Kommentar
Von den Herren über Leben und Tod
Red. Der Autor ist Chirurg und Publizist.
Vor kurzem hat mein Demokratieverständnis einen Knacks bekommen. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt: den Nichtanwendungserlass. Davon hatte ich noch nie gehört. Hinter diesem Wort verbirgt sich die erstaunliche Möglichkeit der Regierung, die Gültigkeit letztinstanzlicher Gerichtsurteile auf einen Einzelfall zu beschränken, also deren allgemeine Anwendung zu verhindern. Niemand kann sich daher auf ein solches Urteil berufen. Bisher wurde der Nichtanwendungserlass ausschliesslich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt, um den Staat vor finanziellen Einbussen zu schützen. Aber dann kam Jens Spahn.
Dieser Bundesgesundheitsminister sorgt nicht nur für ständig neue Gesetze, sondern tritt auch geltendes Recht mit Füssen und missachtet es, wenn es nicht in sein Weltbild passt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) letztinstanzlich dazu verurteilt, die Abgabe von potentiell tödlich wirkenden Betäubungsmitteln an Schwerstkranke in extremen Ausnahmefällen zuzulassen. Es ging dabei um das Medikament Pentobarbital, das vor etwa hundert Jahren entdeckt worden ist. Pentobarbital wurde lange Jahre als Schlafmittel verschrieben. Es machte aber rasch abhängig, und plötzliches Absetzen führte zu schweren Entzugserscheinungen bis hin zum Delirium. Während das Mittel beispielsweise in der Schweiz von jedem Arzt verschrieben werden kann, ist das in Deutschland inzwischen untersagt, denn es wird in der Sterbehilfe eingesetzt. In höherer Dosierung tritt nach dem Einschlafen ein Herz- und Atemstillstand ein.
Um dieses Medikament ging es in dem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für wenige, eng umschriebene schwerste Krankheitszustände hat das Gericht die Verschreibung von Pentobarbital zugelassen. Im Bundesgesundheitsministerium gilt aber die eigene Moral und Meinung mehr als eine höchstrichterliche Entscheidung. Das BFArM wurde vom Ministerium angewiesen, alle bisher eingegangenen, etwas mehr als hundert Anträge gar nicht zu bearbeiten. Die Schwerstkranken liess man in dem Glauben, dass ihre Anträge und Gutachten, für die sie ihre wenige Kraft, ihre beschränkte Zeit und viel Geld investiert hatten, entsprechend den strengen Vorgaben des Urteils geprüft würden. Ein Staatssekretär schrieb sogar, es sei nicht Aufgabe des Staates, Selbsttötungshandlungen zu unterstützen, dies sei mit den Grundwerten unserer Gesellschaft nicht zu vereinbaren. Das ist purer Zynismus. Von einer ‚Unterstützung’ durch den Staat war nie die Rede. Es ging einfach nur um die Möglichkeit, ein bestimmtes Medikament zu erhalten.
Nur selten hatte ich bei meiner ärztlichen Tätigkeit mit Menschen zu tun, die ihrem Leben ein Ende setzen wollten. Sie alle waren Menschen, die angesichts der aussichtslosen Prognose ihrer schweren Erkrankung, mit unvorstellbaren Schmerzen und allumfassenden Einschränkungen keinen Sinn mehr in ihrem Weiterleben finden konnten. Nur ganz wenige Menschen sind vom Schicksal so sehr geschlagen. In unserem ganzen grossen Land mit seinen mehr als 83 Millionen Einwohnern sind es gerade einmal einhundert Betroffene, die dieses erlösende Medikament brauchen. Mehr als zwanzig der Antragsteller sind inzwischen verstorben. Ich möchte nicht wissen, unter welchen Umständen. Minister und Bürokraten fügen jenen, die noch am Leben sind, jeden Tag weiteres Leid zu. Das muss ein Ende haben.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Chirurg Bernd Hontschik ist u.a. Mitglied bei der Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin AIM, bei MEZIS und bei der Ärzte für eine Verhütung eines Atomkriegs IPPNW, ist im Beirat der Akademie Menschenmedizin AMM und im wissenschaftlichen Beirat der Fachzeitschrift «Chirurgische Praxis». Kolumnen von Hontschik erscheinen regelmässig in der Frankfurter Rundschau. Sein neuestes Buch: «Erkranken schadet Ihrer Gesundheit», 2019, Westend Verlag.
Es ist ein Zeichen der globalen Irrationalität (es gibt noch einen stärkeren Begriff dafür), dass wir unseren schwerkranken Haustieren einen Gnadentod ermöglichen, unseren Mitmenschen nicht. Ebenso erhebt keiner auch nur den leisesten Einspruch, wenn wir Soldaten in ihrem vollen Bewusstsein in den möglichen Tod in einem fremden Land schicken. Achtzehn Jahre lang haben wir sie gepflegt, versorgt, durch Höhen und Tiefen begleitet – für nichts! Der Fehler liegt darin, dass wir wichtige Entscheidungen an Menschen delegieren, die vielleicht mehr Bildung und Ausbildung als wir besitzen, aber nicht weiser sind und schon gar nicht mitfühlender. Politiker haben sich nach uns zu richten, nicht umgekehrt. Bis das geschieht, haben wir keine echte Demokratie. Doch zuerst müssen wir wählen gehen, denn bei 40-50% Wahlbeteiligung wird sich nichts ändern.