Asbestarbeiter x

Ein Arbeiter baut im August 2024 bei Bern ein Asbestdach ab – mit Maske, aber ohne Einweg-Overall. (Tattoos an Arm und Beinen überpixelt) © upg

Die Suva hat Hunderte Asbesttote auf dem Gewissen

Urs P. Gasche /  Auf vielen Baustellen gibt es keine Kontrollen. Die Suva fordert keine Meldepflicht. Denn die Arbeitgeber seien verantwortlich.

Wenn ein Dach mit Asbestziegeln abgebrochen wird, sollten die Arbeiter FFP3-Atemschutzmasken und ein Einweg-Overall tragen. So schreibt es die Suva verbindlich vor. Auf ihrer Webseite warnt sie:

«Beim Bohren, Schleifen und Kratzen von asbesthaltigen Materialien gefährden Sie Ihr Leben!»

Die unsichtbaren Fasern haften an den Kleidern und können sogar die Frauen der Arbeiter gefährden, welche die Kleider zu Hause aufhängen oder herumtragen. Für die Entsorgung von Asbestziegeln schreibt die Suva deshalb vor

«Beim Ausziehen des Einweg-Overalls ist darauf zuachten, dass die persönlichen Kleider nicht verunreinigt werden. Kleider, die mit Asbestfasern verunreinigt sind, nicht mit nach Hause nehmen. Waschgelegenheit vor Ort nutzen.»

Auf keinen Fall dürfen die Arbeiter die Asbestziegel in einen Container werfen, statt sie darin sachte abzulegen. Denn beim Zerbrechen werden tödliche Asbestfasern frei.

Die Stellungnahme der Suva ist klar:

«Ziegel dürfen nicht geworfen werden. Sie sind unzerstört und sorgfältig zu deponieren. Es dürfen auch keine Schuttrutschen eingesetzt werden. Befestigungen wie Schrauben oder Haken sind vor dem Lösen mit Wasser zu befeuchten.»

Grund: Eine geringe eingeatmete Menge kann genügen, um dreissig oder vierzig Jahre später einen tödlichen und schrecklichen Asbestkrebs auszulösen.

Die Praxis sieht vielerorts anders aus. Die Foto ganz oben und folgende Bildsequenz stammen vom August 2024 aus der Region Bern.

  • Von Einweg-Overalls,
  • vom Befeuchten der Haken und
  • vom sorgfältigen Deponieren

ist nichts zu sehen:


Suva und Arbeitgeber sagen, sie würden Asbestarbeiter über die Gefahren maximal aufklären. Doch die Arbeiter klopfen über die «angeblichen» Gefahren oft Sprüche und nehmen es mit den Vorschriften, die besonders an heissen Tagen lästig sind, nicht genau. Schliesslich haben sie diese Arbeit schon oft gemacht, und es ist ihnen nichts passiert.


Deutschland kennt strengere Vorschriften als die Schweiz

In Deutschland konkretisiert die Technische Regel für Gefahrenstoffe (TRGS 519 Abschnitt 3.2, 4.2, 14 und 16.2) die Vorschriften zu Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten (u.a. Asbestzementdächer). Bei Arbeiten im Freien mit unbeschichteten Asbestziegeln müssen

1. die Asbestziegel vor dem Abtragen oder Ausbauen mit staubbindenden Mitteln, z. B. Stein- oder Putzverfestiger, Restfaserbindemittel besprüht werden. Oder sie sind

2. beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten. Die Flächen sind durch Berieseln zu nässen. Das Wasser ist wie Regenwasser abzuleiten.

Betreffend Meldepflicht erklärte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Berlin gegenüber Infosperber: «Selbst bei Arbeiten mit stark gebundenem Asbest (wie Asbestziegeln) gelten die Ausführungen zur Anzeige der Betriebe.» Die Arbeiten müssen spätestens sieben Tage vor Beginn der zuständigen Behörde – meist der Stadt- und Landkreise – angezeigt werden.


Baufirma und Liegenschaftsverwaltung: «Alle Vorschriften eingehalten»

Für die oben illustrierte Baustelle bei Bern ist die LSV Unternehmung GmbH verantwortlich. Mit den Bildern konfrontiert, beharrt deren Bauleiter: «Die Schutzmassnahmen werden von den gut geschulten und informierten Bauleuten konsequent umgesetzt. Unsere Bauleitung ist täglich vor Ort und beurteilt die Situation laufend.»

Andreas Feuz-Ramseyer, der das Mehrfamilienhaus verwaltet, schrieb Infosperber: «Ich habe als Anwalt bei der von Graffenried & Cie die Verwaltung des Mietshauses übernommen, bin jedoch weder Bauherr noch Arbeitgeber. Für die Sanierung hat der Hauseigentümer eine ausgewiesene Firma beauftragt und ich sehe nicht, worin meine Sorgfalts- und Kontrollpflicht gelegen hätte – ausser bei der Mithilfe bei der sorgfältigen Auswahl der Firma. Ich bin vollkommen überzeugt, dass die LSV das alles regelkonform abgewickelt hat.»

Die Suva ist anderer Ansicht. Die Fotos würden belegen, dass Vorschriften missachtet wurden. Das Risiko tragen die Bauarbeiter.


Suva-Asbestexperte: «Es fehlt an Risikobewusstsein»

Am 22. Mai 2024 berichtete das Schweizer Fernsehen über die Entwicklung der Asbesttodesfälle: 

«Besonders dramatisch ist die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre: Bei Berufen der Holzverarbeitung, des Bau-Neben- und -Hauptgewerbes sowie der Energie steigt die Zahl der Toten. Betroffen sind beispielsweise Elektrikerinnen, Abbruchunternehmer, Boden- und Plattenleger, Malerinnen und Gipser sowie Küchenschreiner.»

Die Zahl der von der Suva anerkannten Todesfälle wegen Asbest stieg kontinuierlich:

1990 bis 2000ø 45 Todesfälle jährlich
2010 bis 2020ø 125 Todesfälle jährlich
2022 137 Todesfälle

Zu diesen Todesfällen kamen im Jahr 2022 noch 124 anerkannte asbestbedingte Erkrankungen.

Die Suva stellte fest: Statt dass die Zahl der Asbesttoten wie erwartet schon lange sinkt, steigt sie weiter. Suva-Asbestexperte Martin Gschwind vermutet, dass es an mangelndem Bewusstsein für die Risiken liege. Zu Wenigen sei klar, dass in praktisch jedem Gebäude, das vor dem Asbest-Verbot von 1990 erstellt wurde, Asbest verbaut wurde. Jetzt würden immer mehr dieser Häuser abgerissen oder renoviert. Deshalb rechne die Suva mit noch mehr Menschen, die an einem Mesotheliom sterben werden. 


Es geht um viel Geld

Bisher sind – laut Suva – rund 3000 Arbeitnehmende an einer asbestverursachten Berufskrankheit gestorben. Dabei zählt die Suva nur diejenigen Fälle, die sie anerkennt. Und nur dann bezahlt die Suva Behandlungen und Renten, auch für Hinterbliebene.

Es geht um viel Geld: Allein im Jahr 2022 musste die Suva für Asbestfälle nach eigenen Angaben 137 Millionen Franken zahlen.

Bei fast allen anerkannten Fällen handelt es sich um Beschäftigte, die an einem Mesotheliom erkrankten und innerhalb eines Jahres starben. Mesotheliom ist ein unheilbarer Krebs, der sich erst nach vielen Jahren im Brust- und Bauchfell ausbreitet. Er wird praktisch ausschliesslich von Asbest verursacht, so dass andere Ursachen nicht in Frage kommen.


Das Beschäftigen von Rauchern ist grobfahrlässig

Dagegen hat die Suva viele Arbeiter, die wegen Asbestfasern vorzeitig an Lungenkrebs verstarben, nicht anerkannt. Die Suva stufte diese erkrankten und verstorbenen Asbestarbeiter häufig als Raucherkranke und Rauchertote ein, so dass sie ihnen und ihren Hinterbliebenen keine Renten auszahlen musste. 

Doch schon seit Jahrzehnten ist es nachgewiesen: Wer raucht und gleichzeitig Asbestfasern einatmet, erhöht sein Lungenkrebsrisiko – im Vergleich zu Nichtrauchern – um mindestens das Dreissigfache (nicht Dreifache).2 

Die Suva verniedlicht das Problem. Sie erklärte dazu wiederholt,  bei einem aktiven Raucher, der Asbest einatmet, sei das Risiko nur 4-mal höher als beim einem Ex-Raucher, der Asbest einatmet. Gefragt war jedoch nicht ein Vergleich mit Ex-Rauchern, sondern ein Vergleich mit Nichtrauchern.

Trotz des stark erhöhten Risikos dürfen Bau- und Gewerbeunternehmen für Asbestarbeiten weiterhin Raucher einsetzen. Das ist unnötig und deshalb grobfahrlässig.

Zuerst erklärte die Suva gegenüber Infosperber: «Die Suva hat keine gesetzliche Grundlage, um Rauchern das Durchführen von Asbestarbeiten zu verbieten.» Auf Nachfrage räumte die Suva ein: «Die Suva kann Arbeitnehmende für bestimmte Arbeiten für nicht geeignet erklären.» Doch die Suva hat Rauchende nie ausdrücklich als ungeeignet für Asbestarbeiten erklärt. Und sie hat auch nie öffentlich ein Verbot für Raucher eingefordert.

Vielmehr hält die Suva aufklärende Informationen für ausreichend. Sie meinte gegenüber Infosperber, Beschäftigte der spezialisierten Asbestsanierungsfirmen würden «durch Ärzte auf diesen Umstand hingewiesen bzw. aufgeklärt».
Und die vielen Bauarbeiter und Handwerker, die nicht bei einer spezialisierten Asbestsanierungsfirma angestellt sind? Von ihnen redet die Suva nicht.

Die Vorbeugung gebietet es, Raucher für Asbestarbeiten für ungeeignet zu erkären und diese Arbeiten für Raucher zu verbieten. Das wäre zweifelsfrei verhältnismässig, weil für Unternehmen und Bauherren keine nennenswerten Nachteile entstehen. Doch die Suva nahm und nimmt es in Kauf, dass Rauchende ein besonders grosses Risiko eingehen, später an Krebs zu sterben.


Trotz der vielen Todesfälle hat die Suva nie eine allgemeine Meldepflicht gefordert

Ausschliesslich bei Sanierungen von stark asbesthaltigen Materialien wie Brandschutzisolationen, die erhebliche Mengen an Asbestfasern freisetzen können, sind spezialisierte Asbestsanierungsfirmen vorgeschrieben. Diese sind verpflichtet, der Suva ihre Arbeiten mindestens 14 Tage vor der Sanierung zu melden. 

Doch manchmal spielen Bauherren die Unwissenden und engagieren keine Spezialfirmen, weil Asbestsanierungen sehr teuer sind. Das Risiko, erwischt zu werden, ist beschränkt. Bauherren und Gewerbefirmen finden Arbeiter auch auf dem Schwarzmarkt. Wenn Jahrzehnte später der tödliche Krebs ausbricht, sind viele von ihnen längst wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Wenn bei ihnen später ein Krebs ausbricht, ist der Asbestkontakt Jahre zuvor meist längst vergessen.

Für das Entfernen von Asbestziegeln hingegen braucht es keine spezialisierten Asbestsanierungsfirmen. Für solche Arbeiten verlangt die Suva keine Meldung.

Solche Arbeiten benötigen meistens eine Baubewilligung. Bei der Eingabe müssen Bauherren, Architekten oder Unternehmer beispielsweise im Kanton Bern ein «Formular Asbest» ausfüllen und darin «das Risiko beurteilen», schreibt die Berner Wirtschafts- und Umweltdirektion. Für die Kontrollen auf den Baustellen und für allfällige Sanktionen sei dann jedoch nicht der Kanton zuständig, sondern «die Suva, respektive die Baupolizei der Gemeinde».

Gemeinden ihrerseits schieben die Verantwortung der Suva zu. Das für die oben erwähnte Dachsanierung zuständige Bauinspektorat teilte Infosperber mit: «Für den Vollzug der Suva-Vorschriften ist die Suva selbst zuständig.» Auch für allfällige Sanktionen sei die Suva und nicht die Gemeinde oder der Kanton zuständig. Doch die Suva weiss wegen fehlender Meldepflicht gar nicht, wo und wann Asbestdächer saniert werden.

Das zeigt: Die Verantwortung für Kontrollen und Sanktionen wird wie ein schwarzer Peter zwischen Suva, Arbeitgebern, Kantonen und Gemeinden hin- und hergeschoben.

Das Ignorieren von Suva-Vorschriften wird durch einen weiteren Schwachpunkt noch gefördert: Für Asbestarbeiten, die nicht von Spezialfirmen durchgeführt werden müssen und für die es auch keine Baubewilligung braucht, gibt es schon gar keine Meldepflicht an die Suva, jedoch auch keine an kantonale oder kommunale Behörden.

Anders in Deutschland: Dort müssen die Arbeitgeber sämtliche Sanierungsarbeiten ohne Ausnahme spätestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn den zuständigen Behörden der Stadt- und Landkreise anmelden.1


Fazit:

  • Eine Meldepflicht für sämtliche Arbeiten mit Asbest wie in Deutschland,
  • ein Beschäftigungsverbot für Raucher sowie
  • eine klare Zuständigkeit für Aufsicht, Kontrolle und Sanktionen

hätten viele tragische Krebsfälle und asbestbedingte Todesfälle vermeiden können und würden solche in Zukunft vermeiden.

Kein Einzelfall

Mit der Aufsicht und den Kontrollen hapert es an vielen Baustellen. Meistens bleibt das fahrlässig Hantieren mit Asbestprodukten unbemerkt. Am 20. April 2024 berichtet der «Blick» über eine Dachsanierung in Liestal:

Blick-Schlagzeile vom 20. April 2024

Heute sterben viele an Asbestkrebs, weil die Suva das Asbestrisiko auch früher nicht ernst genug nahm.

➔ Fortsetzung demnächst auf Infosperber:


________________________
FUSSNOTEN
1 Für ganz Deutschland gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3115) geändert worden ist, sowie die Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519).

2 The combination of smoking and asbestos exposure creates a particularly dangerous synergy when it comes to the risk of developing lung cancer. This is due to the following factors:
1. Increased Risk Multiplication:
 – Smoking: Tobacco smoke contains carcinogens that damage the lung tissue, making the cells more susceptible to mutations that can lead to cancer.
– Asbestos Exposure: Asbestos fibers, when inhaled, become lodged in the lung tissue. These fibers cause chronic inflammation, scarring (fibrosis), and can directly damage DNA, increasing the likelihood of malignant transformations.
– Synergistic Effect: When a person both smokes and is exposed to asbestos, the risk of developing lung cancer is not merely additive but multiplicative. Research shows that the combined risk can be 50 to 90 times higher than in individuals with no exposure to either risk factor.
2. Mechanisms of Interaction:
– Chronic Inflammation: Asbestos fibers cause chronic inflammation in the lungs, which is a known contributor to cancer development. Smoking exacerbates this inflammation, further promoting an environment conducive to cancer.
– Impaired Lung Clearance: Smoking damages the cilia in the lungs, which are responsible for clearing out harmful particles, including asbestos fibers. This leads to a longer retention time of asbestos in the lungs, increasing exposure and risk.
– Oxidative Stress: Both smoking and asbestos exposure increase oxidative stress in lung cells, leading to DNA damage. The combination can overwhelm the body’s ability to repair this damage, leading to mutations and cancer.
3. Epidemiological Evidence:
– Studies have consistently shown that people who are both smokers and exposed to asbestos have a much higher incidence of lung cancer compared to those with either risk factor alone. For instance, a non-smoker exposed to asbestos might have a 5-fold increase in lung cancer risk, while a smoker without asbestos exposure might have a 10-fold increase. However, a smoker with asbestos exposure can have a 50- to 90-fold increase in risk.
4. Types of Lung Cancer:
– The most common types of lung cancer associated with asbestos exposure are non-small cell lung cancer (NSCLC) and mesothelioma. Smoking significantly raises the risk of NSCLC, while mesothelioma is more closely linked to asbestos exposure alone, though smoking can exacerbate overall lung health deterioration.
5. Public Health Implications:
– The synergy between smoking and asbestos exposure underscores the importance of strict occupational safety regulations and smoking cessation programs, especially in industries where asbestos exposure is a risk.

SOURCES
The figure stating that the combined risk of lung cancer can be 50 to 90 times higher in individuals with both smoking and asbestos exposure compared to those with no exposure to either risk factor comes from research by Hammond, Selikoff, and Seidman (1979). In their longitudinal cohort study of asbestos insulation workers, they found that:
• Non-smokers exposed to asbestos had a 5-fold increased risk of lung cancer.
• Smokers not exposed to asbestos had a 10-fold increased risk.
• Smokers exposed to asbestos had a 50- to 90-fold increased risk, demonstrating the synergistic (multiplicative) effect.
This study is one of the landmark pieces of research that demonstrated how the risks from asbestos exposure and smoking are not simply additive but multiplicative, significantly amplifying lung cancer risk. This work has been referenced widely in occupational health literature to underscore the dangers of concurrent exposure to both risk factors.
The synergy effect between smoking and asbestos exposure in the development of lung cancer is supported by a combination of epidemiological studies, experimental research, and biological mechanisms. Here are some key sources and types of studies that highlight this effect:
1. Epidemiological Studies:
– Cohort Studies: Large-scale cohort studies have tracked populations over time, comparing lung cancer incidence among smokers, non-smokers, and individuals with various levels of asbestos exposure. One landmark study is by Hammond, Selikoff, and Seidman (1979), which found that smokers with asbestos exposure had significantly higher lung cancer rates than those exposed to either risk factor alone.
– Case-Control Studies: These studies compare lung cancer patients to healthy controls, looking at their smoking history and asbestos exposure. A notable case-control study by Liddell et al. (1977) demonstrated that the combined effect of smoking and asbestos exposure on lung cancer risk was far greater than the sum of their individual effects.
2. Meta-Analyses:
– Peto et al. (1982): A meta-analysis by Peto and colleagues reviewed multiple studies and provided strong evidence that the risk of lung cancer is multiplied, not just added, when both smoking and asbestos exposure are present.
– Stayner et al. (1997): This meta-analysis further quantified the risk, showing that the combined relative risk for lung cancer was dramatically higher in individuals who both smoked and were exposed to asbestos.
3. Experimental Studies:
– Animal Studies: Experimental research using animal models has shown that asbestos fibers can cause cancer when inhaled, and this risk is significantly heightened when the animals are also exposed to cigarette smoke. These studies, such as those by Davis et al. (1978), have demonstrated the biological plausibility of the synergistic effect.
4. Biological Mechanism Studies:
 – Cellular Studies: In vitro studies examining the effects of cigarette smoke and asbestos fibers on lung cells have shown that both cause DNA damage, but their combined effect is more severe. The studies by Kamp et al. (1999) highlight how oxidative stress and chronic inflammation are much greater when both smoking and asbestos are involved.
– Genetic Studies: Research into genetic mutations and biomarkers has shown that individuals exposed to both risk factors exhibit more extensive DNA damage and mutations in key genes involved in lung cancer, such as p53 and KRAS. Studies like those by Kettunen et al. (2001) have explored these molecular mechanisms in detail.
5. Occupational Health Studies:
– Selikoff et al. (1968): Studies focused on workers in industries with high asbestos exposure, such as shipbuilding and insulation work, have provided some of the strongest evidence. Selikoff’s work in particular highlighted the severe risks for smokers in these environments.
6. Public Health Reports:
– World Health Organization (WHO) and International Agency for Research on Cancer (IARC): These organizations have published comprehensive reports synthesizing the evidence on asbestos, smoking, and lung cancer, consistently highlighting the synergistic effect.
7. Historical Case Studies:
– Asbestos Workers Case Studies: Historical analysis of lung cancer cases among asbestos workers, particularly those who smoked, has provided real-world evidence of the extreme risks posed by the combination of these factors.

These sources collectively build a compelling case for the synergistic effect of smoking and asbestos exposure in the development of lung cancer, demonstrating that the combined risk far exceeds the risk associated with each factor independently.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Urs P. Gasche hat die Asbestpolitik seit 45 Jahren als Journalist verfolgt und regelmässig darüber publiziert.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Weiterführende Informationen

Zum Infosperber-Dossier:

Laufen_ElizabethTable4Five

Öffentliche Gesundheit

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6 Meinungen

  • am 23.09.2024 um 12:26 Uhr
    Permalink

    Sehr guter Beitrag. Asbest-Arbeiten sollten generell nicht von Bauarbeitern durchgeführt werden, sondern nur von spezialisierten Firmen mit entsprechend ausgebildetem und ausgerüstetem Personal. In Deutschland nimmt man die Sache tatsächlich wesentlich ernster, da wird mit Overall und Atemschutzgerät (nicht nur Maske) gearbeitet.

  • am 23.09.2024 um 12:58 Uhr
    Permalink

    Und die Bevölkerung? Nicht gefährdet?
    Es wird vor allem in Städten Häuser aus den 60er Jahren abgebrochen.
    In immer mehr Bereichen wird Verantwortlichkeit umhergeschoben, je mehr Firmen, Behörden, Versicherungen involviert sind.
    Und inzwischen wächst der Anteil an Schadstoffen in Luft, Boden und Wasser.

  • am 23.09.2024 um 14:06 Uhr
    Permalink

    Sehr vielen Dank dass Sie an dem Thema dranbleiben. Man muss ja dran bleiben wenn man die Todesfälle sieht. Mich macht Asbest deswegen persönlich betroffen, weil ich einen lieben Freund verlor. Als junger Mann sägte er in der Lehre als Elektromonteur viele dieser grauen Elektrotableaus zurecht und montierte sie. Wie damals üblich ohne Schutz. Es ging ihm 30 Jahre gut, dann verlor die Lunge zunehmend an Funktion. Nach wenigen Jahren verstarb er und hinterliess eine Familie mit der kleinen Wittwenrente. Ein schrecklicher Werkstoff, ein schlimmer Tod.

  • am 23.09.2024 um 17:17 Uhr
    Permalink

    Wer die Augen offen hält, siehr leider immer wieder solche Verstösse, es lohnt sich, diese der SUVA zu melden, die dann im besten Fall rasch vor Ort erscheint und einen Baustopp verhängen kann. Was ich persönlich als Mutter sehr stossend finde ist, dass bei solchen Arbeiten die Umgebung und Passanten und dementsprechend eben auch Kinder, die besonders gefährdet sind, nicht geschützt werden. Bei einem entsprechenden Sanierungsprojekt in unserer Gemeinde habe ich meine Kinder während einer Asbestbeseitigung neben der Schule zu Hause behalten, nachdem ich die Schulleitung darauf aufmerksam gemacht habe. Unsere Familie versucht immer, einen grossen Bogen um solche Arbeiten zu machen. Aus eigener Erfahrung empfehle ich zudem allen Eltern bei Sanierungsprojekten in der Schule bei der Schulleitung nachzufragen, ob entsprechende Materialabklärungen sauber gemacht wurden. Da gibt es von Schule zu Schule und von Firma zu Firma leider sehr grosse Unterschiede.

  • Portrait_Jacques_Schiltknecht
    am 23.09.2024 um 18:30 Uhr
    Permalink

    Ein wichtiges Thema – und eine Schande für unser Land!
    1898 warnte Lucy Deane, Inspektorin im Vereinigten Königreich, bereits vor Asbest, nachdem sie die gehäuften Lungenerkrankungen in einer Asbestmine beobachtet hatte.
    Mehr als 100 Jahre später ignorieren die frühere Asbestindustrie, das Gewerbe und SUVA die seit Jahrzehnten warnenden Stimmen bzw. drücken sich um die überfälligen Konsequenzen.
    1936 wurde die Asbestose als Berufskrankheit in Deutschland anerkannt, anfangs der 40er Jahre stand das erhöhte Lungenkrebsrisiko zweifelsfrei fest. Seit den 60er Jahren ist der Zusammenhang zwischen Asbest und der Entstehung von Brust- und Bauchfell-Mesotheliomen erwiesen, eine Krebsform, die zu einem qualvollen Tod nach langem Leiden führt. Seit 1943 ist das Bronchialkarzinom in Verbindung mit einer Lungenasbestose in Deutschland anerkannte Berufskrankheit, das Mesotheliom seit 1976. Ein einmaliger, «geringer» Asbestkontakt kann die Krankheit in Gang setzen, noch 40 Jahre nach dem Kontakt!

  • am 26.09.2024 um 11:51 Uhr
    Permalink

    Mein Mann ist mit 75 Jahren an Mesothelioma 2 der schlimmsten Asbest Krebs Krankheit nach nur 5 Monaten Ausbruch gestorben in Canada. Über die 5 Monate wurde ich nur angelogen von Ärzten und vom Spital bis ich die Sache in meine eigenen Hände nahm und den Head of der Mesothelioma Society benachrichtigte der die nötigen Tests dann am Blut meines Mannes vornahm. Asbest Krebs ist und war den meisten WCB und SUVAL Behörden total egal und sie sind komplett schuld, dass soviel Menschen mit solch schweren Schmerzen leiden und sterben mussten. Jede Firma und Behörde die die Gefahr von Asbest Krebs nicht ernst nimmt und die nötigen Einschränkungen fuer diese Arbeit nicht absolut einhält macht sich damit verschuldbar.

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