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Letzte Liebe oder die schützende Falle

Jürgmeier /  Wie gross ist Ihr Lebenswille auf einer Skala von 0 bis 10? Wenn sexuelle Leidenschaft und Geschäftstüchtigkeit Leben gefährden.

15. Juli 2020

Hätten sich Hans Oberholzer und Maria Vogel in einem anderen Jahr zu KaffeeKuchenZärtlichkeiten getroffen – ihre Geschichte hätte die Vorlage für einen dieser kitschigen Sonntagabendfilme mit absehbarem Ende werden können. Aber sie mussten es ja unbedingt in diesem Frühling tun, in dem nicht nur Politiker*innen gezwungen waren, schneller zu handeln als zu denken.

1

Irgendwann nach den traditionellen Skiferien in Zermatt war ich aus statistischen Gründen, aber ohne bekannte «Vorerkrankungen» – die den Tod in diesen Wochen (wenigstens für andere) nicht wirklich bedrohlich erscheinen liessen – der «Risikogruppe» der Ü-65er*innen zugeteilt worden. Hatte oder war ich plötzlich ein Risiko? Und warum kränkte mich das? Auf meinem Schreibtisch lag, als Ergänzung zu einer ausführlichen Patientenverfügung, seit Ende März 2020 und diesen Spitalbildern aus Bergamo: der nicht unterschriebene «Notfallplan zur palliativen Behandlung von COVID-19». Mit dem für den Fall einer Corona-Erkrankung das Therapieziel – «die wirksame Linderung von allfälligen Leiden» – verbindlich festgehalten sowie «Spitaleinweisung und insbesondere eine intensivmedizinische Behandlung» ausgeschlossen werden könnten (um im schlimmsten Fall nicht intubiert zu werden und zur Überlastung der Spitäler beizutragen). Auch den Fragebogen über «meine persönlichen Einstellungen zum Leben, zu schwerer Krankheit und zum Sterben» hatte ich ausgedruckt und beiseitegelegt, aber nicht ausgefüllt. Bei der ersten Frage («Wie gerne leben Sie?») hätte ich mehr als drei Zeilen gebraucht. Bei Frage 2 («Wie gross ist Ihr Lebenswille auf einer Skala von 0 bis 10?») hätte ich an manchen Tagen eine glatte Zehn vergeben. Und als Drittes lag auf meinen Papierstapelchen der Anfang eines letzten Liebesgedichtes für S.

Ich nahm den Auftrag der Zeitschrift Neue Wege für diesen Text gerne an. Auch aus Angst davor, dass ich, bald, definitiv nichts mehr müssen würde. Was ja auch Freiheit bedeutet. Oder weil mir vor den Tagen graute, in denen andere, hinter meinem Rücken, meinen Zustand zu beflüstern und meine Restzukunft zu verhandeln begännen. Es gab mir das trügerische Gefühl, noch einmal gebraucht zu werden. Was einem in einer Kultur des ökonomisch Notwendigen und in der Gesellschaft der Tüchtigen das Recht zu leben verschafft. Auch wenn dieser Bericht aus einem Gericht bei seinem Erscheinen, womöglich, nur noch einen nutzlosen Blick in die Vergangenheit zulassen würde. Wie die nächtliche Beobachtung des kartographierten Sternenhimmels. Denkbar, dass dieses Virus längst vergessen oder schon Ende August aus dem vermeintlichen Sommerschlaf erwacht sein und das tödliche Geschäft von Schläfern, seltener Schläferinnen, wieder aufgenommen haben würde.

2

Ich stelle den Angeklagten, früher als es die realen Abläufe der Justiz zugelassen hätten, in einen Zürcher Gerichtssaal. «Sagen Sie einfach Karan.» Ermutigte er den Richter hinter der Plexiglasscheibe, der seinen Namen, Warnakulasurya, immer wieder in den Unterlagen nachschlagen musste. Ich spürte, trotz Physical Distancing, dass auch andere in diesem halbleeren Raum zusammenzuckten, als der Fachmann Betreuung im Alterszentrum Abendruh dem «hohen Gericht» erklärte, nie würde er seinen eigenen Vater in so ein «Heim abschieben». «Bei uns ist es selbstverständlich, dass Menschen in ihrer Familie alt werden und sterben.» Sagte der Mann, dessen Eltern in Sri Lanka lebten. Und schaute die Tochter von Hans Oberholzer – die ihn des Mordes an ihrem Vater beschuldigte – missbilligend an.

«Ihr wollt’ mich einfach versorgen.» Hatte meine Mutter gemurrt. Als ich sie, auf Anraten einer Neurologin und zur eigenen Entlastung, drängte, umgehend aus ihrer Vierzimmerwohnung ins Altersheim umzuziehen. Achtzehn Quadratmeter. Ohne Dusche. Aber mit dem eigenen Fernseher. «Habe ich eigentlich nichts mehr zu sagen?» Fragte sie. Und protestierte, als ich eine Hilflosenrente für sie beantragte. «Ich bin doch nicht hilfsbedürftig.» Sagte die Frau, die ihre Medikamente vergass und das gelieferte Essen kalt ass, weil sie die von mir beschaffte Mikrowelle nicht mehr bedienen konnte. Es ist möglich, dass ich dann den Satz gesagt habe, den ich nie hören möchte und den sie nach einer halben Minute vergessen hatte: «Irgendwann wissen andere besser, was gut für einen ist.»

3

Hans Oberholzer war nach dem Tod seiner Frau vor zweidrei Jahren in eine schwere Depression gefallen. Sagten die Ärzt*innen. Und verschrieben ihm Psychopharmaka. Aber vielleicht war es einfach Verzweiflung. Trauer. Oder er wollte – nach all den Jahrzehnten mit seiner Sofia – nicht weiterleben, als ob nichts geschehen. Er habe sich, gab Karan zu Protokoll, über seine Tochter beklagt. Als er wegen eines Beinbruchs im Spital gelegen, habe sie das Haus – in dem sie aufgewachsen und ihr Vater bis zum Ende habe bleiben wollen – räumen und seinen geliebten Schaukelstuhl in eine Altersresidenz transportieren lassen. «Das kannst du dir jetzt leisten.» Habe sie gesagt und sei dann zu ihrer Familie in Berlin zurückgefahren. «Herr Oberholzer», erzählte der Angeklagte Warnakulasurya, sei wochenlang in diesem Stuhl am Fenster gesessen und habe in SonneMondWolken gestiert. Irgendwann habe er ihn dazu gebracht, wenigstens einmal im Tag ein paar Schritte ums Haus oder ins nahe gelegene Einkaufszentrum zu machen. Anfänglich habe er ihn begleitet. Bis Herr Oberholzer gesagt habe, er brauche «kein Kindermädchen». Genauso habe er es gesagt. Bei einem dieser Spaziergänge ohne Begleitung habe er Maria Vogel getroffen. Seine Jugendliebe. Und sei aufgeblüht. Jeden Morgen sei er schon um acht, so habe es Herr Oberholzer selbst formuliert, «puzt und gschträälet» gewesen. «Die Tochter weiss nichts von dieser Frau Vogel.» Warf der Richter ein. Ob das nicht nur Wunschfantasien eines alten Mannes seien? Karan wurde energisch: «Herr Oberholzer war kein Träumer! Er war noch ganz klar im Kopf.» Aber wenn man nur einmal im Jahr für eine halbe Stunde zu Besuch komme, könne man nicht wissen, wie es dem eigenen Vater gehe. Sie sähen ihn täglich. Mit ihnen rede er über alles. Auch über das, was sich eine Tochter nicht vorstellen könne – oder wolle. Ab und zu habe er Maria Vogel auch gesehen. «Eine freundliche und sehr elegante Frau.» Die beiden hätten sich in jungen Jahren aus den Augen verloren. «Aber sie haben sich nie vergessen.» Jetzt hätten sie Pläne geschmiedet. Für die Jahre, die blieben. Dann sei diese Sache mit Corona gekommen. Der Lockdown. Das zugesperrte Altersheim.

Ich erinnerte mich an den 84-jährigen Rentner im deutschen Gera. Der sich in einem vielfach ausgestrahlten und geteilten ARD extra über «seelische Folter» beklagte. Acht Wochen schon, sagte er bei einer dieser Protest-Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen ins öffentlich-rechtliche Mikrofon, habe er seine Frau im Pflegeheim nicht mehr sehen dürfen. Und weinte in die Kamera. Wehrte sich aber gegen den Vereinnahmungsversuch durch einen «Merkelregime!» Brüllenden, den einige wahrscheinlich einen «Aluhut» genannt hätten. Der ihm, die Maske vor dem Mund, zuschrie: «Wenn du ARD und ZDF zuhörst, dann hast du praktisch die Kontrolle über dein Leben verloren!» «Nein, absolut nicht.» Wehrte sich der alte Mann bestimmt. «Man muss auch vernünftig bleiben.»

Hans Oberholzer verabredete sich anfänglich jeden Tag auf Skype mit Maria Vogel. Diese Art digitaler Dates war ihm schon einigermassen vertraut. So hatte er in den letzten Jahren sporadisch den Kontakt zu seiner Tochter und den Enkel*innen in Berlin gepflegt. Irgendwann musste für den Mann – der nach dem Tod seiner Frau nicht mehr auf Glück gehofft, es aber noch einmal gefunden hatte –, das  Vernünftigbleiben zu schwer, die Sehnsucht und die Angst, sie könnten sich in diesem vervirten Leben nie mehr real in die Arme schliessen, zu gross geworden sein. Das «Maria sehen & sterben» verlor für ihn den Schrecken, und er fand einen Weg zu ihr. Drei Wochen später war er tot. Einsam, aber umsorgt von Menschenhänden in Plastik starben auch zwölf weitere der insgesamt zwanzig infizierten Bewohner*innen des Altersheims Abendruh. Die meisten von ihnen hatten den Verzicht auf Spitaleinweisung und intensivmedizinische Behandlung unterschrieben. Vorzeitig oder auf Nachfrage der Bereichsleitung Pflege & Betreuung.

Ich selbst hatte schliesslich entschieden, und S. hatte kräftig genickt, für mich sei es dafür noch etwas zu früh. Welche Lebensperspektive – vier Tage?, noch in der Lage, ein Buch zu lesen? – verschafft einer oder einem das Recht, dass (medizinisch) alles getan wird? Wann ist dieser Anspruch verwirkt? Bei welchem Bruttosozialprodukt?

4

Als sie das Zimmer ihres Vaters räumte, fand die Tochter den Badge von Karan Warnakulasurya. Der hatte ihn vor ein paar Wochen als verloren gemeldet. So Hans Oberholzer den Weg zu «seiner Maria» freigemacht. Und sich selbst vor Gericht gebracht. Wegen mehrfacher grobfahrlässiger Tötung. Den Brief an Maria Vogel – den «der Hans» nach dem positiven Covid-19-Test, «für den schlimmsten Fall», auf seinen Tisch gelegt –, habe er an sich genommen, bevor die Tochter gekommen. Die hätte ihn womöglich zerrissen. Argwöhnte der Angeklagte. «Weil sie diese Altersliebe für eine Spinnerei ihres Vaters hielt.» Hätte sie lesen können, was der geschrieben, ihr wären, vermutlich, Zweifel gekommen. «Liebe Maria, meine erste und letzte Liebe, als wir uns wieder trafen, wünschte ich mir, mit dir alt zu werden. Aber ich war ja schon alt, und jetzt werde ich bald tot sein. Wenn wir uns da drüben wiedersehen – werden wir dann endlich Tisch und Bett teilen? Oder uns für immer verpassen? Wird es bei uns um Tisch und Bett ein Gedränge geben? Gibt es gar keinen Himmel? Dann denk’ wenigstens noch ein paar Mal an mich, bis es auch bei dir soweit ist. In Liebe und Dankbarkeit, dass wir uns getroffen. Dein Hans.» Als Karan Maria Vogel diese Zeilen überbringen wollte, war sie schon eingeäschert. Ihr Sohn zeigte ihm ein Bild. Das Porträt seiner Mutter, das eine mit ihr befreundete Künstlerin in jungen Jahren von ihr gemalt hatte. «Gib’ das dem Hans, es hat ihm immer so gut gefallen.» Habe sie gesagt.

5

«Sie hätten den armen Mann doch vor seinen unrealistischen Sehnsüchten schützen müssen.» Hielt der Richter Karan Warnakulasurya vor. Der schaute ihn, schien mir, verzweifelt an. «Herr Oberholzer wollte nicht beschützt werden. Er wollte leben.» Zuerst habe er versucht, ihn zu überzeugen, noch etwas Geduld zu haben. Ewig werde dieser Lockdown ja nicht dauern. Aber Herr Oberholzer habe ungewohnt heftig widersprochen: «Für Geduld hat man in meinem Alter keine Zeit!» Er habe Angst gehabt, Herr Oberholzer könnte wieder in ein schwarzes Loch stürzen. Oder etwas Unvernünftiges tun. Um Maria Vogel zu treffen. Er habe ihm – «obwohl wir selbst zu wenige hatten» – zwei von seinen Masken mitgegeben und ihn ermahnt, die Strassenseite zu wechseln, wenn ihm jemand entgegenkomme. Er könne sich nicht vorstellen, wo sich Herr Oberholzer infiziert habe. Ausser er habe es sich nicht nehmen lassen, in der Confiserie um die Ecke eine Schachtel der Lieblingspralinen von Maria Vogel zu kaufen. Oder die habe immer noch jeden Dienstag für ihre drei Enkel*innen gekocht.

6

Die Staatsanwaltschaft machte zu Beginn ihrer Ausführungen klar – wenn Hans Oberholzer so urteilsfähig gewesen sei, wie es der Angeklagte darstelle, müsste er sich, wenn er noch lebte, ebenfalls vor Gericht verantworten. Weil er, anders könne man es nicht sagen, zur Befriedigung egoistischer Triebbedürfnisse allgemeine Schutzkonzepte missachtet und andere in Lebensgefahr gebracht habe. Dies in Zeiten, in denen für Menschen wie ihn – die, unabhängig von Corona, von ihrem Leben nicht mehr viel Zeit & Qualität erwarten dürften – Millionen auf einen grossen Teil ihres normalen Lebens hätten verzichten müssen und Hunderttausende von Existenzen aufs Spiel gesetzt worden seien. Der Angeklagte gebe sich hier zu Unrecht als barmherziger Samariter, der einem leidenden Menschen die Türen des Gefängnisses Altersheim geöffnet habe. So wie militante Tierschützer*innen Kamele & Hühner aus Zoos & Tierfabriken in die Freiheit trieben. Ohne zu überlegen, welche Folgen das für die armen Tiere habe. «Bei diesen Corona-Massnahmen», fuhr die Staatsanwaltschaft fort, «handelte es sich ja nicht um eine willkürliche Aufhebung von Grundrechten, wie einzelne Verschwörungstheoretiker in die Welt hinausposaunten. Die Freiheit des einzelnen, Risiken einzugehen, schliesst nicht das Recht ein, andere – die diesen Entscheid so nie fällen würden – gegen ihr Wissen & ihren Willen der Gefahr auszuliefern, mit einer allenfalls tödlichen Krankheit angesteckt zu werden. So wie das HIV-Positive beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Ahnungslosen tun und dafür auch schon wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden sind.» Die Aktion, die der Angeklagte und der leider verstorbene Hans Oberholzer subjektiv als Befreiung empfunden haben mögen, habe nur mit beträchtlicher krimineller Energie der beiden durchgeführt werden können. Der Angeklagte habe sich dabei von den verständlichen Bedürfnissen des ihm Anvertrauten instrumentalisieren und jede professionelle Distanz vermissen lassen statt diesen unmissverständlich auf seine Verantwortung, auch aus Solidarität mit anderen, hinzuweisen. Was möglicherweise auch mit seinem kulturellen Hintergrund zu tun habe. Das sei aber kein mildernder Umstand. «Für die Behauptung der Nebenklägerin, der Angeklagte habe aus eigennützigen Motiven, beispielsweise Geldgier, gehandelt, fehlt allerdings jeder Hinweis. Herr Warnakulasurya wäre ja sogar bereit gewesen, Hans Oberholzer zu sich nach Hause zu nehmen, wenn er noch ein freies Bett gehabt hätte. Die Voraussetzungen für Mord sind also nicht gegeben, es bleibt beim Tatbestand der grobfahrlässigen Tötung in mehr als zehn Fällen.» Schloss die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer.

7

Als der Frau – die neben Karan Warnakulasurya sass und mir jung erschien – das Wort erteilt wurde, packte die Pflichtverteidigerin es wie ein Rocksänger das Mikrofon und liess es nicht mehr los. «Die Staatsanwaltschaft», begann sie mit ruhiger Stimme und wurde auch später nie laut, «macht aus tragischen Opfern einer weltweiten Pandemie kriminelle Täter, insbesondere aus dem vor uns stehenden Angeklagten.» Der aber habe dem unglücklicherweise verstorbenen Hans Oberholzer und, indirekt, auch der ebenfalls verstorbenen Maria Vogel wieder zu dem verholfen, was ihnen der Staat weggenommen – das Grundrecht, über das eigene Leben verfügen und sich frei bewegen zu können. «Damit wir uns nicht falsch verstehen», reagierte sie auf unruhige Augenbrauen, «damit gebe ich nicht jenen Schreihälsen recht, die von der Staatsanwaltschaft, zu Recht, als Verschwörungstheoretiker bezeichnet worden sind. Die staatlichen Organe mussten unter den gegebenen Verhältnissen so handeln, wie sie gehandelt haben – um eine Katastrophe mit vielen Toten zu vermeiden.» Aber wenn als Folge von New Public Management Gesundheitssysteme, aus Angst vor Überlastung, potenzielle Patient*innen dazu anhalten müssten, auf medizinische Leistungen zu verzichten – weil sie die Frage nach ihrem Lebenswillen nur mit einer Drei oder Vier zu beantworten vermöchten –, dann stünden wir knapp vor der Schranke, an der zwischen wertvollem und wertlosem Leben unterschieden werde. Und wenn Institutionen zum Schutz derer, für die sie gedacht seien, zum Gefängnis würden, müsse man sich fragen, ob das noch menschenwürdig sei. Das habe der Angeklagte intuitiv erkannt und sich deshalb in ein Geschehen mit tragischem Ausgang verstrickt. Aber, und jetzt sah sie dem Richter direkt in die Augen, «getötet hat nicht Karan Warnakulasurya, sondern die Institution, die zur Falle wurde, und vor allem der Virus, der Menschen gegenseitig zur tödlichen Bedrohung macht.» Abschliessend zog sie – weil sie wusste, dass die Chancen für einen Freispruch schlecht standen – die Familienkarte: «Ich bitte Sie, den Eltern des Angeklagten in Sri Lanka den liebenden Sohn nicht wegzunehmen, der mit der Leitung des Altersheims Abendruh schon zu Beginn seiner Anstellung vereinbart hat, dass er in sein Heimatland zurückreisen werde, wenn seine Eltern ihn für ein würdevolles Lebensende brauchten. Ich frage Sie – handelt so der Verbrecher, den die Staatsanwaltschaft hinter Gitter sehen will?»

8

Ich verliess das Gerichtsgebäude. Draussen regnete es. Der Bundesrat hatte die ausserordentliche Lage für beendet erklärt. Jetzt waren wir nur noch in einer besonderen Lage. Und ich stellte beschämt fest, dass Corona mich nur vorübergehend von gelegentlichen Gedanken an meine Mutter und sporadischen Abstechern ins Reich der Verwirrten befreit hatte. Sie wohnte seit ein paar Jahren in einer Pflegewohngruppe, deren Türcode auch in «normalen» Zeiten vor den Bewohner*innen versteckt wurde. Sodass der Mann, mit dem sie während einer Woche im nahe gelegenen Wald gelebt haben wollte, in ihrem Fall tatsächlich nur Wunschtraum war. Ich fragte mich, wie das Leben – unabhängig von Familien, die sich nicht zwingend zugetan sind – organisiert werden müsste, damit letzte Lieben, auch in Zeiten von Viren, gelebt werden könnten, ohne tödlich zu enden. Wie sich so ein Unterbruch von tüchtiger Produktion & Konsumtion – der jetzt, weltweit, Firmen in den Konkurs, Staaten in Überschuldung und Millionen in materielle Verzweiflung oder Armut zu stürzen drohte –, wie sich der Stopp der Wachstumsmaschinerie in einer ökologisch & sozioökonomisch nachhaltigen Kultur auswirken würde. In der sich Existenzen nicht rechnen müssten. Die sich an den Bedürfnissen & Neigungen der Menschen, nicht an Aktienkursen & Gewinnraten orientierte. Ich musste mir eingestehen – diese Frage würde zu meinen Lebzeiten nicht mehr beantwortet. Aber das Urteil über den Altenpfleger, der – im Gegensatz zu seinem realen Vorbild, das einen alten Freund von mir betreute – nicht rechtzeitig nach Sri Lanka zurückgereist war, sondern seine Pflichten in Zeiten von Corona erfüllte, dieses Urteil musste in den nächsten Tagen gefällt werden. Und ich war froh, dass ich es nicht sprechen musste. So wie ich einigermassen gelassen verfolgen konnte, wie die Verantwortlichen in diesen unsicheren & beklemmenden Zeiten agierten. Weil ich nichts mehr wirklich musste.

Erstveröffentlichung in Neue Wege 9/2020

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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Eine Meinung zu

  • am 9.02.2021 um 18:51 Uhr
    Permalink

    wunderbarer text, und anlass, die auf IS greifbaren von jürgmeier (nochmals) zu lesen.
    und falls je: einen solchen pfleger wünsch ich mir auch.

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