Sprachlupe: «Man sagt» und andere trübe Quellen
«Er fürchtete nichts so sehr wie den Frieden.» Prominent stand diese Behauptung über Fidel Castro auf der Frontseite einer Zeitung, also musste sie wohl auf soliden Quellen beruhen. Im Blattinnern stand sogar zugespitzt, er habe «nichts ausser dem Frieden» gefürchtet, dazu immerhin die Quellenangabe: «Man sagt.» Das war ein bisschen dürftig, aber eigentlich zu erwarten gewesen, denn niemand, ausser vielleicht Castro selber, konnte wissen, was er fürchtete. Und hätte er selber gesagt, da sei nichts ausser dem Frieden, so wäre auch das mit Vorsicht zu geniessen gewesen, weil nicht überprüfbar.
«Man sagt» ist als Quellenangabe hier nicht einmal so schlecht, wenn wirklich unbekannt ist, wer dieses Bonmot in Umlauf gesetzt hat – denn das ist es ja offensichtlich: eine träfe Charakterisierung ohne Anspruch auf wörtlichen Wahrheitsgehalt. Nur haben die Zeitungsmacher etwas übertrieben, als sie die Formulierung des Nachrufs gleich dreimal verwendeten und so dem Spruch das Gewicht einer Grabinschrift verliehen. Wer erwartet hatte, hier einen hieb- und stichfesten psychologischen Autopsiebericht vorgesetzt zu bekommen, war selber schuld.
Kennen, aber nicht immer nennen
Wer bei «man sagt» nicht an ein anonymes Bonmot denkt, sondern an ein Ondit, kann gut Französisch, hat aber wenig Vertrauen zu seinem Leibblatt. Ein blosses Gerücht, wie es die wörtliche Übersetzung der Quellenangabe «man sagt» bezeichnet, gehört nicht in die Zeitung: Journalisten müssen ihre Quellen kennen und beurteilen können, auch wenn sie sie nicht immer nennen dürfen oder wollen. Oft müssen sie sich auch auf Dritte verlassen, etwa auf Nachrichtenagenturen, und deren Zuverlässigkeit aus Erfahrung beurteilen – sowie im Einzelfall aufgrund von Kenntnissen der Materie. Ob solches Dossierwissen in einer Redaktion vorhanden ist, gilt zu Recht als ein Kriterium für Qualitätsmedien.
Wie aber präsentiert man eine Angabe, der man vertraut, ohne die ursprüngliche Quelle zu kennen oder preisgeben zu wollen? Das klassische «wie aus gutunterrichteten Kreisen verlautet» ist selten geworden, kommt aber in mancherlei Abwandlungen durchaus noch vor. Die Abwechslung tut gut, und die Grundaussage bleibt: Das Medium verbürgt sich dafür, aus kundigen Quellen zu schöpfen, und seine Glaubwürdigkeit leidet, wenn sich eine so präsentierte Darstellung als falsch entpuppt – und sich noch jemand an sie erinnert. Eine sehr magere Version, Behauptungen als fundiert zu bezeichnen, ist das investigativ klingende «wie Recherchen zeigen».
Offenbar nicht offensichtlich
Noch magerer und sehr beliebt ist «offenbar»: Das Wort wird gerade dann verwendet, wenn etwas nicht offen(sichtlich) daliegt, sondern aus irgendwelchen Indizien geschlossen wird. Oft ist das bei Rechtsfällen so, über die lange vor dem Urteil berichtet wird, manchmal sogar, bevor eine Anklage oder auch nur eine offizielle Information über Ermittlungen vorliegt. Zuweilen folgen dann detaillierte Tatschilderungen ohne Quellenangabe – und zuletzt das von Verlagsjuristen geforderte, aber heuchlerisch wirkende «es gilt die Unschuldsvermutung».
Urteilt nicht ein Gericht, sondern «die Geschichte», so brauchen sich jene, die jetzt schon urteilen wollen, nicht mit Unschuldsvermutungen herumzuschlagen. Quellenkritik allerdings sollten sie schon üben, also fundierte Vermutungen über die Glaubwürdigkeit anstellen, wenn Tatsachen behauptet werden. Das gilt auch für Nachrichten aus dem Innern einer Person – etwa darüber, was sie fürchtet, glaubt oder will. Hätte sich also Castro selber gebrüstet (oder sich dazu bekannt), nur den Frieden zu fürchten, dann hätte er als Quelle genannt werden müssen. Und wenn man über Politiker schreibt, sie wollten dies oder das, so muss klar werden, ob sie es selber sagen (und ob man es glauben darf), oder ob man es ihnen unterstellt (und warum man das tut).
— Zum Infosperber-Dossier «Sprachlupe»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Soeben hat er auf seiner Website Sprachhäppchen als E-Buch publiziert.
Eine Quellenangabe dazu, welche Zeitung nun so getitelt hat, wäre an dieser Stelle auch noch hilfreich.
Lieber gar keine Quellenangabe als eine dubiose. Ich verbürge mich mit Sängers Höflichkeit dafür, dass es so in einer Schweizer Tageszeitung stand. Dass es im Titel gewesen sei, habe ich nicht behauptet.
Wir hatten einen Prominenten Journalisten-Kollegen, der in «harten» Interviews immer gerne zur Formulierung Zuflucht nahm: «böse Zungen sagen…» – dabei war er selber wohl die böseste aller Zungen. Aber zum auf den Busch klopfen hat es damals gereicht.
@D. Goldstein: «Des Sängers Höflichkeit» mit der ich die Verschleierung ihrer Quelle entschuldigen soll, ist ein geradezu absurdes Argument in einem Beitrag, in dem für klare Quellenangaben geworben wird. Weshalb darf eine Artikelüberschrift in einer schweizerischen Zeitung nicht überprüfbar zitiert werden? Das hat doch weder mit Personenschutz noch mit irgend einer möglichen Diskriminierung oder Gefährdung des Redaktors zu tun, der den Titel gesetzt hat.
In der Tat ist «man sagt» so geläufig, dass niemand zu Schaden käme, wenn die Publikation genannt würde. Aber gerade auch, weil die Formulierung so gängig ist, spielt der Einzelfall in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wer glauben will, ich habe das Beispiel frei erfunden, der soll das eben glauben. Und wie oben gesagt: Es stand nicht in einer Überschrift.