Die Schlinge um Uber zieht sich zu
Wer über die Uber-App einen Fahrdienst bestellt, will eine Fahrt von A nach B, und zwar günstig und mit einem einzigen Klick übers Smartphone. Für rechtliche Fragen interessieren sich die Uber-Kundinnen und -Kunden in der Regel nicht allzu sehr.
Doch genau über solche bürokratischen Hürden stolpert der Taxiservice gerade. Umstritten ist nämlich der Erwerbsstatus der Fahrer: Sind sie Angestellte oder Selbständige? Nach wie vor gibt es dazu keinen Entscheid des Bundesgerichts. Doch allmählich zeigt sich, wohin die Reise geht. Denn nachdem mehrere Westschschweizer Gerichte entschieden hatten, dass Uber-Fahrer arbeitsrechtlich als Angestellte gelten, doppelte nun das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich nach. In einem aktuellen, lange erwarteten Urteil kommt es zum ziemlich eindeutigen Schluss, dass es bei Uber-Fahrern zwar Anzeichen für selbständige Erwerbstätigkeit gäbe, unter anderem die Tatsache, dass der Transport im eigenen Auto erfolge. Alles in allem hätten sie aber als unselbständigerwerbend zu gelten – also als Angestellte von Uber.
Beim Erwerbsstatus geht es für die Angestellten um soziale Absicherung und für Uber um viel Geld. Gelten die Fahrer als Angestellte, kommen auf Uber im Rahmen des Arbeitsrechts Arbeitgeberpflichten zu (z.B. Lohnfortzahlungen, Kontrollen von Ruhezeiten, etc.). Ausserdem muss Uber seine Fahrer dann gegen soziale Risiken wie Unfall und Arbeitslosigkeit versichern und (je nach Höhe des Einkommens) den Arbeitgeberanteil an die berufliche Vorsorge leisten.
Für die Gewerkschaft Unia ist nach dem Urteil klar, dass Uber seine Tausenden FahrerInnen in der Schweiz de facto schwarz beschäftigt. Es geht um viel Geld, denn Uber operiert schon seit 2013 in der Schweiz. Zur Einordnung: Bei einem Verdienst von jährlich 20’000 Franken fallen Lohnbeiträge in der Höhe von circa 3000 Franken an. Unia geht darum davon aus, dass Uber seinen FahrerInnen Beiträge von mehreren Hundert Millionen Franken schuldet. Die Gewerkschaft fordert von den Kantonen, das Arbeitsgesetz durchzusetzen und sicherzustellen, dass Uber die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnet.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Uber wird den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Kommt dieses zum selben Schluss wie die Vorinstanz aus Zürich, bedeutete dies zwar nicht direkt ein Verbot des Fahrdienstes, es käme einem solchen aber sehr nahe. Denn die Vorteile von Ubers Geschäftsmodell gegenüber dem regulären Taxigewerbe – allen voran der günstige Preis – wären auf einmal praktisch dahin.
Ein dritter Erwerbsstatus als Ausweg?
Das Urteil ist insofern wichtig, da Uber als Paradebeispiel für die sogenannte «Gig Economy» (zu deutsch Plattformökonomie) gilt. Dazu gehören auch Anbieter beispielsweise aus der Reinigungs- (Helpling, batmaid) oder Dienstleistungsbranche (Mila, Gigme), welche Aufträge online über eine Plattform vermitteln.
Die Frage drängt sich auf: Wenn das Gesetz aus der Vor-Digitalisierungs-Ära solche innovativen Geschäftsmodelle verhindert, müsste es dann nicht angepasst werden? Genau dies verlangten verschiedene parlamentarische Vorstösse in den letzten Jahren. Unter anderem wurde in einem Postulat eine Sonderlösung für Plattformanbieter in Form eines Status «selbständiger Angestellter» gefordert – ein Vorschlag, den ursprünlich die Denkfabrik Avenir Suisse in der Studie «Wenn die Roboter kommen» in die Diskussion eingebracht hatte.
Zu dieser Frage publizierte der Bundesrat Ende Oktober einen wenig beachteten Bericht. Dieser prüft auf fast 100 Seiten die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts. Auch Uber und Co. wurden dafür befragt. Der vom Bundesamt für Sozialversicherung verfasste Bericht diskutiert ausführlich verschiedene Optionen. Neben dem erwähnten «dritten Erwerbsstatus» etwa auch eine obligatorische Risikoversicherung oder eine «berufliche Vorsorge light» für Selbständige – also Möglichkeiten, einen gewissen sozialen Schutz zu gewährleisten, jedoch auf tieferem Niveau. In anderen Ländern operiert Uber genau mit einem solchen sozialrechtlichen Sonderstatus. Dort können Plattformunternehmen ihre Beschäftigten gegen gewisse soziale Risiken versichern und ihnen Weiterbildungen anbieten. In der Schweiz ist das nicht möglich, da sie sonst als Arbeitgeber klassifiziert würden.
Der Bericht ist für Uber und Co. wenig erfreulich. Denn der Bundesrat lehnt alle diskutierten Optionen ab. Der Wunsch nach mehr Flexibilität im Sozialversicherungsrecht sei zwar «verständlich». Doch es bestünden auch Risiken, namentlich dass bei einem Sonderweg für Plattformanbieter jene Unternehmen mit traditionellen Geschäftsmodellen verlieren, die ihre Angestellten unselbständig beschäftigen. Das sei nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich, sondern es bestünde auch die Gefahr, dass es zu neuen prekären Anstellungssituationen sowie vermehrten Lohnungleichheiten komme. Bei einem dritten Erwerbsstatus explizit für Plattformbeschäftigte äussert er zudem Bedenken, ob dieser mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei.
Das Fazit des Bundesrats: All diese Optionen «bedürfen zum heutigen Zeitpunkt keiner weiteren Prüfung.» Einen Sonderstatus für Uber und Co. brauche es nicht, denn das Sozialversicherungsrecht sei flexibel genug, auch für die Gig Economy.
Für Uber zieht sich damit die Schlinge immer enger zu. Juristisch bleibt dem Unternehmen die Hoffnung, dass das Bundesgericht anders als die kantonalen Gerichte im Sinne des Fahrdienstvermittlers entscheidet. Uber argumentiert unter anderem mit mehreren in den kantonalen Urteilen noch nicht berücksichtigten Verbesserungen der letzten Jahre. Zudem darf sich Uber auch berechtigte Hoffnungen machen, dass ihm liberale PolitikerInnen zur Hilfe eilen und versuchen werden, im Parlament Mehrheiten für eine Gesetzesanpassung zu finden. Schliesslich profitiert das US-Unternehmen davon, dass es nicht nur Fahrgäste transportiert, sondern auch eine Idee für die Zukunft der Wirtschaft: die Gig-Economy, Plattformökonomie oder wie es eben auch heisst: die «Uberisierung».
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Die Zeit bringt Veränderung, das ist ein völlig natürlicher Prozess, mit dem man sich als Gesellschaft auseinadersetzten muss und dazu gehören auch Abfallprodukte wie die Gig Economy. Das Konzept scheint, bei zusammengekniffenen Augen, auf kurze Sicht seine Vorteile zu haben. Langfristig gesehen bringt es der Allgemeinheit jedoch nur Nachteile und zeigt auf, wieso ein «freier Markt» ohne Gesetze nicht funktioniert. Ein Paradebeispiel für Raubtierkapitalismus und die individuelle Bequemlichkeit.
Es ist zu hoffen dass das Bundesgericht der Argumentation des Bundesrats folgt und dem ganzen fürs Erste einen Riegel vorschiebt.
In meiner Rolle als Einzelunternehmer beriet ich Firmengründer mit Behinderung und erklärte, wie die AHV und die Unfallversicherung funktonieren, und machte auch die Abrechnungen dafür. Ich suchte mal selber behinderungsbedingt eine Reinigungskraft für zuhause. Mich hat dann überrascht, wie die Damen Reissaus nahmen, als ich sagte, ich würde sauber mit der AHV abrechnen. Wir gaben es auf und beauftragten statt dessen eine Agentur.
Diese Erfahrung zeigt mir, dass es doch ein sehr niederschwelliges Modell für das Prekariat und die Gig Economy braucht. Und die Leute, die da arbeiten, müssen die Möglichkeit haben, zumindest einen grossen Teil des Erwerbs nicht an die Sozialhilfe angerechnet zu bekommen. Das alles muss einfach funktionieren und keine Kostenfallen verursachen. Sonst arbeiten die Mutigeren einfach schwarz und die anderen gar nicht erst.
Mich überrascht nicht, dass dies beim Bund kein Thema ist. Das Prekariat hat keine Stimme. Eher ist es umgekehrt so, dass Leute, die einen ordentliche Arbeit haben, kein Verständnis für diese Situation haben und finden, da seien Extrawürste ungerecht.
Schon vor Jahren haben Politiker das Car Sharing, Car Pooling und Ride Sharing gepuscht, mit dem Ziel, weniger Fahrzeuge auf die Strasse zu haben. Unmittelbar vor vielen Grenzen zur Schweiz wurden sogar Parkplätze mit Schweizersubventionen freigestellt, damit dort Fahrzeuge gelassen werden können. Viele nutzen die einte oder andere Möglichkeit, bei den Grenzgängern ist Ride Sharing ziemlich üblich, und wir sind froh. Auch für die Nutzer ist es interessant, denn die Fahrtkosten sinken. Unter dieser Optik, ist Uber sehr willkommen, denn es hilft auch bei sporadischen Fahrten, Fahrzeuge besser zu nutzen. Komischerweise setzen sich viele ein, um diese hoch-intelligente Lösung zu verbieten, Richter an der Front, Richter, die sehr wahrscheinlich eine angenehme Strecke mit dem Zug und dem Tram zu günstigen Zeiten zurücklegen! Wir müssen uns entscheiden: Uber oder Milliarden Subventionen an SBB? Uber oder giftige Emissionen?
> Uber oder giftige Emissionen?
Was für giftige Emissionen? Soviel ich weiss, verursachen die Bahnen weniger Emissionen als konventionell motorisierter Individualverkehr.
So würgt ein starres Gesetzessystem soziale Veränderungen ab, denn wo steht geschrieben, dass man «nur» Fahrer ist, wenn man Uber fährt? Ich kann problemlos am Wochenende etwas Zusatzverdienst machen, indem ich ab und zu Fahrgäste mitnehme, bezahlter Autostopp quasi. Wenn ich dafür aber eine AHV Abrechnung machen muss, dann lass ich es lieber.
Uber macht fette Gewinne, dass davon etwas mehr an Staat und Arbeiter geht, ist eine legitime Forderung, aber der bürokratische Weg der gewählt wird, ist nicht zielführend. Die Politik scheint nicht kreativ genug für neue Formen der Besteuerung und unser System fördert auch keine bürokratische Kreativität.
Die Qing Dynastie besteuerte noch 1850 nur Boden und Salz, Handel und Industrie waren unbesteuert und entsprechend fehlte dem Staat Geld. Heute stellt China sicher, das Gig Ökonomie dem Staat Gewinn bringt, damit die sozialen Folgen anderweitig abgefedert werden können. Europa erinnert mich immer mehr an die Qing Zeit denn an moderne Staatsführung.
Richtig so! Gig Economy führt nur zur Abschöpfung der Wertschöpfung, meist im Ausland realisiert, sowie zu prekäre Arbeitsbedingungen und unfairem Wettbewerb.
Es ist an der Zeit, dass auf jeden Franken Einkommen, egal welcher Art, an der Quelle Steuern und Sozialabgaben inkl. BVG abgeführt werden.
Ebenfalls ist es an der Zeit, dass ein Verfassungsmäßiges existenzsicherndes Grundeinkommen ALLEN zusteht, die rechtmäßig bezogenen Sozialhilfe nicht mehr Rückerstattungspflichtig ist und die Zusatz verdienste hier nicht mehr ange- und verrechnet werden.