Bei nächster Epidemie ist noch weniger Widerspruch erwünscht
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 1. Juni 2024 die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) des Jahres 2005 aktualisiert. 196 Vertragsstaaten haben die neuen IGV im Konsens paraphiert. Eine öffentliche Vernehmlassung läuft in der Schweiz bis zum 27. Februar 2025, «um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen». Laut Bundesrat sind keine Gesetzesänderungen nötig. Der Vertrag ist völkerrechtlich bindend, aber es sind keine Sanktionen vorgesehen, falls ein Land Beschlüsse und Empfehlungen der WHO nicht befolgt.
Die IGV sind nicht zu verwechseln mit dem geplanten Pandemievertrag der WHO, der sich ausschliesslich mit künftigen Pandemien befasst. Dessen endgültige Fassung ist noch in Verhandlung.
Brisantes im Anhang versteckt
Der WHO-Generaldirektor kann – bei Uneinigkeit unter WHO-Mitgliedern – in letzter Instanz eine Notlage ausrufen. Laut den IGV sind die Länder bei einer solchen gesundheitlichen Notlage (Pandemien, Atomkatastrophe, chemische Katastrophe, klimabedingte Katastrophe etc.) künftig unter anderem angehalten, in die Risikokommunikation zu investieren. Dazu gehören Massnahmen zur Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation. Diese Bekämpfung von Fehlinformationen sei bisher etwa bei Gesundheitskrisen wie der Covid-19-Pandemie herausfordernd gewesen.
Diese Ergänzung der IGV unter dem Titel «Risikokommunikation, einschliesslich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation» hat die WHO in einem Anhang des Vertrags gut versteckt (Annex 1, Abschnitt 2, c), vi): .
Zwei britische Wissenschaftlerinnen haben diese Vertragsklausel in der Fachzeitschrift «OpinioJuris» kommentiert. Amrei Müller ist Assistenzprofessorin an der Sutherland School of Law des University College in Dublin. Silvia Behrendt ist Direktorin der Global Health Responsibility Agency und war während der Schweinegrippe Rechtsberaterin der WHO.
Im Folgenden ein wörtlicher Auszug aus ihrem juristischen Kommentar (Zwischentitel von der Redaktion):
Diese Vertragsklausel schafft eine Rechtsgrundlage für das, was die WHO und ihre Mitgliedstaaten während der Covid-19-Pandemie getan haben: das systematische «Pre-Bunking», «De-Bunking» und die Zensur von Informationen und Kommentaren, welche die von der WHO empfohlenen medizinischen und nichtmedizinischen Gegenmassnahmen kritisieren, in Frage stellen oder einfach nur diskutieren.
«Pre-Bunking» zielt darauf ab, die Bevölkerung vorzeitig zu «immunisieren» gegen mögliche zukünftige Fehl- oder Desinformationen. Die Behörden sollen über Strategien und Techniken derjenigen aufklären, die vermutlich Fehl- oder Desinformationen verbreiten. Oder es werden bestimmte Quellen präventiv als unzuverlässig und unglaubwürdig eingestuft.
Die WHO als Referenz einer glaubwürdigen Quelle
«De-Bunking» oder «Entlarven» bedeutet, Artikel und Beiträge in den Social Media mit Disclaimern und Korrekturen zu versehen, oft durch Faktenchecks oder durch Umleitung auf angeblich vertrauenswürdige Quellen wie die Website der WHO oder die Social-Media-Konten von «Dr. Tedros» (dem derzeitigen Generaldirektor der WHO) oder durch Herunterstufen (d. h. Verringerung der Reichweite durch Aussetzung der algorithmischen Verstärkung) bestimmter Konten oder Teile angeblicher Fehlinformationen.
Schliesslich bedeutet das Entfernen von Fehlinformationen und das Deaktivieren von Social-Media-Konten eine vollständige Zensur.
Präzedenzfall Covid-19-Pandemie
Die Änderungen der IGV lassen offen, wer bestimmen soll, was als «Fehl- und Desinformation» gilt, und nach welchen Kriterien dies bestimmt werden soll. Es wird auch nicht thematisiert, dass diese IGV-Änderungen im Widerspruch stehen können zur Freiheit der Meinungsäusserung und der Information und zum Recht auf Wissenschaft.
Während der Covid-19-Pandemie sahen sich zahlreiche Wissenschaftler, Ärzte und Einzelpersonen weit verbreiteten Eingriffen in ihre akademischen und anderen Publikationen sowie in Beiträge in den Social Media ausgesetzt. Dies hat unter anderem eine offene, gründliche und unabhängige Untersuchung und Bewertung der von der WHO geleiteten Reaktion auf die Covid-19-Pandemie bis heute verhindert, einschliesslich der höchstwahrscheinlichen Laborursprünge von SARS-CoV-2.
Soweit der juristische Kommentar der Assistenzprofessorin Amrei Müller und Silvia Behrendt, Direktorin der Global Health Responsibility Agency.
Die «Faktenchecker» während der Corona-Epidemie
Faktenchecker wie «correctiv.org», «ARD-faktenfinder» und andere haben die Fakten meistens nicht selber aufgrund wissenschaftlicher Quellen recherchiert. Als Tatsachen übernahmen sie unkritisch, was die WHO, das Robert-Koch-Institut, andere Behörden, die private Johns-Hopkins University, oder einzelne Experten wie Christian Drosten oder Anthony Fauci der Öffentlichkeit erklärten. Die Faktenchecker gingen häufig nach dem Schema vor: «Die Darstellung X ist eine Fake-News. Beweis: Die WHO, das RKI oder Drosten oder Fauci sagen etwas anderes.
Die Faktenchecker von Facebook zensierten sogar einen Artikel des renommieten «British Medical Journal», weil der Artikel Mängel bei der Zulassungsstudie für Corona-Impfstoffe aufdeckte. Als LeserInnen den «BMJ»-Artikel über Social-Media-Kanäle teilen wollten, war das entweder nicht möglich, oder sie erhielten von Facebook Meldungen, dass es sich bei dem «BMJ»-Bericht um falsche oder teilweise falsche Informationen handle.
Gleich mehrere Faktencheck-Organisationen, darunter «Correctiv», verbreiteten im Sommer 2020, es sei eine «Falschinformation», dass das Virus «menschengemacht in einem Labor in Wuhan kreiert worden» sei. Tatsächlich ist der Ursprung bis heute nicht eindeutig geklärt.
Manche «Faktenchecker» beriefen sich auf Anthony Fauci und deckten nicht auf, dass Fauci über das Corona-Virus gelogen hatte.
Die «Faktenchecker» deckten ebensowenig auf, dass das Robert-Koch-Institut bei seinen Aussagen auf die Politik Rücksicht nahm.
Die «Fakenchecker» deckten auch nicht auf, dass Österreichs Regierung mit einer Inseratenkampagne Falschinformationen zu Corona verbreitete.
Die «ARD-faktenfinder» mussten sich sogar von einem Gericht die Leviten lesen lassen.
Siehe auch eine NZZ-Recherche von 2022: Faktencheck-Organisationen sind international vernetzt, haben Interessenkonflikte und sind wenig transparent.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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