3.3.2024 AHV-Rente

Am 3. März 2024 jubelten Gewerkschaften und SP: Die Abstimmenden befürworteten eine 13. AHV-Rente «spätestens» ab 2026. © srf

Laut Ausgleichskassen wäre die 13. Rente schon 2025 möglich

Urs P. Gasche /  Der Bundesrat müsste lediglich möglichst bald mit einer Verordnung eine allgemeine Rentenerhöhung um 8,3 Prozent beschliessen.

«Zusatzrenten fliessen ab 2026», titelten Tamedia-Zeitungen am 13. März. Auch die NZZ schreibt von der 13. Rente in Form einer allgemeinen Erhöhung der Renten um 8,3 Prozent «ab 2026». 

Im Vorfeld der Abstimmung beteiligten sich die Zeitungen dieser Verlage an der «Nein»-Kampagne. Deshalb überrascht es kaum, dass sie jetzt die Möglichkeit einer früheren Auszahlung der 13. Rente gar nicht zur Diskussion stellen.

Sie ignorieren dabei, dass der neue Artikel in der Bundesverfassung vorschreibt, dass die 13. AHV-Rente «spätestens» ab 2026 ausbezahlt werden muss. Mit anderen Worten: Wenn möglich sollte die Rentenerhöhung bereits nächstes Jahr eingeführt werden.

Der Gewerkschaftsbund, der die Initiative lanciert hatte, fordert die Einführung bereits im nächsten Jahr. Das erklärte Gewerkschaftspräsident Yves Maillard gegenüber Infosperber. Er ziehe eine einmalige Auszahlung Ende Jahr vor.

Eine Verordnung des Bundesrats genügt

Nach der Abstimmung am 4. März hatte Infosperber kommentiert: «Wenn die bürgerlichen Lobby-Vertreter in Bern sich tatsächlich als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes verstehen, müssten sie den klaren Volkswillen ernst nehmen und die 13. Rente bereits für nächstes Jahr beschliessen.» 

Unterdessen erklärte das Justizdepartement, dass das Parlament dazu gar keine Gesetzesänderung beschliessen muss. Der Bundesrat kann die 13. Rente per Verordnung einführen.

Rentenerhöhungen gibt es immer wieder, weshalb die Vorbereitungen dafür innerhalb eines halben Jahres möglich sein sollten. 

Falls der Bundesrat eine Verordnung zur Erhöhung rasch beschliesst, bliebe genügend Zeit, um dem Volkswillen bereits im Jahr 2025 stattzugeben. Das jedenfalls erklären drei AHV-Ausgleichskassen, die Infosperber gefragt hat. Sie wären für die Ausführung zuständig, möchten jedoch nicht namentlich zitiert werden.

Laut diesen Ausgleichskassen bräuchte es zwei Voraussetzungen:

  1. Die 13. Rente wird nicht separat Ende Jahr ausbezahlt. Denn das würde wegen Anspruchsänderungen während des Jahres aufwändige Abgrenzungen nötig machen. Vielmehr soll die 13. Rente in Form einer Erhöhung aller Renten um 8,3 Prozent ab 1. Januar ausbezahlt werden.
  2. Der Bundesrat beschliesst die 8,3-prozentige Erhöhung möglichst rasch. Dann bliebe den Ausgleichskassen genügend Zeit, um die Erhöhung ab 2025 aufzugleisen. «Bis der Bundesrat eine konkrete Verordnung erlässt, müssen wir die Hände in den Schoss legen», erklärt der Leiter einer Ausgleichskasse.

Das angefragte Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist apodiktisch anderer Meinung: «Eine Auszahlung schon ab 2025 ist angesichts der äusserst kurzen Frist unmöglich.» 

Die Argumente des BSV

Der «technisch-administrative Vollzug sei «nicht identisch wie bei den regelmässigen Rentenanpassungen». Die Gründe seien folgende: 

  • «Der Zuschlag muss gemäss Volksinitiative dauerhaft separat geführt und ausgewiesen werden, damit dieser bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen ausgeklammert werden kann.»
  • «Viele andere Werte hängen von der Basis-Rente ohne Zuschlag ab. Auch deshalb muss der Zuschlag separat ausgewiesen werden.»
  • «Komplexer als üblich ist die Sache auch, weil der Zuschlag nur für Altersrenten, nicht aber auch für Hinterlassenen- und Invaldenrenten gilt.»

Die angefragten Chefs von drei AHV-Ausgleichsstellen halten diese Argumente übereinstimmend für nicht stichhaltig. Es sei einfach, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen die Erhöhung der AHV-Renten auszuklammern. Ebenso einfach sei das Erfassen der Basis-Rente für andere Zahlungen, die von dieser Basis-Rente abhängen. Und die Erhöhung nur bei Altersrenten vorzunehmen und nicht gleichzeitig auch bei den Hinterlassenen- und Invalidenrenten sei alles andere als «komplex».

Eine der Ausgleichskassen weist darauf hin, dass es die Ausgleichskassen während der Corona-Pandemie geschafft hätten, Auszahlungen der bewilligten 3,7 Milliarden Franken für Selbständigerwerbende innerhalb von wenigen Tagen zu starten.

Schliesslich erinnert Pensionskassenexperte Hans-Ulrich Stauffer daran, dass Liechtenstein eine jeweils Ende Jahr ausbezahlte 13. AHV-Rente schon im Jahr 1992 problemlos eingeführt hatte.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120107um17_56_48

Die Demokratien im Stress

Die Finanz- und Politkrisen setzen den Demokratien im Westen arg zu. Auch mit der Gewaltenteilung haperts.

Senioren Paar.monkeybusiness.Depositphotos

Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

2 Meinungen

  • am 15.03.2024 um 11:36 Uhr
    Permalink

    Man muss nicht gleich, wie a. Bundesrat U. Maurer, um den Zusammenhalt der CH besorgt sein: Misstrauen gegenüber der Begründungsrhetorik der Behörden hat seit der Hysterie der „Pandemie“ weite Bevölkerungskreise erfasst. Wenn die Administration der CH jetzt etwas Weisheit hätte, könnte sie sich dieses Mal im Umgang mit den Auszahlungsmodalitäten der 13.AHV-Rente etwas weniger kompliziert (um nicht zu sagen bevormundend) zeigen.

  • am 16.03.2024 um 08:59 Uhr
    Permalink

    Wenn sich der Bundesrat weiter bitten lässt, ist am 6. Juni das Ja sicher.
    Mir scheint das Gremium habe die Bodenhaftung verloren, und in der Tat fliegen die Glorreichen 7 lieber mit klapprigen Dienstflugzeugen ins Tessin, und mit feinen Diensthelikoptern von Bern zu jeder nur erdenklichen Hundsverlochete. Oder sie gehen auf Steuerzahlers Rappen (das ist ein wunderschönes, rabenschwarzes Pferd – nicht eine Münze – äh, sorry; in modernen Zeiten ist das ein: Skilift) ins Vergnügen. Und das, während unsereins Antabus-2.0 «gegen dynamische Preise» schlucken muss, sonst verliert unsereins die Bodenhaftung.
    Das heisst: Am 25.11.2024 gibt es die erste 13. Rente, und Vögel die Anderes zwitschern fliegen bitte ab, mit dem neuen Langstrecken-Dienst-Jet, zur Antabus-2.0-Kur auf den Malediven.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...