Sperberauge
Berufungsgericht: «PCR-Positive sind nicht alle ansteckend»
Für Gerichte gilt der Grundsatz «in dubio pro reo». Weil der gängige Corona-Test vielen Menschen ein positives Resultat beschere, obwohl diese gar nicht ansteckend sind, dürften die Behörden die Betroffenen nicht in Quarantäne zwingen. Nur ein Arzt habe die Befugnis, jemanden als krank zu diagnostizieren.
Das ist die Quintessenz eines Urteils eines portugiesischen Berufungsgerichts vom 11. November 2020. Geklagt hatte eine vierköpfige Gruppe, die auf den Azoren in Quarantäne geschickt wurde, nachdem eine Person von ihnen positiv getestet wurde. Ein erstinanzliches Gericht bestätigte die Quarantäne, weil die positiv getestete Person infektiös beziehungsweise ansteckend sei.
Doch jetzt hat das Berufungsgericht «Tribunal da Relaçao de Lisboa» den Klägern recht gegeben. Im Urteil vom 11. November wird dies wie folgt begründet:
- Nur ein Arzt könne eine medizinische Diagnose stellen;
- Die Getesteten hätten dem Test nicht informiert zugestimmt;
- Die Zuverlässigkeit des PCR-Tests hänge von der Zahl durchgeführter Zyklen ab. Bei einem Wert von 35 Zyklen oder höher, wie sie die meisten Labors in Europa durchführen, betrage die Wahrscheinlichkeit, dass die getestete Person infektiös bzw. ansteckend sei, weniger als drei Prozent. In Portugal werde bei den Tests über die Zahl der Zyklen nicht informiert [Red. Auch in Deutschland und der Schweiz nicht].
Schon vor einiger Zeit hat das Berufungsgericht in Portugal die Verfügung auf den Azoren aufgehoben, dass dort alle ankommenden Flugpassagiere in eine 14-tägige Quarantäne müssen.
Gerichte in Deutschland haben bereits mehrmals die Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen beurteilt und Massnahmen teilweise aufgehoben.
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upg. Es ist der Vor- und Nachteil eines Rechtsstaats, dass sich die Dritte Gewalt in das Handeln von Exekutive und Legislative einschalten kann – aufgrund der bestehenden Verfassung und Gesetze. Es besteht dabei das Risiko, dass Gerichte epidemiologisch sinnvolle Massnahmen verunmöglichen.
Während der gegenwärtigen Epidemie ist es realitätsfremd, dass ein Arzt bei jedem Einzelnen feststellen soll, ob er ansteckend ist oder nicht.
Die Verpflichtung zu einem Test kann gesetzlich oder notstandsgesetzlich geregelt werden.
Andererseits wäre es Behörden zuzumuten, dass die Testzyklen bekanntgegeben werden müssen. Doch in der Schweiz hält das Bundesamt für Gesundheit die Angabe des entsprechenden Ct-Wertes für «nicht relevant» und will ihn nicht veröffentlicht haben. Denn dieser Wert könne von der Virenlast, der Probeentnahme, der Hersteller und der verwendeten Geräte abhängen.
Das ist zwar richtig, aber die Unterschiede sind gering. Die Aussagekraft der Zyklen bzw. Ct-Werte ist aus den vom BAG genannten Gründen zwar nicht hundertprozentig, wohl aber genügend zuverlässig. Jedenfalls schreibt das Robert Koch-Institut in Deutschland, dass ein Ct-Wert von über 30 «nach bisherigen Erfahrungen mit einem Verlust der Anzüchtbarkeit einhergeht». Mit anderen Worten: Der positiv Getestete ist nicht mehr ansteckend. Die meisten Menschen, die sich in Quarantäne befinden, sind nicht ansteckend und deshalb zwecklos in Quarantäne.
Zum Risiko, dass zum Beispiel ein hoher Ct-Wert wegen ungenügender Erfassung zu falschen Schlüssen führt, sagt Anthony S. Fauci, US-Topexperte für infektiöse Krankheiten: «Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Die perfekte Lösung darf nie zum Feind einer guten Lösung werden.»
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Infosperber vom 30. Oktober 2020:Schickt niemanden, der nicht ansteckend ist, in Quarantäne!
Infosperber-DOSSIER:Coronavirus: Information statt Panik
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Tolles Urteil. Wie einem Beitrag der wissenschaftlichen Zeitschrift Nature zu entnehmen ist hat eine Studie aus Wuhan ergeben, dass asymptomatische Träger des Corona-Virus den Erreger nicht weiterverbreiten. Damit hat das portugisische Gericht einfach die wissenschaftlichen Fakten berücksichtigt. Auch der Erfinder der PCR-Tests, Nobelpreisträger Kary Mullis, sagte: „Mit PCR, wenn man es gut macht, kann man ziemlich alles in jedem finden.“ Der PCR-Test war von Anfang an nur als Diagnosehilfsmittel für Ärzte gedacht, um diesen die Arbeit zu erleichtern. Und da man nun weiss, dass Personen mit einem positiven PCR-Test ohne Symtome nicht ansteckend sind ist es Freiheitsberaubung, wenn man jemanden einfach so in Quarantäne schickt.
Es ist ja gut, wenn die Gerichte noch funktionieren. Ein Gericht schaut nur wie sich ein Fall zum Gesetz verhält. Wenn die Gerichte nicht mehr funktionieren, ist der Regierung Tor und Tür für die Willkür geöffnet, die sich nicht gross um Gesetze kümmern, was wir ja jetzt schon erleben. Ein Test gehört in die Hände eines Arztes und sollte nur an Menschen getestet werden, die krank sind. Immerhin, mit solchen Urteilen gibt es Lichtblicke, dass vielleicht noch nicht alles der Willkür preisgegeben ist und sich die Panikmache-Politik nicht auszahlt.
Ein «lustiges» Interview mit einem etwas nervigen Moderator und dem in der Zwischenzeit pensionierten BAG Leiter für «Übertragbare Krankheiten» Daniel Koch, auch als Mister Corona bekannt, gibt es hier zu hören.
Ab ca. 12 min kommt die entscheidende Aussage:
https://www.youtube.com/watch?v=7XLF7-WxN9I&feature=youtu.be
Auf die Frage, weil mit sehr hohen Ct Werten getestet wird ob nicht das Risiko besteht, dass viele falsch positiv getestet werden antwortete Daniel Koch vom BAG, der offenbar auch nicht wusste, was der Ct Wert überhaupt ist wie folgt:
"Da geht man jetzt in technische Details von der Technik ein wo ich sagen muss , man müsste die Finger davon lassen"
Ich gehe davon aus, dass die Erkenntnisse aus dem Entscheid des portugiesischen Berufungsgerichtes auch in die Beantwortung der Interpellation 20.4270 ‘Corona-Strategie auf Grundlage von sauberen Daten’ von Nationalrätin S. Sollberger einfliessen werden [1].
Der Bundesrat hat sich jedenfalls bei der Einordnung des PCR-Tests mit der Motion 20.3859 ‹Neue Teststrategie im Kampf gegen Corona› von Nationalrätin V. Herzog mit der Empfehlung zur Ablehnung schon am 26.8.2020 in ähnlichem Sinne wie das portugiesische Berufungsgericht geäussert [2].
[1] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204270
[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203859
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