Kommentar
Neues aus dem E-Health Jammertal
Red. Seine Gesundheitsdaten und Krankengeschichte im Internet leicht, aber geschützt finden: Das ist in Finnland und Estland eine Realität, in der Schweiz jedoch eine ewige Baustelle. Über den «jämmerlichen Zustand» in Deutschland schreibt Chirurg und Publizist Bernd Hontschik.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Medizin, auch E-Health genannt, befindet sich hierzulande in einem jämmerlichen Zustand. Das ist seit der Corona-Pandemie inzwischen überall bekannt. Infektionszahlen werden teilweise immer noch von Hand in Listen eingetragen, immer noch per Fax weitergesendet und je nach Stadt, Landkreis oder Bundesland in unterschiedliche, miteinander inkompatible digitale Erfassungssysteme eingetragen. Der Daten-Blindflug hält bis heute an. Dass diese Digitalisierung aber gleichzeitig heimlich, hinter den Kulissen und ohne Rücksicht auf Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht vorangetrieben wird, wissen nur wenige.
In Krankenhäusern und Arztpraxen wurde eine Telematik-Infrastruktur aufgebaut, ohne dass es ausserhalb des Gesundheitswesens jemanden wirklich interessiert hat. Einige Milliarden Euro sind bis heute in diesem Gesundheitsdatengrab versenkt worden, ohne fassbares Ergebnis. Inzwischen ist sogar die neueste Hardware schon wieder veraltet, sogenannte Konnektoren müssen nun in allen Arztpraxen, in allen Krankenhäusern zehntausendfach ausgetauscht werden, weitere Millionen von Euro werden dafür jetzt erneut in den Sand gesetzt.
Haben Sie schon einmal was von Opt-out gehört? Oder von Opt-in? Opt-out bedeutet, dass etwas ungefragt geschehen darf, wenn man dem nicht aktiv widersprochen hat. Opt-out kommt immer dann zum Zuge, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht so wollen, wie die Regierung das will. Ein Beispiel für ein Opt-out-Konzept ist die Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organtransplantationen: Fehlender Widerspruch ist gleich Einverständnis. Das Gegenteil und einer demokratischen Gesellschaft würdig ist das Opt-in-Verfahren, bei dem Dinge nur geschehen dürfen, wenn die Betroffenen zuvor ausdrücklich in das Geschehen eingewilligt haben.
Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens hat trotz der Investition von mehreren Milliarden Euro bisher nur eine Gesundheitskarte hervorgebracht, auf der Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Versichertenstatus gespeichert sind. So könne das nicht weiter gehen. Die elektronische Patientenakte (ePA) müsse endlich her, mit sämtlichen Gesundheitsdaten aller Versicherten, gespeichert auf zentralen Servern. Der Druck im digitalen Kessel steigt. Tempo ist angesagt. Ärzt:innen, die nicht mitspielen wollen, drohen massive Honorarkürzungen, also Zwang. Aber wie kann man Patient:innen zu ihrem digitalen Glück zwingen? Das geht nicht so einfach. Aber umständlich auf jedermanns Zustimmung für die Verwendung der Daten warten? Das dauert zu lange. Was hilft in einem solchen Fall? Das Opt-out-Konzept!
Und so kam jemand auf die grandiose Idee, den Gesetzestext über ein Opt-out-Konzept der ePA in einem ganz anderen Gesetzestext zu verstecken. Und so hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 7. April 2022 nicht nur die allgemeine Corona-Impfpflicht abgelehnt, sondern aus Versehen auch das Opt-out-Konzept für die Einführung der elektronischen Patientenakte gleich mit, denn unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte die Ampelkoalition im Impfpflichtgesetz das Gesetz zur Widerspruchslösung, also dem Opt-out der ePA versteckt. Mit der Ablehnung der Impfpflicht ist dieser winzigkleine blinde Passagier nun mit abgestürzt. Noch nicht einmal alle Abgeordneten haben das mitbekommen.
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Diese Kolumne erschien am 11. Juni in der Frankfurter Rundschau.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Der Artikel beschreibt die Situation in Deutschland. In der Schweiz ist das Thema auch nicht auf gutem Weg. Gemäss NZZ sei es zwar kein Debakel, aber immerhin ein Pflegefall. Es wäre eine edle Aufgabe von Infosperber, sich dem Thema in der Rubrik «Gesundheit» vermehrt anzunehmen. Ein Einstieg könnte die Systeme einiger Länder vergleichen, z.B. Israel, Finnland, Estland.