Die geheimen Hintermänner von Firmen und Trusts aufdecken
Red. Autor Marc Herkenrath ist stellvertretender Geschäftsführer von Transparency Schweiz und Titularprofessor für Soziologie der Universität Zürich.
Das internationale Gremium FATF (Financial Action Task Force) verlangt in seinen Anti-Geldwäschereistandards Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und an Rechtskonstruktionen wie Trusts. Kürzlich hat die FATF die einschlägigen Standards (Empfehlungen Nr. 24 und 25) revidiert und verschärft. Als Mitgliedstaat der FATF steht die Schweiz nun in der Pflicht, den verschärften internationalen Standard in Landesrecht umzusetzen.
Deshalb kündigte der Bundesrat an, diesen Sommer die Vernehmlassung für eine Vorlage zur Schaffung eines zentralen behördlichen Registers der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen zu eröffnen. Allerdings kann ein solches Register seinen Zweck nur erfüllen, wenn es verschiedene wichtige Voraussetzungen erfüllt. Transparency Schweiz zeigt in einem soeben veröffentlichten Bericht auf, wie das kommende Schweizer Register konkret ausgestaltet werden muss, um eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei zu ermöglichen.
(In)transparenz der wirtschaftlich Berechtigten
Zahlreiche internationale Korruptions- und Geldwäschereifälle zeigen, dass Kriminelle ihre illegal erworbenen Vermögen oft hinter verschachtelten Strukturen aus Scheinfirmen, Trusts und ähnlich undurchsichtigen Gebilden verstecken. Sie haben als wirtschaftlich Berechtigte die Kontrolle über diese Strukturen und profitieren von den Vermögenswerten, treten aber nicht als deren rechtliche Eigentümer in Erscheinung. Auch Oligarchen, die ihre Vermögenswerte möglichen Sanktionen entziehen wollen, gehen so vor: Ihre Villen und Jachten lauten oft auf den Namen komplexer Firmenkonstrukte, über die sie als wirtschaftlich Berechtigte im Hintergrund die Kontrolle ausüben.
Umso wichtiger ist es, die wirtschaftlich Berechtigten, die sich hinter juristischen Personen und anderen Rechtseinheiten verbergen, zu erfassen und transparent zu machen. In der Schweiz ist die Transparenz der wirtschaftlichen Berechtigung aber ungenügend. Als eines der letzten Länder Europas hat die Schweiz zu den wirtschaftlich Berechtigten noch immer keine zentrale Datenbank mit Informationen, welche in- oder ausländische Behörden und die Medien konsultieren können. Dies erschwert massgeblich das Aufdecken und die Strafverfolgung von Korruption und Geldwäscherei, ebenso die Umsetzung von Sanktionen. Noch immer ist bei den allermeisten internationalen Korruptions- oder Geldwäschereiskandalen auch die Schweiz involviert.
Keine Schlupflöcher und Fehlangaben
In der soeben veröffentlichten Stellungnahme fasst Transparency Schweiz einige Forderungen zusammen:
- Das geplante Register sollte sämtliche Rechtseinheiten umfassen, die ein Geldwäschereirisiko bergen. Dazu gehören nicht nur bestimmte juristische Personen, sondern auch Sitzgesellschaften jeglicher Couleur, insbesondere Trusts – auch deren wirtschaftliche Berechtigte sollten im Register erfasst werden. Denn wenn bestimmte risikobehaftete Rechtseinheiten von der Registerpflicht ausgenommen sind, wären die Schlupflöcher für Geldwäscherei bereits vorprogrammiert.
- Das Register kann seinen Zweck der Geldwäschereiprävention und -bekämpfung nur erfüllen, wenn die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten möglichst vollständig, korrekt und aktuell sind. Die Qualität der Einträge sollte deshalb über einen mehrgleisigen Ansatz sichergestellt werden, der eine Sorgfaltspflicht der meldenden Rechtsträger ebenso umfasst wie zielführende behördliche Kontrollen. Auch sollten die Nutzer/innen des Registers allfällige Fehler melden müssen. Ein solches System von Unstimmigkeitsmeldungen hat sich im Ausland bereits bewährt.
- Der Zugang zum Register darf nicht auf Behörden und Finanzintermediäre beschränkt sein, wie dies der Bundesrat vorsieht, sondern sollte möglichst vielen Personen offenstehen. Wie in zahlreichen anderen Ländern sollten insbesondere auch Medienschaffende und Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf die Informationen des Registers erhalten. Medien und NGOs haben ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen, denn sie leisten erfahrungsgemäss einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Korruptions- und Geldwäschereifällen. Zahlreiche solche Fälle wurden zunächst durch Medien und NGOs publik gemacht und erst dann von den Strafverfolgungsbehörden weiterverfolgt.
- Um ihre eigene Korruptions- und Geldwäschereiprävention verbessern zu können, sollten auch Unternehmen auf das Register zugreifen können. Dies würde es ihnen deutlich erleichtern, Integritätsprüfungen aktueller und zukünftiger Geschäftspartner durchzuführen.
In jedem Fall sollte die Schweiz ein Register der wirtschaftlich Berechtigten schaffen, das den FATF-Standard vollumfänglich erfüllt und den anderen Ländern nicht nachsteht. Sonst riskiert sie weiterhin, Kriminelle anzuziehen oder für die mangelhafte Umsetzung von internationalen Sanktionen kritisiert zu werden – mit allen damit verbundenen Folgeschäden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Marc Herkenrath ist stellvertretender Geschäftsführer von Transparency Schweiz und Titularprofessor für Soziologie der Universität Zürich.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.
Wieso konzentriert sich die FATF nicht zuerst auf die grösste Steueroase der Welt? Der US Bundesstaat Delaware. Interessanterweise stammt der US Präsident von dort und war auch lange als Senator für Delaware nach Washington entsandt. Honi soit qui mal y pense…
Delaware ist die Konkurrenz-Alternative zur Schweiz. Amerika für Amerika – alle anderen platt machen. So läuft der Hase seit bald 100 Jahren.
Finde ich eine gute Idee.
Aber zuerst sollten Delaware, Jersey, Bahamas und wie sie alle heissen dasselbe machen. Die Schweiz wurde ja schon einmal – mit Hilfe vom Wachmann Meili – von denselben Leuten in die Pfanne gehauen, die jetzt wieder auf der Schweiz rumhacken.