Abstimmen über nebulöse Epidemien
Nach Duden ist eine Epidemie eine «zeitlich und örtlich in besonders starkem Mass auftretende, ansteckende Massenerkrankung». Die Weltgesundheitsorganisation WHO will die «Diabetes-Epidemie» und die «Adipositas-Epidemie» bekämpfen.
Damit die WHO den Regierungen empfehlen konnte, gegen die angeblich drohende, aber noch nicht verbreitete Schweinegrippe für Milliardengelder Tamiflu auf Vorrat zu kaufen, hat die Weltgesundheitsorganisation vorher ihre bislang strenge Definition einer weltweiten Epidemie einfach abgeändert und aufgeweicht.
Es ist also nicht klar, was unter einer Epidemie gemeint ist. Und die WHO kann die Definition jederzeit ändern.
Das neue Schweizer «Epidemiengesetz», über das wir abstimmen, will die Menschen schützen vor «auf den Menschen übertragbaren Krankheiten» (Art. 3). Diabetes und Adipositas gehören demnach nicht dazu.
«Erhöhte Verbreitungsgefahr» lässt Interpretationsspielraum
Das «Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen» wird offiziell als «Epidemiengesetz» EpG empfohlen. Im Gesetz mit insgesamt 88 Artikeln kommt jedoch das Wort «Epidemie» ein einziges Mal undefiniert vor*. Und dies wohl mit Absicht.
Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes genügt es bereits, dass «eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» (Art. 6) besteht. Was «erhöhte Gefahr» und «Ausbreitung» bedeuten, wird nicht präzisiert. Diese Voraussetzung genügt, damit die Bundesbehörden die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen anordnen können. Schnupfen oder Husten erfüllen diese Voraussetzung, eine richtige Grippe sowieso, dann Kinderkrankheiten und schliesslich Hepatitis, HIV, Schweinegrippe und Ähnliches.
Falls keine «erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» besteht, genügen «schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche», damit der Bund seine Kompetenzen ebenfalls wahrnehmen kann. Der Begriff «Lebensbereiche» lässt dem Bund einen grossen Ermessensspielraum.
Gleich mehrfach ist im Gesetz ebenfalls vage von «bestimmten» Personengruppen die Rede, für die der Bund Massnahmen ergreifen kann. Auch dies lässt einen Ermessensspielraum offen.
Der Bundesrat betont deshalb mit Recht, dass ihm das neue Gesetz viel mehr Eingriffsmöglichkeiten gibt als das heute geltende Epidemiengesetz.
Umso wichtiger wäre es, dass Bürgerinnen und Bürger und – soweit verordnete Massnahmen kassenpflichtig sind – auch Krankenkassen gegen fragwürdige Verfügungen der Bundesbehörden ein Beschwerderecht erhielten.
- Doch diese Beschwerderechte sieht das Gesetz nicht vor, was den Handlungsspielraum der Behörden in diesem heiklen Bereich nochmals stark erhöht.
Impfungen als konkrete Massnahme
Unter den insgesamt vier Massnahmen, die der Bundesrat nach Artikel 6 ergreifen kann, sind konkret nur das obligatorische Impfen und die Verpflichtung der Ärzte zum Mitmachen erwähnt. Sonst ist generell von unbestimmten Massnahmen «gegenüber einzelnen Personen» und «gegenüber der Bevölkerung» die Rede.
Dem Impfen widmet das Gesetz zwei ganze Abschnitte mit insgesamt 13 Artikeln: Laut dem ersten Abschnitt erstellt das BAG wie bisher einen «nationalen Impfplan» auf Empfehlung der Eidgenössischen Impfkommission.
Diese Kommission war bei der Beurteilung der Schweinegrippe in die Schlagzeilen geraten, weil das BAG die Interessenverflechtungen der Mitglieder mit der Pharmaindustrie nicht offen legen wollte. Als Bundesrat Bersets Departement aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes gezwungen wurde, die Interessen offen zu legen, hat es schnurstracks die bis dahin geltende Definition von «Interessenkonflikten» aufgeweicht, so dass die Kommissionsmitglieder heute viel weniger deklarieren müssen als vorher.
- Das neue Epidemiengesetz, das der Impfkommission eine wichtige Rolle auch bei Schadenersatzansprüchen wegen Impfschäden einräumt, garantiert die Unabhängigkeit der Kommission nicht (Art. 56): Die Mitglieder müssen als einzige Bedingung «über wissenschaftliche oder praktische Kenntnisse» verfügen.
Kanton müssen Impfungen «fördern»
Weiter heisst es im Gesetz: «Ärztinnen und Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen» müssen zur Umsetzung des nationalen Impfplans «beitragen» (Art. 20). Die Kantone müssen «Impfungen fördern» (Art. 21).
Konkret: Wenn der Impfplan eine maximale Durchimpfung der Bevölkerung vorsieht, werden weder Bundesbehörden noch Kantonsbehörden noch Ärzte die Bevölkerung ausgewogen und sachlich über Vor- und Nachteile des Impfens aufklären, weil dies dem Ziel widerspricht, eine maximale Impf-Beteiligung anzustreben. Die Behörden weden die Vorteile übertreiben und die Nacheile bagatellisieren oder verschweigen.
- Das Gesetz sieht keine unabhängige Instanz vor, welche die Bevölkerung nach dem Stand der Wissenschaft über Vorteile und Risiken, sichere und unsichere Erkenntnisse zu informieren hat.
Sozial- und Präventivmediziner ohne Interessenkonflickte wären zum Beispiel eine solche Instanz.
Beweislast und Verjährung
Ein zweiter Impf-Abschnitt im Gesetzes regelt die «Entschädigung und Genugtuung bei Schäden aus Impffolgen». Wer «geschädigt wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung» (Art. 64).
Abgesehen von sofortigen allergischen Reaktionen, die meist keine bleibenden Schäden zur Folge haben, füchten sich Impfkritiker in erster Linie vor Langzeitschäden. Bei diesen ist ein kausaler Nachweis schwierig, weil auftretende gesundheitliche Schäden auch andere Ursachen haben können, oder weil eine Impfung den Schaden «nur» mit verursacht hat.
Deshalb sind versprochene Entschädigungen nichts wert, wenn die Beweislast allein bei den Geimpften liegt, und wenn der Schadensanspruch bei Erwachsenen fünf Jahre nach der Impfung – und nicht nach dem Auftreten des Schadens – erlischt (Art. 66).
Es sei daran erinnert, dass das BAG schon mehrfach Impfstoffe aus dem Markt nehmen musste. Und dass das BAG Tamiflu propagierte, ohne dass die Swissmedic in sämtliche Studien von Hersteller Roche Einsicht nahm.
Es ist einfach zu behaupten, es gebe keine Langezeitschäden, wenn man solchen gar nicht nachgeht. Langzeitschäden können nur möglichst früh oder überhaupt erkannt werden, wenn Ärzte die Pflicht haben, mögliche unerwünschte Wirkungen von Impfungen den Behörden zu melden – und bei Unterlassung Sanktionen zu befürchten haben.
- Eine Meldepflicht inklusive Sanktionen sieht das Gesetz sehr wohl vor: Ärzte müssen Patienten mit bestimmten ansteckenden Krankheiten melden – nicht aber auftretenden mögliche Spätfolgen der Impfungen. Nur «unerwünschte Impferscheinungen» (sic!), die «in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen» sind meldepflichtig. Es gibt jdeoch manche Ärzte, die selbst solche «Impferscheinungen» nie melden. Bussen haben sie keine zu befürchten.**
Bei Impfstoffen, die einem grossen Teil der Bevölkerung behördlich empfohlen werden, wäre eine Meldepflicht von möglichen schwerwiegenden längerfristigen Nebenwirkungen inklusive Sanktionsmöglichkeiten unabdingbar. Denn die absolute Zahl der Betroffenen wäre bereits gross, wenn auch nur jeder Tausendste einen bleibenden Schaden davonträgt.
Kürzlich legten Studien nahe, dass Kinder, die diagnostisch geröntgt wurden, häufiger an Leukämie oder an Hirntumor erkranken. Auch diese möglichen Folgen des Kinder-Röntgens wurden lange nicht ernsthaft epidemiologisch erforscht.
Um Impfungen geht es «nur am Rande»
Im Abstimmungskampf wiegelte Berset ab: Um Impfungen gehe es im Gesetz «nur ganz am Rande», meinte der Bundesrat. Im Vordergrund stünde vielmehr der «Schutz vor Epidemien und gefährlichen ansteckenden Krankheiten». Auf die Frage, was der Bund zur Zeit der Schweinegrippe denn anderes gemacht hätte, wenn das neue Gesetz damals in Kraft gewesen wäre, antwortete der Bundesrat: «Nichts».
Was Berset unter «Epidemie» versteht, sagte er nicht. Und warum der Bund bereits Massnahmen ergreifen kann, wenn irgendeine «erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» (Art. 6) besteht, sagte er auch nicht.
Das heute bestehende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ist bis in die letzten Jahre mehrmals revidiert und ergänzt worden. Nach Artikel 3 muss das BAG «Richtlinien zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und über den Umgang mit Erregern» erstellen und diese «laufend dem neuesten wissenschaftlichen Stand anpassen». Dies vorhandenen Richtlinien sind hier abrufbar.
«Egoistisch», «Elitär» und «irrational»
Mit diesem Artikel wollte ich die Abstimmungs-Propaganda ergänzen. Er soll keine Abstimmungsempfehlung für oder gegen das neue Epidemiengesetz sein.
Ich selber wage kaum, das Epidemiengesetz abzulehnen. Denn wer es wegen der Impf-Paragraphen ablehnt, handelt «egoistisch», «elitär» und «opportunistisch», beschied Wissenschaftsredaktorin Theres Lüthi in der NZZ am Sonntag. Es gebe «keine rationalen Gründe» gegen das Impfen. Und es sei rätselhaft, warum moderne, gebildete Leute «abstrusen Ideen und Halbwahrheiten eher vertrauen als Fakten».
Trotzdem empfiehlt es sich nicht nur für Gebildete, vor dem Abstimmen den genauen Gesetzestext im Abstimmungsbüchlein durchzulesen.
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*Das Wort «Epidemie» kommt im vorgeschlagenen Epidemiengesetz ein einziges Mal in Artikel 12 «Meldepflicht» vor: «Zu melden sind Beobachtungen zu übertragbaren Krankheiten: a. die Epidemien verursachen können, b….)
**Dieser Absatz wurde am 16.9.2013 in dieser Form präzisiert.
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Siehe auch
- «Epidemiengesetz ist eine Mogelpackung» vom 17.9.2013
- «Gegen allgemeines Grippeimpfen von Senioren» vom 12.10.2012
- «Schweinegrippe-Impfung: Kein Nutzen, nur Schaden» vom 16.2.2012
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor ist gegen Tetanus, Keuchhusten, Diphterie, Tollwut und als Kind gegen Kinderlähmung geimpft.
sehr guter Beitrag, gut recherchiert, gratuliere! ich kenne das Gesetz und wünschte mir schon lange, dass das mehr, eigentlich sollten das alle Journalisten so gründlich machen! Denn Pressefreiheit (und -Neutralität) sollte doch selbstverständlich sein.
Guten Tag Herr Gasche
Ich hab die Hoffnung in guten Journalismus zumindest betreffend Epidemiengesetz schon fast aufgegeben. Nun wurde ich eines besseren belehrt. Danke für Ihren Artikel, der eigentlich ein Vorbild für viele andere Journalisten sein könnte. Wir werden ihn diesen zuspielen, in der Hoffnung, dass wenigstens in der letzten Woche Diskriminierung und Diffamierung mit Falschdarstellung bis Lügen endlich dem erhofften Qulaitätsjournalismus Platz machen. Hoffen wir…
Ich bin aus der Generation, in der jeder von uns im eigenen und in den umliegenden Dörfern die Kinder kannte, die durch Kinderlähmung verursachte Probleme hatten. Auch ich wurde sehrwarscheinlich – als Teil der Schulmedizinischen Versorgung – unnötig oft «durchleuchtet". Auch ich habe heute eine etwas kritischere Einstellung zu all den medizinischen Errungenschaften, die wir damals aufgrund der Umstände als «Segen» empfanden.
Wenn mir jedoch gewisse Befürworter in dieser Propaganda z.T. als wissenschaftsgläubig und geschäftstüchtig erscheinen mögen, dann schaudert mich gleichzeitig ob einigen sektierisch anmutenden Theorien von Gegnern.
Ich hoffe auch sehr, dass wir nie erleben müssen, wer wie über die zuständigen Stellen herfällt, sollten einmal irgendwelche Impfstoffe nicht in genügender Menge vorhanden sein.
Gratuliere, Herr Gasche, dort, wo Sie Spitze sind, sind Sie Spitze! War wegen allgemeiner Verwirrung in dieser Frage nahe daran, Stimmenthaltung zu üben, weil es bei den Kritikern naturgemäss viele Fanatiker gibt und weil Beda M. Stadler, der leidenschaftliche Verteidiger moderner wissenschaftlicher Errungenschaften, leider nicht immer unrecht hat. Der Beitrag von U. Gasche, den ich nie mit einem BDP-Politiker verwechselt habe, ist ein Beitrag zur Wiederherstellung einer rationalen Diskussion, und das ist, unabhängig ob man jetzt Ja stimmt oder Nein, ein nicht zu unterschätzendes Verdienst.
Sehr gute Geschichte – und mit viel Informationen! Und es stimmt schon, dass etwa die Grippe-Impferei vorab im Interesse der Pharma ist – und der anderen Fabrikanten, weil dann ihre Angestellten den ganzen Winter über nie eine Woche lang wegen Grippe «ausfallen". Es stimmt aber auch, dass ich und Tausende anderer Leute im Land enorm Glück gehabt haben, weil wir in den Fünfzigerjahren flächendeckend «zwangsgeimpft» wurden. An drei Vormittagen stand ich als Zweitklässler 1957 (ca.) «oben frei gemacht» im Gang des Doktorhauses im Dorf Schüpfen zwischen Duzenden anderer leicht fröstelnden und verängstigten Kindern Schlange. Dann war ich dran. Der Doktor sagte «so das haben wir gleich» und dann gabs einen Stich in den Rücken (sic!) – ich war geimpft. Mein grösserer Bruder jedoch lag wegen Kinderlähmung 2 Wochen im Spital. Das war ganz knapp: Weil er schon zwei Impfungen gehabt hatte, trug er keine bleibenden Schäden davon. Er wurde sogar höherer Milizoffizier in der Schweizer Armee… Ein Bauernbub aus dem Nachbardorf hingegen, der erst eine Impfung hatte, als er angesteckt wurde, humpelt seither mit einem grässlich verstümmelten und verkümmerten rechten Bein durchs Leben. Niklaus Ramseyer
Danke für die gute Recherche – aber das Fazit (auch der Kommentatoren) kann ich in keiner Weise nachvollziehen: Wir haben doch genau das Privileg, dass wir eine verunglückte Gesetzesvorlage ablehnen können (ja müssen!), um Platz für etwas Besseres zu machen! In diesem Fall Stimmenthaltung oder gar Annahme wäre so oder so ein fataler Fehler.
P.S. Ich gehöre zu den entschiedenen Gegnern dieser Vorlage.
Lieber Herr Gasche, vermutlich haben Sie als einziger diesen Gesetzesvorschlag überhaupt gelesenund verstanden. Ihr Bericht ist nämlich der erste, der überhaupt inhaltlich über dieses Gesetz berichtet. Darüber abstimmen kann ich nicht mehr. Seit Supinos Pressverbund das Totschlagargument verbreitete: «Lebensgeschichte des Herrn Trappitsch» gleich Dekmodell aller Impfgegner, stimmte ich schon Nein.nDas schlimmste an der Geschichte ist, dass die Tagitruppe Ueli Maurers Vorwur bestätigt, die Presse sei eine faule Bande. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass der Tagi die Gegner einer Abstimmungsvorlage auf das Weltbild des Herrn Trappitsch reduziert.
Selbst wenn Aussagen von Regierern über die Presse fast immer tendenziös sind, so Bismarcks Diktum «Ein Journalist ist ein Mensch, der seinen Beruf verfehlt hat", bleibt leider an vielen Vorwürfen noch was dran. Aber der Hauptvorwurf hat nichts mit der von Andreas Willy Rothenbühlers zitierten «faulen Bande» zu tun, sondern mit etwas Strukturellem. Gründlich recherchierte Artikel brauchen selbst im «Tagi» oder früher in «Facts» nun mal viel Platz, ev. sogar eineinhalb Zeitungseiten und mehr. Genau dafür ist im Geiste von «20 Minuten» kein Platz vorhanden, was mit der Leistungsbereitschaft noch vorhandener guter Journalisten nicht zu verwechseln ist. I
Ich frage mich, wie stark zum Beispiel der von der «Weltwoche» zum «Blick» übergetretene Andreas Kunz seine wahren Qualitäten in Sachen Recherche noch «ausleben» kann. Und auch Gasche brauchte bei seinem von uns allen mit Recht gelobten Beitrag mehr Platz, als es selbst bei infosperber die Regel ist. Beim Chefredaktor des Tages-Anzeigers fiel mir auf, dass er grössere recherchierte Artikel in seiner Zeitung zwar vorschlagen kann, aber aus sogenannt objektiven Sachzwängen selbst als Chef bei seinen Diadochen solche Beiträge nicht immer durchsetzen kann. Die Platzfrage wird zum Schicksal, weil bei anspruchsvollen und gründlich recherchierten Beiträgen die Zahl der Leserinnen und Leser nichtsdestotrotz abnimmt.
Lieber Herr Meier,genau die beschränkte Aufnahmefähigkeit des Lesers müsste doch verhindern,dass ein Tagi seine Spalten mit der Lebensgeschichte des Herrn Trappitsch fühlt.Sondern Artikeln von Guggenbühl und Gasche Raum lässt.Zynischerweise schwillt die Lesebereitschaft bei einem Mörder wie F.A. ins Unendliche.Aber eines Tages hat dafür Infosperber mehr Zugriffe als der Tagi.