13. AHV-Rente und Prämien-Obergrenze sind leicht zu finanzieren
Stempelsteuer für die Deckelung der Krankenkassenprämien
Der jüngste Vorschlag stammt von SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Er betrifft die Deckelung der Krankenkassenprämien bei maximal 10 Prozent des steuerbaren Einkommens. Bei einer sehr grosszügigen Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels müsste der Bund zusätzliche gut vier Milliarden Franken übernehmen.
Zur Finanzierung würde es reichen, die Stempelabgabe auf Börsengeschäften wieder auf das ursprüngliche Niveau zu erhöhen. Dass man die Stempelsteuer im Laufe der Jahre mehrmals gesenkt hat, kritisierte Badran schon immer: «Warum soll man eine Mehrwertsteuer zahlen, wenn man Geld gegen eine Ware tauscht, aber keine Steuer, wenn man Geld gegen eine Aktie tauscht?»
Eine Erhöhung der Stempelabgabe auf das ursprüngliche Niveau würde die gesuchten über vier Milliarden Franken einbringen. (Siehe Jacqueline Badran: «Der lange Atem des Vergessens»; Bezahlschranke).
Bundessteuer für die 13. AHV-Rente
Werner Vontobel hatte den Vorschlag des Lesers Peter Stör durchgerechnet: «Die 13. AHV-Rente mit der direkten Bundessteuer zahlen». Mit einer Erhöhung der Bundessteuer um 20 Prozent wäre die 13. AHV-Rente glatt finanziert.
Die Finanzierung mit der Bundessteuer hätte grosse Vorteile:
- Die Bedürftigsten unter den Beschäftigen und unter den Rentnern profitieren von einer 13. Rente, ohne anderweitig dafür belastet zu werden. Denn Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen müssen keine oder fast keine Bundessteuer zahlen.
- Bei einer Erhöhung der Bundessteuer kommen vor allem Beschäftigte und Rentner mit höchsten Einkommen zur Kasse. Damit würde das «Giesskannenprinzip» der 13. Rente kompensiert.
Alle diejenigen, welche das «Giesskannenprinzip» der 13. Rente kritisierten und sich darüber empörten, dass auch Reiche von der 13. Rente profitieren, dürften die Finanzierung einer 20-prozentigen Erhöhung der Bundessteuer mit Freude unterstützen. Denn diese Finanzierung nimmt den Reichen die 13. Rente wieder weg.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Es gäbe reihenweise Finanzierungslösungen. Rechtsbürgerliche wollen einfach nicht. Dabei geht es denen nicht um Finanzen sondern um die Macht : Wer bestimmt, das Volk oder wir ?
Es ist doch hochinteressant, dass alle Finanzierungsansätze ausschliesslich Umverteilungsvorschläge sind. All diese Initiativen zielen darauf hin, diejenigen, welche viel arbeiten und deshalb viel verdienen, noch mehr zur Kasse gebeten werden als es ohnehin schon der Fall ist. Bei der Bundessteuer ist es am extremsten, wo schon jetzt 60% der Steuerzahler für die gesamte Bundessteuer aufkommen!
Wenn Ihr Satz über «diejenigen, welche viel arbeiten und deshalb viel verdienen» stimmen würde, könnte ich Ihnen zustimmen. Nun müssten Sie mir jetzt erklären, wie es möglich sein soll, mit mehr Arbeit zehn, zwanzig oder dreissig Mal so viel zu verdienen wie jemand, der voll im Gastroservice, in der Reinigung oder in anderen Tieflohnbereichen arbeitet (man muss ja nicht gleich Ermotti heranziehen). Gewiss, ein wichtiger Faktor dabei ist die bessere Ausbildung inklusive Weiterbildung – aber auch die beruht ja zumindest zu einem Teil auf Voraussetzungen, die der oder die Einzelne nicht beeinflussen kann: Fachschule, Uni, ETH werden zu einem grossen Teil via Steuern bezahlt, nicht von der Einzelperson.
Herr Preisig, kurze Präzisierung: Wer viel verdient soll mehr bezahlen. Ihre Gleichung von viel arbeiten gleich viel verdienen stimmt leider nicht.
Eine Transferleistung die nicht auf dem Wege der Umverteilung finanziert worden wäre, ist mir noch nicht begegnet. Vielleicht erfindet ja mal einer die wertschöpfende Transferleistung, die sich selber finanziert. Am liebsten ein Schneeballsystem mit 150% Rendite…
Es geht übrigens auch in die andere Richtung, ich meine mit «Umverteilung von Kosten nach unten». Als ich kürzlich beim Preisüberwacher reklamiert habe, Franken 2.35 für Einzahlungen am Postschalter (bei 100.- Einzahlung) seien zuviel, hiess es von dort «da sei ein Beitrag an den Grundversorgungs-Auftrag der Post» mit eingepreist. Man lerne: der Bund bestellt bei der Post «Grundversorgung», bezahlt sie aber nicht. Und wer geht typischerweise zur Post um Einzahlungen am Schalter zu erledigen? Vielleicht die Rentnerin mit dem gelben Büchlein? Ich weiss ja nicht, aber wählt mich einfach nicht in den Bundesrat, ja?
Herr Preisig in Herrliberg (…): Die Direkte Bundessteuer (Besteuerung von Einkommen durch den Bund) verläuft bis zu einem steuerbaren Einkommen von rund 200’000 progressiv, darüber linear, bei einem maximalen Durschnittssteuersatz von 11,5 %. Die Bundeseinnahmen aus den (von allen gleichmässig bezahlten) Verbrauchssteuern (MWSt, Tabak, Mineralöl usw. – nebst Zöllen und Verkehrsabgaben) sind höher als die aus der Einkommenssteuer.
Auf Kantons- und Gemeinde-Ebene wurd die Steuer-Progression in vielen Kantonen geglättet. OW versuchte es (und versucht es in einem Teilbereich schon wieder) sogar mit degressiver Besteuerung. In den letzten Jahrzehnten gab es unzählige Steuersenkungen, die fast ausschliesslich den Wohlhabenden zugute kamen. (Teilbesteuerung auf Dividenden bei qualifizierter Beteiligung sind nur ein Bsp. von vielen.) Wenn die Reichen unter den Steuern dermassen leiden, wie kommt es dann, dass die Vermögensverteilung in der Schweiz so ungleich ist und sich weiter verschärft?
Genau – beide Geschäfte werden durch Steuererhöhungen finanziert anstatt bei andern Ausgaben zu sparen! Sozialismus im Reinkultur!
Auch die Kantone müssten noch ein paar Milliarden zusammenkratzen. Aber Frau Badran fällt sicher auch dafür eine Steuer ein, die man erhöhen könnte.