Arbeitslos Ausgesteuert Überbrückungsleistung Sozialversicherung

Gerade mal 169 ältere Ausgesteuerte bekommen Überbrückungsleistungen. © SRF

Die neue Rente ist ein Flop

Marco Diener /  Praktisch niemand bekommt die Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte. Die Hürden sind viel zu hoch.

Kaum zu glauben: Gerade mal 169 Personen erhalten Überbrückungsleistungen. Dieses Geld gibt es seit Mitte letzten Jahres. Es ist für ältere Arbeitslose gedacht, die ausgesteuert sind – also keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. Die Überbrückungsleistungen sollen den Ausgesteuerten in der Zeit bis zum ordentlichen Pensionierungsalter helfen.

Keine Bezüger in sechs Kantonen

Gar keine Ausgesteuerten, die Überbrückungsleistungen beziehen, gibt es in sechs Kantonen: Schwyz, Obwalden, Glarus, Zug, Appenzell Inner- und Ausserrhoden. Im bevölkerungsreichsten Kanton, dem Kanton Zürich, sind es gerade mal 15 Bezüger. Am meisten sind es im Waadtland (18).

Eingeführt wurden die Überbrückungsleistungen, weil die Arbeitslosigkeit bei den 60- bis 64-Jährigen besonders hoch ist. Die Überbrückungsleistungen sollen verhindern, dass ältere Ausgesteuerte zu Sozialhilfebezügern werden und ihr Erspartes aufbrauchen müssen.

Viele Bedingungen

Die Hürden sind allerdings hoch. Anspruch auf Überbrückungsleistungen hat nur,

  • wer frühestens mit 60 Jahren ausgesteuert worden ist,
  • wer mindestens 20 Jahre in die AHV eingezahlt hat,
  • davon mindestens 5 Jahre nach dem 50. Geburtstag,
  • wer in dieser Zeit mindestens 21510 Franken verdient hat,
  • wer nicht mehr als 50’000 Franken (Alleinstehende) oder 100’000 Franken (Ehepaare) besitzt,
  • und wenn die «anerkannten Ausgaben» die «anrechenbaren Einnahmen» übersteigen. Dazu ist eine komplizierte Berechnung nötig, deren Details der Infosperber seinen Lesern erspart. Abrufbar sind sie aber hier.

Der Bundesrat hatte ursprünglich grosszügiger sein wollen. Doch das Parlament liess sich von der Angst vor zu hohen Ausgaben treiben und verschärfte die Bedingungen massiv. Weil SP-Ständerat Paul Rechsteiner einen entsprechenden Vorstoss eingereicht hatte, musste der Bundesrat im August die Zahlen auf den Tisch legen. Das Ergebnis lässt aufhorchen:

«Bis heute wurden an 169 Personen Überbrückungsleistungen ausgerichtet.»

Der Bundesrat am 31. August 2022

Falsche Prognosen

Die Erwartungen waren ganz anders gewesen. In einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) war 2019 von «rund 5000 bis 5300 Personen» die Rede. Ein Jahr später schätzte der Bund den Kreis der potentiellen Bezüger sogar auf 6200.

Bericht erst 2026

Angesichts der wenigen Ausgesteuerten, die in den Genuss der Überbrückungsleistungen kommen, wollte Rechsteiner vom Bundesrat wissen, ob dieser bereit sei «aufgrund der bisherigen Erfahrungen eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen in die Wege zu leiten».

Doch der Bundesrat winkte ab. Er sei von Gesetzes wegen verpflichtet, dem Parlament fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen vorzulegen – also erst im Jahr 2026. Das genüge. Jetzt schon Änderungen vorzunehmen, «erachtet der Bundesrat als verfrüht.»

Dünne Datenlage

Offenbar ist im Moment noch vieles unklar. Als Infosperber vom BSV wissen wollte, wie die kleine Zahl von Bezügern zu erklären sei, hiess es: «Diese Frage können wir aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht beantworten.» Und auf die Frage, wie hoch die ausbezahlten Überbrückungsleistungen im Durchschnitt seien, antwortete das BSV: Weil es die Leistungen erst seit kurzem gebe, «wäre ein Durchschnittswert nicht aussagekräftig. Es hat keinen Sinn, einen zu berechnen.» Was sich jedoch jetzt schon sagen lässt: Die Überbrückungsleistungen sind in der gegenwärtigen Ausgestaltung ein Flop.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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3 Meinungen

  • billo
    am 24.11.2022 um 11:36 Uhr
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    Statt Brot und Spiele gibt es nur noch populistische Versprechen und rücksichtslose Irreführung. Das Bild ist quer durch Europa ähnlich: eine Verarschung jener, die schon zu oft zu kurz gekommen sind – und von denen zu viele den Rattenfängern bei Wahlen immer wieder auf den Leim gehen.

    • am 25.11.2022 um 10:57 Uhr
      Permalink

      Alles stimmig. Skandal ist, dass diese rechtsbürgerliche Kreise stets wieder gewählt werden. Von denen ohne Gewissensbisse, ohne Rückgrat, kein Selbstbewusstsein, zugrosse Angst vor Veränderungen ?

  • am 24.11.2022 um 15:34 Uhr
    Permalink

    Es werden nur jene als «Arbeitslose» bezeichnet, die bei den RAV-Zentren gemeldet sind! Diese «falsche Arbeitslosigkeit» wird seit Jahren übermittelt. Jene, die aus Altersgründen (hohe Sozialkosten) aufgegeben haben sich zu bewerben, oder anders nach Arbeit suchen, sind nicht erfasst! Ich vermute als Grund, dass die hohe Zuwanderung verharmlost werden soll. Ob die Sozialfälle zu nehmen, die Sozialkosten explodieren, interessiert das SECO nicht. Neu angesiedelte Firmen in der Schweiz, finden oft die notwendigen Fachleute nicht unter hier lebenden Arbeitenden. Ergo bringen sie die meisten Leute gleich mit. Warum müssen wir für die halbe Welt Waren produzieren? Gibt es nicht andere Länder, die gerne ihre Arbeitslosen beschäftigen würden? Ausgesteuerte, die keine Aussichten mehr haben, machen sich oft selbständig.M Altersgeld als Startkapital, rüsten sich aus für eine (?) Zukunft, die oft im Konkurs endet! Kapital u Altersvorsorge sind weg. Wer wird diese Leute vor Altersarmut befreien?

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