle Ärzte umgehen. Am Ende des Lebens ist das jeder und danach kommt unvermeidlich der Tod. In seltenen Fällen heilt Medizin, im Regelfall lindert sie Leiden. Aber den Tod hält Medizin nicht auf. Vor dem Tod kommt eine, oder mehrere, immer mehr werdende Krankheiten. Sonst stirbt man ja nicht. Den natürlichen, freundlichen Tode gibt es nicht.

  • am 3.04.2017 um 19:25 Uhr
    Permalink

    Die Zahl der Spezialisten ist zu hoch gestiegen,
    Demgegenüber sind Allgemeinärzte und Familienärzte Mangelware, besonders ausserhalb der Städte.Die technische Leistungen sind zu hoch honoriert, und führen zu den beanstandeten Unstimmigkeiten in der Entwicklung der Aerztezahlen.

  • am 3.04.2017 um 19:32 Uhr
    Permalink

    Ich glaube auch, dass eine hohe Anzahl Eingriffe mehr «Einkommen» gibt und dazu noch Karrierefördernd ist. Wenn ich mich im Bekanntenkreis umhöre, wieviele Knie ersetzt werden kann ich nur staunen. Verschleissen die Gelenke wirklich soviel mehr als früher, oder steckt da etwas anderes dahinter?
    In einem Fall sollten vor zweieinhalb Jahren bei einer Person gleich beide Knie nacheinander ersetzt werden. So planten es die «Spezialisten» jedenfalls. Nun bewegt sich der Patient aber ohne OP wieder wie ein junger Hase! Ob da die Diagnose wohl richtig war?

  • am 3.04.2017 um 20:07 Uhr
    Permalink

    Ein sehr guter Artikel mit vielen guten Kommentaren. Herr Schrader gibt mir in einem seiner Kommentare aber schon zu denken: «Den Ärzten wird nur vermittelt, wenn Du den Meniskus fräst, ohne dass es medizinisch sinnvoll ist, bekommst Du viel Geld. Wenn Du ehrlich bist und dem Patient sagst, dass dies sinnlos ist, bekommst Du nichts für den richtigen Rat. Das ist die Konsequenz von Leistungskatalogen, nicht von Medizin».

    Hier werden die Ärzte als naive Opfer des KVG-Systems präsentiert. Das ist Unfug. Ein Arzt handelt unethisch, wenn er allein der finanziellen Anreize wegen therapiert. Ohne rot zu werden, behaupten viele Ärzte dabei noch, das sei im Interesse der Patienten. Leider ist in den Kommentaren nie die Rede vom Vertragszwang. So lange es den Vertragszwang gibt, solange werden wir überarztet zulasten der Grundversicherung. Das war so, das ist so und das bleibt so.

    Es ist unverständlich, dass dieses Tabu nicht endlich fällt. Leider fehlt es den Politikerinnen und Politikern an Mut, hier endlich einen Schritt weiter zu machen. Aber vermutlich werden wir zuerst die Einheitskasse haben, als dass der Vertragszwang fällt. Ich sehe schwarz für unser Gesundheitswesen.

  • am 3.04.2017 um 21:18 Uhr
    Permalink

    @Lüthi: Der Vertragszwang hat ohne systematischen Beleg und Förderung der individuellen Indikation 2 Seiten.

    Eine ärgerliche für die Kassen, denn sie müssen gemäss gesetzlicher Pflichtleistungsvermutung im Prinzip einfach bezahlen, was in Rechnung gestellt wird. Ob nun medizinisch zweckmässig/notwendig oder nur übermässig oder sinnlos oder qualitativ fragwürdig ausgeführt.
    Fällt der Vertragszwang, dann besteht die Gefahr – erneut ohne Beleg & Förderung von Indikation & Outcome – dass man als Versicherter zum erwünscht günstigen Arzt gehen muss, der nicht unbedingt die optimale Leistung für Sie erbringt. So werden Sie im wirtschaftlichen Interesse der Kassen behandelt, für die Gesamt-OKP kommt dies aber teurer. Noch einmal gut für diese Kasse, wenn Sie später wechseln und die Kosten der mangelhaften Behandlung nicht mehr tragen muss.

    Der Vertragszwang hat für die Versicherten so eine positive Seite, sich über Zweitmeinungen und Wahl des Arztes hoffentlich korrekt behandeln lassen zu können (Ausser Sie sind bereits in einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl mit Billigstmedizin, da eben kein Qualitätsbeleg).

    Nur wenn man systematisch Indikation und Outcome belegen und fördern muss, kann man über die Abschaffung des Kontrahierungszwanges anfangen zu diskutieren. Dies ermöglicht nämlich eine ‹zweckmässige› Reduktion sowohl von ressourcenverschwendender Mengenausweitung / Überarztung als auch individuell letzten Endes nur medizinisch kostensteigernder Unterversorgung.

  • am 4.04.2017 um 08:23 Uhr
    Permalink

    @Thomas Lüthi

    Die Überversorgung ist Konsequenz

    1) der blossen Existenz von Krankenkassen
    2) der Existenz von Preislisten für medizinische Leistungen.

    Sie meinen nicht im Ernst, dass man einerseits ein gewerblich orientiertes Versorgungssystem einführt, in welchem für sich gesehen völlig wertlose Einzelleistungen ein Preisschild bekommen und man dann vom Arzt erwartet, dass er den Robin Hood spielt und gegen das System gemäss medizinischer Indikation und medizinischer Qualität arbeitet? Dann fragt man sich doch, warum wurden diese Randbedingungen sehenden Auges erzeugt und warum werden die weiter aufrecht erhalten?

    Ärzte und Spitäler werden nur dann nach den hierzulande längst vergessenen Regeln der medizinischen Ethik zurückkehren, wenn Sie leistungsunabhängig fix bezahlt werden. Dazu braucht man keine Krankenkassen und keine Kataloge. Im Gegenteil, die sind die Wurzel aller Übel in der Krankenversorgung (nicht Gesundheitswesen).

  • am 4.04.2017 um 13:26 Uhr
    Permalink

    Zu einem gewerblich orientierten, leider auch leicht korrumpierbaren Versorgungssystem wurden mit der Einführung des KVG’s, bei welchem das WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» (med. Notwendigkeit / Nutzen) von den Parteien im neo-liberalen Sinne durch doppelte «Wirtschaftlichkeit» ersetzt wurde, natürlich gleichzeitig leistungsorientierte patientenschädigende Abgeltungssysteme der Kaderärzte im Spital erneut durch dieselben neo-liberalen Protagonisten eingeführt.

    Diese finanziellen Fehlanreize sollen die Ärzte vermehrt zu wirtschaftlichem Denken veranlassen, obwohl das KVG die ärztliche Tradition der Beschränkung auf das Notwendige vorschreibt. So untergräbt man das Patientenwohl und die Kosteneffizienz der OKP zu Gunsten des Wirtschaftswohls einzelner Protagonisten. In diesem Falle dienen solche Verträge ausschliesslich dem finanziellen Erfolg der Kliniken der Spitäler (siehe ‹Die Abgeltung der Kaderärzte im Spital› in online-Ausgabe Schweizerische Ärztezeitung Nr. 7/2017). Der Autor, Dr. Binswanger, Radiologe, proagiert aufgrund seiner Erfahrungswerte deshalb genau wie Herr Schrader das Fixlohnsystem!

    Der Patient wurde so gezielt zum med. unethischen Spielball rein polit-wirtschaftlicher und polit-ökonomischer Interessen degradiert. Ein wirtschaftlich erwünschter ‘Einheitspatient’, der ohne eine Vertretung in Bundesbern einfach alles über eine obligatorische Steuer ohne Vetorecht bezahlen muss. Stetig verschlechternde Behandlungen ohne Beleg von Indikation & Outcome inkl.

  • am 4.04.2017 um 14:12 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Keusch

    Sie überschätzen, wie auch die meisten Teilnehmer oder Autoren der Diskussion die Rolle der Ärzte. In der Schweiz sind das nur bestens bezahlte Wanderarbeiter der Medizin. Sie können als Kaderarzt ein- zweimal die indikationsfalsche aber hochteure Intervention ablehnen, aber dann folgen Abmahnung und Entlassung.

    Nicht umsonst führen Betriebswirte und Juristen die Spitäler und Gesundheitsdirektionen. Die erwarten ja keinen Angriff aus der Medizin, sondern von den Krankenkassen. Die ordinäre Blinddarmoperation ist primär ein wirtschaftlicher Vorgang mit einem Preisschild, den es zu verteidigen gilt. Es ist kein medizinischer Tatbestand.

    Wenn ich als Arzt einem Patienten den Appendix herausschneide, ohne das der entzündet ist, bekomme ich das Honorar. Immer. Denn auf der Gegenseite gibt es keine Kompetenz, mir den Fehler zu beweisen. Das ist im System nicht angelegt.

    Beides, Indikation und Qualitätskontrolle, kommen im Tarmed und in SwissDRG nicht vor. Ich kann als Wanderarbeiter, wie im Mittelalter über die Jahrmärkte der Spitäler als Wunderheiler spazieren, wie jüngst der Adipositaschirurg, und werde honoriert. Die Krankenkasse haben keine Mittel, kein Interesse, mich zu entlarven.

    Also, lassen wir die Ärzte da raus. Die machen die Regeln nicht, werden nur korrumpiert.

  • am 4.04.2017 um 15:55 Uhr
    Permalink

    Dass wir über die Verhältnisse leben ist längst bekannt. Wenn es den Allgewaltigen wieder einmal darum geht, sich zu verteidigen, werfen sie dem Volk Unverantwortungslosigkeit vor oder sie empfehlen, sich in Singapur umzusehen. Sieht man sich dort um, kommen Schlüsse zum Vorschein, die den Empfehlenden vermutlich gegen den Strich gehen:
    Singapur hat für 5,5 Mio Menschen 29 Spitäler, die privaten inbegriffen. In der Schweiz hat es 189 fü 8 Mio Menschen.
    Die Schweiz hat auf die gleiche Anzahl Menschen bezogen 2,5x so viele Ärzt, 2,5 x soviele Krankenschwestern, über 3 x so viele Zahnärzte… Im Gegensatz zur Schweiz herrscht dort nicht ein Angebotsmarkt sondern ein echter Markt. Es gibt für Ärzte keine Verträge mit Krankenkassen. Wer sich nicht bewährt, fliegt aus dem Markt! Es wäre eigentlich klar, wo der Hebel anzsetzen wäre. Man müsste nur wollen! Doch wer ist bereit, etwas vom (5Milliarden schweren Honigtopf etwas abzugeben?

  • am 4.04.2017 um 16:14 Uhr
    Permalink

    @Odermatt

    Sie haben soviel Ahnung von Krankenversorgung wie ich von Tango- Tanzen. Wenn man alle Schweizer in einer Stadt wie Singapur konzentrieren würde, bräuchte man nicht einmal 29 Spitäler.

    Man braucht z.B. im Kanton Schwyz mindestens 2 Spitäler, weil man aus topografischen Gründen sonst nie eine zeitnahe Versorgung von Schwerkranken oder Geburten sicherstellen könnte. Man muss halt erst einmal über den Kamm kommen, sonst wären im Winter die Hälfte aller Lachener schon tot, bevor sie in Schwyz ankämen.

  • am 4.04.2017 um 16:40 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Schrader

    Hier widerspreche ich Ihnen in aller Deutlichkeit! Wer, wenn nicht die Ärzte, ausgebildet in med. Diagnostik & Therapie, soll den über unser Patientenwohl entscheiden?! Doch nicht etwa fachfremde Juristen, Ökonomen, Kässeler, IT-ler oder sogar Politiker!

    Es gibt sehr wohl charakterstarke Ärzte, die auch nach Abmahnung noch Nein sagen! Die kennen Sie vielleicht nicht. Dann heisst es in den Medien jeweils nur: wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten haben wir uns gegenseitig zu diesem Schritt entschlossen. Wieso habt Ihr Ärzte nicht das Rückgrat Euer Recht gegenüber dem Arbeitgeber einzuklagen?! Es geht um das Patientenwohl, resp. um vorsätzliche Körperverletzung. Aber es ist eben schon so, dass die diversen finanz. Fehlanreize die Osteoporose des Rückgrats unserer Ärzte darstellen! Da geht man offenbar lieber den Weg des geringsten Widerstandes!

    Unglaublich, da propagieren Sie ein Fixpreissystem, wie von mir ebenfalls gestützt – neben meiner Forderung einer flächendeckenden Förderung & Optimierung von Indikation & Outcome über «Zweckmässigkeitsforschung» inkl. Expertenaudits – um die vergessenen Regeln med. Ethik und evidenzbasiert med.-wissenschaftlichem Wissens wiederzubeleben, und schwupsdiwups, schon wollen Sie die Ärzte rausnehmen.

    Warum wohl war ich gegen die Legalisierung von Retrozessionen im Gesundheitswesen auf Basis von Pseudoqualitätsforschung bei der letzten HMG-Revision zur Vermeidung von Überarztung / Mengenausweitung?

  • am 4.04.2017 um 17:02 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Keusch

    da widerspreche ich auch in aller Deutlichkeit. Ärzte sind nur, ausschliesslich nur, für Medizin zuständig. Medizin ist eine Punkt- zu Punkt- Verbindung zwischen Therapeut und zu Therapierenden. Medizin hat keine gesundheitspolitische oder betreuungstechnische Funktion. Medizin findet in geschlossenen Räumen statt, die der Politik oder der Verwaltung nicht zugänglich sind.

    Der Mediziner erfüllt nur Erwartungen des Patienten, nicht die der Gesellschaft. Wenn man Medizin für Wirtschaft oder Politik missbraucht, ist das ein Fehler dieser. Von einer politischen Struktur der Medizin, Gesundheitswesen falsch benannt, darf man Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit usw. erwarten. Nicht vom Arzt. Dem Arzt geht das am A… vorbei. Ist nicht sein Ding.

    Der Arzt handelt nur individuell im Interesse des Patienten. Der Arzt ist nicht Objekt von Politik oder Organisationsformen von Medizin. Der Arzt verfolgt keine andere, als medizinische Ziele. In der Schweiz reine Theorie. Da sind Ärzte Wanderarbeiter der Medizinwirtschaft.

  • am 4.04.2017 um 17:24 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Schrader

    Insofern ist Ihnen Recht zu geben! Medizin und Politik stellen hinsichtlich des Grundinteresses – wenn Medizin ethisch handelt – zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe dar. Die Medizin sollte das individuelle Patientenwohl verfolgen, die Politik das Gemeinwohl. Bei der Politik spielt das individuelle Wohl nur eine untergeordnete Rolle. Quasi nur dann, wenn noch etwas Geld übrig ist. Das ist im Gesundheitswesen nicht vereinbar, da jedes menschliche Wesen letzten Endes einzigartig ist. Aktuell werden die Ärzte im Interesse von Politik und Wirtschaft missbraucht. ‘Achte, schütze und mehre die Würde des individuellen Lebens’ ist somit nicht gesichert.

    Aber es liegt an den Ärzten, Sorgfaltspflicht und Therapiefreiheit gemäss Bundesverfassung wiederherzustellen, um so auch das Selbstbestimmungs- und Behandlungsrecht unserer Patienten verteidigen zu können. Das geht in unserem Staat nun einmal nur über Politik. Dass der FMH-Zentralvorstand dies nicht zu übernehmen vermag liegt auf der Hand. Denn die FMH ist ein Verein mit Zwangsmitgliedschaft ohne jegliche demokratische Strukturen, um die neo-liberalen ärzte- und patientenfeindlichen Profitmaximierungen absichern zu können. Gäbe es keine Zwangsmitgliedschaft, dann würde die FMH ohne Hosen, resp. Mitglieder dastehen. Die FMH kann man somit nicht als Vertreter der Ärzteschaft betrachten.

    Wer soll denn gemäss Ihnen die Rolle des ‘Entscheiders’ übernehmen?

  • am 4.04.2017 um 17:27 Uhr
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    @ Ralf Schrader. Sie müssen ein grosses Wissen über den Tangotanz verfügen…! Ich kann es nicht beurteilen. Ich kenne Spitäler jedoch nicht nur als Patient ("Kunde"!) von innen! Aus einseitiger Sicht vom Kanton Schwyz aus mag es bequem sein, sich ein Spital vor der Haustür zu wünschen. Es ist lediglich eine Frage des Bezahlens und eine politische! Ein Wunschkonzert gibt es nicht! Immerhin betreibt der Kanton Schwyz drei Spitäler. Welches würden Sie denn zur Aufgabe empfehlen? Die «Innerschwyzer» könnte man doch sehr gut in Altdorf, Zug, Cham und Luzern behandeln. Für die «Aussenschwyzer» gibt es am linken Zürichseeufer gute Adressen. Als Bewohner von Obwalden geniesse ich die angenme Nähe des Kantonsspitals in Sarnen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, wäre es kein Unglück, lediglich etwas weniger bequem! In gewissen Fällen ziehe ich eh Luzern (Kantonsspital, St. Anna) vor. Zu Ende gedacht haben die Innerschweizer Spitäler auf lange Sicht grosse Probleme, um sich aus ökonomischer Sicht zu behaupten. Eine einst geplante Fusion fiel ins Wasser! Die Politik und die Kantonsgrenzen waren nicht unschuldig daran! Inzwischen funktionieren sie jetzt z.T nur im Schlepptau des Luzerner Kantonsspitals!

  • am 4.04.2017 um 17:45 Uhr
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    Herr Odermatt

    bei Ihren vielen Detailkenntnissen unterscheiden wir uns gar nicht so sehr. Warum es das Regionalspital Einsiedeln noch gibt, wissen Sie bestimmt genau so wie ich.

    Ich wäre auch für dein Zentralspital Innerschweiz, mit Aussenstellen in Luzern, Baar, Sarnen, Altdorf, Schwyz, usw.. Nur wer will das noch?

    Es gibt eben die kantonale Spitalsplanung und mit der können Sie keine Wunder erwarten.

  • am 4.04.2017 um 17:56 Uhr
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    Der Herr Schrader ist entweder ein Provokateur oder hat wirklich keine Ahnung: Wer diesen Satz schreibt: «Die Überversorgung ist Konsequenz 1) der blossen Existenz von Krankenkassen (…)» – der hat nun wirklich vom Schweizerischen Gesundheitswesen einen blassen Schimmer. Der Herr Schrader verteidigt einfach durch alle Böden die Ärzte. Aber wie Krankenversicherer funktionieren, welches ihr gesetzlicher Auftrag ist, ihre Aufgabe zur Kostendämpfung etc. – davon will er nichts wissen. Oder – noch schlimmer – er weiss es wirklich nicht.

  • am 4.04.2017 um 18:09 Uhr
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    @Thomas Lüthi

    Wer ein Krankenversorgungssystem ‹Gesundheitswesen› nennt, hat keine Ahnung, zumindest nicht von Medizin. Medizin handelt nicht von Gesundheit, nur von Krankheit, und beides hat fast nichts miteinander zu tuen.

    Mediziner beschäftigen sich nie mit Gesundheit, nur mit Krankheiten und Gesundheit ist nicht das Gegenteil von Krankheit. Es ist etwas völlig anderes.

  • am 4.04.2017 um 18:22 Uhr
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    @Thomas Lüthi

    Krankenkassen sind für die Krankheitsversorgung so überflüssig und so schädlich wie Krebs in der Medizin. Die fressen nur Ressourcen, ohne die geringste Gegenleistung. Sie zerstören nur.

    Wer nicht operieren, oder wenigstens einen Verband fachgerecht anlegen kann, hat in der Medizin nichts verloren.

  • am 4.04.2017 um 18:43 Uhr
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    Lieber Herr Keusch

    ich bin da pragmatisch. Wenn ein Staat etwas will, darf er es erzwingen. Das ist die Rolle eines Staates. Wer nicht erzwingen will, ist kein Staat.

    Es ist ungeheurer einfach, ein humanes und medizinethisches Krankenversorgungssystem zu konstruieren. Dafür brauche ich einen Nachmittag. Aber wenn es dann nicht passiert, ist es nicht gewollt.

    Aber dazu braucht man Staat, die Vergegenständlichung von Vernunft. Ohne Staat keine Vernunft und gegen Staat nur Unvernunft.

  • am 4.04.2017 um 18:59 Uhr
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    BITTE BETRACHTEN SIE DIESEN MEINUNGSAUSTAUSCH FÜR ABGESCHLOSSEN. MIT BESTEM DANK. DIE REDAKTIONSLEITUNG.

  • am 5.04.2017 um 10:10 Uhr
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    Meine Vorstellung für medizinische Versorgung gleicht sich dem Model, an das Wir heute für die Schulen haben. Genau gleich müssten sich Gemeinden kooperativ oder autonom darum kümmern das die Bürger mit medizinischer Versorgung genau so abgesichert sind wie es heute mit den Schulen, Lehrern und unser aller Nachwuchs getan wird.
    Offentlich so das jeder die medizinischen Fachleute kennt und auch die Kosten, Budgets
    Transparent so wie bei den Schulen auch.
    Löhne, Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen und Ferien wie beim Staat üblich.
    Gemeinsame Beschaffung und Unterhalt von Geräten, Fachspezialisten durch Gemeinden, Kantone, Bund.
    Ärzte und Fachleute als Angestellte der Gemeinde bzw.,Kantons
    Finanzausgleich und Kooperation zwischen reichen und armen Gemeinden.
    Finanzierung mit Steuern nach ökonomischer Leistungsfähigkeit….
    Wir müssen nur Anfangen all diese neoliberalen Vorstellungen von Wettbewerb, Konkurrenz, Profite, Buchführung, Finanzen,Privatiserung von profitablen Prozessen bzw. Krankheiten, Verursachergerechter Kosten, möglichst vollen anstatt möglichst leeren Betten und all den anderen Unfug aus dem Fenster werfen.
    Auch die finanzierung der Infrastruktur wie Immobilien, Geräte muss so erfolgen das diese langfristig abgeschrieben und schliesslich als Eigentum der öffentlichen Hand kostenfrei zur Verfügung stehen.
    Nicht so wie heute das sich öfdentliche Kliniken in private Immobilien zu Marktpreisen einmieten müssen.
    etc….

  • am 5.04.2017 um 10:24 Uhr
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    @Uwe Borck

    Da sind wir komplett einer Meinung. Der Arzt ist der nächste (Berufs-) Verwandte des Richters, des Polizisten. Das Spital funktioniert wie die Polizei- oder Feuerwehrwache. Entsprechend ist das Spital eher spartanisch ausgestattet. Jeder Mitarbeiter erhält ein Fixgehalt nach Tabelle, in Zürich genau wie in Genf oder Lugano.

    Es gibt keine Krankenkassen, keine Abrechnung, keine Leistungserfassung, keine Leistungskataloge. Nur eine medizinische Dokumentation mit einer eidgenössisch einheitlichen Software in einem eidgenössischen Rechenzentrum. Rund ums Spital gibt es keine privaten Dienstleister.

    Das alles kostet in der Schweiz max. 40, statt 75 Mrd. Franken. Allerdings fehlen die 35 Mrd. am BIP und rechnerisch befindet sich die Schweiz damit in einer wirtschaftlichen Rezession. Nur gehört die Krankenversorgung eigentlich gar nicht ins BIP. Es handelt sich um konsumtive Ausgaben, keinesfalls um ‹Wirtschafts-‹ Leistung.

    Es gibt überhaupt keine Parallele zur Wirtschaft, wohl aber zu den anderen hoheitlichen Aufgaben wie Bildung, Sicherheit, …

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