Chirurgen wollen keine obligatorischen Checklisten
In Schweizer Operationssälen kommen Checklisten «noch immer nicht flächendeckend» zum Einsatz. Das ergab eine Erhebung bei 1400 Chirurgen, Anästhesisten und OP-Personal, welche die von Bund, Kantonen und Leistungserbringern finanzierte «Stiftung Patientensicherheit Schweiz» durchgeführt hat.
Trotzdem will die «Stiftung Patientensicherheit» solche Checklisten nicht obligatorisch vorschreiben. Sie möchte lediglich, dass «Berufsverbände, Bundesbehörden und wichtige Organisationen im Gesundheitswesen» eine «Charta» verabschieden, welche die chirurgische Checkliste als «Berufsnorm» deklariert. Das gab die Stiftung am 8. März 2016 in einem Communiqué bekannt. Gleichzeitig erliess die Stiftung folgenden Aufruf:
- «Wir laden Gesundheitsinstitutionen, Verbände sowie Fachpersonen in der Schweiz, aber auch im Ausland ein, sich der Erklärung für Sichere Chirurgie anzuschliessen. Machen Sie mit!»
Checklisten gehören zu den einfachsten und verbreitetsten Vorkehrungen, um Fehler und Pannen in hektischen Betrieben zu reduzieren. In Cockpits von Flugzeugen, in industriellen Produktionsstätten und in Operationssälen von Holland oder England sind Checklisten schon seit langem obligatorisch im Einsatz.
Doch die «Stiftung Patientensicherheit» führte erst in den letzten Jahren ein «Vertiefungsprojekt mit 10 Pilotspitälern» durch und teilt jetzt Patientinnen und Patienten als «gewonnene Erkenntnis» mit, dass Checklisten ein «wirksames Instrument» seien, «um die Sicherheit in der Chirurgie zu erhöhen» und «um einen Schaden rechtzeitig abzuwehren, zum Beispiel Eingriffsverwechslungen oder unbeabsichtigtes Zurücklassen von Operationsmaterial im Körper des Patienten». Und weiter hat auch die Stiftung jetzt endlich herausgefunden: «Dank der Checkliste und der mit ihrer Anwendung verbundenen verbesserten Teamkommunikation können zudem weitere unerwünschte Ereignisse wie Wundinfekte, Reoperationen deutlich reduziert oder gar vermieden werden.» (Auszüge aus der «Charta»).
Statt aber jetzt endlich vorwärts zu machen und Chirurgen und Spitäler zu kontrollieren sowie diejenigen ohne strikt angewandte Checklisten zu sanktionieren – sei es nur durch Veröffentlichung –, baut die «Stiftung Patientensicherheit» weiterhin auf Freiwilligkeit. Sie erlässt lediglich «Empfehlungen für die Umsetzung der chirurgischen Checkliste als professionelle Norm».
Die Stiftung setze auf «Verständnis und Überzeugungskraft anstatt mit einem Knüppel im Sack zu drohen», erklärt Stiftungsratspräsident Professor Dieter Conen. Die «breite Akzeptanz der Charta» sei ein «gewaltiger Fortschritt».
Die FMH kann den Fachgesellschaften nichts vorschreiben, aber sie will ihnen auch nicht empfehlen, Checklisten obligatorisch zu machen. Zu den Gründen dafür befragt, meinte FMH-Präsident Jürg Schlup ausweichend: Die FMH «fördert und gestaltet die medizinische bzw. ärztliche Qualität und bietet Plattformen für den Austausch zu verschiedenen Qualitätsthemen innerhalb der Ärzteschaft und mit weiteren Organisationen».
«Die Hälfte der Schäden wäre vermeidbar»
Blosse «Empfehlungen» seien ein «Hohn», meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Es gehe um Leben und Tod von Patientinnen und Patienten.
Tatsächlich sterben jedes Jahr rund 5000 Menschen wegen eines Fehlers in einem Akutspital. Dazu kommen über 120’000 Patienten, die im Spital einen gesundheitlichen Schaden erleiden, nochmals operiert oder nachbehandelt werden müssen.
Schuld an dieser hohen Opferzahl sind
- Infektionen, die man im Spital aufliest,
- Behandlungsfehler,
- unzweckmässige oder verwechselte Medikation,
- falsche oder verspätete Diagnosen sowie
- Fehler in der Pflege.
Den Ernst der Lage fasst das Bundesamt für Gesundheit BAG wie folgt zusammen: «Jeder zehnte Spitalpatient erleidet einen gesundheitlichen Schaden und die Hälfte dieser Schäden wäre vermeidbar.»
- Das sind 2000 bis 3000 vermeidbare Todesfälle und
- rund 60’000 vermeidbare Schadensfälle pro Jahr.
Doch die «Stiftung Patientensicherheit» verlangt nicht einmal, dass eine simple Checkliste obligatorisch sein muss, sondern belässt es bei einer «Empfehlung». Im Stiftungsrat sitzt unter dem Vorsitz von Professor Dieter Conen, ehemaliger Chefarzt im Kantonsspital Aarau, die halbe Gesundheitsprominenz: Chefärzte, Spitalapotheker, der Verein Pflegewissenschaft, die FMH, die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, die kantonalen Gesundheitsdirektoren und das Bundesamt für Gesundheit. Die Patientinnen und Patienten vertritt Margrit Kessler der Stiftung Patientenschutz (SPO).
Null-Toleranz
Im Interesse von Patientinnen und Patienten wäre eine konsequentere und ambitioniertere Gangart dringend nötig. Vor acht Jahren startete beispielsweise Schottland ein nationales Programm, um «alle vermeidbaren Ärzte- und Spitalfehler auszurotten». Bis 2015 sollen nur noch fünf von 100 Patienten im Spital zu Schaden kommen – halb so viele wie in der Schweiz.
Während Schottland und andere Länder die beste Qualität anstreben, streitet man bei uns vor allem um die Kosten. Doch Spitäler, Ärzte und Behörden sollten endlich nicht mehr tolerieren, dass es bei Behandlungen zu so vielen vermeidbaren Verletzten und Todesfällen kommt. Wie nach Abstürzen von Flugzeugen müssten die Fehler analysiert und daraus gelernt werden. Lediglich freiwillige Checklisten und Datenerhebungen, die nicht unabhängig mit externen Audits kontrolliert werden, sowie Rücksichtsnahmen statt Meldepflichten halten die schottischen Gesundheitsbehörden für verantwortungslos.
Sara Stalder vermutet, dass die langsame Gangart in der Schweiz mit dem Unterschied zum Flugverkehr zu tun hat: Dort sitzen der Pilot und sein Team selber im Flugzeug und stürzen zusammen mit den Passagieren ab, während Chirurgen und ihre Teams von den vermeidbaren Fehlern an Patientinnen und Patienten nicht selber betroffen sind.
Siehe:
- «Handeln wie nach einem Flugzeugabsturz», Infosperber 26. März 2015
- «Viele Spitalopfer – die Schweiz kümmert’s wenig», Infosperber vom 27. April 2013
- «Spitäler: Zu viele Todesfälle nach Operationen», Infosperber vom 17. Oktober 2012
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Solange ein geschädigter Patient der Beweispflicht unterliegt, FMH sowie H+ gegenüber Leistungserbringern infolge wirtschaftl. Interessenkonflikten (Mengenausweitung) keine transparente, angemessene Messung von Qualität (Outcomemessung) und Analyse des Behandlungs- resp. Operationsentscheides zur Förderung der Sicherheit und des Erfolges der Behandlungen einfordert, gibt es nur eine logische Forderung:
Haftpflichtversicherungen nur gegen systematische Checklisten, um mind. minimale Sicherheit vor Sorgfaltspflichtverletzung unserer Ärzte im wirtschaftl. Int. der Spitäler – sowie möglichen finanz. Eigeninteresses des Operateurs – garantieren zu können!
Aufgrund der pers. Zusammensetzung dieser Stiftung, meinen Erfahrungswerten zu Qualitätssicherung & parlamentarisch versorgungssteuernden patientenschädigenden Retrozessionen vermag es nicht wirklich zu erstaunen, dass man zu deren wirtschaftl. Wohl keine Checklisten zum Schutze/Förderung der Sorgfaltsplicht des Arztes/Patientenwohls obligat vorschreiben möchte.
Äusserst erschreckend die Rolle der SPO. Einmal mehr muss man als Patientenschützer feststellen, dass der SPO jegliche med. Kompetenz in Qualitätssicherung (Indikation & Outcome) fehlt, aus diesem Grund offenbar lieber die politwirtschaftl. anstelle tatsächlicher Patienteninteressen vertritt!
Leider typisch für Gesundheitswesen mit rein markt-/betriebswirtschaftl. unterwanderter Steuerung, wie es das Schweizerische eben ‚usque ad extremum’ darstellt.
– Wollen die Chirurgen oder die Stiftung für Patientensicherheit keine obligatorischen Checklisten?
– Kann die Stiftung für Patientensicherheit überhaupt jemandem etwas vorschreiben?
– Wie fundiert sind diese Todes- und Schadens-Zahlen wirklich? (Immerhin, sie wurden gegenüber früheren Artikeln schon kräftig reduziert)
– Früher war es England mit seinem NHS, nun ist Schottland das Vorbild, was kommt als nächstes? Direkt Grönland oder zuerst noch die skandinavischen Länder? Wenn Sie wirklich mal was Ernsthaftes haben (was ich weder Ihnen noch sonst niemandem wünsche), lassen Sie sich dann in Schottland behandeln?
– PS @Andreas Keusch: Welche Outcome-Messung könnte denn das leisten (und wie würde da Bschiss verhindert)? Ist das wirklich so einfach?
@Rageth: Im Prinzip für den Arzt, der den einzelnen Patienten gemäss med. Sorgfaltspflicht behandelt: Ja!
Das aktuelle Gesundheitssystem hat aber kein Interesse am individuellen Patientenwohl sondern nur am generellen Wirtschaftswohl der «Gesundheitsindustrie Schweiz AG» mit dessen BIP von 12% und weiterhin angestrebter Steigerung zur angeblichen Wahrung des Wohlstands Schweiz. Einfache effiziente Massnahmen/Lösungen gefährden nur die systematisch angestrebten ökonomischen Anforderungen an Gewinnmaximierung/Optimierung, weshalb man dies von Anfang an verhindern will, als zusätzliche administrative Bürden bezeichnet, anstelle endlich den admin. Aufwand zur Leistungsrechtfertigung gegenüber den im Prinzip überflüssigen Krankenversicherungen umzugestalten! Jede med. korrekt indizierte Handlung, die das primär mit dem Patienten besprochene und einverstandene Behandlungsziel erreicht, ist letzten Endes kosteneffizient und lässt Sicherheit und Erfolg individueller Behandlungen optimieren. Dem ursprünglich einmal angestrebten Ziel jeden Mediziners, welche in den letzten Jahren leider sehr erfolgreich durch rein ökonomische Werte ersetzt wurde. Dies gilt es zu erkennen und zu korrigieren! Medizin fördert das individuelle Patientenwohl, Ökonomie im aktuell gehandhabten Ausmasse jedoch schadet diesem nur!
Insofern muss sich die „Stiftung Patientensicherheit“ von meinem Standpunkt her gesehen die Frage gefallen lassen, ob sie nur Handlanger wirtschaftlicher Interessen sind?!
Ja Luzi, da muss ich Herrn Keusch rechtgeben. Es besteht kein Interesse am Wohl des Patienten. Besonders abstossend ist für mich, wenn Lösungen, die in anderen Ländern schon lange Praxis sind, als grosse Errungenschaft dargestellt werden.
Zitate aus Blick 03.11.2013 von Peter Hossli, Fibo Deutsch nur als Beispiel:
"Herzchirurg Paul Vogt hat eine sichere Methode gegen Wundinfektionen entwickelt, die Leben rettet. Schweizer Kollegen ignorieren sie.
"Zwanzig Mal musste xxx wegen der Komplikationen unters Messer, zuletzt im Februar 2013. Die Kosten ihrer Behandlung stiegen von ursprünglich 150 000 Franken auf eine halbe Million."
"Zudem würden in den öffentlichen Spitälern viel mehr schwierige Patienten behandelt als in Privatkliniken, «was mit mehr Risiken verbunden ist». Vogt kontert: «In den russischen Grossspitälern, welche mit meiner Stiftung EurAsia Heart Foundation zusammenarbeiten, hat meine Methode die Infektrate auf 0,4 Prozent gesenkt.»
Zitat Ende Publiziert: 03.11.2013 von Peter Hossli, Fibo Deutsch.»
Dies nur ein Beispiel von vielen.
Ja Frau Schmidlin, aber auch: «Wer Sonderzahlungen bekommt, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibt, wer Kopfprämien kassiert, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, macht sich in Zukunft strafbar» (gemäss Antikorruptionsgesetz Deutschland 20. April 2016)
In der CH legalisiert man im Interesse des Wirtschaftswohls sogar im HMG & KVG gesundheitspolitisch dies, was im Ausland zur Wahrung des Patientenwohls unter Korruption definiert und hart bestraft wird! Hier alles sogar unter dem Deckmantel angeblicher Qualitätsförderung. Was sind qualitative Eigenkontrollen dieser Subssysteme aber schon wert?! Sie dienen nur EQUAM und den unzählig kostenineffizienten IT-Unternehmen und zusätzlich divers aus dem Boden schiessenden selbsternannten Qualitätsmanagementorganisationen im Gesundheitswesen. Alles auf Kosten des individ. Patientenwohls/Steuerzahlers. Oder haben tatsächlich einzelne Hausärztenetzwerke & Krankenversicherer die Billigstmedizin dieser Grundversicherungsmodelle jemals in Qualität & Kosteneffizienz nach nun über 16-jähriger Praxiserfahrung nachweislich transparent belegt?! Also nur nachträglich legalisierte Mogelpackungen im wirtschaftl. Int. der Managed-Care & Krankenkassenlobbyisten?
Ich wundere mich deshalb nicht, weshalb in diesem Artikel ein Statement der Versicherer fehlt, weil diese mir gegenüber bisher gar kein Interesse an systemrelevanter Qualitätssicherung zur Förderung des individ. Patientenwohls bekundeten!
Meinem Bruder wurde vor 2 Jahren eine Kniegelenkprothese eingesetzt, von einem ambulant an einem Regionalspital, dann und wann operierenden Orthopäden, dessen Hauptarbeit im Betrieb einer eigenen Privatpraxis besteht. Er hat meinem Bruder insgesamt drei hochdosierte Blutverdünner verschrieben, worauf mein Bruder eine weit ausgedehnte Hirnblutung erlitt.
Der Chirurg am UNI-Spital Zürich, der die Hirnoperation vorgenommen hat, hat die erwähnte Medikation mit diesen Blutverdünnern als Ursache für die Hirnblutung bezeichnet.
Seither ist mein Bruder, vorher ein kerngesunder, sportlicher Mann, an den Rollstuhl gefesselt, kann weder Zeitung lesen, noch TV verfolgen oder am PC arbeiten. Er ist wieder wie ein Kind.
Und die Versicherungen meines Bruders, des Regionalspitals und des externen Orthopäden streiten sich seither um Schadenersatzansprüche.
Ich bin sicher: wenn er an einem grossen Spital von Routiniers operiert worden wäre, wäre dies alles nicht passiert.
Ich war 30 Jahre beruflich mit Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich beschäftigt, da waren Checklisten in allen Bereichen üblich und vorgeschrieben. Ich begreife nicht, warum sich bei uns immer noch so viele Ärzte gegen solche Checklisten, und wie ich immer wieder erfahren musste, auch gegen jede Art von Qualitätssicherung, sperren.
Auf jeden Fall empfehle ich jedem angehenden Patienten, sich an einem renommierten, grösseren Spital operieren zu lassen, und zudem diese Wahl vorher genau abzuklären.
Ja Herr Keusch
Sie haben vollkommen recht.
Etwas anderes, Strophanthin (ist die Pflanze). Bestens dokumentiert ect hauptsächlich
im Bereich Herz, Blut usw. würde den Grossteil an Operationen vermeiden, daher kaum
verschrieben. Ist trotz aller Gegen-Bemühungen immer noch kassen- und Verschreibungspflichtig. Seit 2013 wieder von Weleda hergestellt.
Mit den health claims dürfen ja selbst internationale Studien nicht mehr frei zugänglich sein.
und so geht es weiter. Aber die Bürger zucken nur mit den Achseln: «die wollen halt verdienen».
Es geht eben leider nicht um das Patientenwohl (Krankenversorgung), sondern um die erfolgreiche Förderung der Gesundheitswirtschaft, wie unschwer aus den Kommentaren herauszulesen ist. Wer sich für Ersteres einsetzt, setzt sich leider einem gewaltigen Druck aus, wird oftmals versucht, innert kürzester Zeit ‹mundtot› zu machen. So haben die ‹Anderen› einerseits erst gar keine Chance, das System kritisch zu hinterfagen und andererseits wollen sie das überhaupt nicht, weil eine stattliche Anzahl gut daran mitverdient. Man denke hier z.B. nur an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenversicherungssystem, dem überflüssigsten Kosten-Durchlauferhitzer mit dessen höchst ineffizienten Leistungsabrechnungssystem im ganzen Gesundheitsbewirtschaftungssystem (neben der aufstrebenden IT-Szene im Gesundheitswesen). Den Hütern der neo-liberalen Wirtschaftsinteressen (SVP, CVP, FDP) auf Kosten der einzelnen Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz. Aber eben, auch der ‹Kleine› will verdienen. Nur passt Medizin und Wirtschaft so ganz und gar nicht zusammen, wenn das Wohl des einzelnen im Mittelpunkt stehen soll, gleichzeitig aber Gewinnförderung stimmen muss …
Eine zur Zeit leider gesundheitspolitisch unlösbare Herausforderung, weshalb es zur Zeit nur einen Verlierer gibt: der tatsächlich Erkrankte, weil er leider zum Spielball übergeordneter wirtschaftlicher Interessen mutierte!