Mit diesem Trick zwacken Banken PK-Gelder ab
«Dieses Buch handelt vom Einbruch der Finanzindustrie in die Sozialwerke.» Das ist der erste Satz aus dem kürzlich erschienenen Band «Das Rentendebakel» von Danny Schlumpf und Mario Nottaris. Die Recherchen der beiden Journalisten haben eine hitzige politische Debatte über einen «Rentenklau» der Finanzfirmen angestossen. Allerdings wurde bislang nur wenig darüber berichtet, wie Banken und Versicherungen im Detail vorgehen – und wie ihre Tricks unterbunden werden könnten.
Die Metapher des Einbruchs ist gut gewählt: Die beiden Journalisten zeichnen den Wandel im Schweizer Pensionskassenwesen in den letzten rund 20 Jahren tatsächlich wie einen Krimi nach, der sich weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit abspielt – der aber für die Versicherten von enormer Tragweite ist. Schliesslich stellt das Pensionskassengeld für die meisten Menschen in der Schweiz den Grossteil ihres Vermögens dar. Von diesem Geld zwackt die Finanzindustrie immer mehr für sich ab.
Ursprünglich engagierten Pensionskassen für die Betreuung ihrer Versichertengelder ein Treuhandbüro oder eine Verwaltungsfirma. War der Stiftungsrat mit dieser Verwalterin unzufrieden, kündigte er den Vertrag und suchte eine Alternative. Damit war gewährleistet, dass die PK stets zum Wohl der Versicherten entschied. So wie es im Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) festgehalten ist.
Doch in den Neunzigerjahren kam der renommierte Wirtschaftsprofessor und BVG-Experte Carl Helbling auf die Idee, dass mit den Gebühren, die für die Vermögensverwaltung anfallen, ein Haufen Geld zu verdienen. Helbling gründete eine Firma, deren einzige Mitarbeitenden er und ein Mitstreiter waren. Trotzdem zweigten die beiden jährlich eine Million Franken für Entschädigungen und Abgeltungen ab. Das funktionierte, weil Helbling gleichzeitig Stiftungsratspräsident der Gemini-Sammelstiftung, also quasi sein eigener Chef, war.
Holdings degradieren Stiftungsräte zu Marionetten
Als das ans Licht kam, war die Empörung gross. Doch das System, möglichst hohe Gebühren von den Vorsorgegeldern abzuzwacken, war erfunden – und funktioniert bis heute, wie die Journalisten Schlumpf und Nottaris in ihrem Buch überzeugend darlegen. In der Regel gründen Banken und Versicherungen Sammelstiftungen und bauen rundherum einen grossen bürokratischen Apparat, bestehend etwa aus Verwaltungsfirmen, Anlagegefässen, Broker und Immobiliengesellschaften. All das bringt Geld, das unter dem Dach der Holding zusammenfliesst und deren Besitzern satte Gewinne beschert – auf Kosten der Versicherten.
Heute gibt es mehr als 100 solche Dachgesellschaften. Sie dominieren den Schweizer Pensionskassenmarkt. Sie verlangen immer höhere Gebühren für die Verwaltung des Vermögens. Ob diese mit dem effektiven Aufwand zu rechtfertigen sind, ist meist nicht bekannt. Denn es herrscht Intransparenz. Die Gebühren tauchen auf keinem Pensionskassenausweis auf. Und die Firmen müssen dazu auch keine Zahlen offenlegen.
Die Pensionskassen und deren Stiftungsräte hätten heute nicht mehr viel zu sagen, wie die Autoren schreiben. Die Machtverhältnisse hätten sich geändert. Die Holdings würden versuchen, «so viel Geld wie möglich aus dem Versichertenvermögen zu pressen. Sie degradieren die Stiftungsräte zu Marionetten, die zwar die Verantwortung tragen, aber nichts zu melden haben. Niemand stört die Finanzunternehmen dabei, denn die Pensionskassenaufsicht ist schwach.»
Wehren sich Pensionskassen, wird es schmutzig
Dazu führen Schlumpf und Nottaris das Beispiel des Skandals um die Pensionskasse Phoenix an. Diese macht seit etwa 2016 Schlagzeilen, weil plötzlich ein Loch von 12 Millionen Franken in deren Kasse klaffte. Jahrelang wurde dafür einer der Gründer der Pensionskasse verantwortlich gemacht.
Doch die Autoren zeichnen ein anderes, überzeugenderes Bild: Vielmehr dürften die wahren Verantwortlichen in der Holding zu suchen sein, die massgeblich von der Schwyzer Kantonalbank kontrolliert wurde. Alles deutet darauf hin, dass buchhalterische Fehler im Jahr 2015 das Loch verursachten. Dafür war die Holding zuständig.
Obwohl sie von diesen Unregelmässigkeiten erfuhren, gelang es den Stiftungsräten lange nicht, sich aus den Fängen der Holding zu befreien. Als sie die Verträge kündigen wollten, setzten die Verantwortlichen der Holding Druck auf: Sie machten ihrerseits Vorwürfe, drohten mit Klagen. Die geschilderten Szenen sind filmreif: Ein führender Mitarbeiter der Holding beschaffte sich illegal Dokumente bei der Pensionskasse, die angeblich krumme Geschäfte des Gründers belegen sollten. Und mit Hilfe der grossen PR-Firma Hirzel Neef Schmid wurde eine Schmutzkampagne orchestriert, die über die Blätter der Tamedia den Weg an die Öffentlichkeit fand.
Die Holding-Manager gingen gar noch weiter, als sie bei der Aargauer Pensionskassenaufsicht eine «Gefährdungsmeldung» gegen die Stiftungsräte der Pensionskasse einreichten. Prompt setzte die Pensionskassenaufsicht den Phoenix-Stiftungsrat ab. Vorschnell, wie sich zeigen sollte, denn die Aufsicht unterliess es, die Verantwortlichen der Pensionskasse überhaupt anzuhören – für die Autoren ein Zeichen für die generell schwache Pensionskassenaufsicht in der Schweiz.
Da der für den Stiftungsrat als Ersatz eingesetzte Anwalt die Verträge erneut kündigte, konnte sich die Pensionskasse doch noch von ihrer Verwalterin befreien, die für das Loch in der Kasse verantwortlich ist – verschiedene Gerichtsverfahren sind noch hängig. Eine solche Wende im Sinne der Versicherten sei allerdings zweifellos die Ausnahme, so die Autoren. «In aller Regel gewinnt das System.»
Mehr Transparenz, Aufsicht und Regulierung
Für die Autoren ist der Fall Phoenix eine Warnung, dass sich private Finanzdienstleister der zweiten Säule und damit unserer Vorsorgegelder bemächtigen können. Er «offenbart exemplarisch die Macht der Finanzindustrie und die Ohnmacht der Stiftungsräte in diesem Markt», schreiben sie.
Darum fordern Schlumpf und Nottaris mehr Transparenz, Aufsicht und Regulierung. Etwa müsse offengelegt werden, wie hoch die Kosten für die Vermögensverwaltung im Detail sind. Dafür steht heute nichts im Gesetz. Auch schlagen sie vor, Vermögensverwalter dazu zu verpflichten, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (rund zwei Drittel des ganzen Topfs) passiv anzulegen. Das würde bedeuten, dass der riesige Apparat, der Verwaltungskosten in Milliardenhöhe verursacht, überflüssig würde. Ausserdem würde damit erst noch eine bessere Rendite resultieren (siehe Kasten).
Derzeit zwinge der Staat die Vorsorgeversicherten dazu, eine ganze Industrie zu finanzieren, schliessen die Autoren. Das System der beruflichen Vorsorge sei unfair. Gefordert sei die Politik. Falls sich die Parlamentarier dem massiven Druck der Finanzlobby in Bundesbern beugen würden, brauche es eine Volksinitiative.
Haben die Finanzfirmen 200 Milliarden Vorsorgegeld verspielt?
Die Vermögensverwalter legen das Vorsorgegeld überwiegend mit aktivem Management an. Das heisst, dass sie es gezielt in Aktien oder Obligationen anlegen. Der Aufwand für diese Art der Vermögensanlage ist hoch. Die ausgewiesenen Kosten für die Vermögensverwaltung haben sich von 2010 bis 2020 verdoppelt, von 2,7 Milliarden auf 5,3 Milliarden Franken pro Jahr – wobei es wohl weitere versteckte Kosten gibt, die nicht offengelegt werden müssen.
Im Gegenzug versprechen die Finanzfirmen eine überdurchschnittliche Rendite. Die Journalisten Danny Schlumpf und Mario Nottaris haben nachgerechnet. Und sind zu einem überraschenden Ergebnis gekommen: Hätten die Vermögensverwalter nicht aktiv, sondern passiv (etwa mit Indexfonds, die automatisiert sind und selbst von Laien bedient werden können) angelegt, wäre das Vorsorgegeld auf heute total 1400 statt 1200 Milliarden angestiegen. Die Autoren schliessen daraus, dass Finanzdienstleister dazu gezwungen werden müssten, das Geld passiv anzulegen.
Hansueli Schöchli von der NZZ kritisierte die beiden Buchautoren dafür, dass diese in ihrer Rechnung von einem Aktienanteil von 40 Prozent ausgegangen waren – was höher ist als die effektiven Anteile. «Der Aktienanteil der Pensionskassen lag früher eher bei 25 bis 30 Prozent. Die Feststellung im Nachhinein, dass ein Aktienanteil von 40 Prozent rentabler gewesen wäre, bringt keinen Mehrwert», schreibt er. Er diagnostiziert «kein dramatisches Anlageversagen». Doch auch seine Rechnung zeigt zumindest keinen Mehrwert der aktiven Anlagestrategie.
Danny Schlumpf/Mario Nottaris (2022): Das Rentendebakel. Wie Politik und Finanzindustrie unsere Vorsorge verspielen. Rotpunktverlag.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Für welche Interessen werden die Stimmrechte der Aktien genützt,
die im Vemögen der Pensionskassen liegen. Welcher Unabhängige kontrolliert das.
Bei ETF’s ist das ja auch ein Miss-Stand.
Das entscheiden die Stiftungsräte der einzelnen Pensionskassen für jede Pensionskasse individuell. Diese Stiftungsräte sind paritätisch zusammengesetzt aus 50% Arbeitgebervertretern und 50% Arbeitnehmervertretern.
Das Buch verbreitet Falschinformationen und haltlose Unterstellungen, sowie «Berechnungen» ohne transparente Nachvollziehbarkeit. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat dies teilweise hier dargelegt:
https://www.asip.ch/de/newsroom/socialnewsroom/post/262-das-fake-news-debakel-der-zweiten-saule und auch die Geschäftsführerin einer Pensionskasse lässt kein gutes Haar am Buch: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7001225494062845952?updateEntityUrn=urn%3Ali%3Afs_feedUpdate%3A%28V2%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7001225494062845952%29
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei diesem Buch um eine gezielte PR-Massnahme zur Beeinflussung der Ständeratsdebatte handelt oder nur um ein zufälliges Erscheinen so kurz davor.
Warum geben Sie Asip und Linkedin und keine direkten Datenquellen z.B von der FINMA in Ihrer Antwort in den Text?
Dort findet man ja die Betriebsrechnung der PK’s und kann selbst nachsehen. Denke die FINMA wird wohl nicht so direkt mit den PK’s verflochten sein wie Asip?
https://www.finma.ch/de/dokumentation/finma-publikationen/berichte/daten-zur-betriebsrechnung-berufliche-vorsorge/
Direktlink zu 2021:
https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/finma-publikationen/versicherungsbericht/e-tabellen/offenlegung-betriebsrechnung/20220909-brbv-publikation-schemen-und-abbildungen-bj-2021.xlsx?sc_lang=de&hash=DB4126CA701F0CC7FC8902FDCCBFCB4E
Und das hier ist nicht sehr vertrauenserweckend:
https://www.tagblatt.ch/news-service/wirtschaft/berufliche-vorsorge-oberaufsicht-schlaegt-alarm-480-pensionskassen-sind-in-finanzieller-schieflage-ld.2361626
Ganz einfach: die FINMA hat keinen Faktencheck zu diesem Buch publiziert. Um anhand der FINMA-Veröffentlichungen zu durchschauen, mit welchen Tricks im Buch gearbeitet wird, müsste man schon fundierte Fachkenntnisse besitzen. Der Tagblatt-Artikel hat im übrigen keinen Bezug zu den sensationslüsternen Behauptungen im Buch. Dabei geht es um die simple Tatsache, dass Pensionskassen in schlechten Jahren auch mal Verluste einfahren können; was aber weniger schlimm ist, weil sie in guten Jahren für solche Fälle Reserven anlegen (was immer wieder kritisiert wird, weil angeblich zu wenig von der Rendite den Versicherten gutgeschrieben wird; in schlechten Jahren ist man dann aber froh und schweigt).
Leider geht es immer um Bereicherung, Macht und Kontrolle.
Wie die geschilderte Pensionskassen-Tragödie zeigt, sind wir Bürger immer das Substrat, an dem die Bereicherung stattfindet, wobei die grösste Bereicherung an den grossen Töpfen Staatsausgaben, Vorsorgegelder, Krankenkassengelder etc. auch die grössten Finanzhaie anlockt.
Komischerweise ist bald unser gesamtes Leben vom Staat streng reguliert, aber wenn es um Schlupflöcher für grosse Finanzhaie geht, gibt es immer offene Türen.
Das kann doch kein Zufall sein.
Das einzige wirksame Instrument wäre volle Transparenz und rigorose Kontrolle dieser Gelder kombiniert mit hohen Gefängnisstrafen für Delikte in diesem Bereich – aber darauf können wir lange warten, weil die Systemlinge sich gegenseitig davor bewahren.
Eine Volksinitiative ist dagegen völlig untauglich. Hier bräuchte es einen dringlichen Bundesbeschluss mit Rückforderung der gesamten Deliktsumme.
Träumen wir weiter. Wir leben ja in der besten Schweiz seit Gründung.
Die Daten mit der Betriebsrechnung der berufliche Vorsorge finden sich hier:
https://www.finma.ch/de/dokumentation/finma-publikationen/berichte/daten-zur-betriebsrechnung-berufliche-vorsorge/
https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/finma-publikationen/versicherungsbericht/e-tabellen/offenlegung-betriebsrechnung/20220909-brbv-publikation-schemen-und-abbildungen-bj-2021.xlsx?sc_lang=de&hash=DB4126CA701F0CC7FC8902FDCCBFCB4E
Entspricht absolut meinen Erkenntnissen. Etwas mehr Transparenz von Seiten der Aufsichtsbehörde könnte hier etwas Klärung schaffen.
Meine eigenen Einschätzungen der «Leakages» lag allerdings noch einiges höher.
Eine korrekte Vermögensverwaltung könnte die Diskussion um eine Senkung des «Umwandlungssatzes» überflüssig machen.
Der BVG-Mindest-Umwandlungssatz muss gesenkt werden, weil die Lebenserwartung an Pensionierung um 1/3 gestiegen ist. Die gleiche Summe muss also statt für ca. 15 Jahre neu für über 20 Jahre reichen. Wie soll das durch geringere Vermögensverwaltungskosten aufgefangen werden, wenn diese nur ca. 0.5% des Vermögens ausmachen? Diese Rechnung würde niemals aufgehen können.
Lesen Sie dazu mein Papier
https://www.infosperber.ch/gesellschaft/sozialversicherungen/der-ruf-nach-tieferen-renten-ist-panikmache/
Die vorhandenen Reserven genügen, bei adäquatem Kapitalmanagement, den aktuellen Umwandlungssatz zu finanzieren.
Korrekt. Die AKTUELLEN Reserven reichen aus, um die Lücke zu finanzieren, die aus der gestiegenen Lebenserwartung resultiert. Aber wie schnell sind sie aufgebraucht und woher stammt das Geld in diesen Reserven? Letzteres ist der entscheidende Punkt. Die Reserven werden immer und immer aus den Renditen auf dem Kapital der Beitragszahler aufgebaut, also der Versicherten, die noch nicht pensioniert sind. Das ist die Umverteilung von Jung zu Alt, die die Folge des zu hohen Mindest-Umwandlungssatzes ist. Anders formuliert handelt es sich um einen aufgrund eines falsch eingestellten Parameters erzwungenen Rentenklau an den Jungen. Denn ihnen wird Geld weggenommen. Die Pensionierten können nichts dafür. Verantwortlich sind Gesetzgeber und Stimmvolk, die die notwendige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes bisher verhindert haben. So ist dieser immer noch so hoch, wie er für eine Lebenserwartung von 15 Jahren ab Pensionierung sein darf, aber nicht für 20 Jahre und mehr.
Es würde der Transparenz dienen, wenn Sie jeweils angeben, dass der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP zu den Kunden Ihrer PR-Firma zählt.
«weil die Lebenserwartung an Pensionierung um 1/3 gestiegen ist»
Sie geben hier nicht mal die Zeitspanne an. Mag sein, dass die Lebenserwartung etwas gestiegen ist, aber die Löhne sind auch mal gestiegen, oder?
Dazu gab es einen Beitrag von IS:
https://www.infosperber.ch/gesellschaft/sozialversicherungen/die-lebenserwartung-stoesst-an-grenzen/
Das BVG ist eh ein rechtlich fragwürdiges Konstrukt.
Früher gab es noch die «goldenen Fesseln», wo der Arbeitnehmer ein Teil seiner Vorsorgegelder verlor, wenn er den Arbeitgeber wechselte.
Dann bei Alleinstehenden fällt ihr gesamtes angespartes Vermögen im Todesfall den Pensionskassen anheim wobei diese das Geld zur Abdeckung vom Langlebigkeits Risiko verwenden.
Der Zeitraum ist: seit das BVG 1985 in Kraft trat. Die Entwicklung kann man beim Bundesamt für Statistik nachschauen (https://www.bfs.admin.ch/news/de/2022-0461). Dass die Löhne seitdem gestiegen sind, ist irrelevant, denn egal wieviel man in der Pensionskasse für die Rente anspart, es wird immer mit dem Umwandlungssatz rationiert. 100’000 reichen dann genauso lange, wie 200’000, nämlich – wenn man der Einfachheit halber eine Verzinsung von 0% annimmt – exakt 14.7 Jahre. Der Unterschied besteht lediglich in der Höhe der Rente, die bei 200’000 doppelt so hoch ausfällt. Länger reichen tut sie trotzdem nicht.
Es würde der Transparenz dienen, wenn Sie jeweils angeben, dass der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP zu den Kunden Ihrer PR-Firma zählt.
Vermögensverwaltung kann besser oder schlechter, kann günstiger oder teurer gemacht werden. Wir «Nicht-Verwalter» sind uns sicher einig: lieber günstiger und besser. Missstände und Abzocker-Zustände sollten möglichst eliminiert werden.
Gleichzeitig muss ich sagen leuchtet mir das Argument von Herr Metzinger ein. Das Lebenserwartungsalter ist recht deutlich gestiegen, die Renten fliessen länger. Zum zweiten sind die Zinsen (abgesehen von diesem Jahr) in den letzten 30 Jahren kontinuierlich gesunken. Die Aktienrenditen waren zwar aus Sicht von investierten Anlegern zG recht hoch, im Gleichgang sind aber auch die Bewertungen gestiegen (auch hier im langjährigen Schnitt). Für die Erreichung der künftigen Renten sind beide Punkte (längere Rentendauer, mutmasslich weniger Rendite auf den investierten Kapitalien) negativ.
Natürlich mögen hoffentlich vorhandene Reserven das ein wenig abzufedern. Eine Senkung der Rentenumwandlungssätze ist aber mMn gut begründet.
Der heutige Finanzsektor ist überdimensioniert. Er schafft keine volkswirtschaftlichen Werte, die seiner Grösse entsprechen würde. Damit die einen ihre grossen Gewinne einstreichen können, brauchen sie «nützliche Idioten», die weniger erfolgreich unterwegs sind. Bei diesen «nützlichen Idioten» mag es sich zum Teil um unbedarfte Privatanleger handeln. Mein Verdacht ist aber seit längerem, dass auch Pensionskassen diese Rolle übernehmen.
Es braucht mehr Transparenz. Transparenz nützt aber nur, wenn die Versicherten auch wechseln können, ohne den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Verknüpfung zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse muss gelöst werden.
Bringen Sie bitte Fakten statt einem unguten „Gefühl“. Weshalb sollen Pensionskassen die Rolle von „nützlichen Idioten“ übernehmen? Haben Sie irgendwelche konkreten Fakten, die eine derartige, unglaubliche Unterstellung belegen könnten? Und was ist mit der Transparenz? Kennen Sie überhaupt die Transparenzvorschriften und -praxis? Was daran konkret soll mangelhaft sein?