Sommerlochdebatte um geschächtetes Fleisch
Betroffen von einem Verbot wären die rund 18’000 Juden und 320’000 Muslime in der Alpenrepublik. Sie sind auf die Einfuhr von koscherem beziehungsweise Halal-Fleisch aus dem Ausland angewiesen, da Schächten – das betäubungslose Schlachten von Tieren – in der Schweiz bereits seit 1893 verboten ist.
Auslöser der aktuellen Debatte ist ein irreführend mit «Koscheres Fleisch soll in der Schweiz verboten werden» überschriebener Artikel des Zürcher Tagesanzeigers über einen bereits Anfang Juni erfolgten Parlamentbeschluss. Darin beauftragte das Parlament (Nationalrat) die Regierung (Bundesrat) «unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen, ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte zu erlassen». Der Beschluss enthält keine Details. Der Antragsteller, der sozialdemokratische Abgeordnete Matthias Aebischer, nannte in der Begründung für seinen Vorstoss lediglich Froschschenkel, Pelze und Gänsestopfleber. Das führte damals kurzzeitig zu einem Sturm der Entrüstung in der französischsprachigen Westschweiz, wo die «Foie gras» besonders beliebt ist.
Tierschutz oder Antisemitismus
Als Beleg für seine Artikelüberschrift zitiert der Tagesanzeiger lediglich die Präsidentin der Tierschutzvereinigung «Alliance Animale», Katharina Büttiker. Für sie «steht ausser Frage, dass Halal- und Schächt-Fleisch zu den tierquälerisch hergestellten Produkten zählen, deren Import verboten werden muss». Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist auf den Passus des Parlamentsbeschlusses, wonach «die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt werden» müssen. Erst 2016 hatte der Bundesrat festgestellt, «dass Importverbote für islamisches Halal- oder jüdisches Schächt-Fleisch im Prinzip gegen das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) verstossen, sofern sie nicht sanitätspolizeilich begründet sind». Das Thema ist historisch erheblich vorbelastet. Die allererste Volksinitiative in der Schweiz verankerte 1893 das Schächtverbot in der Verfassung. Die Initiative war von Tierschützern lanciert worden, der Abstimmungskampf jedoch antisemitisch geprägt. Im Vordergrund stand der Widerstand gegen die Immigration osteuropäischer Juden. Inzwischen ist das Verbot aus der Bundesverfassung gestrichen und dafür 1978 im Tierschutzgesetz aufgenommen worden.
Das Gesetz sieht vor, dass trotz Schächtverbot die Einfuhr von Koscher- und Halal-Fleisch erlaubt bleibt, «um eine ausreichende Versorgung der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft mit solchem Fleisch sicherzustellen». 2016 wurden 140 Tonnen koscheres Fleisch und 512 Tonnen Halal-Fleisch in die Schweiz importiert. Seit 2001 scheiterten bereits zwei Volksinitiativen mit dem Ziel eines Importverbots.
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Heimisches Bündnerfleisch aus brasilianischer
oder argentinischer Massentierhaltung
A. Z. In kaum einem anderen Land ist die Debatte um das Schächten bereits seit über 120 Jahren derart von antisemitischen – und seit einiger Zeit auch antiislamischen – Vorurteilen bestimmt wie in der Schweiz. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fahrlässig, wenn der Zürcher «Tagesanzeiger» mit einem manipulativen, nicht belegten Artikel über ein angeblich bevorstehendes «Importverbot für koscheres Fleisch» aus Gründen des Tierschutzes eine Stammtischdebatte auslöst, die erneut zur Verbreitung dieser Vorurteile dient. Nur sehr wenige unter den Hunderten LeserInnen- und Blogkommentaren lehnen ein Importverbot ab. Sie verweisen zu Recht darauf, dass die in Europa übliche Massentierhaltung sowie der bei der Rinderschlachtung übliche Bolzenschuss und andere Tötungsmethoden für die Tiere ebenso qualvoll sind, wie das Schächten.
Einige machen den vernünftigen Vorschlag, nicht nur wegen des Tierschutzes, sondern auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen den Verzehr von Fleisch – gleich welcher Herkunft – völlig aufzugeben oder wenigstens einzuschränken. Doch die grosse Mehrheit der an der Diskussion Beteiligten beschränkt ihr vorgebliches Interesse am Tierschutz auf von Juden – oder von Muslimen – geschächtete Rinder und Schafe. Man lobt als Alternative «heimische Produkte» wie etwa das berühmte Bündner Trockenfleisch. Das in Wahrheit heute zunehmend aus brasilianischer und argentinischer Massentierhaltung stammt und lediglich in Graubündner Klimakammern getrocknet wird.
Ein Importverbot wäre ein unverhältnismässiger und weltweit wohl einmaliger Eingriff in die Religionsfreiheit. Es steht nicht ernsthaft an. Nicht weil «die Schweiz wahrscheinlich wieder vor den Juden kuschen wird», wie ein Leser des «Tagesanzeigers» kommentiert. Sondern schon allein deshalb, weil dieses Verbot gegen Regeln der Welthandelsorganisation verstossen würde, mit der die stark vom globalen Handel abhängige Schweiz sicher keinen Konflikt eingehen will.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine