Nach Covid-Impfung verstorben – Notarzt unterliess Meldung
In einer Serie beleuchtet Infosperber verschiedene Aspekte zu potenziellen Nebenwirkungen der Covid-Impfungen.
Im Jahr 2018 erlitt A.L.* einen Schlaganfall. Der damals 79-Jährige wurde operativ behandelt und erholte sich gut. Danach war der Senior fit: Er kegelte regelmässig mit seinen Kollegen, fuhr längere Strecken mit dem Velo, spielte Klavier.
Im April 2021 liess sich A.L. im Impfzentrum Frauenfeld gegen Corona impfen. Er wollte die Impfung unbedingt, um mit einem Impfzertifikat wieder alle Verwandten und Freunde im Ausland besuchen zu können.
Acht Tage nach der zweiten Impfung unternahm L. zusammen mit seiner Partnerin einen Spaziergang. Er wirkte völlig gesund.
Der Notarzt notierte die Medikamente, nicht aber die Impfung
Wenige Stunden später fand ihn seine Partnerin leblos auf der Couch, nachdem L. eine Viertelstunde allein gewesen war. Auch der herbeigerufene Notarzt konnte nichts mehr machen. L. hatte in einer Patientenverfügung keine lebensverlängernden Massnahmen gewünscht, deshalb wurde die Reanimation abgebrochen.
«Sein Tod kam für uns alle unerwartet», berichteten die Angehörigen. L.s Lebenspartnerin habe den Notarzt, der den Tod feststellte, gefragt, ob die Impfung die Todesursache sein könne. Der Arzt habe die Schultern gezuckt und gefragt: «Acht Tage später?»
Im Einsatzbericht notierte der Notarzt L.s Vorerkrankungen, darunter ein Aortenaneurysma und eine Verengung der Halsarterie. Er vermerkte dort auch die fünf Medikamente, die L. einnahm. Die Impfung erwähnte er nicht.
Das Impfzentrum kondoliert, unternimmt aber nichts
L.s Lebenspartnerin erkundigte sich einige Tage später per E-Mail bei der Ärztin, die L. nach seinem Schlaganfall im Jahr 2018 operiert hatte, ob sein Tod im Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte. Die Ärztin habe nicht geantwortet.
Abwegig war die Vorstellung, der Tod könne eventuell mit der Impfung in Verbindung stehen, nicht: Deutsche Pathologen fanden in einer Studie bei fünf von 35 Personen, die innerhalb von 20 Tagen nach der Impfung unerwartet verstarben, auffällige Veränderungen an den Herzen. Die Pathologen vermuteten bei diesen Todesfällen einen möglichen oder wahrscheinlichen Zusammenhang mit der Impfung (Infosperber berichtete). Die Betroffenen waren 46 bis 75 Jahre alt und hatten vor ihrem Tod eine mRNA-Impfung erhalten. In einer grossen Impfstudie in Israel traten Nebenwirkungen am Herz meist in der ersten Woche nach der mRNA-Impfung auf, typischerweise nach der zweiten Impfung. Auch Wochen später wurden noch Herzmuskelentzündungen diagnostiziert, allerdings selten.
Selbst Meldung erstattet
Um Gewissheit zu bekommen, woran L. gestorben ist, wollte eine Tochter des Verstorbenen ihren Vater obduzieren lassen. Doch er hatte in einer rund zehn Jahre zuvor unterzeichneten Patientenverfügung festgehalten, dass er keine Obduktion wünsche. Deshalb sahen die Hinterbliebenen davon ab.
Die Lebenspartnerin informierte im Mai per E-Mail auch das Impfzentrum in Frauenfeld vom Tod von A.L. und verlangte, dass der Tod ihres Lebenspartners als Verdachtsfall einer Impf-Nebenwirkung registriert werde. Die zuständige Ärztin des Impfzentrums kondolierte, ging aber nicht auf die Forderung ein.
«Da wir aufgrund dieser Reaktion annahmen, dass weder das Impfzentrum noch der Notarzt den Fall gemeldet hatten, erstatteten wir im Herbst 2021 selbst bei Swissmedic Meldung. Sie wurde von Swissmedic mit einer Fallnummer quittiert.» Das berichtet der Sohn der Lebenspartnerin. «Wir wissen nicht, ob A. wegen der Impfung oder unabhängig davon an einem zweiten Schlaganfall, einem geplatzten Aortenaneurysma oder an etwas anderem gestorben ist.»
Schweizweit machten Betroffene mehr Verdachtsmeldungen als Fachpersonen
«Ein Fall wie dieser hätte vom Arzt gemeldet werden müssen», sagt Alex Josty, Pressesprecher beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic. «Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, schwerwiegende oder medizinisch wichtige unerwünschte Arzneimittelwirkungen eines Medikaments oder Impfstoffs zu melden. Der blosse Verdacht genügt. Insbesondere müssen bisher unbekannte Nebenwirkungen gemeldet werden. Meldepflichtverletzungen können mit Busse bestraft werden. Swissmedic geht entsprechenden Hinweisen nach.» Vermutlich fehle den Fachpersonen teilweise die Zeit oder das Bewusstsein dafür, dass sie etwas melden müssten, so Josty. Sie erhalten auch kein Honorar fürs Ausfüllen des Formulars.
Laut dem letzten Swissmedic-Bericht über Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfungen erfolgten bisher 7’497 Meldungen durch medizinische Fachpersonen. Das entspricht 45 Prozent der Meldungen. 9’314 Meldungen (55 Prozent) hingegen veranlassten die Direktbetroffenen oder ihre Angehörigen. «Ich kenne kein anderes Arzneimittel, bei dem die Direktbetroffenen und ihre Angehörigen mehr unerwünschte Arzneimittelwirkungen meldeten als die Medizinalpersonen», sagt Swissmedic-Pressesprecher Alex Josty.
Swissmedic habe «keine Kenntnis» davon, dass jemals eine Medizinalperson gebüsst worden sei, weil sie keine Verdachtsmeldung erstattete. Das liege vor allem daran, dass die Behörde kaum von meldepflichtigen, aber nicht gemeldeten unerwünschten Arzneiwirkungen erfahre. Auch wie hoch eine solche Busse wäre, kann Swissmedic nicht sagen.
«Die Meldung aller Ereignisse, die im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen auftreten, ist essentiell»
Aus zeitlich zusammenfallenden Ereignissen könne man keine Rückschlüsse auf einen ursächlichen Zusammenhang ziehen, erklärte die Infektiologin Anita Niederer Loher, Mitglied der eidgenössischen Kommission für Impffragen, im März 2021 in einem Artikel auf infekt.ch.
Niederer-Loher schrieb dort, «dass in der Schweiz, unabhängig von der Pandemie, durchschnittlich 180 Personen pro Tag an verschiedenen Todesursachen versterben und 110 davon über 80-jährig sind. […] Im Einzelfall muss dennoch immer geklärt werden, woran die Person verstorben ist und der Todesfall wird gemeldet. Die Meldung und Überwachung aller Ereignisse, die im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen auftreten, ist essentiell und erfolgt in der Schweiz über die Pharmakovigilanz-Meldungen und auch weltweit über die etablierten Meldesysteme. So könnten Signale von unerwarteten Nebenwirkungen frühzeitig erkannt und auch darauf reagiert werden. Nach bereits über 300 Millionen verabreichten Impfdosen ist bisher kein solches Signal aufgetaucht, was die Sicherheit der Impfstoffe und das Vertrauen in die COVID-Impfung unterstützt.»
Wie das oben beschriebene Beispiel zeigt, wurden jedoch nicht alle Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung durch Medizinalpersonen gemeldet. «Ob etwas als mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkung erachtet wird, ist ein Stück weit Ermessenssache des Arztes. Im Zweifelsfall muss er es melden», sagt Swissmedic-Pressesprecher Alex Josty. «Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die eine Behandlung oder Hospitalisation erfordern, müssen immer gemeldet werden.»
Laut vorläufigen Daten des Bundesamts für Statistik starben im Jahr 2021 18 Personen an einer Covid-Impfung.
Swissmedic wurden bisher 236 Todesfälle (Durchschnittsalter 78,3 Jahre) in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Covid-19-Impfung gemeldet. Die Behörde sah jedoch in keinem Fall einen erwiesenen Zusammenhang. Ihr letzter Bericht über Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfungen datiert vom 24. Februar 2023. Darin schreibt Swissmedic: «Bei der vertieften Analyse dieser Fälle gab es auf Basis der jeweils vorliegenden Daten trotz einer zeitlichen Assoziation andere mögliche oder wahrscheinlichere Ursachen, die das Ereignis erklären können.»
Swissmedic weist in dem Bericht einmal mehr auf die Meldepflicht hin: «Angehörige von Gesundheitsberufen sind gemäss Heilmittelgesetz verpflichtet, schwerwiegende Nebenwirkungen oder bisher nicht bekannte unerwünschte Wirkungen an Swissmedic zu melden.» Offen bleibt, wie viele Verdachtsmeldungen nicht gemacht wurden.
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* Name ist der Redaktion bekannt. Details wurden verändert, um die Anonymität des Verstorbenen und seiner Familie zu gewährleisten. Infosperber liegen die Impfbescheinigung, der Notarztbericht, die Korrespondenz mit dem Impfzentrum und die Eingangsbestätigung der Verdachtsmeldung von Swissmedic vor.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Dieser Artikel zeigt einmal mehr, wie tendenziös und unwissenschaftlich leichtfertig ein Experiment an Menschen durchgeführt wurde, das ganz offensichtlich seinen Preis hat. Umso mehr muss man jetzt aufarbeiten. Auch wird deutlich, wie schwierig so eine Aufarbeitung sein wird, wenn allerorts dermassen geschlampt wurde wenn es um Zahlen und Fakten ging. Als müsste man etwas vertuschen.
Wer eine professionelle Aufarbeitung der Covid-19 Pandemie unterstützen möchte, kann sich Unterschriftsbogen der Aufarbeitungsinitiative per Post zustellen lassen:
https://www.aufarbeitungsinitiative.ch/
In Ö sind die Mißstände die gleichen. Kein Arzt mag auch nur irgendwie an Impfnebenwirkungen anstreifen. Dabei ginge der Arzt mit einer Meldung kein Risiko ein, weil er letztlich einen Kausalzusammenhang nicht beweisen müsste. Aus einer Meldung leitet sich auch Entschädigungsanspruch her; sie dient der Statistik und durch festgestellte statistische Häufungen von Schadbildern der Kontrolle der unerwünschten Wirkungen der Impfstoffe. Man tut so, als seien ausgerechnet Impfstoffe vom Himmel gefallenes Manna, das den normalen Bedingungen von Medikamenten nicht mehr unterliegt. Die Angst, «Impfgegnern in die Hände zu spielen» ist sehr groß, dabei fördert gerade solches Unter-den-Tisch-kehren den Ärzteverdruß und die Impfverweigerung noch mehr.