Kommentar
Unerbittliche Schweiz – ein Update
Fardeen Samim und Nilofar Sahibi haben in Afghanistan vor dem Abzug der USA in fortschrittlichen, international unterstützten Projekten gearbeitet, z.B. in Projekten gegen den Drogenanbau, gegen die Korruption, für das Empowerment von Frauen. Deswegen, und wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit – sie sind Tadschiken aus dem Pandshirtal – werden sie von den Taliban verfolgt. Sie waren physischer Gewalt ausgesetzt, mussten sich verstecken, ein Familienmitglied wurde ihretwegen erschossen, ein anderes ist verschwunden – kurzum: Sie und die Ihrigen sind an Leib und Leben gefährdet. Ihnen gelang die Flucht nach Pakistan, wo sie illegal leben müssen. Da die Familie des Mannes – seine Eltern und Geschwister – in der Schweiz lebt, haben die beiden ein humanitäres Visum in die Schweiz beantragt, das von der Schweizer Botschaft in Islamabad abgelehnt wurde. Als Infosperber den letzten Artikel veröffentlichte, lief noch ein Rekurs gegen diese Ablehnung.
Unterdessen sind ihre Visa in Pakistan abgelaufen, und der Mann wurde am 18.1.22 von der Polizei abgeholt, rüde verhört und der Illegalität beschuldigt, obwohl er die Verlängerung seines pakistanischen Visums beantragt hatte. Dank Unterstützung von seiner Familie in der Schweiz konnte er eine Bestechungssumme bezahlen und wurde wieder freigelassen.
Das Staatssekretariat für Migration, seit Jahresbeginn unter neuer Leitung der Diplomatin Christine Schraner Burgener (SP), hat in Kenntnis dieser Vorgänge Ende Januar den Rekurs gegen die erste Ablehnung zurückgewiesen: Erneut also wird dem Ehepaar die Einreise in die Schweiz und damit auch der Zugang zu einem Asylverfahren verwehrt.
Salto totale
Im Unterschied zur ersten Ablehnung hat das SEM diesmal die neuerliche Verweigerung des humanitären Visums ausführlich begründet. In seiner Stellungnahme fasst das SEM die von den Gesuchstellern geschilderte Bedrohungslage zuerst ausführlich und korrekt zusammen. Danach aber macht es einen Salto totale rückwärts und greift zurück auf die «Regelvermutung, dass in Pakistan keine Gefährdung mehr besteht.» Es sei, schreibt das SEM, «nicht einzusehen, warum gerade die Gesuchsteller besonders in den Fokus der Taliban geraten sollten.» Geraten sollten?? Nein, geraten sind! In Luft aufgelöst hat sich die vom SEM selbst zu Beginn seiner Stellungnahme widergegebene Bedrohungslage. Und das ist ein Grundmuster der Argumentationsweise des SEM: Die früheren Tätigkeiten der Gesuchsteller «könnten» die Aufmerksamkeit der Taliban hervorrufen, schreibt das SEM. Richtig müsste es heissen: sie haben die Aufmerksamkeit hervorgerufen. «Die Gesuchsteller haben Visa von den pakistanischen Behörden (…) erhalten», schreibt das SEM weiter – und verschweigt, dass diese Visa befristet waren und die beiden jetzt in der Illegalität leben müssen.
Perverse Verkehrung
Das Ehepaar Samim/Sahibi überlebt dank Geldspenden von Familienmitgliedern, die in der Schweiz leben. Das SEM bringt es in perverser Verdrehung der Verhältnisse fertig, sogar daraus noch ein Argument gegen die Visaerteilung zu zimmern: «Ausserdem können die Gesuchsteller durch (!! FS) finanzielle Unterstützungen von ihren im Ausland lebenden Verwandten rechnen». Sollen die Verwandten die Unterstützung einstellen, um die Chancen einer Visaerteilung zu erhöhen?
Berner Phantasien
Die harten Passagen, bei deren Lektüre einem schlecht werden kann, folgen gegen Ende der SEM-Stellungnahme. Im gemütlichen Bern schätzt man die Verhaftung durch die pakistanische Polizei als nicht so schlimm ein. Man findet auch, die «Vorbringen der Gesuchsteller» seien «nicht substantiiert» und die Belege ungenügend. Das ist das alte Pech der Flüchtlinge, dass die Verfolger und Folterer ihre Untaten nie hieb- und sichtfest belegen.
Und dann gerät man in der Berner Bürokratie ins freie Phantasieren – was ohne Rücksprache mit den Betroffenen oder ihren Angehörigen ja möglich ist. Man hat eine Idee. Man erfindet, «dass die Gesuchsteller anscheinend ohne Probleme an den Flughafen von Kabul reisen konnten, dort sicherlich auch Checkpoints durchschreiten mussten und dann ohne Probleme von Kabul nach Islamabad mit dem Flugzeug reisen konnten. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Gesuchsteller nicht an Leib und Leben in Afghanistan bedroht sind und die Gefahrenlage nicht dem entspricht, wie es die Gesuchsteller darlegen.» Da haben wir’s: Lügner sind sie, diese Gesuchsteller! Natürlich hat der Verfasser oder die Verfasserin dieser elenden, frei erfundenen Verdächtigung keine Ahnung. In Wirklichkeit gestaltete sich die Ausreise schwierig. Ein erster Fluchtversuch mit dem Auto misslang. Der zweite Versuch mit dem Flugzeug gelang dank Bestechungsgelder und dank der Tatsache, dass der Flughafen noch nicht in der Hand der Taliban war, sondern immer noch von den alten Angestellten betrieben wurde.
Anonym oben drein
Entschieden ist also: Die Einsprache wird abgewiesen. Unterzeichnet ist das Ganze unleserlich. Eine lesbare, computergeschriebene Namensangabe des Verfassers oder einer zuständigen Beamtin gibt es nicht. Die EntscheiderInnen schützen sich und ihr gutes Gewissen durch Anonymität. Vielleicht könnte die neue Vorsteherin des Staatssekretariats, Frau Schraner Burgener, ihren Untergebenen ja die Wohltat eines Grundkurses in Rechtsstaatlichkeit zukommen lassen.
Frage an KKS
In Beantwortung von vier Interpellationen erklärte Bundesrätin Karin Keller-Suter am 20.09.2021 im Parlament (s. Amtliches Bulletin unter Nr. 21.7703): «Afghaninnen und Afghanen, die das afghanische Staatsgebiet verlassen haben und in Gefahr sind, haben die Möglichkeit, in einer schweizerischen Auslandvertretung ein Gesuch für ein humanitäres Visum einzureichen. Im aktuellen Kontext wird die Tatsache, dass das Gesuch in einem Drittstaat eingereicht wird, selbstverständlich nicht der Person angelastet.» Genau das aber ist hier geschehen: Dem Ehepaar Samim/Sahibi wird das humanitäre Visum hauptsächlich deswegen verweigert, weil es nach Pakistan geflohen ist. Frau Bundesrätin, wie erklären Sie den Widerspruch zwischen Ihrem Wort und der Tat Ihrer BürokratInnen?
Wie weiter?
Angefragte Juristen schätzen die theoretisch mögliche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht als ziemlich chancenlos ein, schon weil die Wartezeit bis zur Urteilsfindung wegen Überlastung des Gerichts viel zu lange dauert. Ausserdem: Gemäss Rechtsanwalt Guido Ehrler wurde keine der zahlreichen, jüngst beim Bundesverwaltungsgericht eingereichten Beschwerden gegen die Verweigerung humanitärer Visa positiv beantwortet, wenn die Gesuche aus Pakistan gestellt wurden.
Unterdessen nehmen Repression und Elend in Afghanistan zu (hörenswert z.B. der Bericht der Journalistin Rachida El Azzouzi auf France Culture) und die Nachrichtenlage verbessert sich: Frauen haben die Verhaftung von afghanischen Frauen durch die pakistanische Polizei gefilmt .
Das SEM hat zwar, wie es schreibt, keine Kenntnisse davon, dass Afghanen aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden – genau das aber berichten zahlreichen Pressemeldungen, die kaum alle samt und sonders erfunden sein können (als Beispiele hier und hier). In ein faires Verfahren im Falle Samim/Sahibi wird man diese Fakten nicht einbringen können. Was bleibt den beiden? Vielleicht die Hilfe sündhaft teurer Schlepper. SEM sei Dank!
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Felix Schneider ist gelegentlicher Mitarbeiter des „solinetz“ („Solidaritätsnetz Region Basel für Menschen ohne gesicherten Aufenthalt“).
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Auch «geldgierige Schweiz» oder «Braindrain-Schweiz», denn wer viel Geld oder erwünschte Fachkenntnisse bringt, darf kommen und bleiben. Das reichste oder fast reichste Land der Welt «stiehlt» den anderen Ländern ihre wertvollsten BürgerInnen und weist die Bedrohten ab.
Wenn jemand noch nicht gewusst hat, was ein Schreibtischtäter oder eine Schreibtischtäterin ist: Der Artikel hier ist der beste Beweis dafür, wie solche Bürokraten denken und funktionieren! Eine Schande für den Schweizer Staat.
Einmal mehr schäme ich mich, Schweizer zu sein, wenn man sieht, wie «human» unsere Bundesbeamten mit Flüchlingen verfahren ! Diese Scheinheiligkeit, wenn es darum geht, wie sich die Schweiz gegen aussen jeweils darstellt – als das Land des RK-Gründers Henri Dunant. Und dann die Realität.
Hätten diese beiden Geld wie Heu – kein Problem, sie wären in unserem Land herzlich willkommen, so wie z.B. die Diktatorentochter mit ihrer Villa am Genfersee und jetzt noch zusätzlich mit einem Schloss daselbst.
Ich finde manche Kommentare hier gehen in die falsche Richtung: natürlich soll die Schweiz die top Talente und Reiche Leute aus der ganzen Welt anziehen, und gute Verhältnisse auch mit Diktatoren halte ich für richtig – wer sind wir denn, anderen Ländern vorzuschreiben, wie sie regiert werden?
Entscheidend ist, dass diese Verhaltensweisen alle unabhängig davon sind, ob man Flüchtlinge schützt. Wir können gut gebildete Leute willkommen heissen und dennoch Flüchtlinge aufnehmen.
Pervers ist dass das SEM offenbar sagt, wer nach Pakistan kam ist offenbar nicht verfolgt von den Taliban, sonst wäre er nicht rausgekommen aus Afghanistan. Diese Argumentation erinnert sehr stark an die Hexenprozesse der Inquisition: schwimmt die gefesselte Frau oben auf, so hat ihr der Teufel geholfen und sie wird verbrannt. Ertrinkt sie so war es Gottes Wille. Der Flüchtling hat keine Chance gegen die kafkaeske Bürokratie.
«…weil die Wartezeit bis zur Urteilsfindung wegen Überlastung des Gerichts viel zu lange dauert» Also ist die Schweiz kein Rechtsstaat.
Betreffs «Wartezeiten bis zur Urteilsfindung» in der Schweiz ist auffallend, dass seit längerem Fälle mit politischen, finanziellen oder anderen pikanten Hintergründe seeeehr langsam «bearbeitet» werden, so dass man das Gefühl bekommt, dass grosses Interesse besteht, gewisse Fälle ja nicht «termingerecht» zu Ende zu bringen und diese schlicht und einfach verschleppen. Warum wohl dürfte klar sein je nach Interessenlage. Und das dürfte sicher nicht am fehlenden Personal liegen.