Sperberauge
Bankgeheimnis wozu?
Red. Infosperber-Leser Christoph Schmid hat seine wohl berechtigten rhetorischen Fragen als Leserbrief an die NZZ geschickt.
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Seit Jahr und Tag warte ich darauf, dass jemand überzeugende Argumente gegen meine feste Überzeugung bringt, dass das Bankgeheimnis im Inland im Wesentlichen nichts als ein grandioser Steilpass zur Steuerhinterziehung bedeutet. NZZ-Wirtschaftsredaktor Peter A. Fischer hat am 5.11.15 wieder einmal eine Begründung versucht, leider vergeblich. Er schreibt:
«Das schweizerische Bankgeheimnis ist … Ausdruck eines liberalen Verständnisses vom Wert des Schutzes der Privatsphäre … Dabei steht der Bürger nicht unter ständigem Generalverdacht und muss von der Obrigkeit nicht mit allen Mitteln kontrolliert werden. Stattdessen wird von ihm Rechtschaffenheit erwartet.»
Es geht also darum, dass die Bank meine steuerrelevanten Daten nicht direkt dem Staat zur Verfügung stellt, sondern dass ich genau dieselben Daten vollständig sowie fehlerfrei selber in ein Formular schreibe und dieses dann dem Staat zukommen lasse. In diesem mühsamen Informationsumweg soll sich also unser einmaliges, typisch schweizerisch-liberales Verhältnis zwischen Bürger und Staat kondensieren? Wobei obendrein in Kauf genommen wird, dass fremde Staaten unter Umständen besser über meine finanziellen Angelegenheiten Bescheid wissen als der eigene?
Und warum stehen dann angesichts dieses kumpelhaften Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat an jeder Strassenecke Radarfallen, diese Inkarnationen des obrigkeitlichen Generalverdachts, dass der Bürger oft eben nicht rechtschaffen sei?
Ärgerlich finde ich allerdings, dass Redaktor Fischer in seinem Artikel kein Wort darüber verliert, wie viele Milliarden, die wegen des Bankgeheimnisses hinterzogen werden können, von den ehrlichen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Zu ergänzen wäre, dass die Arbeitgeber in vielen Kantonen – darunter Bern – die Lohnausweise ihrer Angestellten längst direkt an die Steuerverwaltung schicken (müssen).
Soviel zum Stichwort «gläserner Bürger». Ich habe mit dieser Offenlegung steuerrelevanter Einkommensdaten gegenüber dem Staat eigentlich kein Problem. Nervtötend ist hingegen das Gejammer der Bankgeheimnis-Wahrer, die für ihre Vermögensdaten volle Diskretion einfordern. Wieso denn? Wer vor der Steuerbehörde nichts versteckt, braucht auch den Informationsaustausch nicht zu fürchten.
Aber eben: Hier die längst durchsichtigen Lohnabhängigen – da die Eigner grosser Vermögen, die Tranzparenz scheuen. Dreimal dürfen Sie raten, weshalb.
Christoph Schmid trifft den Nagel auf den Kopf. Die Eckdaten meiner Bankkonten gehören eben, soweit sie zur korrekten Berechnung der Steuern erforderlich sind, nicht zur Privatsphäre.
Dies ist eines jener Themen, bei welchen ich manchmal an der Intelligenz einer Mehrheit zu zweifeln beginne. Warum sind so viele Leute, die durch das Steuerhinterzieher-Geheimnis geschädigt werden, statt davon zu profitieren, dafür???