In Demokratien ist Gottes Wort verhandelbar
Red. «Tradition ist kein Menschenrecht», schreibt Jan Feddersen in seinem «taz»-Kommentar vom 24. April 2019 zu «Bruneis Bitte um Verständnis für Todesstrafen». Das Sultanat Brunei auf der Insel Borneo fordert in einem Brief an das Europäische Parlament «‹Toleranz, Respekt und Verständnis› im Hinblick auf den Wunsch des Landes, seine traditionellen Werte zu wahren» («Spiegel online», 23.4.2019). Der vom «Guardian» publik gemachte Brief ist eine Reaktion auf die internationale Kritik an den am 3. April in Brunei in Kraft getretenen härteren Strafgesetzen, u.a. die Steinigung für homosexuelle Männer. Da wird interkulturelle Toleranz zum Schutz von Gesetzen und Traditionen – die gegen die Menschenrechte verstossen – gefordert. Aber, so Feddersen, der auch den «linksalternativen Kult um Traditionalität und Rücksichtnahme, Toleranz und Postkolonialität» kritisiert: «Die Charta der Menschenrechte musste nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die islamische (und christliche) Nomenklatur durchgesetzt werden. Tradition mag alles sein, aber eines gewiss nicht: ein Menschenrecht.» Das gilt nicht nur für das ferne Brunei. Nicht nur für die Steinigung, sondern für die Todesstrafe schlechthin. Nicht nur für den Islam, generell müsste das Primat von Menschenrechten sowie demokratisch legitimierten Verfassungen vor religiösen oder religionsähnlichen Visionen, Normen, Institutionen und Traditionen gelten. Diese These hat Jürgmeier an anderen Beispielen in seinem Essay «In Demokratien ist Gottes Wort verhandelbar» («Infosperber», 29.6.2018) entwickelt. Als ergänzenden Beitrag zur aktuellen Debatte stellen wir es nochmals online.
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Ich stelle mir vor, ein junger Mann klage gegen seine Eltern. Weil sie ihn getauft. Zum Beispiel. Oder weil sie ihn beschnitten. Er verwiese auf «das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit». Und darauf, dass die UNO-«Konvention über die Rechte des Kindes» die Vertragsstaaten verpflichte, Kinder «vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung» zu schützen. «Was würden Sie sagen», lasse ich ihn den Richterinnen und Richtern zurufen, «wenn Eltern ihr zwei Wochen altes Baby in die Schweizerische Volkspartei einschrieben oder einem Säugling Hammer und Sichel auf den Hintern tätowieren liessen?» Kindsrechte oder Religionsfreiheit – wie würde das Gericht entscheiden?
«Als nächstes könnten die Rechte zu beten, die Bibel zu lesen
oder sonntags in die Kirche zu gehen, zur Diskussion stehen»
In Dänemark muss das Parlament demnächst über eine Petition abstimmen, welche «Beschneidungen bei Minderjährigen» verbieten will (siehe «Beschneidung erst ab 18 Jahren: Juden und Moslems schockiert», Infosperber). «Das Thema der Beschneidung», zitiert der Spiegel am 28. April 2018 Seth Kaplan von der Johns Hopkins University in Baltimore, sei eine «Messlatte dafür», wie hoch westliche Gesellschaften die Religionsfreiheit bewerten würden. Die Beschneidung sei seit Tausenden von Jahren «ein integraler Bestandteil der kulturellen Identität und des religiösen Glaubens grosser Teile der Welt. Die momentane Bewegung, sie im Westen abschaffen zu wollen, lässt eine weitere Verengung der Bandbreite religiöser Freiheit erwarten.» Der Kopenhagener Imam Waseem Hussain erklärt die Beschneidung zu einem «für die Identität und das Zugehörigkeitsgefühl» zentralen Ritual. Sieht eine Tendenz, «die Religionsfreiheit anderen Freiheiten zu unterstellen». Und befürchtet: «Als nächstes könnten die Rechte zu beten, die Bibel zu lesen oder sonntags in die Kirche zu gehen, zur Diskussion stehen» (Infosperber).
Da wird aus der Infragestellung einer konkreten – in diesem Fall an Kleinkindern und folglich ohne deren Einverständnis vollzogenen – rituellen Handlung eine pauschale Bedrohung konstruiert. Religionsfreiheit – als Freiheit, sich zu einer selbst gewählten Religion oder Weltanschauung zu bekennen und sie zu praktizieren – wird vermischt oder gar gleichgesetzt mit dem (elterlichen) Recht, unmündigen Kindern eine Religion oder Weltanschauung einzuschreiben sowie an ihnen die damit verbundenen Rituale vorzunehmen. Aber die Religionsfreiheit der Eltern enthält nicht das Recht, die religiösen Freiheiten ihrer Kinder wahrzunehmen. Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Kindes bedeutet ja explizit auch, andere Gedanken als die eigenen Eltern zu haben, sich für eine andere (oder dieselbe) Religion beziehungsweise Weltanschauung entscheiden zu können. Eltern können und dürfen mit «ihren» Kindern nicht machen, was sie wollen.
Die Abwehrreflexe Tradition und Identität
Der Verweis auf jahrhundertealte Traditionen beziehungsweise kulturelle, religiöse oder regionale Identitäten ist ein beliebter Abwehrreflex gegen Kritik, Einschränkung oder Überwindung bisheriger Lehre und Praxis. Das gilt nicht nur für religiöse Gruppierungen. Schützenvereine, beispielsweise, glauben eidgenössische Identitäten durch schärfere Waffengesetze, aktuell EU-konforme Schuss-Magazine, bedroht. Einige sehen die Identität der Welschschweiz zerfallen, sollte die Einfuhr von Foie gras gestoppt werden. Da wird, aufgrund geschichtlicher Erfahrungen teilweise verständlicherweise, bei jeder Infragestellung tradierter Riten oder Praktiken vorschnell «Wehret den Anfängen» gerufen. Die fast schon erpresserische Drohung, in einem dadurch ins Antisemitische, Antiislamische, Antichristliche oder ins generell Religionsfeindliche kippenden Land könnten Menschen ihren Glauben nicht mehr leben, unterschlägt, dass es zur Entwicklung freiheitlicher Gesellschaften gehört, immer wieder Traditionen, Weltbilder und bisherige Identifikationen zu variieren oder zu überwinden. Das gilt für die Kirche, die irgendwann das geozentrische Weltbild dem heliozentrischen opfern musste, ebenso wie für die Appenzeller Männer (in Innerrhoden), denen das Bundesgericht die ihnen, vermutlich, lieb gewordene Tradition, an der Landsgemeinde unter sich zu sein, 1990 weggenommen hat. Trotzdem sind sie nicht ausgewandert (wohin überhaupt?), sondern teilen sich seither geschwisterlich das Wort im Ring mit den Innerrhödlerinnen.
Kritik oder Einschränkung einzelner religiöser Praktiken als Folge religionsübergreifender, allgemeiner Überlegungen sind keine Religionsverbote. Wenn sich aber ein oder sogar ganzes Bündel von Verbot(en) – wobei freiheitlich-demokratische Staaten generell nur da Verbote aussprechen sollten, wo Rechte und Freiheiten anderer real gefährdet sind – ausschliesslich gegen eine bestimmte Religion richtet, ist die Kritik berechtigt, hier werde unter dem Deckmantel von Menschen- und Grundrechten eine bestimmte Religionsgemeinschaft beziehungsweise ethnische Gruppierung ausgegrenzt, unterdrückt und in letzter Konsequenz vertrieben.
Konkret: Das spezifische Verbot von Minaretten, während Kirchtürme stehen bleiben, ist anti-islamisch. Eine Lärm-Vorschrift aber die, rein hypothetisch, am Dienstag von 08.00 bis 12.00h den Gebetsausruf, das Läuten von Kirchenglocken, das Benutzen von Laubbläsern und Kettensägen, das Autofahren und Fliegen verbietet, wäre weder anti-islamisch noch anti-christlich, weder antisemitisch noch anti-religiös. Und wenn in einem demokratischen Prozess – an dem auch die betroffenen Religionsgemeinschaften zu beteiligen wären – Tierschutzgesetze erlassen würden, die, mit Blick auf einen respektvollen Umgang mit Tieren, nur bestimmte Schlachtpraktiken zuliessen oder das Schlachten generell verböten, könnten diese Gesetze nicht als gegen den Glauben X gerichtet interpretiert werden, nur weil auch die zur Tradition und Identität dieser Religionsgemeinschaft gehörende Form des Schlachtens betroffen wäre.
Gott ist kein gemeinsamer Nenner
Fortschreitende Erkenntnisprozesse sowie die Veränderbarkeit von allem, inklusive Traditionen und Identitäten, sind zentrale Elemente demokratischer, pluralistischer und multikultureller Gesellschaften. Die damit verbundenen Integrationsprozesse können nur gelingen, wenn nicht die einen (z.B. die Zuwandernden) den anderen (den Einheimischen) unterworfen werden, sondern wenn sich alle bewegen. Das heisst: Echte Integration verändert alle Beteiligten und ihre Kulturen. Um diese herausfordernden Prozesse zu bewältigen, braucht es eine minimale gemeinsame Grundlage, das heisst einen kleinsten gemeinsamen Nenner von Werten, (Verhandlungs-)Regeln und Institutionen, mit denen sich die verschiedenen weltanschaulichen, kulturellen und sozialen Gruppen identifizieren können. Gott – der auch Allah, Jahwe oder welche «höhere Macht» auch immer sein kann – ist es in einer Welt von Gläubigen und Ungläubigen ganz offensichtlich nicht.
Das Gemeinsame muss jenseits des Grund-Dissenses zwischen Gläubigen und Ungläubigen gesucht und gefunden werden. Und da bleiben nur die von Menschen entwickelten Menschen- beziehungsweise Grundrechte sowie die demokratischen Organisationen und rechtsstaatlichen Prozesse, denen in letzter Konsequenz auch religiöse Visionen, Institutionen und Traditionen untergeordnet werden müssen. Das ist für Religionen vermutlich eine bittere Kränkung. Denn sie neigen häufig zur Bildung von «Parallelgesellschaften», in denen weltliche Gesetze nicht gelten. «Wenn wir der Staat wären», argumentierte der Informationsbeauftragte des katholischen Bistums Chur Giuseppe Gracia am 8. April 2016 in der Arena mit Blick auf den Umgang mit der Gleichheit von Mann und Frau, «dann wäre es Diskriminierung … Aber weil wir nicht der Staat sind, weil man frei austreten kann …, ist das no problem» (siehe auch Infosperber).
Das Primat von Menschenrechten und demokratisch entwickelten Verfassungen ist eine zwingende Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Wo einzelne Grund- oder Menschenrechte miteinander in Konflikt geraten – Religionsfreiheit beispielsweise ist so wenig ein pauschaler Freipass wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit – muss dieser durch demokratisch organisierte Prozesse und legitimierte Institutionen geklärt werden. Damit werden Religionen – so schmerzlich das für jene sein mag, die Gottes Wort als ewig gültiges empfinden – zu ganz gewöhnlichen Weltanschauungsgemeinschaften wie Parteien, NGO-Organisationen, (Schützen-)Vereine usw. Es gehört zwar zur Religionsfreiheit, dass Menschen an Götter glauben und zu ihnen beten dürfen, aber in demokratischen Gesellschaften gilt das zwischen Menschen ausgehandelte, nicht Gottes Wort, das Ungläubige für Menschenwort halten.
Das Urteil
Das zu Beginn angerufene weltliche und von mir nicht wirklich unabhängige Gericht wird der Klage des jungen Mannes Recht geben, ohne die Eltern zu einer Strafe zu verurteilen. Sie hätten, so die Urteilsbegründung, in gutem Glauben gehandelt. Aber grundsätzlich seien Kinderrechte künftig deutlich höher zu gewichten als bisher. Der Imam Waseem Hussain mache zwar in Zusammenhang mit der Knabenbeschneidung zu Recht darauf aufmerksam, Eltern würden «im Leben ihres Kindes auch fast alles andere entscheiden» (Infosperber). Die von ihm gestellte Frage «Wie viel Freiheit hat ein Kind überhaupt?» müsse in Zukunft allerdings mit «möglichst viel» beantwortet werden. Das Gericht wird darauf hinweisen, dass in den letzten Jahrzehnten, gerade in Bezug auf Kinder, alte Traditionen – beispielsweise die Prügelstrafe in der Schule – überwunden worden seien. In einzelnen Ländern dürften auch Eltern ihre Kinder nicht mehr schlagen.
Erziehende sollten grundsätzlich nur (Vor-)Entscheidungen für Kinder treffen, wenn es unumgänglich und zu deren Schutz beziehungsweise zur Entfaltung kindlichen Potenzials notwendig sei. Insbesondere aber sollten sie keine die körperliche und psychische Integrität des Kindes tangierenden Entscheidungen fällen, die zu einem späteren Zeitpunkt durch gegenteilige Wünsche des inzwischen (religiös) erwachsen Gewordenen nicht mehr oder nur mit schwerwiegenden Eingriffen rückgängig gemacht werden könnten.
Bei der traditionellen Genitalverstümmelung von Mädchen, wird das Gericht erläutern, gebe es inzwischen grosse Einigkeit darüber, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit über die Religionsfreiheit zu stellen sei. Deshalb sei sie – obwohl nach wie vor praktiziert – in den meisten Staaten verboten. Die Beschneidung von Knaben sei zwar physisch mit der teilweisen oder gänzlichen Entfernung der äusseren weiblichen Geschlechtsteile nicht vergleichbar, trotzdem werde auch hier die Religionsfreiheit benutzt, um einem Kleinkind – das, juristisch gesehen, weder urteils- noch handlungsfähig sei – ungefragt eine religiöse Tradition im wörtlichen Sinne einzuschreiben. Dass dieser Eingriff – der durchaus als leichte Körperverletzung interpretiert werden könne – weniger Kritik auf sich ziehe als die weibliche Genitalbeschneidung habe einerseits damit zu tun, dass letztere ungleich brutaler sei, zum anderen spielten aber auch Geschlechterkonzepte eine Rolle. Die Männlichkeits-Vorstellung «Ein Indianer, auch ein zwei Monate alter, kennt keinen Schmerz» sei immer noch weit verbreitet.
Keine Zwangsrekrutierung von Gläubigen
Nebst solchen die Physis von Kleinkindern beschneidenden Ritualen gebe es generell keinen hinreichenden Grund, bereits Kinder oder gar Neugeborene in eine bestimmte Weltanschauungsgemeinschaft – und um eine solche handle es sich auch bei Religionen – einzuordnen, es genüge, wenn Kinder und Jugendliche im Laufe des Heranwachsens zu Hause, in der Schule und in anderen gesellschaftlichen Bereichen mit unterschiedlichsten Glaubensformen und Traditionen konfrontiert seien. Der pluralistische und demokratische Staat müsse das Kind vor solchen Zugriffen schützen.
Es sei sinnvoll, es den erwachsenen und handlungsfähigen Menschen beziehungsweise den zunehmend urteilsfähiger werdenden Kindern zu überlassen, welcher Religionsgemeinschaft oder Partei, welchem Verein oder Club sie beitreten wollten oder nicht. Alle irgendwie weltanschaulichen Gemeinschaften, wird eine der Richterinnen maliziös lächeln, hätten ja hoffentlich genügend Vertrauen in die Attraktivität eigener Visionen, dass sie nicht zur Zwangsrekrutierung wehrloser Kinder greifen müssten, um zu Mitgliedern zu kommen.
So stelle ich mir das zuweilen vor. Ohne allzu grosse Hoffnungen. Galilei wurde schliesslich auch erst 1992 durch den damaligen Papst Johannes Paul II. rehabilitiert, erst dann wurde offiziell eingestanden, «dass nur die Sonne als Zentrum der Welt, wie sie damals bekannt war, … infrage kam» (www.lernhelfer.de).
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Jürgmeier ist etwa mit 18 aus der Reformierten Kirche ausgetreten und seither ein bekennender Ungläubiger.
Eine muslimische Frau meinte vor einigen Jahren zu der Beschneidung von Knaben: «Wenn Allah den Mensch als sein Ebenbild erschaffen hat, den Mann eben mit einer Vorhaut, dürfte man dieses Stück Haut nicht abschneiden.»
Religionen werden immer wieder missbraucht um furchtbare Dinge zu rechtfertigen. «Gott ist mit uns» , hiess es früher als Soldaten gezwungen wurden in den Krieg zu ziehen. Als kürzlich die drei Nato-Mächte USA, Grossbritannien und Frankreich Syrien bombardierten, bat Donald Trump um Gottes Segen: «Heute Abend bitte ich alle Amerikaner, ein Gebet für unsere edlen Krieger und unsere Verbündeten zu sprechen». Piloten wurden in Russland von orthodoxen Priestern mit Ikonen empfangen, nachdem sie ihre Bomben in Syrien abgeworfen hatten.
Evangelische und katholische Feldprediger, Militärbischöfe, Feldrabbiner und Militärimamen begleiten heute noch Soldaten in Kriegseinsätzen und reden ihnen ein sie müssten keine Angst haben. Gott sei mit ihnen, wenn sie gegen das Böse und für den Frieden kämpften. «Soldaten, die tagtäglich mit dem Tod konfrontiert werden, können besser damit umgehen, wenn sie an Gott glauben» erklärte der deutsche Militärpfarrer Bernd Kuchmetzki am 10. Mai 2015. 2017 gab es in Deutschland 82 katholische und 94 evangelische Militärseelsorger für die rund 180’000 aktiven Soldaten. Für rund 1000 Soldaten also einen Priester.
Siehe: Paul Henri Thiry d’Holbach, Der gesunde Menschenverstand und Religionen
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24969
Ich bin schon seit langem der Ansicht, dass wir erst dann vollständlich zivilisiert sind, wenn wir uns gegenseitig anerkennen können, ohne irgendwelche Religion. Wenn wir die Werte, einander nicht zu quälen, uns gegenseitig Freiraum zu gewähren, uns nicht zu befehden, uns gegenseitig zu unterstützen anerkennen können, ohne dass wir irgend ein ‹heiliges› Buch bemühen müssen, in dem uns in widersprüchlichster Weise auferlegt wird, wie wir uns zu verhalten haben (egal welcher Couleur).
Bei allen Differenzen, Missverständnissen usw. sollte man nicht immer Einzelheiten
zum grossen Thema machen.
Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass Österreich bereits seit 1912 (kein Schreibfehler) ein Islamgesetzt hat, welches vor Kurzem modernisiert wurde. Ich will nichts bewerten, aber ich habe beim Lesen festgestellt, dass man vieles doch leichter regeln kann. Ein grosses Problem sind auch da – wie überall – diverse Extremgruppen
Google weiss mehr!!.
Ab wann beschneiden wir als Eltern die «Gedankenfreiheit» eines Kindes wenn wir ihm eine Weltanschauung beibringen, sei diese religiös, agnostisch oder atheistisch ? Man weiss, dass sich ein Kind, psychologisch gesehen, bis zur Pubertät sehr stark mit den Eltern identifiziert – wo ist denn in dieser Periode seine Freiheit ? Diese absurde Frage, um klarzustellen, dass auch eine «Befreiungs» – Ideologie totalitäre Züge ausweisen kann.
Abraham, die Schnittstelle der 3 monotheistischen Religionen war drauf und dran seinen eigenen Sohn mit dem Messer auf dem Grill abzuschlachten, auf Geheiss Gottes, der Abrahams Kadavergehorsam testen wollte. Dieser Gott, auf den Jesus sich ständig beruft, ist ein vor Eifersucht weissglühendes Monster, das gemäss der Zeitschrift Spiegel in über 600 Stellen der biblischen Sagen sich übt in Genozid, Vergewaltigung, Mord, Totschlag und Inzest.
Die treffende und hochanständige Analyse von Jürgmeier spiegelt die Gesellschaftsnorm eines zivilisierten Staates, in dem die Unterdrückung der Vernunft durch die schwarz uniformierten verlängerten Arme Gottes überwunden ist.
Die Beschneidung eines mehrere Tage bis wenige Jahre alten Knaben ist weitaus unkomplizierter und weniger kostspielig als diejenige eines Erwachsenen. Da die überwiegende Mehrheit der Angehörigen jener Religionsgemeinschaften, bei denen es eine Beschneidung gibt, diese befürwortet, wäre es eine unzumutbare Erschwernis, diese nur für Erwachsene zuzulassen, wegen derer die Betroffenen dann eine Abneigung gegen, wenn nicht sogar einen Haß auf die Verursacher entwickeln dürften, nämlich jene Leute, die dieses Verbot gesetzlich verankert haben.
In Wirklichkeit geht es jenen Politikern, die sich für ein solches Verbot einsetzen, nicht um das „Wohl des Kindes“ – das nur als Vorwand dient –, sondern darum, die Angehörigen religiöser Minderheiten zu schikanieren und zu demütigen, obwohl es eine der Aufgaben einer Demokratie sein sollte, Minderheiten zu schützen.
Wie der Freidenker Andreas Popp feststellt, neigen Demokratien dazu, in Tyrannei zu entarten. Derzeit können wir beobachten, wie in den westlichen Demokratien insbesondere die Minderheit der Muslime von einer immer mehr unreligiösen Mehrheit tyrannisiert wird.
Exzellent, das ist Reflexion auf höchster Ebene! Und ja, es ist das Resultat, wenn die Idee der «Nächstenliebe» zu Ende gedacht (und gefühlt) wird – und somit über die Eigenliebe/den Narzissmus respektive die eigene Nasespitze hinaus reicht.
Auf das die im Artikel gemachten Reflexionen in manches Hirn und Herz aufgenommen werde!
Bernhard Satorius`s Feststellung, die Kinder identifizierten sich bis zur Pubertät mit der Weltanschauung der Eltern, ob religiös oder nicht-religiös, folglich sei in dieser Zeit keine Freiheit erkennbar, ist wohl richtig, aber greift zu kurz. Eine wissenschaftliche Studie, publiziert in Current Biology am 16.11.2015 zeigt, dass nicht-religiös erzogene Kinder toleranter und weniger geizig sind. Durch Rituale im Kindesalter vollzogene physische Gewalt, wie Verkrüppelung der Füsse in Japan, Genitalverstümmelung, Abschneiden der Vorhaut, künstliche Halsverlängerung in Afrika ist nicht korrigierbar. Hingegen kann eine als Kind erlittene religiöse Indoktrination in späteren Jahren durch das Auflösen der Knebelung von Verstand, Vernunft und Logik in heilbare Bahnen gelenkt werden.
Ja, auf die Idee ist nicht einmal Stalin gekommen – jedem Baby sogleich Hammer und Sichel auf den Arsch gebrannt. Das prägt für’s Leben. Spass bei Seite: Ich denke, der Beitrag zeigt genau die Ebene der Diskussion die es braucht um zwischen Hokuspokus und Menschlichkeit (Menschenrecht) zu unterscheiden.
Sich auf einen «Allmächtigen» zu berufen und flüchtende (oder völkerwandernde) Menschen an Grenzen abzuweisen, ist ein Widerspruch in sich. Menschen in Nützliche und Unnütze einzuteilen ist barbarisch. Flüchtende auf bisweilen todbringende Fluchtrouten zu zwingen und sie, wenn sie nicht ertrunken sind, später in ihr Elend zurückzuschicken, ist ein Verstoss gegen Menschlichkeit. Es ist an uns, die Suppe auszulöffeln, die wir miteingebrockt haben.
Parallelgesellschaften sind zu verhindern indem man offene Türen anbietet. Sektenwesen (religionsbezogene Schulen beispielsweise) ist strikte in privatem Rahmen zu halten und intergrative Institutionen (obligatorische Volksschulen, Zivildienste, Dorf- und Stadtteilarbeit etc.) grosszügig zu fördern. Das ist alles gar nicht so schwierig wie die SVP behauptet.
Eine korrekte Analyse, der vernunftgesteuerte Menschen nur zustimmen können.Geistige und körperliche Integrität ist zentral, weder körperliche noch strukturelle Gewalt sind zulässig. Die gelebte Realität ist selbstredend vielfältiger. Es existieren zu allen grossen Weltreligionen zig Varianten geistiger Heilslehren (mehr oder weniger dogmatisch, mehr oder weniger geldgetrieben) und der esoterische Basar floriert vor allem in Weltgegenden, in denen den Menschen Sinn des Lebens und des Alltags abhanden gekommen sind.
Ich möchte Sie, Herr Jürgmeier bitten, zu erklären inwiefern er «Die Beschneidung von Knaben sei zwar physisch mit der teilweisen […] entfernung der äusseren weiblichen Geschlechtsteile nicht vergleichbar,…» als nicht vergleichbar hält. In meinem Wissen sind sowohl Schamlippen als auch die Vorhaut nicht für sexuelles Empfinden oder sonstige körperliche Gesundheit entscheidend. Ein Entfernen von beiden stellt trotzdem eine massive optische Veränderung sowie eine mehr oder weniger schwere Veränderung im sexuellen erlebnis dar. Damit sind die für mich quasi 1:1 vergliechbar und ein anderes rechtliches bewerten der männlichen Genitalverstümmelung schlicht Geschlechterdiskriminierend.
Da ich im Grunde absolut mit der Meinung von Ihnen übereinstimme und den Artikel insgesamt ausgezeichnet finde, bin ich besonders daran interessiert, Ihre hier abweichende Auffassung zu verstehen.
Vielen Dank!
@ Simon-Dominique Wäckerlin: Sie haben recht, der Satz «Die Beschneidung von Knaben sei zwar physisch mit der teilweisen oder gänzlichen Entfernung der äusseren weiblichen Geschlechtsteile nicht vergleichbar» ist etwas pauschal. Es gibt zu dieser Frage eine kontroverse Diskussion, und da es ganz verschiedene Formen der Mädchenbeschneidung (bis hin zur Amputation der gesamten äusseren Genitalien) gibt, ist vermutlich zutreffend, was auf «www.pro-kinderrechte.de» angegeben wird – dass es mit der Knabenbeschneidung vergleichbare und viel einschneidendere Formen der Beschneidung bei Mädchen gibt. Siehe: http://pro-kinderrechte.de/mannliche-und-weibliche-beschneidung-im-vergleich/. Ich bin auf diese Differenzierungen nicht eingetreten, weil es in meinem Text in erster Linie um das Verhältnis von Religionen/Weltanschauungen und Menschenrechten beziehungsweise Demokratie ging.
@ Jürgmeier: Vielen Dank für Ihre Antwort und die Quellenangaben zur weiteren Information.
Danke für den Artikel!
In der Bundesverfassung kommt das Wort «Religionsfreiheit» übrigens nicht vor. Dafür gibt es den Artikel 15, wo die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert wird. Ich glaube, dass die in unserer Verfassung gewählte Formulierung wesentlich treffender und besser ist. Sie macht klar, dass die Glaubensfreiheit nicht nur für die grossen, anerkannten Religionen gilt, sondern für alle Formen von Glauben. Umgekehrt führt der Begriff «Religionsfreiheit» recht häufig zur Fehlinterpretation, es handle sich dabei nicht um ein Menschenrecht, sondern um ein Recht von Religionsgemeinschaften, nach Gutdünken schalten und walten zu können.
Die Beschneidug von Kindern ist deshalb kein Ausdruck von Glaubensfreiheit, sondern von deren Geringschätzung. Die Glaubensfreiheit steht natürlich dem Patriarchen einer Religionsgemeinschaft auch zu, aber nur für sich selber, nicht für dritte.
Kinder können zweifellos noch nicht in allen Belangen selber für sich sorgen. Über eine Glaubenszugehörigkeit müssen sie aber spätestens bei Volljährigkeit ganz alleine entscheiden können.
Es sind Menschen, die diese brutale Proftwirtschaft eingerichtet haben.
Und es sind auch Menschen, die Gott erfunden haben. Das war ein Grund, dass wir unsere Kinder selbstverständlich nicht taufen liessen und sie frei von Religion habe aufwachsen lassen. Dafür sind sie uns heute dankbar.